Als Überschussbeteiligung wird die Beteiligung des Versicherungsnehmers bezeichnet, die von der Assekuranz zugesprochen wird und über den gesetzlichen Garantiezins hinausgeht. Die Überschussbeteiligung wird dabei aus Erträgen finanziert, die an den Kapitalmärkten erwirtschaftet werden und unterliegt dementsprechend Unsicherheiten. Die Beteiligung kann entweder als Beitragsrabatt gewährt werden oder aber – die weitaus häufigere Variante – dem Vertragsguthaben zugeschrieben werden. Wurde eine Beteiligung einmal verbucht, kann sie auch bei einer schlechten Entwicklung der Kapitalmärkte nicht mehr zurückgenommen werden.

Im Bereich von Immobilienfinanzierungen ist die Überschussbeteiligung im Hinblick auf ihren Umfang immer dann von Bedeutung, wenn die Tilgung einer aufgenommenen Hypothek endfällig über eine als Tilgungsträger fungierende kapitalbildende Lebensversicherung erfolgt. Bei der Planung der Finanzierung wird dabei eine durchschnittliche und aus Werten der Vergangenheit ermittelte Beteiligung angenommen. Auf Basis dieser Größe wird dann ermittelt, wie hoch die monatlichen Einzahlungen in die Police ausfallen müssen, damit bei Fälligkeit des Darlehens ein ausreichendes Vertragsguthaben zur Verfügung steht, mit dem sämtliche Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden können. Dementsprechend kann es zu einer Unterdeckung kommen, wenn die Überschussbeteiligung signifikant geringer ausfällt als angenommen, während bei einer positiven Entwicklung nach der Tilgung des Darlehens noch Kapital zu Verfügung steht, dass dem Vermögen des Versicherungsnehmers zufließt. Ist während des Tilgungszeitraumes eine Unterdeckung absehbar, etwa weil die Entwicklung der Finanzmärkte anhaltend negativ verläuft und die Erträge des Versicherers dauerhaft unter dem in der Planung unterstellten liegen, ist eine Anpassung der Beiträge erforderlich, um die Tilgung des Darlehens bei dessen Fälligkeit sicherzustellen.

Die Überschussbeteiligung wird von vielen Assekuranzen dazu genutzt, die laufenden Beiträge der Risikokomponente eines Vertrages zu reduzieren. Dabei erfolgt eine Verrechnung der Prämien mit en Überschüssen. Da der Anteil der Risikopolice an den Gesamtkosten bzw. den zu entrichtenden Beiträgen bei einer Kapitallebensversicherung allerdings gering ist, wirkt sich dieser Zusammenhang auf die Umstände einer Immobilienfinanzierung kaum aus.