Als Umschuldung wird umgangssprachlich eine Veränderung der Finanzierungsstruktur bezeichnet, die im laufenden Tilgungsprozess erfolgt. Dabei werden bestehende Verbindlichkeiten durch neue abgelöst, wobei das Ziel der Maßnahme sowohl die Reduktion der Zinskosten als auch eine Verringerung des monatlich zu leistenden Kapitaldienstes sein kann. Insbesondere bei Darlehen, die in einer Hochzinsphase aufgenommen wurden und nicht mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sind, kann eine Umschichtung der Verbindlichkeiten in neue Vertragsverhältnisse viel Geld sparen, wenn das Zinsniveau am Markt sinkt.

Umschuldungen können grundsätzlich unter Beibehaltung der Geschäftsbeziehung mit der Hausbank erfolgen oder mit einem Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut verbunden sein. Bei jeder Maßnahme sind die vertraglichen Bedingungen zu berücksichtigen, die bei der vorzeitigen Tilgung eines Darlehens von Belang sind. Insbesondere Vorfälligkeitsentschädigungen können den Vorteil, der aus einer Umschuldung eines Kredits in ein Engagement mit einem günstigeren Zinssatz resultiert, neutralisieren.

Sofern nicht die Reduktion der Hypothekenzinsen das Ziel einer Umschuldung ist, sondern der Kapitaldienst und damit die laufenden finanzielle Belastung verändert werden soll, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen kann im Rahmen des bestehenden Darlehensvertrages der Tilgungssatz angepasst werden. Ein höherer Tilgungssatz führt dabei zu einem höheren Kapitaldienst und zu einer Verkürzung des Tilgungszeitraumes, während eine Reduktion der Tilgung den Kapitaldienst verringert und den Tilgungszeitraum verlängert.

Im weiteren Sinne umfasst der Begriff der Umschuldung auch Veränderungen an der Finanzierungsstruktur, die weder mit einer Verringerung der Kosten des Darlehens insgesamt noch mit einer Anpassung der monatlichen Rate einhergehen. Insbesondere die nachträgliche Vereinbarung eines Zinscaps bei Hypotheken mit einer variablen Verzinsung kommt dabei in Betracht. Durch eine derartige Maßnahme versichern sich Kreditnehmer gegen einen Anstieg des im Darlehensvertrag zugrundegelegten Referenzzinses, der zu einer Verteuerung des Engagements insgesamt führt. Wesentliches Ziel eines nachtäglichen Caps ist es in der Regel, einen bedrohlichen und mit starken Einkommensverlusten verbundenen Anstieg der Zinsen zu verhindern.