Ein Tilgungsstreckungsdarlehen ist ein Kredit, der aufgenommen wird, um die durch ein Disagio, mit dem ein Darlehen ausbezahlt wird, entstandene Lücke zwischen dem Finanzierungsbedarf des Kreditnehmers und dem in Form von liquiden Mitteln zur Verfügung stehenden Kapital zu decken. Wird beispielsweise ein Darlehen mit einem Volumen von 100.000 Euro mit einem Disagio in Höhe von 5 Prozent ausbezahlt, stehen dem Kreditnehmer effektiv 95.000 Euro zur Verfügung. Werden Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro benötigt, kann der Kreditnehmer durch die Aufnahme eines Tilgungsstreckungsdarlehens den Kapitalbedarf decken.

In den meisten Fällen wird die Tilgung des Streckungsdarlehens der des größeren Kredits zeitlich vorgezogen. Das Streckungsdarlehen wird dabei in Gestalt einer Annuität, die sich durch eine identische Rate über die gesamte Laufzeit hinweg auszeichnet und in der Zins- und Tilgungsleistungen gleichermaßen enthalten sind, getilgt. Während der Rückführung des Streckungsdarlehens wird das Hauptdarlehen nicht getilgt, sondern es erfolgt lediglich die Zahlung der auf den valutierenden Kreditbetrag anfallenden Zinsen seitens des Kreditnehmers an die darlehensgebende Bank. Mit der Tilgung des eigentlichen Kredits wird begonnen, wenn das Streckungsdarlehen vollständig getilgt ist.

Tilgungsstreckungsdarlehen können sowohl bei der Bank aufgenommen werden, bei der das Hauptengagement unterhalten wird, als auch bei einem anderen Kreditinstitut eröffnet werden. In letzterem Fall ist allerdings darauf zu achten, dass das größere Darlehen einen verzögerten Tilgungsbeginn vorsieht und so die Rückzahlung des Streckungsdarlehens ermöglicht. Insbesondere in Verbindung mit einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus dem Programm „Energiesparhaus 60“ werden Streckungsdarlehen häufig eingesetzt, da die Kredite mit einem Disagio in Höhe von vier Prozent ausgereicht werden und die Möglichkeit besteht, mehrere tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch zu nehmen. Das Streckungsdarlehen wird dabei in der Regel bei einer gewöhnlichen Geschäftsbank aufgenommen und mitunter –aufgrund der dadurch entstehenden Kosten – nicht grundpfandrechtlich besichert. Das Streckungsdarlehen verzeichnet dann den Charakter eines gewöhnlichen Konsumkredites.