Sobald der Darlehensvertrag für die Baufinanzierung unterzeichnet ist, sollten Kreditnehmer zügig handeln. Jeder Tag, an dem das bereitgestellte Kapital ungenutzt bleibt, kann den Kreditnehmer zusätzliches Geld kosten. Banken und Kreditinstitute erheben für jenen Teil eines Darlehens, der nach der Bewilligung noch nicht abgerufen wurde, üblicherweise Bereitstellungszinsen. Der Grund für diese Praxis liegt in der Refinanzierung der Institute: Banken müssen sich das Kapital für das Kreditgeschäft selbst an anderer Stelle leihen. Die dadurch entstehenden Kosten werden in Form dieser Zinsen auf den Verbraucher umgelegt.

Fristen und Konditionen der Zinsberechnung

Bereitstellungszinsen werden jedoch nicht ab dem ersten Tag der Vertragsschließung fällig, sondern erst nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten, bereitstellungszinsfreien Zeit. Dieser Zeitraum zwischen der Darlehensgewährung und dem Einsetzen der Zinsberechnung ist detailliert in den Rahmenbedingungen des Kreditvertrages festgeschrieben. Aktuell bewegen sich Bereitstellungszinsen häufig bei etwa 3 % pro Jahr, was einer monatlichen Belastung von circa 0,25 % des noch nicht abgerufenen Betrags entspricht. Sollten Verzögerungen im Bauablauf oder langwierige Genehmigungsverfahren auftreten, ist es für Bauherren ratsam, diese Kosten im Blick zu behalten und die Hindernisse schnellstmöglich zu beseitigen.

Besonderheiten beim Forward-Darlehen

Eine spezielle Rolle spielen diese Zinsen im Zusammenhang mit einem Forwarddarlehen. Hierbei liegt der Auszahlungszeitpunkt planmäßig in der Zukunft, oft um sich aktuelle Zinssätze für eine spätere Anschlussfinanzierung zu sichern. Da zwischen Vertragsschluss und Auszahlung mehrere Jahre liegen können, müssen Bereitstellungszinsen zwingend in die langfristige Finanzplanung einbezogen werden. Zwar lässt sich der Abruf des Kredits hinauszögern, doch eine zu lange Wartezeit kann die Gesamtkosten der Baufinanzierung durch die kumulierten Bereitstellungszinsen erheblich verteuern.

FAQ

Was ist der Zweck der bereitstellungszinsfreien Zeit?

Die bereitstellungszinsfreie Zeit dient dazu, dem Bauherrn einen Puffer für die ersten Planungs- und Bauphasen zu gewähren, ohne dass sofort Nebenkosten anfallen. In diesem Zeitraum hält die Bank das Geld bereit, berechnet dafür aber noch keine Gebühren für die Vorhaltung des Kapitals.

Wie lassen sich Bereitstellungszinsen bei einem Neubauprojekt minimieren?

Bauherren sollten eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit mit der Bank aushandeln, die optimal auf den voraussichtlichen Bauzeitenplan abgestimmt ist. Zudem hilft eine zügige Einreichung aller Rechnungen dabei, das Darlehen schnellstmöglich abzurufen und die Zinslast zu senken.

Unterscheiden sich Bereitstellungszinsen vom regulären Sollzins?

Ja, Bereitstellungszinsen fallen zusätzlich zum vereinbarten Sollzins an und werden nur auf den Teil des Darlehens berechnet, der noch nicht ausgezahlt wurde. Sobald ein Teilbetrag abgerufen wurde, endet für diesen Teil die Bereitstellungszinsphase und die reguläre Verzinsung sowie Tilgung beginnen.