Unter einem Bausparkonto versteht man ein internes Konto einer Bausparkasse, auf dem sämtliche finanziellen Transaktionen eines Bausparvertrages lückenlos dokumentiert werden. Es fungiert als zentrale Buchungsstelle für alle Zahlungsströme: Hierzu zählen die regelmäßigen monatlichen oder jährlichen Sparraten sowie die Gutschrift staatlicher Förderungen, wie etwa der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage. Ebenso werden Guthabenzinsen, die Auszahlung des angesparten Kapitals und – bei Inanspruchnahme – die Auszahlung des Bauspardarlehens inklusive der späteren Tilgungsraten auf diesem Konto erfasst. Bereits bei Vertragsbeginn wird zudem die obligatorische Abschlussgebühr über dieses Konto verrechnet.
Das Bausparkonto dient somit als verlässlicher Nachweis über die vorhandenen Vermögenswerte und die daraus resultierenden Ansprüche des Vertragsinhabers. Während bei größeren Instituten teilweise eine Online-Einsicht möglich ist, erfolgt die Information über den aktuellen Kontostand im Regelfall durch schriftliche Kontoauszüge, die den Kunden monatlich oder quartalsweise per Post zugestellt werden.
Besonderheiten in der Startphase und Zinsverrechnung
Charakteristisch für den Beginn eines Bausparvertrages ist, dass das Bausparkonto zunächst durch die Belastung der Abschlussgebühr ein negatives Vorzeichen aufweist. Die ersten Sparleistungen des Kunden dienen daher primär der Deckung dieser Gebühr. Die Gutschrift der Bausparzinsen erfolgt üblicherweise am letzten Bankarbeitstag einer Abrechnungsperiode. Aufgrund der anfänglichen Verrechnung der Gebühren und der daraus resultierenden kurzen Ansparzeit im Eröffnungsjahr fallen die ersten Zinserträge meist sehr gering aus. Wichtig für den Sparer zu wissen: Für die Phase der rechnerischen Unterdeckung durch die Abschlussgebühr werden keine Sollzinsen erhoben.
Übertragbarkeit und Wertermittlung
In bestimmten Fällen kann ein Bausparguthaben an Dritte übertragen werden. Hierbei übernimmt das Bausparkonto eine wesentliche Funktion bei der Wertermittlung des Vertrages. Eine präzise Aufschlüsselung der Guthabenzusammensetzung ist in diesem Kontext unerlässlich: Während die eigenen Einzahlungen und die darauf angefallenen Zinsen problemlos übertragen werden können, ist eine Übertragung von staatlichen Prämien oder Arbeitgeberzuschüssen an Dritte in der Regel nicht möglich.
FAQ
Welche Funktionen erfüllt ein Bausparkonto genau?
Das Bausparkonto dient als internes Verrechnungskonto für alle Zahlungsbewegungen eines Bausparvertrages, von der Sparphase bis zur Darlehenstilgung. Es dokumentiert sämtliche Einzahlungen, staatliche Förderungen sowie Zinsgutschriften und gibt jederzeit Auskunft über den aktuellen Wert des Vertrages.
Warum startet ein Bausparkonto oft mit einem Minusbetrag?
Zu Vertragsbeginn wird das Konto mit der Abschlussgebühr belastet, wodurch die ersten Sparraten zunächst diesen Betrag ausgleichen müssen. Trotz dieses rechnerischen Minusstandes entstehen dem Bausparer jedoch keine Sollzinsen, da es sich lediglich um eine interne Gebührenverrechnung handelt.
Können alle Bestandteile eines Bausparkontos auf Dritte übertragen werden?
Eine Übertragung ist grundsätzlich möglich, beschränkt sich jedoch primär auf die eigenen Sparleistungen und die darauf erwirtschafteten Zinsen. Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie sind hingegen personengebunden und können daher im Falle einer Übertragung des Kontos verloren gehen.
