Die Bausparsumme definiert das gesamte Finanzvolumen, das einem Bausparvertrag zugrunde liegt, und wird bei Vertragsabschluss einvernehmlich zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer festgelegt. Sie bildet die rechnerische Basis für die gesamte Vertragslaufzeit und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: den regelmäßigen Einzahlungen des Sparers, den während der Ansparphase gutgeschriebenen Zinsen, potenziellen staatlichen Förderungen – wie der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage – sowie dem daraus resultierenden Bauspardarlehen. Die Auszahlung der Summe erfolgt, sobald sowohl das notwendige Mindestguthaben als auch die erforderliche Bewertungszahl erreicht sind.

Von der Bausparsumme leiten sich zudem wesentliche vertragliche Größen ab. Da das Verhältnis zwischen Sparguthaben und Darlehen fest definiert ist, bestimmt die Bausparsumme indirekt das verfügbare Budget für das spätere Bauvorhaben. Auch die Abschlussgebühr, die üblicherweise ein Prozent der Bausparsumme beträgt, wird auf dieser Grundlage berechnet.

Anpassungen und steuerliche Aspekte

Eine Erhöhung der Bausparsumme während der Laufzeit ist möglich, sofern beide Vertragsparteien zustimmen. In diesem Fall fällt in der Regel eine zusätzliche Gebühr an. Zudem ist zu beachten, dass eine solche Erhöhung eine Sperrfrist von zwölf Monaten auslöst, in der keine Zuteilung erfolgen kann. Da die Zielbewertungszahl entsprechend angepasst werden muss, verlängert sich dadurch meist die Zeitspanne bis zur Zuteilungsreife des Vertrages.

Hinsichtlich der Besteuerung gilt: Die durch Guthabenzinsen erwirtschafteten Anteile der Bausparsumme unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Durch den Sparer-Pauschbetrag, der aktuell bei 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Ehepaare liegt, können jedoch erhebliche Guthaben steuerfrei verwaltet werden. Bei einem angenommenen Zinssatz von 1,0 Prozent bleibt ein Guthaben von bis zu 200.000 Euro steuerlich unbelastet, was eine Bausparsumme von etwa 400.000 Euro bis 500.000 Euro oft steuerneutral stellt.

Verwendung und Auszahlungsvarianten

Die Bausparsumme wird nur dann in voller Höhe – also inklusive des Darlehensanteils – ausgezahlt, wenn die Mittel für wohnungswirtschaftliche Zwecke, wie den Bau oder Kauf einer Immobilie, verwendet werden. Wird das Darlehen nicht in Anspruch genommen, erfolgt lediglich die Auszahlung des angesparten Guthabens. In diesem Fall profitieren Sparer häufig von einer rückwirkend höheren Verzinsung ihrer Einlagen. Bei einer nicht zweckgebundenen Verwendung besteht die Auszahlungssumme somit ausschließlich aus den eigenen Einzahlungen, den Zinsen und gegebenenfalls den staatlichen Zulagen.

FAQ

Wie berechnet sich die Bausparsumme genau?

Die Bausparsumme ist die Summe aus dem vom Sparer zu erbringenden Mindestsparguthaben und dem von der Bausparkasse gewährten Bauspardarlehen. Zusätzlich fließen anfallende Zinserträge und staatliche Förderungen in dieses Gesamtvolumen ein, um das Zielkapital für die Finanzierung zu bilden.

Welche Kosten sind direkt an die Bausparsumme gekoppelt?

Die wichtigste an die Bausparsumme gekoppelte Kostengröße ist die Abschlussgebühr, die meist ein Prozent der vereinbarten Summe beträgt und bei Vertragsbeginn fällig wird. Auch bei späteren Erhöhungen der Bausparsumme wird für den Differenzbetrag in der Regel eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Was passiert mit der Bausparsumme bei einem Verzicht auf das Darlehen?

In diesem Fall wird nicht die gesamte Bausparsumme ausgezahlt, sondern nur das tatsächlich angesparte Guthaben inklusive der Zinsen und Prämien. Der Darlehensanspruch erlischt, wobei viele Tarife als Ausgleich eine rückwirkende Erhöhung der Guthabenzinsen für die gesamte Laufzeit vorsehen.