Die im Jahr 1973 erlassene Bausparkassenverordnung bildet das fundamentale Regelwerk für die Ausgestaltung von Bausparverträgen und definiert den rechtlichen Rahmen für sämtliche Aktivitäten der Bausparkassen. Das primäre Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der Gläubiger. Hierbei handelt es sich vor allem um die Bausparer, die der Bausparkasse ihre Einlagen anvertrauen. Um deren Guthaben zu sichern, schreibt die Verordnung unter anderem eine umfassende Risikoprüfung bei der Vergabe von Bauspardarlehen vor, wodurch das Ausfallrisiko konsequent minimiert wird.
Da die Stabilität des Bausparwesens in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit des gesamten Immobilienmarktes steht, misst der Gesetzgeber diesen Regelungen eine hohe Bedeutung bei. So enthält die Verordnung beispielsweise spezifische Vorschriften für sogenannte Großbausparverträge. Hierunter fallen Verträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 150.000 Euro (beziehungsweise ursprünglich 300.000 D-Mark), welches sich aus den Eigenleistungen, staatlichen Förderungen, Guthabenzinsen und der Darlehenssumme zusammensetzt.
Zweckbindung und Besicherung von Darlehen
Ein wesentlicher Aspekt der Bausparkassenverordnung ist die strikte Zweckbindung: Darlehen dürfen ausschließlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke, also den Erwerb oder Bau von Immobilien, vergeben werden. Zudem müssen diese Kredite grundsätzlich grundpfandrechtlich abgesichert sein. Eine praxisrelevante Ausnahme bilden Kleindarlehen mit einem Gegenwert von weniger als 30.000 Euro. Seit einer Gesetzesänderung im Mai 2009 müssen solche Engagements nicht zwingend im Grundbuch eingetragen werden. Dies bietet Kreditnehmern bei kleineren Modernisierungsvorhaben den Vorteil, dass die Kosten für die notarielle Eintragung und die Grundbuchgebühren entfallen.
Regelungen zur Zuteilung und Finanzierung
Darüber hinaus umfasst die Verordnung detaillierte Bestimmungen zu gewerblichen Darlehen sowie zu Formen der Vor- und Zwischenfinanzierung. Ein wichtiger verbraucherschützender Aspekt ist zudem das Verbot für Bausparkassen, verbindliche Termine für die Zuteilung eines Darlehens zu nennen. Experten bewerten die Bausparkassenverordnung insgesamt als hocheffektives Instrument, um die Stabilität der deutschen Immobilienfinanzierung nachhaltig zu sichern und der Entstehung spekulativer Blasen entgegenzuwirken.
FAQ
Was ist das Hauptziel der Bausparkassenverordnung?
Das wesentliche Ziel der Verordnung ist der Schutz der Gläubiger, insbesondere der Bausparer und ihrer Einlagen. Durch strenge Vorgaben zur Risikoprüfung und Besicherung soll die Stabilität des gesamten Bausparwesens sowie des Immobilienmarktes gewährleistet werden.
Ab welcher Summe spricht man von einem Großbausparvertrag?
Ein Großbausparvertrag liegt vor, wenn das Gesamtvolumen aus Einzahlungen, Zinsen, Förderungen und Darlehen die Grenze von 150.000 Euro überschreitet. Für diese Verträge gelten innerhalb der Bausparkassenverordnung gesonderte regulatorische Anforderungen.
Wann ist bei einem Bauspardarlehen keine Grundbucheintragung nötig?
Bei kleineren Darlehenssummen von weniger als 30.000 Euro sieht der Gesetzgeber seit Mai 2009 eine Ausnahme von der obligatorischen grundpfandrechtlichen Absicherung vor. Dies erspart den Kreditnehmern die anfallenden Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch.
