Unter dem Begriff Bausparförderung werden verschiedene staatliche Maßnahmen zusammengefasst, die das Ziel verfolgen, den Aufbau von Eigenkapital im Rahmen eines Bausparvertrages finanziell zu unterstützen. Die öffentliche Hand gewährt Sparern dabei unter bestimmten Voraussetzungen attraktive Zuschüsse zu ihren Einlagen. Wesentliche Bestandteile dieses Fördersystems sind die Wohnungsbauprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage.
Die Wohnungsbauprämie steht grundsätzlich allen Bürgern zu, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und mindestens 50 Euro jährlich in ihren Bausparvertrag einzahlen. Voraussetzung ist zudem, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro bei Singles bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten nicht überschreitet. Gefördert werden Einzahlungen bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 512 Euro. Da die Bezuschussung 8,8 Prozent beträgt, können Sparer eine jährliche Prämie von bis zu 45 Euro (Ehepaare 90 Euro) erzielen.
Arbeitnehmersparzulage und Kombinationsvorteile
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Arbeitgeber direkt in einen Bausparvertrag einzahlt. Diese Förderung wird bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 470 Euro für Alleinstehende und 940 Euro für Ehegatten gewährt. Bei einem Fördersatz von 9 Prozent ergibt sich eine Zulage von bis zu 43 Euro pro Kalenderjahr. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro (bei Unverheirateten).
Besonders attraktiv ist die Kombination beider Förderwege: Werden sowohl die Wohnungsbauprämie als auch die Arbeitnehmersparzulage in vollem Umfang genutzt, können bei einem Eigenaufwand von 512 Euro insgesamt bis zu 88 Euro an staatlichen Zulagen fließen. Dies entspricht einer jährlichen Zusatzrendite von etwa 17,2 Prozent. Ein großer Vorteil besteht darin, dass bereits gewährte Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen, falls die Einkommensgrenzen in späteren Jahren überschritten werden. Während die Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse beantragt wird, erfolgt die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage durch den Arbeitnehmer im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.
FAQ
Wie werden vermögenswirksame Leistungen für die Bausparförderung beantragt?
Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber zunächst darüber informieren, dass die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Bausparkonto überwiesen werden sollen. Die eigentliche Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt dann nachträglich durch das Finanzamt im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt wird?
Wird ein Bausparvertrag vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist gekündigt, geht der Anspruch auf die Prämien in der Regel verloren und bereits gutgeschriebene Beträge müssen zurückerstattet werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Guthaben dennoch unmittelbar für wohnungswirtschaftliche Zwecke, wie den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie, verwendet wird.
Können auch Auszubildende von der Bausparförderung profitieren?
Auszubildende profitieren besonders häufig von der Bausparförderung, da ihr Einkommen meist unter den maßgeblichen Verdienstgrenzen liegt und viele Arbeitgeber zusätzlich tarifliche Leistungen zahlen. Durch die Kombination von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie können sie schon früh mit staatlicher Hilfe ein solides Startkapital für eine spätere Finanzierung aufbauen.
