Unter Bausparen versteht man das systematische Ansparen von Eigenkapital im Rahmen eines Bausparvertrages. Dieser wird bei einer Bausparkasse abgeschlossen, die als Solidargemeinschaft agiert: Die Einzahlungen der aktuellen Sparer werden in Form von zinsgünstigen Krediten an jene Mitglieder vergeben, die ihren Sparprozess bereits abgeschlossen haben und nun Wohneigentum erwerben möchten.
Der Prozess beginnt mit dem Abschluss eines Vertrages, der die monatliche Sparrate sowie den Zeitraum der Einzahlung festlegt. Während der Ansparphase ist die Verzinsung des Guthabens meist sehr gering und liegt unter dem Niveau anderer Geldanlagen. Diese niedrige Rendite wird jedoch durch den späteren Anspruch auf ein Bauspardarlehen gerechtfertigt, das nach Zuteilung des Vertrages gemeinsam mit dem Sparguthaben ausgezahlt wird. Das Darlehen kann dabei bis zum Zweifachen des angesparten Kapitals betragen. Aufgrund der fest vereinbarten, niedrigen Zinsen – die häufig unter zwei Prozent liegen – ist das Bauspardarlehen ein hervorragendes Instrument zur langfristigen Kalkulation einer Immobilienfinanzierung. Die Rückzahlung erfolgt in konstanten monatlichen Raten über eine fest definierte Laufzeit, wobei der Zinssatz bis zur vollständigen Tilgung garantiert bleibt.
Förderungen und die Zukunft des Bausparens
Bausparen nimmt einen zentralen Stellenwert in der privaten Baufinanzierung ein, was nicht zuletzt an der Kombinationsmöglichkeit mit staatlichen Förderungen liegt. Hierzu zählen insbesondere die Wohnungsbauprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage, welche die effektive Rendite des Vertrages deutlich aufbessern können. Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung der sogenannten Eigenheimrente im Jahr 2008. Diese ermöglicht es, Bausparverträge mit Riester-Förderungen zu koppeln.
Dadurch können staatliche Zuschüsse zur Altersvorsorge erstmals direkt für die Tilgung von Immobiliendarlehen oder als Eigenkapitalersatz genutzt werden. Zudem lassen sich die Einzahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Diese steuerlichen Vorteile und Zulagen sorgen dafür, dass das Bausparen auch künftig ein essenzielles Mittel der Baufinanzierung bleibt und vermutlich weiterhin steigende Vertragszahlen sowie Bausparsummen verzeichnen wird.
FAQ
FAQ
Wann ist ein Bausparvertrag offiziell zuteilungsreif?
Ein Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn das vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht ist und eine ausreichende Bewertungszahl durch die Bausparkasse ermittelt wurde. Ab diesem Zeitpunkt kann der Sparer frei über sein Guthaben sowie das zinsgünstige Bauspardarlehen verfügen.
Welche staatlichen Zulagen können Bausparer in Anspruch nehmen?
Bausparer profitieren unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen von der Wohnungsbauprämie sowie der Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen. Zusätzlich können durch die Eigenheimrente (Wohn-Riester) attraktive Grund- und Kinderzulagen direkt in die Finanzierung fließen.
Kann ein Bauspardarlehen auch vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden?
Ja, im Gegensatz zu klassischen Hypothekendarlehen sind bei Bauspardarlehen jederzeit kostenlose Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe möglich. Dies bietet dem Kreditnehmer eine maximale Flexibilität bei der Entschuldung seiner Immobilie.
