Die Bauförderung umfasst verschiedene staatliche Maßnahmen, die darauf abzielen, den Erwerb und Bau von Immobilien zu unterstützen. In Deutschland existieren diverse Instrumente der öffentlichen Hand, um die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wobei mit dem Wegfall der Eigenheimzulage im Jahr 2006 ein ehemals zentrales Werkzeug abgeschafft wurde. Dennoch stehen weiterhin attraktive Programme zur Verfügung, die angehende Immobilienbesitzer entlasten können.
Eine der traditionsreichsten Förderungen ist die Wohnungsbauprämie, die auf Einzahlungen in Bausparverträge gewährt wird und deren Rendite verbessert. Antragsberechtigt sind Bausparer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht überschreitet und die mindestens 50 Euro jährlich einzahlen. Die Förderung beläuft sich auf 8,8 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, wobei der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage bei 512 Euro liegt. Dies entspricht einer maximalen Prämie von etwa 45 Euro pro Jahr. Gemeinsam veranlagte Ehepartner profitieren von verdoppelten Einkommensgrenzen und Förderbeträgen.
Eigenheimrente und zinsgünstige Darlehen der KfW
Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die im Jahr 2008 eingeführte Eigenheimrente, auch bekannt als „Wohn-Riester“. Sie erlaubt es, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge direkt für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einzusetzen. Dabei können sowohl bestehende Guthaben entnommen als auch laufende Einzahlungen und staatliche Zulagen genutzt werden. Die Förderung setzt sich aus einer Grundzulage von 154 Euro sowie Kinderzulagen zwischen 185 und 300 Euro zusammen. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des Bruttoeinkommens (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro jährlich) in den Vertrag fließen.
Zusätzlich wird ein bedeutender Teil der staatlichen Bauförderung über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Diese bietet zinsgünstige Darlehen an, die durch Besonderheiten wie nachrangige Grundbucheinträge oder Tilgungszuschüsse die finanzielle Belastung reduzieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung ökologisch nachhaltiger Bauprojekte. Die Beantragung dieser Mittel erfolgt nach dem Hausbankprinzip direkt über die regulären Finanzierungspartner des Kreditnehmers.
FAQ
Wer hat Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie?
Die Prämie steht Bausparern zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen unter den gesetzlich definierten Grenzen liegt. Zudem muss das Guthaben des Bausparvertrags gemäß den wohnungswirtschaftlichen Bedingungen für Bau, Kauf oder Renovierung verwendet werden.
Wie funktioniert die Entnahme von Kapital aus der Eigenheimrente?
Kreditnehmer können das im Riester-Vertrag angesparte Kapital jederzeit für die Tilgung eines Immobiliendarlehens oder als Eigenkapital beim Kauf entnehmen. Das entnommene Kapital muss im Alter jedoch versteuert werden, wofür ein fiktives Wohnförderkonto zur Berechnung geführt wird.
Was ist der Vorteil des Hausbankprinzips bei KfW-Darlehen?
Das Hausbankprinzip bedeutet, dass der Kreditnehmer den Förderantrag nicht direkt bei der KfW, sondern bei seiner eigenen Bank oder Sparkasse stellt. Die Hausbank prüft die Bonität, übernimmt die Haftung und leitet die staatlich vergünstigten Mittel an den Kunden weiter.
