Die Bauabnahme stellt die förmliche Überprüfung der erbrachten Bauleistungen durch den Bauherren dar. Ziel ist es, zu beurteilen, ob das Objekt ordnungsgemäß und entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt wurde. Bei diesem Termin wird das gesamte Gebäude im Detail begutachtet: Von Dach und Fassade über Fenster und Türen bis hin zu den Wasser- und Stromleitungen sowie dem Mauerwerk wird jedes Gewerk kontrolliert.
Die rechtliche Relevanz der Bauabnahme ist erheblich. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls beginnt offiziell die Gewährleistungsfrist. Gleichzeitig dokumentiert die Abnahme, dass das Bauunternehmen seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, was die vollständige Zahlung der Schlussrechnung durch den Bauherren auslöst.
Darüber hinaus ist dieser Zeitpunkt für die Wohngebäudeversicherung entscheidend. Mit der Fertigstellung und Abnahme geht der Versicherungsschutz in der Regel automatisch von der zuvor bestehenden Rohbaustahlversicherung in den vollen Umfang der Wohngebäudeversicherung über.
Professionelle Unterstützung und Dokumentation
Es ist dringend ratsam, die Abnahme nicht allein durchzuführen, sondern die Dienste eines unabhängigen Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann die Qualität der Ausführung fachmännisch beurteilen und auch versteckte Mängel identifizieren, die einem Laien verborgen bleiben. Dies minimiert das Risiko von Spätfolgen erheblich. Zudem fungiert ein Sachverständiger bei etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen als fachkundiger Zeuge.
Eine lückenlose Dokumentation ist während des Termins unerlässlich. Neben detaillierten schriftlichen Notizen empfiehlt sich eine umfassende fotografische Beweissicherung. Falls das Objekt aufgrund von Mängeln nicht vollständig abgenommen wird, müssen die geforderten Nachbesserungen präzise beschrieben werden. Im Abnahmeprotokoll sollte explizit festgehalten werden, welche Restarbeiten noch ausstehen und innerhalb welcher Frist das Bauunternehmen diese zu erledigen hat.
FAQ
Welche rechtlichen Folgen hat die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls?
Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Bauherren über und die Beweislast für Mängel kehrt sich zu seinen Ungunsten um. Zudem beginnt an diesem Tag die mehrjährige Gewährleistungsfrist, innerhalb derer das Bauunternehmen für später auftretende Mängel haftet.
Warum sollte man einen Sachverständigen zur Bauabnahme hinzuziehen?
Ein Sachverständiger erkennt bautechnische Mängel, die für Laien oft unsichtbar sind, wie etwa Fehler in der Wärmedämmung oder Abdichtung. Durch seine Fachexpertise verhindert er, dass Mängel unentdeckt bleiben und nach Ablauf der Gewährleistung hohe Sanierungskosten für den Eigentümer verursachen.
Was passiert, wenn bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt werden?
Bei schwerwiegenden Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern, bis die Fehler vollständig behoben sind. Diese Mängel müssen detailliert im Protokoll vermerkt werden, wobei der Bauherr zudem berechtigt ist, einen angemessenen Teil der Schlusszahlung als Sicherheit einzubehalten.
