Der Staat fördert den Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums durch verschiedene Maßnahmen. Insbesondere Zulagen wie die Wohnungsbauprämie oder die Riester-Förderung sollen für die Bundesbürger einen Anreiz schaffen, in die eigenen vier Wände zu ziehen und so private Vermögensbildung sowie Altersvorsorge zu betreiben. Die Auszahlung dieser staatlichen Zuschüsse ist jedoch an strikte Bedingungen geknüpft, die der Empfänger zwingend erfüllen muss.
Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie
Um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können, ist der Abschluss eines Bausparvertrag erforderlich, in den jährlich mindestens 50 Euro eingezahlt werden müssen. Als Einzahlungen gelten hierbei auch die Abschlussgebühren, welche die Bausparkasse erhebt und mit den ersten Sparleistungen verrechnet. Zudem darf der Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Diese liegen aktuell bei 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für gemeinsam veranlagte Ehegatten pro Jahr. Für Verträge, die nach dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden, gilt zudem die strenge Regelung, dass das Sparguthaben nachweislich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden muss, da andernfalls der Anspruch rückwirkend entfällt.
Details zur Riester-Zulage und Kinderförderung
Bei der Riester-Zulage wird der Förderanspruch erworben, indem vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag eingezahlt werden. Der Eigenbeitrag liegt bei mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro pro Jahr, wobei die Zuschüsse vom Höchstbetrag abgezogen werden. Voraussetzung bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine bestehende Rentenversicherungspflicht. Die Förderung setzt sich aus einer Grundzulage von 154 Euro jährlich sowie einer Kinderzulage zusammen. Letztere beläuft sich auf 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und auf 300 Euro für Nachwuchs, der ab dem Jahr 2008 zur Welt gekommen ist.
FAQ
Was versteht man unter einer wohnwirtschaftlichen Verwendung?
Eine wohnwirtschaftliche Verwendung liegt vor, wenn das Kapital direkt für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wird. Auch die Tilgung von Darlehen, die für diese Zwecke aufgenommen wurden, oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zählen zu den begünstigten Maßnahmen.
Welches Einkommen ist für die Grenzen der Wohnungsbauprämie maßgeblich?
Für die Prüfung der Förderberechtigung wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen, welches in der Regel deutlich unter dem Bruttogehalt liegt. Durch den Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen können somit auch Arbeitnehmer mit moderat höherem Bruttoeinkommen noch unter die Fördergrenzen fallen.
Können beide Ehepartner separat die Riester-Grundzulage erhalten?
Sofern beide Partner eigenständig rentenversicherungspflichtig sind und jeweils einen eigenen Riester-Vertrag besparen, steht jedem die volle Grundzulage von 154 Euro zu. Erfüllt nur ein Partner die Voraussetzungen, kann der andere über einen sogenannten Anhängselvertrag dennoch von der Zulage profitieren, sofern der Mindestbeitrag geleistet wird.
