In der Regel werden Bausparverträge abgeschlossen, um über einen definierten Zeitraum Eigenkapital anzusparen und sich dadurch den Anspruch auf ein zinsgünstiges sowie flexibles Darlehen für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims zu sichern. Während der Ansparphase akkumuliert sich nicht nur das eingezahlte Kapital; auch die anfallenden Guthabenzinsen sowie die staatlich gewährte Wohnungsbauprämie fließen in die sogenannte Zuteilungsmasse ein. Bereits bei Vertragsabschluss wird ein individueller Sparplan erstellt, der die regelmäßigen Raten festlegt. Eine starre Spardauer existiert meist nicht, da in der Regel lediglich eine Mindestlaufzeit einzuhalten ist. Ein Bausparvertrag gilt als zuteilungsreif, sobald mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart wurden. Dieser Status wird maßgeblich durch die Bewertungszahl bestimmt, in welche sowohl die Höhe des angesparten Kapitals als auch die Dauer der Sparzeit einfließen.

Der Prozess der Zuteilung und Liquiditätsfaktoren

Die Zuteilung erfolgt keineswegs automatisch mit dem Erreichen der erforderlichen Sparsumme. Stattdessen muss das Kreditinstitut zu einem spezifischen Bewertungsstichtag die Zuteilungsreife förmlich feststellen. Während einige Institute hierfür feste Termine im Jahr vorsehen, prüfen andere die Voraussetzungen auf individuellen Antrag des Bausparers. Nach der Feststellung erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb eines Zeitraums von ein bis vier Monaten. Der exakte Zuteilungszeitpunkt ist dabei auch von der Liquidität der Bausparkasse abhängig. Eine hohe Liquidität ist insbesondere dann gegeben, wenn durch zahlreiche Neuabschlüsse und laufende Einzahlungen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um eine Vielzahl von Verträgen gleichzeitig zuzuteilen.

Voraussetzungen für die Darlehensauszahlung und Flexibilität

Es ist eine weitverbreitete Fehlannahme, dass die Zuteilungsreife automatisch einen Rechtsanspruch auf das anschließende Darlehen begründet. Die Auszahlung des Kredits erfolgt erst nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung durch die Bausparkasse, die unter anderem eine Schufa-Auskunft umfasst. Ebenso müssen Bausparer das Darlehen nicht zwingend unmittelbar nach Erreichen der Zuteilungsreife abrufen. Wird das Darlehen nicht beansprucht, kann der Vertrag oft für eine gewisse Zeit als reiner Sparvertrag weitergeführt werden. Wer gänzlich auf die Inanspruchnahme des Kredits verzichtet, hat zudem die Möglichkeit, sich das angesammelte Kapital inklusive der Zinsen einfach auszahlen zu lassen.

FAQ

Was genau beschreibt die Bewertungszahl bei einem Bausparvertrag?

Die Bewertungszahl ist ein mathematischer Wert, der das Verhältnis zwischen dem Sparguthaben und der Zeitdauer, über die dieses Guthaben der Bauspargemeinschaft zur Verfügung gestellt wurde, widerspiegelt. Sie dient der Bausparkasse als gerechter Maßstab, um die Reihenfolge der Zuteilungen unter allen Sparern festzulegen.

Kann man die Zuteilung eines Bausparvertrags beschleunigen?

Eine Beschleunigung ist meist durch höhere Sparraten oder eine einmalige Sonderzahlung möglich, da dadurch das erforderliche Mindestguthaben schneller erreicht und die Bewertungszahl positiv beeinflusst wird. Dennoch bleibt die finale Zuteilung immer auch von der aktuellen Liquiditätssituation der jeweiligen Bausparkasse abhängig.

Was passiert, wenn die Bonitätsprüfung nach der Zuteilung negativ ausfällt?

In diesem Fall wird die Bausparkasse zwar das angesparte Guthaben auszahlen, jedoch die Ausreichung des Bauspardarlehens verweigern. Da das Darlehen ein eigenständiger Kredit ist, gelten hierfür die üblichen gesetzlichen und bankinternen Richtlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung.