In Deutschland gewährt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen für Käufer oder Bauherren, sofern die Immobilie zur Selbstnutzung bestimmt ist. Nachdem die frühere Eigenheimzulage vor einigen Jahren abgeschafft wurde, stellt die Förderung über das Riester-Modell – oft als „Wohn-Riester“ bezeichnet – die zentrale staatliche Unterstützung für Bau- oder Erwerbsvorhaben dar. Diese Förderung wird gewährt, wenn Eigentümer einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag unterhalten und das angesparte Kapital oder die laufenden Zulagen unmittelbar für die Immobilienfinanzierung verwenden. Der Staat unterstützt diese Verträge sowohl durch direkte Zuschüsse als auch durch signifikante steuerliche Vorteile.
Voraussetzungen für den Erhalt der Riester-Förderung
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie rentenversicherungspflichtige Personen haben Anspruch auf die staatlichen Zulagen, sofern sie jährlich vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlen. Die jährlichen Eigenleistungen sind dabei auf einen Höchstbetrag von 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen, begrenzt. Für Personen ohne eigenes Erwerbseinkommen, beispielsweise während der Kindererziehung oder in Phasen der Arbeitslosigkeit, bleibt der Förderanspruch erhalten, sofern ein jährlicher Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro geleistet wird.
Zusammensetzung der Grund- und Kinderzulagen
Die staatlichen Zuschüsse gliedern sich in eine Grundzulage und eine Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr und steht jedem Vertragsinhaber unabhängig vom Familienstand oder dem Einkommen zu. Zusätzlich zahlt der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind eine jährliche Zulage. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, beläuft sich dieser Betrag auf 185 Euro; für Kinder mit Geburtsdatum ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich die Förderung auf 300 Euro pro Jahr. Diese Beträge fließen direkt in den Vertrag und können somit effektiv zur Tilgung eines Immobilienkredites beigetragen werden.
Steuerliche Vorteile und Sonderausgabenabzug
Über die direkten Zulagen hinaus profitieren Vertragsinhaber von steuerlichen Erleichterungen, deren Nutzen mit steigendem Erwerbseinkommen zunimmt. Die Einzahlungen in Riester-Verträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insbesondere bei Angestellten mit einem hohen Steuersatz kann die daraus resultierende Steuerersparnis die direkten Zulagen betragsmäßig übersteigen. Die entsprechende Verrechnung und Prüfung erfolgen durch das zuständige Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung.
FAQ
Was passiert mit der Riester-Förderung, wenn die Immobilie später vermietet wird?
Da die Förderung an die Eigennutzung gebunden ist, muss eine dauerhafte Vermietung dem zuständigen Amt gemeldet werden, was in der Regel zur Rückzahlung der erhaltenen Zulagen führt. Ausnahmen bestehen lediglich bei berufsbedingten Umzügen, sofern die Absicht zur späteren Rückkehr in die Immobilie glaubhaft dargelegt werden kann.
Wie funktioniert die Entnahme von Kapital aus einem Riester-Vertrag für den Hauskauf?
Vertragsinhaber können sich das gesamte im Vertrag gebundene Kapital oder Teilbeträge auszahlen lassen, um es als Eigenkapital für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einzusetzen. Dieser Vorgang muss bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden, damit die staatliche Förderung erhalten bleibt.
Gibt es eine Obergrenze für die steuerliche Berücksichtigung der Riester-Beiträge?
Ja, der Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge ist gesetzlich auf einen Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr begrenzt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Abzug der Beiträge als Sonderausgabe für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist als der reine Erhalt der Zulagen.
