Die Kündigung eines Bausparvertrages kann grundsätzlich von beiden Vertragsparteien initiiert werden. Eine Bausparkasse ist insbesondere dann zur Kündigung berechtigt, wenn der Vertragsinhaber die vereinbarten Sparbeiträge dauerhaft nicht leistet. Verbraucher hingegen haben das Recht, ihren Vertrag jederzeit aufzulösen. Sofern dabei die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten wird, zahlt die Gesellschaft das bis dahin angesammelte Guthaben inklusive der angefallenen Zinsen an den Sparer aus. Je nach Tarifgestaltung kann zudem ein vereinbarter Zinsbonus anteilig gutgeschrieben werden.
Folgen für staatliche Förderungen und Fristen
Staatliche Zulagen wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage werden im Falle einer Kündigung innerhalb der siebenjährigen Bindungsfrist nicht ausgezahlt beziehungsweise rückwirkend gestrichen. Wird die gesetzliche Kündigungsfrist nicht beachtet, erhebt die Bausparkasse in der Regel einen Vorfälligkeitszins von monatlich einem Prozent des Sparguthabens, der direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird. Je nach Vertragswerk können zudem längere Kündigungsfristen oder spezifische zeitliche Restriktionen bezüglich der Guthabenauszahlung vereinbart sein.
Verlust des Darlehensanspruchs und formale Anforderungen
Mit der Wirksamkeit der Kündigung erlischt unwiderruflich der Anspruch des Vertragsinhabers auf das zinsgünstige Bauspardarlehen. Die Streichung staatlicher Förderungen erfolgt dabei konsequent, selbst wenn das ausgezahlte Guthaben unmittelbar für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet wird. Damit die Kündigung rechtswirksam ist, muss sie zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Die entsprechende Frist beginnt im Kalendermonat nach dem Zugang der Erklärung; geht das Schreiben jedoch bis zum dritten Werktag eines Monats ein, zählt dieser Monat bereits zur Frist.
Alternativen und Hintergründe für vorzeitige Kündigungen
Sollte ein Bausparvertrag aufgrund eines zu geringen Guthabens noch nicht zuteilungsreif sein, bietet sich oft die Teilung des Vertrages als sinnvolle Alternative zur Kündigung an. Hierbei entsteht ein Vertrag mit reduziertem Volumen, der sofort zuteilungsfähig ist und den Darlehensanspruch teilweise erhält. Dennoch wird in Deutschland eine Vielzahl der Verträge vorzeitig durch die Kunden beendet. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von einem kurzfristigen Kapitalbedarf bis hin zur Aufgabe ursprünglicher Bau- oder Erwerbsabsichten.
FAQ
Welche Kosten entstehen bei einer vorzeitigen Kündigung ohne Einhaltung der Frist?
Hält der Sparer die dreimonatige Frist nicht ein, berechnet die Bausparkasse in der Regel einen Diskont von einem Prozent pro Monat auf das gesamte Guthaben. Diese Gebühr wird direkt mit der Auszahlungssumme verrechnet und mindert somit den effektiv ausgezahlten Betrag.
Was passiert mit dem Anspruch auf das Bauspardarlehen nach einer Kündigung?
Durch die Kündigung wird das Vertragsverhältnis vollständig beendet, wodurch auch der Anspruch auf das zinsgünstige Darlehen unwiederbringlich verloren geht. Wer das Darlehen später dennoch nutzen möchte, müsste einen neuen Vertrag abschließen und die Bewertungsphase erneut durchlaufen.
Wann ist eine Kündigung trotz Bindungsfrist unschädlich für die Prämien?
Eine prämienunschädliche Verfügung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei einer Arbeitslosigkeit des Sparers, die mindestens ein Jahr andauert. Auch im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder nach dem Tod des Vertragsinhabers bleiben die staatlichen Förderungen oft erhalten.
