Im Bereich der privaten Baufinanzierung bezieht sich der Begriff Kinderzulage primär auf die staatliche Förderung von Eltern durch die sogenannte Eigenheimrente („Wohn-Riester“). Die Zulage beträgt jährlich 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind; für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, beläuft sich der Betrag auf 300 Euro pro Jahr. Diese staatliche Förderung wird direkt auf den Betrag angerechnet, der zur Erlangung des vollen Förderanspruchs in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden muss. Dadurch reduziert sich der notwendige Eigenbeitrag des Vertragsinhabers erheblich. Ein wichtiger Fixpunkt bleibt jedoch der jährliche Sockelbetrag von 60 Euro, der unabhängig von der Anzahl der Kinder in jedem Fall aus eigenen Mitteln entrichtet werden muss.

Anspruchsberechtigung und formale Voraussetzungen

Grundsätzlich können sowohl Väter als auch Mütter die Kinderzulage beziehen. Standardmäßig wird die Zulage bei der Geburt eines Kindes zunächst der Mutter zugeordnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen die Inhaber der Altersvorsorgeverträge die regulären Bedingungen der Riester-Rente erfüllen: Hierzu gehört die Einzahlung von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in den zertifizierten Vertrag, wobei die jährliche Höchstgrenze für den Eigenbeitrag bei 2.100 Euro liegt.

Nutzung zur Tilgung und steuerliche Aspekte

Die Kinderzulage kann zusammen mit der Grundzulage und dem bereits angesparten Vertragsguthaben in voller Höhe zur Tilgung eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden. Da die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung unterliegt, werden die entnommenen Beträge auf einem fiktiven „Wohnförderkonto“ erfasst und während der Laufzeit mit dem gesetzlichen Garantiezins verzinst. In der Auszahlungsphase der Rente müssen diese Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Erfolgt keine rechtzeitige Rückführung der entnommenen Beträge in den Vertrag, kann dies zu einer entsprechenden Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt führen.

FAQ

Was passiert mit der Kinderzulage, wenn das Kind nicht mehr kindergeldberechtigt ist?

Der Anspruch auf die Kinderzulage erlischt in dem Moment, in dem der Anspruch auf Kindergeld endet (beispielsweise nach Abschluss der Erstausbildung oder Erreichen der Altersgrenze). In der Baufinanzierung bedeutet dies, dass der Eigenbeitrag des Darlehensnehmers steigen muss, um die volle Förderung und die geplante Tilgungsrate aufrechtzuerhalten.

Können beide Elternteile die Kinderzulage für dasselbe Kind erhalten?

Nein, die Kinderzulage wird pro Kind nur einmal gewährt. Die Eltern müssen entscheiden, welchem Riester-Vertrag die Zulage gutgeschrieben werden soll. In der Regel ist es sinnvoll, die Zulage dem Elternteil zuzuordnen, der das geringere Einkommen hat, um dessen notwendigen Eigenbeitrag prozentual am stärksten zu senken.

Ist eine Rückzahlung der Zulagen bei einem Hausverkauf erforderlich?

Wird die geförderte Immobilie verkauft und der Erlös nicht innerhalb bestimmter Fristen in ein neues, selbstgenutztes Objekt oder einen anderen Riester-Vertrag investiert, gilt dies als förderschädliche Verwendung. In diesem Fall müssen die erhaltenen Zulagen sowie die steuerlichen Vorteile an den Staat zurückgezahlt werden.