Unter dem Kautionszins versteht man den Zinssatz, mit dem die vom Mieter an den Vermieter geleistete Sicherheitsleistung verzinst wird. Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kaution zu den marktüblichen Konditionen für Bankeinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. In der praktischen Umsetzung genügt hierfür zumeist eine Verzinsung über der Nullprozentmarke. Selbst ein Zinssatz von lediglich 0,5 Prozent pro Jahr ist in der Regel rechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn am Markt deutlich höhere Renditen möglich wären. Da die Konditionen spezieller Kautionskonten oft signifikant unter denen von Tages- oder Festgeldkonten liegen, ist es für Mieter durchaus ratsam, mit dem Vermieter über eine möglichst attraktive Anlageform zu verhandeln.

Ökonomische Relevanz und Zinseszinseffekt

Ein praxisnahes Rechenbeispiel verdeutlicht die langfristigen Auswirkungen einer höheren Verzinsung. Üblicherweise beläuft sich die Mietkaution auf drei Nettokaltmieten – das gesetzlich zulässige Höchstmaß, das von Vermietern zumeist voll ausgeschöpft wird. Bei einer 3-Zimmer-Wohnung in Städten wie München oder Stuttgart mit einer Kaltmiete von 800 Euro ergibt sich somit eine Kautionssumme von 2.400 Euro. Wird dieser Betrag über eine Mietdauer von zehn Jahren zu einem Zinssatz von 0,5 Prozent jährlich angelegt, wächst das Kapital unter Berücksichtigung der Wiederanlage auf 2.523 Euro an. Dies entspricht einem Zuwachs von lediglich 123 Euro.

Erzielt die Anlage hingegen einen jährlichen Zinssatz von 3,5 Prozent, stehen am Ende des Zehnjahreszeitraums durch den Zinseszinseffekt insgesamt 3.385 Euro zur Verfügung. Der finanzielle Vorteil für den Mieter beläuft sich in diesem Szenario auf rund 860 Euro, sofern keine Mieterhöhungen eine Anpassung der Kaution erforderlich machten.

FAQ

Darf der Mieter verlangen, dass die Kaution in Aktienfonds angelegt wird?

Eine Anlage in risikoreichere Wertpapiere wie Aktienfonds ist nur dann möglich, wenn sich Mieter und Vermieter ausdrücklich darauf einigen. Der Vermieter ist von sich aus lediglich zur Anlage in einer sicheren, verzinslichen Form verpflichtet, da der Werterhalt der Sicherheit oberste Priorität hat.

Wem stehen die erwirtschafteten Zinsen am Ende des Mietverhältnisses zu?

Die Zinserträge stehen rechtlich dem Mieter zu, da es sich um die Früchte aus seinem bereitgestellten Kapital handelt. Sie erhöhen das ursprüngliche Kautionsguthaben und müssen vom Vermieter zusammen mit der Grundsumme nach Ende des Mietverhältnisses ausgezahlt werden, sofern keine Gegenansprüche bestehen.

Was passiert mit den Zinsen, wenn die Miete während der Laufzeit erhöht wird?

Eine Erhöhung der monatlichen Kaltmiete berechtigt den Vermieter nicht automatisch dazu, die Kaution über das ursprünglich vereinbarte Maß hinaus aufzustocken. Die bereits aufgelaufenen Zinsen verbleiben auf dem Konto und dienen weiterhin als zusätzliche Sicherheit, ohne dass der Mieter den Differenzbetrag zur neuen dreifachen Monatsmiete zwingend nachschießen muss.