Die Kaution, auch als Mietkaution bezeichnet, stellt eine Sicherheitsleistung dar, die der Mieter an den Vermieter eines Objekts leistet. In ihrer Höhe orientiert sie sich üblicherweise an der monatlichen Kaltmiete, wobei auch regionale Gepflogenheiten eine Rolle spielen. In den meisten deutschen Städten ist eine Kaution im Umfang von zwei bis drei Monatskaltmieten gebräuchlich. Der Vermieter nutzt diese Sicherheit, um potenzielle Ansprüche gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses abzusichern. Hierzu zählen beispielsweise Mietrückstände oder Kosten für Schäden am Mietobjekt, die durch den Mieter verursacht wurden. Auch Aufwendungen infolge einer nicht vertragsgemäßen Wohnungsübergabe – etwa notwendige Malerarbeiten, falls der Mieter seinen Renovierungspflichten nicht oder nur unzureichend nachgekommen ist – werden durch die Kaution abgedeckt.

Rückerstattung und Verzinsung der Sicherheitsleistung

Jene Anteile der Kaution, die nach der Übergabe der Wohnung nicht zur Deckung berechtigter Ansprüche benötigt werden, sind dem Mieter in der Regel zeitnah zurückzuerstatten. Grundsätzlich unterliegt die Kautionszahlung einer Verzinsungspflicht. Dabei ist der Vermieter gesetzlich jedoch nicht dazu verpflichtet, einen marktgerechten Zinssatz zu erwirtschaften; die Verzinsung zu den Konditionen eines herkömmlichen Sparbuchs gilt hierbei als ausreichend.

Zahlungsmodalitäten und Alternativen

Die Kaution ist üblicherweise vor dem Einzug des Mieters an den Vermieter zu entrichten, wobei die vollständige Zahlung im Mietvertrag häufig als Bedingung für dessen Inkrafttreten definiert wird. Für Mieter, die die erforderliche Summe nicht unmittelbar aufbringen können, bietet sich die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft durch eine Bank an. In diesem Fall bürgt das Kreditinstitut gegenüber dem Vermieter für die Bereitstellung der Kaution im Bedarfsfall. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine solche Garantieleistung ist jedoch eine einwandfreie Bonität des Mieters.

FAQ

Wie hoch darf die Mietkaution gesetzlich maximal ausfallen?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland darf die Mietkaution höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen. Nebenkostenvorauszahlungen bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt, sodass lediglich die reine Nettokaltmiete als Basis dient.

In welchem Zeitraum muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Es existiert keine starre gesetzliche Frist, jedoch wird dem Vermieter eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, die je nach Einzelfall bis zu sechs Monate betragen kann. Ein Teil der Kaution darf zudem länger einbehalten werden, wenn beispielsweise noch eine Nachzahlung aus der ausstehenden Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist.

Darf der Mieter die Kaution in Raten bezahlen?

Ja, der Mieter hat das gesetzliche Recht, eine vereinbarte Barkaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Rate wird dabei unmittelbar zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, während die weiteren Teilbeträge zusammen mit den folgenden Mietzahlungen entrichtet werden.