Baukredit für Selbständige?

In der Finanzwelt haben es Selbständige nicht leicht: Sie tragen nicht nur das alleine unternehmerische Risiko ihres Unternehmens, häufig stoßen sie auch auf Hindernisse allein aufgrund ihres Status als Selbständige, der meist mit schwankenden Einkommen und erhöhten Ausfallrisiken assoziiert wird. Aber gilt das auch für die Immobilienfinanzierung?

Bei der Baufinanzierung stehen Selbständige vor ganz ähnlichen Problemen wie beispielsweise bei der Beantragung eines Verbraucherkredits oder bei einer Kontoeröffnung: Für die meisten Banken gelten sie als Risiko-Kunden, nur wenige Geldinstitute haben Angebote speziell für Selbständige im Portfolio. So wundert es auch nicht, dass in puncto Baufinanzierung besonders gründlich geprüft wird, ob und zu welchen Konditionen ein Darlehen vergeben werden kann.

Die Prüfung der Kreditanträge Selbständiger verläuft in der Regel sehr streng, generell gilt: Selbständige erhalten niedrigere Beträge zu schlechteren Konditionen. Die Banken begründen dieses Vorgehen mit dem hohen Ausfallrisiko, dem sie in ihrer Kalkulation Rechnung tragen müssen. Interessant dabei: Laut einem Test der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2008 machen die Banken durchaus Unterschiede zwischen den Selbständigen, Freiberufler haben häufig bessere Karten als Gewerbetreibende. Am schwierigsten ist es für Existenzgründer, ein Baudarlehen zu erhalten: Ihr Antrag wird in der Regel abgelehnt, wenn sie nicht mindestens drei Jahre selbständige Tätigkeit nachweisen können.

Fast noch wichtiger als Verzinsung und Laufzeit sollte für Selbständige, die einen passenden Baukredit suchen, das Thema Flexibilität sein. Als optimal gelten Sondertilgungsrechte, möglichst ohne Aufpreis und unbegrenzt, und eine Option auf Ratenwechsel, falls die Belastung durch das Darlehen zwischenzeitlich doch etwas zu hoch ausfallen sollte. Auch wenn diese Optionen ein Darlehen geringfügig verteuern – verzichten sollte man darauf nicht.

Risikozuschlag

Als Risikozuschlag wird ein Aufschlag auf den Zinssatz eines Darlehens verstanden, den die darlehensgebende Bank erhebt, weil sie das Ausfallrisiko des Geschäfts als überdurchschnittlich einstuft. Risikozuschläge werden im Bereich der privaten Baufinanzierung insbesondere dann vorgenommen, wenn der Beleihungsauslauf größer ist als 60 Prozent. Somit müssen Kreditnehmer bei ihrer Finanzierung immer dann mit höheren Zinsen rechnen, wenn sie nur wenig Eigenkapital zur Verfügung haben. Als Ersatz für Eigenkapital können allerdings nachranging eingetragene Darlehen dienen. Diese werden zum Beispiel von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Wohneigentumsprogramms vergeben. Die Zinssätze entsprechen dabei marktüblichen Konditionen für Darlehen mit einem geringen Beleihungsauslauf. Da ein nachrangig eingetragenes Darlehen der Förderbank aus Sicht anderer an der Finanzierung beteiligter Banken wie Eigenkapital erscheint, kann auf den Risikozuschlag verzichtet werden, wenn die Summe aus Eigenkapital und Nachrangdarlehen 40 Prozent der Investitionssumme erreicht.

Risikozuschläge bei Immobilienfinanzierungen steigen mit dem Fremdkapitalanteil an. Banken erheben Zuschläge ab etwa 60 Prozent Fremdkapitalanteil und weiten diese dann sukzessive aus, so dass trivialerweise Vollfinanzierungen, bei denen der Kreditnehmer gar kein Eigenkapital einsetzt, am teuersten sind. Wie hoch die Risikozuschläge im Einzelnen ausfallen, richtet sich zum einen nach der Preispolitik der Bank, zum anderen nach der bei Aufnahme des Darlehens herrschenden Situation am Kapitalmarkt. Die Refinanzierung von risikobehafteten Darlehen ist für Banken nicht mit immer gleichen Kosten verbunden, sondern kann variieren. Deshalb können die Zuschläge insbesondere in Marktphasen, die von einen abnehmenden Risikotoleranz der Akteure am Kapitalmarkt geprägt ist, deutlich höher ausfallen als im Durchschnitt. Auch können sich die Konditionen vergleichsweise schnell ändern.

Hohe Risikozuschläge gefährden die Profitabilität einer Immobilienfinanzierung, da zum einen die laufenden monatlichen Raten höher ausfallen und zum anderen die Zeitspanne bis zur vollständigen Tilgung des aufgenommenen Darlehens länger ist. Mitunter können so die wirtschaftlichen Vorteile einer Immobilienfinanzierung dahin schmelzen.

Grundbucheintrag

Wird eine Immobilie über einen Kredit von der Bank finanziert, erfolgt in der Regel eine Eintragung des darlehensgebenden Kreditinstitutes ins Grundbuch. Die Bank sichert sich somit für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers den Zugriff auf die Immobilie. Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, wird das Objekt verwertet und die Erlöse dienen der Bank zur Deckung ihrer Ansprüche. Der Eintrag ins Grundbuch ist dabei zwingend erforderlich, weil die Immobilie ansonsten in die allgemeine Insolvenzmasse einfließen würde und somit von allen Gläubigern des Kreditnehmers beansprucht würde. Die Eintragung ins Grundbuch wird deshalb bei so gut wie allen Krediten, die im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung stehen, vorgenommen. Auch Bauspardarlehen werden ins Grundbuch eingetragen. Dies schreibt der Gesetzgeber den Bausparkassen mit der Bausparkassenverordnung explizit vor. Eine Ausnahme bilden nur Darlehen mit einem Gegenwert von weniger als 30.000 Euro. Die Eintragung ins Grundbuch erfordert die Leistungen eines Notars und ist deshalb mit Gebühren verbunden.

Darlehen können im Grundbuch auch nachrangig eingetragen werden. Dies geschieht insbesondere bei Krediten aus Programmen der öffentlichen Hand wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die nachrangige Eintragung bietet Vorteile, da ein Kredit von höherem Rang aus Sicht anderer Beteiligter einen Ersatz für Eigenkapital darstellt. Die KfW bietet die Möglichkeit einer nachrangigen Eintragung bei Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm, mit dem 30 Prozent der Investitionskosten (max. 100.000 Euro) finanziert werden können. Da es sich um ein Förderbank-Darlehen handelt, entfällt der sonst übliche Aufschlag auf den Zinssatz.

Bei der Veräußerung einer Immobilie wird eine Änderung des Grundbucheintrages vorgenommen: Der neue Besitzer löst den alten ganz offiziell ab. Dabei besteht aus Sicht des Käufers ein sehr spezielles Risiko: Wird der Verkäufer vor der Änderung des Grundbucheintrages insolvent und hat er den Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen, steht dem Käufer aufgrund des fehlenden Eintrags nicht der Zugriff auf die Immobilie zur Verfügung. Er muss seine Ansprüche vielmehr wie jeder andere Gläubiger auch auf gerichtlichem Wege geltend machen und auf Leistungen aus der Insolvenzmasse hoffen.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Grundbucheintrag:

Error: Feed has an error or is not valid.

Immobilienspekulation

Als Immobilienspekulation wird im weitesten Sinne eine Aktivität privater oder gewerblicher Akteure bezeichnet, deren Ziel die Gewinnerzielung durch Transaktionen auf dem Immobilienmarkt ist. In der Regel besteht ein solches Unterfangen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, wobei, sofern das Vorhaben gelingt, der Verkaufspreis eines Objektes höher ist als sein Einkaufspreis. Die Differenz aus An- und Verkaufspreis ist der Gewinn des Spekulanten oder – wenn das Vorhaben nicht von Erfolg gekrönt ist – sein Verlust. Die Spekulation mit Immobilien ist in Deutschland nicht allzu weit verbreitet und findet anders als in anderen Ländern insbesondere unter Privatanlegern kaum Beachtung. Ein Grund hierfür ist die steuerliche Situation in der Bundesrepublik, die deutlich macht, dass auch der Gesetzgeber der Spekulation Einhalt gebieten will. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien sind bei privaten Spekulanten steuerpflichtig. Sie werden mit dem persönlichen Steuersatz des Spekulanten angesetzt. Dieser ist in der Regel höher als die Abgeltungssteuer, die die Gewinnbesteuerung in anderen Anlageklassen regelt. Erst nach einer Haltefrist von 10 Jahren können Veräußerungsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese sehr lange Frist ist für spekulative Zwecke, die in der Regel mit einem deutlich kürzeren Zeithorizont agieren, ein deutliches Hemmnis. Die Regelung zur Spekulationsfrist gilt auch für institutionelle Investoren wie etwa offene Immobilienfonds.

Spekulationen auf dem Immobilienmarkt in größerem Umfang sind aus verschiedenen Gründen nicht gewollt und können zu spürbaren Verwerfungen in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung führen. Preisblasen, die im Zuge großer spekulativer Aktivität entstehen können, bergen das Risiko eines Preisverfalls und damit der Überschuldung von privaten Haushalten und des Zusammenbruchs von gewerblichen Investoren. Beide Aspekte führen zu einer Abnahme des Wirtschaftswachstums.

Immobilien als Vermögensgegenstand werden in Deutschland deshalb vorwiegend als langfristiges Investment mit Sachwert-Charakter verstanden. Die sehr kontinuierliche Preisentwicklung auf dem deutschen Immobilienmarkt spiegelt diese Haltung wider.

Baufinanzierung

Der Begriff Baufinanzierung fasst alle Aktivitäten, die dazu dienen, den Erwerb einer Immobilie zu ermöglichen, zusammen. Zur Baufinanzierung gehören das Ansparen von Eigenkapital, die Aufnahme von Krediten bei privaten Banken sowie die Nutzung von staatlichen Darlehensprogrammen und Zuschüssen. Auch die Kombination eines Eigenheimerwerbs mit der Eigenheimrente ist dem Feld der Baufinanzierung zuzurechnen. Baufinanzierungen stellen für die meisten Menschen die größte wirtschaftliche Herausforderung des gesamten Erwerbslebens dar und bedürfen deshalb einer langfristigen, sorgfältigen und auf die individuellen Erfordernisse abgestimmten Planung und Konzeption.

Das Eigenkapital, das für eine Baufinanzierung erforderlich ist, wird sehr häufig mittels eines Bausparvertrages angespart. Dabei werden über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig Gelder auf ein Konto bei einer Bausparkasse eingezahlt. Die Einzahlungen nebst Zinsen sowie ggf. staatlichen Zuschüssen werden dann am Ende der Ansparphase zusammen mit einem Bauspardarlehen ausbezahlt. In der Summe können Guthaben und Darlehen einen erheblichen Teil der Investitionskosten decken.

Der Erwerb einer Immobilie kann mitunter deutlich erleichtert werden, wenn Mittel aus Programmen der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden. Ganz besonders die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt in verschiedenen Programmen günstige Konditionen zur Verfügung. So können Darlehen entweder ohne Aufpreis nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden oder aber es gilt ein sehr niedriger Zinssatz, weil das Programm aus Mitteln des Bundeshaushalts vergünstigt wird.

Auch private Banken spielen bei der Baufinanzierung eine wichtige Rolle. Sie finanzieren in der Regel zwischen 60 und 80 Prozent der Investitionskosten. Die Kredite werden dabei durch einen Eintrag der Bank im Grundbuch besichert. Viele Verbraucher nutzen bei der Suche nach einer geeigneten Bank mittlerweile Finanzierungsvermittler, die aus den Angeboten dutzender Banken die besten Konditionen für die eigenen Belange heraussuchen und auf diese Weise dabei helfen, Kosten zu sparen. Da die Baufinanzierung in der privaten Finanz- und Vermögensplanung eine sehr wichtige Rolle einnimmt empfiehlt es sich, ggf. umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Baufinanzierung:

Error: Feed has an error or is not valid.

Eigenheimfinanzierung

Als Eigenheimfinanzierung wird umgangssprachlich die Finanzierung einer Immobilie verstanden, die vom Eigentümer selbst genutzt wird. Eigenheimfinanzierungen sind in Deutschland sehr beliebt und werden deshalb von vielen Haushalten umgesetzt. Der Weg in die eigenen vier Wände führt dabei in der Regel über einen Kredit von der Bank, da die meisten angehenden Eigentümer die zum Erwerb bzw. Bau eines Eigenheims erforderlichen Mittel nicht vollständig aus eigener Tasche aufbringen können. Dennoch wird nur in sehr seltenen Fällen die gesamte Investition mit Krediten finanziert. Vielmehr ist ein adäquater Eigenkapitalanteil unersetzlich, da er zu einer spürbaren Reduktion des Zinssatzes, der für den Kredit entrichtet werden muss, führt. Banken verlangen in der Regel ab einem Beleihungsauslauf von mehr als 60 Prozent einen Aufschlag auf den Zinssatz, der umso höher ausfällt, je geringer der Eigenkapitalanteil ist. Mindestens sollten zehn Prozent der Investitionskosten sowie die Erwerbsnebenkosten aus eigener Tasche aufgebracht werden.

Der Staat fördert den Erwerb von zur Selbstnutzung gedachtem Wohneigentum und stellt verschiedene Hilfen zur Verfügung. Dazu gehören neben der Wohnungsbauprämie und der Eigenheimrente insbesondere Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Kredite sind mit Vergünstigungen verbunden, da sie entweder mit einer teilweisen Haftungsfreistellung für die durchleitenden Banken seitens des Staates ausgestattet sind oder aber aus Mittel des Bundeshaushalts bzw. der Haushalte der Länder subventioniert werden. Aus diesem Grund kann mit Krediten von Förderbanken die Belastung der Eigenheimfinanzierung gesenkt werden.

In der Finanz- und Vermögensplanung spielt der Erwerb eines Eigenheims eine signifikante Rolle. Da nach dem Eintritt in den Ruhestand keine Miete bezahlt werden muss, besteht auch ein geringerer Bedarf an Vorsorgemaßnahmen wie etwa privaten Rentenversicherungen. Darüber hinaus steht mit einer Immobilie ein hochwertiger und gegen Inflation gefeiter Vermögensgegenstand zur Verfügung. Eigenheimfinanzierungen werden deshalb unabhängig von der demographischen Entwicklung weiter stark nachgefragt werden.

 

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X,Y Z

Ebenfalls in diesem Zusammenhang von Interesse:

Ansparphase

Bei Immobilienfinanzierungen ist es von großem Vorteil, einen erheblichen Teil der Investitionskosten nicht über ein Darlehen von der Bank, sondern aus eigener Tasche zu decken. Je größer der Eigenkapitalanteil ausfällt, desto besser ist dies für die Kostensituation. Überschreitet der Beleihungsauslauf der Finanzierung einen Wert von 60 Prozent, erheben Banken in der Regel einen Aufschlag auf den Kreditzins, der umso weiter steigt, je weniger Eigenmittel der Kreditnehmer in sein Vorhaben einbringt. Mitunter können so die Zusatzkosten im Tilgungsverlauf bis in der Bereich mittlerer fünfstelliger Beträge ansteigen. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, sind angehende Eigentümer deshalb angehalten, so früh wie möglich mit der Kapitalbildung zu beginnen.

Die Ansparphase und damit die Bildung eines Kapitalstocks kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Der klassische Weg ist nach wie vor der Bausparvertrag. Hier werden während der Ansparphase regelmäßig Beträge auf das Vertragskonto eingezahlt und mit einem geringen Guthabenzins verzinst. Dazu besteht unter Umständen die Möglichkeit, staatliche Förderungen, wie etwa die Wohnungsbauprämie, dem Bausparkonto gutzuschreiben. Die geringe Verzinsung in der Ansparphase eines Bausparvertrages wird durch die ebenfalls geringe Verzinsung des Bauspardarlehens ausgeglichen. Der Umfang des Bauspardarlehens orientiert sich an dem Vertragsguthaben und steht bereits beim Abschluss des Bausparvertrages fest.

Alternativ zum Bausparen kann die Ansparphase auch in Gestalt eines simplen Banksparplans realisiert werden. Dabei wird stets ein bestimmter Betrag auf ein Sparkonto bei einer Bank eingezahlt, der zusammen mit den Zinsen zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Der Vorteil gegenüber einem Bausparvertrag liegt in der höheren Flexibilität und der deutlich besseren Verzinsung. Banksparpläne aber bieten nicht die Vorzüge eines zinsgünstigen Bauspardarlehens.

Risikoaffine Sparer setzen während der Ansparphase auf Aktien und Fonds. Diese ermöglichen sehr hohe Wertzuwächse und führen damit schneller ans Ziel. IM Gegenzug aber sind mit Aktien und Fonds auch sehr hohe Kursrisiken verbunden, die im schlimmsten Fall zu einer deutlichen Minderung der eingezahlten Beträge führen können.

Immobilienfinanzierung

Unter einer Immobilienfinanzierung wird der Bau oder der Erwerb einer Immobilie verstanden, der ganz oder in Teilen durch Kredite finanziert wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Bauherr bzw. der Käufer das Objekt selbst nutzt oder aber es an Dritte vermietet. Auch eine Kombination ist grundsätzlich denkbar. Immobilienfinanzierungen sind für das Funktionieren des Immobilienmarktes unerlässlich und werden deshalb vom Staat gefördert. Neben Zuschüssen vergibt der Staat dabei über öffentliche Förderbanken wie zum Beispiel die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau Darlehen. Diese sind entweder zu Zinsen unterhalb des Marktniveaus zu haben, weil sie aus Mitteln des Bundeshaushaltes subventioniert werden, oder aber die Kredite bieten andere Vorteile, etwa die Möglichkeit einer nachrangigen Eintragung ins Grundbuch ohne Aufschlag auf den Darlehenszins.

Bei Immobilienfinanzierungen wird zwischen Krediten mit variabler und solchen mit fixer Verzinsung unterschieden. Variabel verzinste Darlehen orientieren sich an einem Referenzzinssatz wie zum Beispiel der Euribor oder dem Eonia. Steigt der Referenzzinssatz an, steigt auch der Kreditzins. Dies birgt für den Kreditnehmer ein nicht unerhebliches Risiko, weil sich die Kosten der Immobilienfinanzierung in Abhängigkeit des Zinssatzes am Kapitalmarkt gravierend verändern können. Soll das Risiko einer Zinsänderung vermieden werden, muss das Darlehen mit einer Zinsbindung ausgestattet werde, die den Zinssatz, der bei Abschluss des Vertrages gilt, für die gesamte Laufzeit des Kredites oder aber für einen bestimmten Zeitraum fixiert. Die Zinsbindung ist dabei in der Regel mit einem Aufschlag auf den Zinssatz versehen, der mit der Dauer der Zinsfestschreibung ansteigt.

Immobilienfinanzierungen sind oft mit einer sehr langen Laufzeit ausgestattet, die durchaus 30 Jahre in Anspruch nehmen kann. In den meisten Fällen verlangen Banken von Kreditnehmern, dass sie einen erheblichen Teil der Investitionskosten aus eigener Tasche bezahlen. Als Minimum gilt hier ein Wert von 10 Prozent, ab einem Eigenkapitalanteil von 40 Prozent fällt der Zinssatz für den Kredit in der Regel deutlich günstiger aus.

Weitere Informationen und Beiträge zur Immobilienfinanzierung:

Error: Feed has an error or is not valid.

Bausparkassenverordnung

Die Bausparkassenverordnung wurde vom Gesetzgeber im Jahr 1973 erlassen und regelt eine Vielzahl von Angelegenheiten rund um Bausparverträge und ihre Ausgestaltung. Auch setzt sie ein rechtliches Rahmenwerk für die Aktivitäten von Bausparkassen. Das wesentliche Ziel der Bausparkassenverordnung ist der Schutz der Gläubiger von Bausparkassen. Dies sind insbesondere die Inhaber von Bausparverträgen, die ihre Einlagen der Bausparkasse zur Verfügung stellen. Die Verordnung schreibt so zum Beispiel vor, dass die Bausparkasse die Vergabe von Bauspardarlehen umfassend im Hinblick auf mögliche Risiken zu prüfen hat. Dadurch soll das Ausfallrisiko so weit wie möglich minimiert werden. Die Stabilität des Bausparwesens in Deutschland ist dem Gesetzgeber dabei sehr wichtig, da diese sich auch unmittelbar auf die Stabilität des Immobilienmarktes insgesamt auswirkt. In der Verordnung werden so Regelungen erlassen, die sogenannte Großbausparverträge betreffen. Darunter fallen alle Bausparverträge mit einem Volumen (das sich aus den Einzahlungen, den Förderungen des Staates, den erhaltenen Guthabenzinsen sowie aus dem Bauspardarlehen zusammensetzt) von mehr als 150.000 Euro bzw. ehemals 300.000 D-Mark. Auch wird in der Bausparkassenverordnung vorgeschrieben, dass Darlehen, die von der Bausparkasse vergeben werden, ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs bzw. der Erstellung von Immobilien dienen dürfen. Kredite müssen darüber hinaus grundpfandrechtlich besichert werden. Eine Ausnahme bilden dabei Darlehen mit einem Gegenwert von weniger als 30.000 Euro: Hier hat der Gesetzgeber im Mai 2009 insoweit Änderungen vorgenommen, als dass solche Engagements nicht ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Für Kreditnehmer mit kleineren Vorhaben bietet dies den Vorteil, dass die Gebühren der Eintragung entfallen.

In der Bausparkassenverordnung finden sich darüber hinaus detaillierte Regelungen zu Darlehen mit einem gewerblichen Hintergrund sowie zu Vor- und Zwischenfinanzierung. Auch ist geregelt, dass Bausparkassen keinen verbindlichen Termin für die Zuteilung von Darlehen nennen dürfen. Insgesamt gilt die Verordnung unter Experten als dazu geeignet, die Stabilität in der deutschen Immobilienfinanzierung zu gewährleisten und spekulativen Blasen entgegenzuwirken.

Selbstauskunft

Im Rahmen eines Kreditantrages verlangen Banken von Verbrauchern eine Reihe von Informationen, die dazu dienen, die Kreditwürdigkeit sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit eines potenziellen Darlehensnehmers einzuschätzen und die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Kreditvergabe zu erleichtern. Im Rahmen der Selbstauskunft erteilt ein Antragsteller der Bank Informationen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Wird eine detaillierte Selbstauskunft eingeholt, werden in der Regel sehr viele Informationen abgefragt. So müssen Antragsteller beispielsweise detaillierte Auskünfte zu ihrem Vermögen sowie zu ihren Verbindlichkeiten geben. Zum Vermögen werden dabei alle Vermögensgegenstände gezählt, etwa Aktien, Renten oder andere Wertpapiere sowie Immobilien oder Anteile an Unternehmen oder Bankguthaben. Zu den Verbindlichkeiten zählen bestehende Ratenkredite und Hypothekenfinanzierungen, Salden auf Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion, Verbindlichkeiten beim Versandhaus, die in Raten gezahlt werden sowie in Anspruch genommene Dispositionskredite.

Die Verbindlichkeiten werden vom Vermögen subtrahiert und es ergibt sich der Vermögensstatus des Antragstellers. Dieser kann positiv oder negativ sein und ist für sich genommen kein entscheidender Grund für die Vergabe eines grundpfandrechtlich besicherten Darlehens. Einzige Ausnahme: Erscheint die Verschuldung des Antragstellers aus Sicht der Bank inakzeptabel hoch, führt dies in der Regel zu einer Ablehnung des Kreditgesuchs. Dabei ist insbesondere die Höhe der laufend für die Schuldentilgung zu entrichtenden Mittel von Bedeutung, da an diesen die Fähigkeit des Antragstellers zum Leisten des Kapitaldienstes gemessen wird.

In der Selbstauskunft gibt der Antragsteller insbesondere auch Auskunft über die Art und die Höhe seines Einkommens. Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit sowie solche aus selbstständiger Tätigkeit werden dabei ebenso erfasst wie solche aus Vermögen (wie Miete, Dividenden, Zinsen, etc.). Reicht das Einkommen aus Sicht der Bank zur Leistung des Kapitaldienstes aus und wird es auch nicht durch andere Belastungen wie etwa die Schuldentilgung geschmälert, steht zumindest im Hinblick auf die Selbstauskunft der Kreditvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.