Wohn-Riester

Der Begriff Wohn-Riester versteht sich als die umgangssprachliche Bezeichnung der Eigenheimrente, die eine Fortentwicklung der gewöhnlichen Riester-Rente darstellt, deren Erfinder und Namensgeber der ehemalige Bundesarbeitsminister Walter Riester war. Der Wohn-Riester ermöglicht es, staatlich geförderte Altersvorsorge-Verträge zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums zu nutzen. Dabei können sowohl bereits bestehende Vertragsguthaben als auch die laufenden Einzahlungen zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden. Der Staat fördert die Verträge durch Zuschüsse zum Vertragsguthaben sowie durch steuerliche Vergünstigungen. Die Einzahlungen können bis zu einer Höhe von maximal 2.100 Euro jährlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhält jeder Vertragsinhaber einen Zuschuss in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden zusätzlich 185 Euro im Jahr gezahlt bzw. 300 Euro, sofern das Kind nach dem Jahr 2007 zur Welt gekommen ist.

Voraussetzung für die Zuschüsse und die steuerliche Vergünstigung ist die Einzahlung von mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag, wobei sich die maximale jährliche Einlage auf 2.100 Euro abzüglich der ausgezahlten Zuschüsse beläuft. Der Wohn-Riester steht ausschließlich Personen offen, die Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder aber dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind. Wird kein Einkommen bezogen, kann der Anspruch auf die Zuschüsse durch die Einzahlung des Sockelbetrages in Höhe von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag erworben werden. Werden die zur Immobilienfinanzierung entnommenen Beiträge nicht bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Vertrages wieder in diesen zurückbezahlt, müssen die hypothetisch bestehenden Rentenansprüche in voller Höhe versteuert werden, wie es bei gewöhnlichen Riester-Verträgen auch der Fall ist. Potenziell besteht demnach die Gefahr einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt.

Wohn-Riester-Verträge können bei Bausparkassen abgeschlossen werden. Da der Markt nicht allzu weit entwickelt ist, besteht grundsätzlich das Risiko einer noch sehr intransparenten Preis- und Kostengestaltung. Dennoch handelt es sich bei der Eigenheimrente um ein nützliches Produkt, mit dem Immobilienfinanzierungen besonders für Familien leichter werden.

Begriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls von Interesse seien könnten:

Subvention

Als Subvention wird ganz allgemein die Bezuschussung von bestimmten Gütern oder Leistungen durch den Staat verstanden. Im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung gibt es in Deutschland verschiedene Subventionen. Zwar wurde die Eigenheimzulage im Jahr 2005 abgeschafft, dennoch existieren weiterhin Programme, die die Kosten einer Eigenheimfinanzierung senken. Insbesondere vergibt der Staat Kredite über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau, die entweder eine direkte Bezuschussung aus dem Bundeshaushalt – die an den Empfänger in Gestalt geringerer Zinsen oder eines Tilgungszuschusses weitergereicht wird – oder eine indirekte Bezuschussung durch die Möglichkeit einer nachrangigen Eintragung des Darlehens ohne Aufpreis ermöglichen.

Weitere Subventionen sind die Wohnungsbauprämie und die Eigenheimrente. Die Wohnungsbauprämie wird auf Bausparguthaben gezahlt, wenn der Inhaber des Bausparvertrages die Mittel zu wohnwirtschaftlichen Zwecken nutzt. Insgesamt fällt die Prämie jedoch mit einem maximalen Volumen von rund 90 Euro im Jahr recht gering aus. Größere Dimensionen erreicht die Eigenheimrente, die der Gesetzgeber im Jahr 2008 auf den Weg gebracht hat. Hier kann die Kombination aus steuerlichen Vorteilen und Zuschüsse Entlastungen von bis zu 50.000 Euro ermöglichen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Eigenheimrente steht allen Arbeitnehmern offen. Um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können, dürfen Empfänger bestimmte Einkommensgrenzen nicht unterschreiten.

Insgesamt erscheint das Ausmaß der Subventionen des Immobilienmarktes aus Sicht von Verbrauchern zwar überschaubar, aber dennoch attraktiv. Der Charakter der Subventionen zielt deutlich darauf ab, die Nachfrage nach Wohneigentum zu erhöhen. Subventionen, die das Angebot stimulieren, existieren allerdings ebenfalls, auch wenn es sich bei diesen Mitteln um weniger auffällige Instrumente handelt. Eines davon ist die seit je her bestehende Möglichkeit, die Zinsen für Immobilienkredite, mit denen nicht zur Selbstnutzung bestimmte Objekte finanziert werden, von der Steuer abzusetzen. Für Bauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und andere Institutionen des Immobilienmarktes existieren ebenfalls Subventionen, wie etwa Kredite von der KfW oder der Europäischen Investitionsbank.

Steuerersparnis

Steuerersparnisse können im Bereich der privaten Baufinanzierung auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Zum einen kann durch den Erwerb eines zur Vermietung bestimmten Objektes und die Absetzung der Sollzinsen als Betriebsausgabe ein steuerlicher Effekt erzielt werden. Voraussetzung dafür, dass sich dieses Unterfangen unter dem Strich lohnt, ist allerding ein ausreichend hohes Einkommen des Kreditnehmers, da nur in diesem Fall der Grenzsteuersatz ausreichend hoch ist, um eine größere Ersparnis zu ermöglichen. Steuerliche Effekte ergeben sich darüber hinaus beim Erwerb von Immobilien, die dem Gesetz nach unter Denkmalschutz stehen sowie bei der Nutzung der staatlichen Eigenheimrente. Bei dem auch als Wohn-Riester bezeichneten Modell wird die Steuerersparnis dadurch erreicht, dass Einzahlungen auf das Wohnförderkonto, die dann direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden, von der Steuer abgesetzt werden können. Die Geltendmachung kann zu 100 Prozent erfolgen und bis zu 2100 Euro im Jahr bei Ledigen betragen. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten sind maximal 4200 Euro absetzbar. Teile der Tilgungsraten können so steuerlich geltend gemacht werden. Dies war bei Immobilien, die der Selbstnutzung und nicht der Vermietung an Dritte dienen, bislang nicht möglich. Der steuerliche Vorteil birgt allerdings eine Gefahr. Werden die zur Baufinanzierung entnommenen Beiträge nicht rechtzeitig bis zum Eintritt in den Ruhestand wieder in den Vertrag einbezahlt, droht eine Steuerschuld gegenüber dem Fiskus, da die Riester-Rente komplett nachgelagert besteuert wird. Dementsprechend wird die hypothetische Rente, die der Eigentümer dann beziehen würde, wenn er die Einzahlungen in den Riester-Vertrag nicht zur Immobilienfinanzierung genutzt hätte, in vollem Umfang besteuert. Die Rente setzt sich aus den während der Einzahlungsphase geleisteten Einzahlungen sowie der angenommenen Verzinsung zusammen. Diese Verzinsung beläuft sich auf zwei Prozent im Jahr und kann vom Gesetzgeber grundsätzlich geändert werden. Die Rentenzahlung, die besteuert wird, ergibt sich dann aus der individuellen Rentenleistung, die sich aus der Lebenserwartung des Policen-Besitzers ergibt.

Pfändbares Einkommen

Als pfändbares Einkommen werden Bezüge bezeichnet, die von Gläubigern im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden können. Grundsätzlich ist jedes Einkommen, das durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit generiert wird, pfändbar und kann deshalb auch vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich bei dem Einkommen um Beamtenbezüge, Lohn oder Gehalt eines Arbeitnehmers oder Einkommen aus selbstständiger oder auch freiberuflicher Tätigkeit handelt. Wird ein Pfändungsbeschluss erlassen, stehen jedoch Pfändungsfreigrenzen zur Verfügung. Einkommen bis zu diesen Grenzen werden von der Pfändung ausgeschlossen. Die Pfändungsfreigrenzen werden vom Gesetzgeber festgelegt und richten sich unter anderem nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Ledige ohne Kinder können knapp 1000 Euro monatlich von ihrem Einkommen auch dann behalten, wenn Pfändungen durchgeführt werden. Mit jedem Kind steigt die Grenze an. Der Gesetzgeber will dadurch gewährleisten, dass nicht die Nachkommen eines Schuldners für dessen Verbindlichkeiten durch einen sehr stark eingeschränkten Lebensstil in Haftung genommen werden können.

Die Höhe des zur Verfügung stehenden pfändbaren Einkommens ist bei der Vergabe von Krediten – auch bei solchen mit dem Zweck einer Immobilienfinanzierung und grundpfandrechtlicher Besicherung – von Bedeutung, da Banken nur dann Darlehen ausgeben, wenn diese durch pfändbares Einkommen bedient werden können. Die Berechnung ist dabei einfach: Nach Zahlung der Kreditrate muss immer noch ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze zur Verfügung stehen. Es handelt sich bei dieser Rechnung zwar nur um einen groben Richtwert, da Banken hier verschieden vorgehen, dennoch kann sie als Maßstab benutzt werden. Zum pfändbaren Einkommen zählen nicht Leistungen wie Kindergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II) oder andere Transferbezüge, wie etwa Elterngeld. Das pfändbare Einkommen muss im Rahmen des Antragsprozesses bei Kreditanträgen angegeben und durch geeignete Nachweise belegt werden. Zum pfändbaren Einkommen gehören neben Bezügen aus Erwerbstätigkeit auch Bezüge aus Kapitalbesitz, wie etwa Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden.

Immobilienfonds, geschlossener

Ein geschlossener Immobilienfonds investiert die Mittel, die ihm von den Anlegern anvertraut werden, in Immobilien. Es kann sich dabei um wohnwirtschaftlich genutzte Objekte ebenso handeln wie um gewerbliche Immobilien. Wesentliches Charakteristikum eines geschlossenen Fonds ist, dass nach der Zeichnungsfrist keine Anteile mehr erworben werden können. Auch die Veräußerung vor dem Ende der Initiative ist nicht ohne weiteres möglich. Die Fondsgesellschaft jedenfalls nimmt keine Anteile zurück. Möglich ist allerdings die Veräußerung auf dem Zweitmarkt. Da der Zweitmarkt für geschlossene Fonds in Deutschland jedoch noch nicht allzu weit entwickelt ist, müssen hier Abschläge hingenommen werden. Beim Erwerb von Anteilen, der je nach Projekt ab einem Einlagenvolumen von 2000 bis zu 25.000 Euro möglich ist, fällt ein Agio an, dass je nach Fonds und Bezugsweg zwischen zwei und sechs Prozent liegt.

Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds erfolgt in den meisten Fällen über eine Kommanditeinlage des Anlegers. Dieser haftet somit nicht über seine Einlage hinaus, kann aber sämtliche Mittel verlieren, wenn der Fonds insolvent wird. Die Aktivitäten geschlossener Fonds sind somit als Unternehmen zu verstehen, an dessen Erträgen Anteilseigner beteiligt sind. Die Rendite geschlossener Immobilienfonds variiert je nach Projekt und beläuft sich im Durchschnitt auf sechs bis acht Prozent. Das Risiko ist allerdings höher als bei einem offenen Immobilienfonds, da zum einen die Liquidität der Anteile sehr gering ist und zum anderen eine geschlossene Initiative in der Regel keinen so großen Diversifikationseffekt erzielen kann, wie es bei offenen Publikumsfonds der Fall ist.

Bei der Auswahl eines geschlossenen Immobilienfonds sollten Anleger auf die Erfahrung des Managements achten. Dieses sollte bereits in der Vergangenheit Erfolge in einem ähnlichen Geschäftsmodell erzielt haben. Darüber hinaus sollte das Ziel der Initiative in sich schlüssig sein und Erfolg versprechen. Die Rendite sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen. Darüber hinaus sollte nur ein kleiner Teil des Anlageportfolios in geschlossene Immobilienfonds investiert werden.

Auslandsfinanzierung

Auslandsfinanzierungen sind Hypothekenfinanzierungen für Immobilien, die sich außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die Finanzierung von Objekten im Ausland ist deutlich schwieriger als die Finanzierung inländischer Häuser oder Wohnungen. Es kann keine pauschale Anleitung dazu gegeben werden, wie Auslandsfinanzierungen funktionieren, da je nach Standort andere gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Prinzipiell ist es zwar möglich, überall auf der Welt eine Immobilie zu finanzieren. Deutsche Banken verlangen aber häufig größere Sicherheiten, auf die auch im Inland Zugriff besteht. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung von Objekten, deren Standort sich außerhalb der europäischen Union befindet.

Wer ein Objekt im Ausland finanzieren möchte, kann sich auch an eine Bank in dem jeweiligen Land wenden und diese um einen Kredit bitten. Dann nämlich kann bei dem Kreditinstitut die Immobilie selbst als Sicherheit für das ausgereichte Darlehen dienen, wie es bei Finanzierungen innerhalb Deutschlands ebenfalls der Fall ist. Je nach Land sind die Anforderungen an den Eigenkapitalanteil sehr unterschiedlich. In Spanien etwa konnten bis zum Jahr 2008 der Großteil der auf dem Markt verfügbaren Objekte ohne Eigenkapital finanziert werden. Mitunter lassen sich Auslandsbanken auch auf spezielle Konzepte ein wie etwa Finanzierungen in einer fremden Währung. In Spanien beispielsweise werden seit den 1990er Jahren viele Immobilien im Yen finanziert, weil sich dadurch ein deutlich niedrigerer Zinssatz realisieren lässt als bei klassischen Euro-Darlehen.

Auslandsfinanzierungen sollten sorgfältig geplant werden. Eine im Vergleich zu Finanzierungen in Inland längere Vorlaufzeit ist dabei unbedingt in Kauf zu nehmen. Auch sollte ein Steuerberater konsultiert werden. Sofern die Sprache des Landes, in dem ein Objekt erworben werden soll, nicht beherrscht wird, bietet sich bei einer Finanzierung über ausländische Banken auch ein Dolmetscher an. Dieser kann auch bei der Kooperation mit Maklern und Behörden helfen.

Bonitätskomponente

Als Bonitätskomponente wird ein Teil bei der Bemessung des Zinssatzes bei einer Immobilienfinanzierung durch die Bank verstanden. Kreditinstitute verlangen ausgehend von einem Basiszins mitunter einen Zinszuschlag, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht der des Basiszins-Modells entspricht. Die Kreditwürdigkeit wird dabei sowohl anhand der Selbstauskunft als auch durch Scoring-Verfahren ermittelt. Es kann dabei grundsätzlich auch vorkommen, dass der Zins im Darlehen günstiger ausfällt als im Basis-Modell.

Für die Bonität einer natürlichen Person sind unterschiedliche Faktoren verantwortlich. Unter anderen spielen die Höhe des Einkommens, die Art des Einkommens und die finanzielle Vorgeschichte eine Rolle. Ein Beamter wird von Banken grundsätzlich als kreditwürdiger eingestuft als ein Freiberufler und Personen, die in der Vergangenheit bereits mehrfach Darlehen aufgenommen und sie stets ordnungsgemäß und termingerecht zurückbezahlt haben, gelten als solventer als Personen, bei denen Negativeinträge bei der Schufa oder anderen Auskunfteien zu verzeichnen sind. Je nach Bank kann die Bonitätskomponente der Verzinsung einen sehr großen Anteil der gesamten Zinskosten ausmachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kreditnehmer nur wenig Eigenkapital zur Verfügung stellt und der Beleihungsauslauf des Vorhabens sehr groß ist. Als kritischer Wert gilt hier eine Marke von 60 Prozent. Kreditnehmer können durch den Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Banken die Kosten ihres Vorhabens reduzieren, indem der Kredit bei einer Bank aufgenommen wird, bei der die Bonitätskomponente eine weniger wichtige Rolle spielt.

Besonders wichtig ist die Bonitätskomponente bei so genannten Vollfinanzierungen, bei denen der Kreditnehmer für den Erwerb seines Eigenheimes gar kein Eigenkapital zur Verfügung stellt. Oft werden im Rahmen von Vollfinanzierungen auch die Erwerbsnebenkosten mitfinanziert. Da in diesem Fall das Darlehen nicht durch die damit erworbene Immobilie vollständig besichert werden kann, ist die Bank bei der Vergabe deutlich restriktiver und erhebt auch einen im Vergleich zu gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen deutlich höheren Zinssatz. Dieser resultiert aus der verstärkten Bedeutung der Bonitätskomponente.

Leitzinssenkung

Die Europäische Zentralbank verfolgt mit ihrer Geldpolitik unterschiedliche Ziele. Oberste Priorität hat die Wahrung der Geldwertstabilität. Diese wird von der EZB durch einen Anstieg des Preisniveaus im Euroraum definiert, der nahe bei zwei Prozent bezogen auf ein Jahr liegt. Gemessen wird das Preisniveau von der Europäischen Statistikbehörde Eurostat anhand eines fiktiven Warenkorbs. Neben der Geldwertstabilität ist für die EZB auch die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone von Bedeutung, die gemäß des Charakters der Geldpolitik vor allem anhand der Konjunktur gemessen wird. Die EZB kann durch eine Leitzinssenkung das Wachstum stimulieren und die Inflation erhöhen – dies zumindest ist Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis.

Leitzinssenkungen erhöhen die Nachfrage nach Geld, weil Kredite billiger werden und so Haushalte und Unternehmen mehr konsumieren bzw. investieren. Leitzinssenkungen wirken sich auch auf die Zinsen am Hypothekenmarkt aus, wobei in der Regel eine Leitzinssenkung um einen Prozentpunkt zu einem Absinken der langfristigen Finanzierungszinsen um deutlich weniger als einen Prozentpunkt führt. Leitzinssenkungen werden in der Regel nach einigen Monaten wieder rückgängig gemacht. In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation können die Zinsen auch für einen längeren Zeitraum sehr niedrig bleiben, dies ist jedoch historisch betrachtet nur selten der Fall gewesen.

Leitzinssenkungen bieten Kreditnehmern die Chance, ihr Bau- oder Erwerbsvorhaben zu günstigen Konditionen umzusetzen und dadurch die Kosten der Eigenheimfinanzierung zu senken. Bestehen bereits Kredite, kann durch eine Umschuldung in günstigere Darlehen die Belastung gesenkt werden. Hierbei gilt es allerdings ggf. zu beachten, dass Banken mitunter eine Vorfälligkeitsentschädigung für vorab gekündigte Kredite verlangen.

Leitzinssenkungen sind nicht immer vorherzusehen, da die EZB die Finanzmärkte nicht beunruhigen will und deshalb viele Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden. Da sich jedoch viele Analysten mit der Geldpolitik der Notenbank beschäftigen, besteht durch einen Blick in die Zeitung immer die Möglichkeit, sich einen Eindruck von der Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Leitzinssenkung zu verschaffen.

Wohnkredit

Als Wohnkredit wurde im Jahr 2009 ein Darlehensangebot der ING-Diba bezeichnet, das sich an Eigentümer von Immobilien im In- und Ausland richtete und den Besitz eines Objektes als Bedingung für die Auszahlung eines Kredites voraussetzte. Finanziert werden konnten mit dem Wohnkredit insbesondere Inneneinrichtungen sowie Garagen, Carports und Möbel sowie Swimming-Pools oder Whirl-Pools. Der Wohnkredit war als Annuitätendarlehen konzipiert, bei dem Zinssatz sowie die monatliche Rate, die der Kreditnehmer zu zahlen hatte, bereits bei Abschluss des Darlehensvertrages feststand. Die Laufzeit konnte zwischen 12 und 84 Monaten betragen und es wurden Darlehen bis zu maximal 50.000 Euro ausgereicht.

Auch wenn die Bezeichnung des Angebotes anderes vermuten ließ, erfolgte keine Eintragung des Kredites ins Grundbuch. Auch wurde seitens der Bank nicht geprüft, wie hoch der Beleihungsauslauf des Objektes war. Nicht zuletzt deshalb wird angenommen, dass es sich bei dem Wohnkredit um einen geschickten Marketing-Trick gehandelt hat und dass das Darlehen sich nicht von anderen unterscheiden ließe. Für diese Annahme sprach der Zinssatz des Darlehens, der zum damaligen Zeitpunkt durchaus vergleichbar war mit den Kreditzinsen für gewöhnliche Konsumentendarlehen bei anderen Banken.

Sollte es sich bei dem Angebot tatsächlich um einen Marketing-Trick gehandelt haben, wäre dies einer der am geschicktesten getarnten im Jahr 2009 gewesen. Die ING-Diba verkaufte ihren Wohnkredit unter anderem über die Internetseite des Hypothekenvermittlers Interhyp, sodass das Bild eines Darlehens aus dem Immobilienbereich ergänzt wurde. Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites war dabei keinesfalls nur der Besitz einer Immobilie. Auch mussten ein gesichertes Einkommen sowie eine insgesamt einwandfreie Bonität vorliegen, damit der Kredit ausbezahlt wurde. Der Wohnkredit wurde in der Finanzbranche vielfach als verkappte Vollfinanzierung betrachtet, da Kreditnehmer, die ihr Eigenheim mit wenig Eigenkapital erworben haben, durch den Wohnkredit auch noch die Inneneinrichtung sowie Gegenstände der Peripherie finanzieren konnten.

Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Begriff Wohnkredit ebenfalls von Interesse seien könnten:

Fremdwährungsrisiko

Fremdwährungsfinanzierungen bieten in Zeiten großer Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Währungsräumen die Möglichkeit, erhebliche Teile der Kreditkosten bei einer Immobilienfinanzierung zu umgehen. Speziell in Japan und in der Schweiz, aber auch in Großbritannien und den USA sind die Zinsen oft deutlich niedriger als in Europa. Wird dann ein Darlehen in einer dieser Währungen aufgenommen und wird mit den Mitteln ein Haus oder eine Wohnung finanziert, besteht für den Kreditnehmer ein Fremdwährungsrisiko. Steigt der Wert der Kreditwährung gegenüber dem Euro an, verteuert sich das Darlehen, weil mehr Euros umgetauscht werden müssen, um die fälligen Tilgungsraten zu decken.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass an den Devisenmärkten sehr große Preisschwankungen möglich sind und dass das Fremdwährungsrisiko deshalb sehr hoch ist. Das Risiko muss deshalb kontrolliert werden, damit die Immobilienfinanzierung nicht ins Wanken gerät und die Schulden über den Kopf wachsen. Banken, die Fremdwährungsfinanzierungen anbieten, beobachten deshalb den Devisenmarkt und schichten die Position des Kreditnehmers bei Bedarf in eine andere Währung um. Mitunter muss auch in den Euro gewechselt werden, wenn die Geschehnisse dies verlangen. Ohne eine aktive Risikopolitik wäre eine Fremdwährungsfinanzierung mit zu großen Risiken verbunden, die im Zweifelsfall zu einer Überschuldung führen könnten.

Die genaue Belastung, die mit einer Fremdwährungsfinanzierung einhergeht, lässt sich deshalb nicht exakt vorhersehen, weil die Entwicklung der Kurse am Devisenmarkt großen Einfluss hat. Darüber hinaus sind die Zinsen in anderen Währungsräumen ebenso unsicher wie im Euro-Raum. Das Fremdwährungsrisiko bietet jedoch auch Chancen: Wertet die Darlehenswährung gegenüber dem Euro ab, verringert sich die reale Darlehensbelastung und die Tilgungsraten sinken bzw. der Tilgungszeitraum verkürzt sich. Es ist deshalb möglich, dass die Gesamtbelastung aus einer Fremdwährungsfinanzierung deutlich geringer ist als die einer Euro-Finanzierung. In Kombination mit einem niedrigeren Zinsniveau lassen sich so oft erhebliche Einsparungen tätigen. Diese Chancen rechtfertigen das in Kauf zu nehmende Risiko in den Augen Vieler.