Die Feuerversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Wohngebäudeversicherung und stellt für jeden Immobilieneigentümer eine unverzichtbare Absicherung dar. Ihr Schutzbereich umfasst Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Implosion oder Explosion entstehen. Ebenso sind Beschädigungen am Gebäude abgedeckt, die durch das Herabstürzen von Flugobjekten oder deren Teilen verursacht werden. Ein wesentliches Kriterium für den Versicherungsschutz bei Brandschäden ist die Existenz eines offenen Feuers. Da die Feuerversicherung das primäre Risiko der totalen Zerstörung abdeckt, verlangen Banken in der Regel den Nachweis dieser Police als zwingende Voraussetzung für die Gewährung eines Immobiliendarlehens.
Leistungsausschlüsse und vertragliche Pflichten
Der Versicherungsschutz entfällt explizit, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Sorgfaltspflichten grob verletzt hat. Brandschäden, die auf das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen, nicht gelöschte Zigaretten oder das Zünden von Feuerwerkskörpern innerhalb der Wohnräume zurückzuführen sind, werden im Regelfall nicht von der Police abgedeckt. Im Gegensatz dazu hat die aktuelle Rechtsprechung den Schutzbereich erweitert: Brände, die durch das versehentliche Nicht-Ausschalten elektrischer Geräte entstehen, werden heute üblicherweise in den Versicherungsschutz einbezogen.
Kostenstruktur und Integration in die Gebäudepolitik
Die Höhe der Versicherungsprämien orientiert sich maßgeblich an der Größe des Wohnraums sowie am Alter des Gebäudes. Neubauten lassen sich meist günstiger versichern, während ältere Objekte aufgrund veralteter technischer Installationen ein höheres Brand- und Blitzschlagrisiko bergen und somit höhere Kosten verursachen. Trotz dieser Unterschiede ist die Feuerversicherung als reine Risikoversicherung im Verhältnis zum versicherten Wert kostengünstig und belastet das Budget des Eigentümers nur geringfügig. In der Praxis wird die Feuerversicherung meist im Verbund mit Absicherungen gegen Leitungswasser, Sturm und Hagel abgeschlossen. Oft unterbreitet die finanzierende Bank direkt ein entsprechendes Angebot. Erfolgt der Abschluss extern, muss dem Kreditinstitut der Versicherungsschein zwingend vor der Auszahlung des Darlehens als Sicherheitsnachweis vorgelegt werden.
FAQ
Ist die Feuerversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Obwohl es in den meisten deutschen Bundesländern keine gesetzliche Pflichtversicherung für Wohngebäude mehr gibt, fordern Kreditinstitute im Rahmen der Baufinanzierung ausnahmslos eine Feuerversicherung. Ohne diesen Schutz würde das Gebäude im Falle eines Totalschadens als Kreditsicherheit wegfallen, was für Bank und Eigentümer ein untragbares Risiko darstellt.
Was versteht man unter der sogenannten Feuerrohbauversicherung?
Während der Bauphase besteht ein erhöhtes Risiko für Brände, etwa durch Schweißarbeiten oder Blitzschlag in den Rohbau. Die Feuerrohbauversicherung schützt den Bauherrn während dieser kritischen Zeit und ist bei vielen Anbietern beitragsfrei in die spätere Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, sofern der Vertrag bereits vor Baubeginn unterzeichnet wurde.
Wie wird die Versicherungssumme korrekt ermittelt?
Die Versicherungssumme wird meist nach dem sogenannten Wert 1914 in Goldmark berechnet, um den Neubauwert der Immobilie unabhängig von der Inflation abzubilden. Auf Basis dieses fiktiven Wertes und des aktuellen Baupreisindex wird sichergestellt, dass die Entschädigung im Schadensfall ausreicht, um ein Gebäude gleicher Art und Güte zu heutigen Preisen wieder aufzubauen.
