Eigenbedarf

Vermieter, die ihre Immobilie an Dritte vermietet haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Wenn ein berechtigter Eigenbedarf vorliegt, da das Objekt entweder durch den Eigentümer selbst oder durch nahe Verwandte genutzt werden soll, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten aufgelöst werden. Für die angestrebte Eigennutzung muss dabei kein spezifischer Grund im Sinne einer Notlage angeführt werden; der Eigentümer kann sein Nutzungsrecht geltend machen, sofern der Bedarf real existiert. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass dieser Eigenbedarf tatsächlich besteht. Sollte ein Vermieter den Bedarf lediglich vortäuschen, um einen unliebsamen Mieter zum Auszug zu bewegen, macht er sich schadenersatzpflichtig. Höchstrichterliche Urteile aus dem Jahr 2009 haben bestätigt, dass Mietern in solchen Fällen umfangreiche Entschädigungen zustehen, falls die Unrechtmäßigkeit der Kündigung nachträglich bekannt wird.

Sicherheit und Flexibilität für Immobilieneigentümer

Für Eigentümer stellt die gesetzliche Regelung zum Eigenbedarf ein hohes Maß an Planungssicherheit dar. Sie ermöglicht es, Familienmitgliedern kurzfristig Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine Wohnung präventiv leer stehen muss und dadurch wertvolle Mieteinahmen verloren gehen. Diese Flexibilität erweist sich insbesondere bei Objekten mit Einliegerwohnungen als vorteilhaft: Ob für Kinder, die das Erwachsenenalter erreichen, oder für Eltern, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit räumliche Nähe benötigen – eine Realisierung des Wohnwunsches ist innerhalb kürzester Zeit möglich. Auch bei einer vorübergehenden Abwesenheit, etwa durch einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt, sichert dieses Recht den Eigentümer ab. Nach der Rückkehr kann das Objekt binnen der gesetzlichen Dreimonatsfrist wieder bezogen werden, ohne dass langwierige juristische Auseinandersetzungen oder Abfindungszahlungen an den Mieter notwendig sind.

Formale Anforderungen und Fristen

Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtswirksam ist, muss sie dem Mieter zwingend in schriftlicher Form zugestellt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs entscheidend: Geht das Kündigungsschreiben dem Mieter spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu, wird dieser laufende Monat bereits voll auf die dreimonatige Frist angerechnet. Eine korrekte formale Abwicklung ist essenziell, um die Wirksamkeit der Kündigung sicherzustellen und unnötige Verzögerungen beim Wiedereinzug in die eigene Immobilie zu vermeiden.

FAQ

Wer zählt im Sinne des Eigenbedarfs zum Kreis der privilegierten Verwandten?

Zum engsten Kreis zählen laut Rechtsprechung insbesondere Eltern, Kinder, Geschwister sowie Enkel und Großeltern des Vermieters. Auch Nichten und Neffen können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, sofern eine entsprechend enge soziale Bindung zum Vermieter nachweisbar ist.

Kann der Mieter einer Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen?

Ein Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn diese für ihn oder seine Familie eine sogenannte unzumutbare Härte darstellt. Dies kann beispielsweise bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder einer fortgeschrittenen Schwangerschaft der Fall sein, wobei die Gerichte hier eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter vornehmen.

Was passiert, wenn der Grund für den Eigenbedarf nach der Kündigung wegfällt?

Fällt der Grund für den Eigenbedarf noch vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren und ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten. Unterlässt der Vermieter diese Information trotz Kenntnis des Wegfalls, kann dies ebenfalls zu Schadenersatzforderungen führen.

KfW-Kredite

Kredite der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau sind ein ganz wesentliches Element der Förderung von Immobilienbesitz durch den Staat. Sie unterstützen Eigentümer durch Darlehen zu günstigen Konditionen, die zum Teil durch Mittel des Bundeshaushaltes subventioniert werden. Eigentümer, die ihr Objekt selbst nutzen, werden dabei ebenso gefördert wie Besitzer, die ihre Immobilie an Dritte vermieten. Die KfW legt besonderes Augenmerk auf die Förderung von Bauvorhaben bzw. baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen dienen. Es stehen mehrere unterschiedliche Darlehensprogramme zur Verfügung, die in vielen Fällen miteinander kombiniert werden können. KfW-Kredite werden grundsätzlich über Banken und Sparkassen ausgereicht. Darlehensnehmer treten mit der KfW selbst somit nur indirekt in Kontakt. Bei den durchleitenden Banken und Sparkassen sind auch sämtliche erforderliche Nachweise für die Eignung des Vorhabens für ein bestimmtes Programm einzureichen.

Das bekannteste Programm der KfW ist das Wohneigentumsprogramm. Es stellt Mittel von bis zu 100.000 Euro für selbstgenutzte Eigenheime zur Verfügung, maximal jedoch 30 Prozent der Investitionskosten. Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm sind mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren, Zinsbindungen von maximal 20 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet. Die Zinsen entsprechen denen eines günstigen Kredites auf dem freien Markt und werden in regelmäßigen Abständen und abhängig von der allgemeinen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt durch die Förderbank angepasst. Die Darlehen bieten jedoch den entscheidenden Vorteil, dass sie nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden können und dadurch aus Sicht anderer Banken wie Eigenkapital funktionieren.

Die Produktpalette der KfW bietet für grundsätzlich jedes Vorhaben eine Möglichkeit. Es werden nicht nur Eigenheime, sondern auch zur Vermietung bestimmte Objekte durch Darlehen gefördert. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist möglich und wird durch Kredite finanziert. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Darlehens besteht ist damit zu rechnen, dass jedes Vorhaben, das die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllt, gefördert wird.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Kfw:

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Rückwärts-Hypothek

Eine Rückwärts-Hypothek ist ein Verrentungsmodell, bei dem der Besitzer einer abbezahlten Immobilie von einer Bank eine einmalige Zahlung oder eine lebenslange Rente erhält und im Gegenzug nach seinem Ableben das Objekt in den Besitz des Kreditinstitutes überführt wird. Der Besitzer erhält von der Bank ein lebenslanges Wohnrecht und kann somit unbegrenzt in seinem Eigenheim wohnen bleiben. Verrentungsmodelle eignen sich insbesondere für Eigentümer, die keine Erben haben. Ursprünglich kommt die Vorgehensweise aus den USA. In den letzten Jahren hat die Verrentung von Immobilien jedoch auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Rentner aufgrund einer zu geringen Rente Kapitalbedarf im Ruhestand verzeichnen. Die Rückwärts-Hypothek ermöglicht es, ohne einen Umzug in eine kleinere Wohnung zusätzliche Mittel zu erhalten und somit die Lebensqualität im Alter deutlich zu verbessern.

Wie andere Kredite auch sind Rückwärtshypotheken zu verzinsen. Die Zinsen werden dem ausbezahlten Betrag zugeschrieben und müssen somit nicht direkt vom Kreditnehmer entrichtet werden. Unabhängig davon, ob die Immobilie gegen eine einmalige Zahlung oder eine lebenslange Rente der Bank überschrieben wird, fallen die Zinsen umso höher aus, je jünger der Kreditnehmer bei Abschluss des Geschäftes ist. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Bank mit einem längeren Zeitraum rechnet, der bis zum Ableben des Kreditnehmers und damit der Möglichkeit zur Verwertung der Immobilie vergeht. Die Lebenserwartung wird für Kreditnehmer dabei mittels so genannter Sterbetafeln bemessen, die auch bei Lebensversicherungen zur Anwendung kommen.

Aufgrund der wachsenden Zahl von Rentnern, die nach dem Eintritt in den Ruhestand zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, ist damit zu rechnen, dass die Rückwärts-Hypothek in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird. In Deutschland ist der Markt nach wie vor relativ unterentwickelt, weshalb es bei konkreten Vorhaben ratsam ist, die Konditionen unterschiedlicher Anbieter im Detail miteinander zu vergleichen, um einen günstigen Zinssatz zu finden.

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung bezieht sich auf staatliche geförderte Altersvorsorge-Verträge, die bestimmte Kriterien erfüllen und setzt sich aus einer staatlichen Zulage in die Verträge sowie aus steuerlichen Vergünstigungen zusammen. Die Förderung kann auch zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums genutzt werden. Um die Zuschüsse zu erhalten, müssen Verbraucher einen Vorsorgevertrag mit einer Bank oder einer Versicherung abschließen, der mehrere Kriterien erfüllt. Zum einen darf während der Einzahlungsphase des Vertrages kein Zugriff auf die Vertragsguthaben möglich sein. Zum anderen darf die Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und bei Renteneintritt dürfen maximal 30 Prozent der bestehenden Vertragsguthaben in Gestalt einer einmaligen Kapitalabfindung ausbezahlt werden. In den Vertrag müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens einbezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro je Jahr. Der mindestens einzuzahlende Betrag beläuft sich auf 60 Euro im Jahr.

Die Förderung setzt sich aus Zuschüssen, die der Staat direkt in den Vertrag einzahlt, und aus Steuervergünstigungen zusammen. Der Zuschuss beläuft sich pro Jahr auf 154 Euro. Zusätzlich erhalten Vertragsinhaber je kindergeldberechtigtem Kind einen Zuschuss von 185 Euro im Jahr bzw. 300 Euro, wenn der Nachwuchs nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen ist. Die Einzahlungen können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Dies bedingt, dass die Riester-Förderung insbesondere bei Vertragsinhabern mit einem hohen persönlichen Steuersatz Vorteile bringt. Eine Familie mit Kindern kann im Laufe von 20 Jahren durchaus 50.000 Euro realisieren.

Die Riester-Förderung kann zum Erwerb einer Immobilie genutzt werden. Dabei ist es erforderlich, dass diese vom Eigentümer selbst genutzt wird. Die Förderungen und die Einzahlungen – und damit die realisierten Steuervorteile – können direkt zur Tilgung einer Hypothek verwendet werden. Der Riester-Vertrag wird dabei auf einem so genannten Wohnförderkonto fiktiv weitergeführt und die entnommenen Guthaben werden mit zwei Prozent im Jahr verzinst. Werden die Guthaben bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht wieder einbezahlt, kann es wegen der nachgelagerten Besteuerung zu einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt kommen.

Förderbank-Darlehen

Der Staat unterstützt den Erwerb von Wohneigentum durch ein breit gefächertes Instrumentarium an Fördermaßnahmen. Neben direkten finanziellen Zuschüssen, wie der Wohnungsbauprämie oder der Eigenheimrente (Wohn-Riester), stellt die öffentliche Hand vergünstigte Kredite zur Verfügung. Diese Darlehen werden über spezialisierte staatliche Förderbanken verwaltet. Zu den bedeutendsten Akteuren zählen hierbei die Landesbanken, die Europäische Investitionsbank und insbesondere die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Da sich die KfW zu 80 Prozent im Besitz des Bundes und zu 20 Prozent im Besitz der Länder befindet, kann sie im Rahmen öffentlicher Programme Hypothekenfinanzierungen anbieten, die durch Bundesmittel subventioniert werden. Dies führt zu Konditionen, die oft deutlich unter dem üblichen Marktniveau liegen.

Das Wohneigentumsprogramm der KfW

Das Herzstück der staatlichen Förderung ist das Wohneigentumsprogramm, welches allen Privatpersonen offensteht, die eine Immobilie zur Selbstnutzung bauen oder erwerben. Über dieses Programm können bis zu 30 Prozent der gesamten Investitionskosten finanziert werden, wobei die Darlehenssumme auf maximal 100.000 Euro begrenzt ist. Ein entscheidender Vorteil dieser Finanzierungskomponente ist die Möglichkeit der nachrangigen Besicherung im Grundbuch. Dies führt dazu, dass private Kreditinstitute den KfW-Anteil oft wie wirtschaftliches Eigenkapital werten, was wiederum die Zinsen für das restliche Bankdarlehen senken kann. Die Programme bieten flexible Laufzeiten von 20 oder 35 Jahren sowie Optionen auf tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen die Liquidität des Kreditnehmers geschont wird.

Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz

Zusätzlich zur allgemeinen Eigentumsförderung setzt der Staat starke Anreize für ökologisch nachhaltiges Bauen und Sanieren. Spezielle KfW-Programme fördern gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie beispielsweise die Optimierung der Wärmedämmung oder den Austausch veralteter Heizungssysteme gegen moderne, klimafreundliche Anlagen. Aufgrund massiver staatlicher Subventionen liegen die Zinssätze in diesem Segment oft weit unter den marktüblichen Referenzzinssätzen. Wichtig für die praktische Umsetzung ist das Hausbankprinzip: Die Beantragung sämtlicher KfW-Mittel erfolgt nicht direkt bei der Förderbank, sondern stets über eine reguläre Bank oder Sparkasse, die die Abwicklung und Bonitätsprüfung übernimmt.

FAQ

Darf ich KfW-Förderdarlehen auch für vermietete Immobilien nutzen?

Das klassische Wohneigentumsprogramm ist strikt an die Selbstnutzung gebunden. Wer jedoch in energetische Sanierungen oder den altersgerechten Umbau investiert, kann oft auch für Mietobjekte spezielle Förderprogramme in Anspruch nehmen, sofern die entsprechenden technischen Standards erfüllt werden.

Was passiert mit dem KfW-Darlehen, wenn ich die Immobilie vorzeitig verkaufe?

Bei einem Verkauf muss das Darlehen in der Regel zurückgezahlt werden. Da es sich um geförderte Mittel handelt, kann die Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In manchen Fällen ist jedoch eine Übertragung des Kredits auf ein neues Objekt (Objekttausch) nach Rücksprache mit der Hausbank möglich.

Kann ich ein KfW-Darlehen auch noch nach Abschluss des Kaufvertrags beantragen?

Die Beantragung muss zwingend vor Beginn des Vorhabens oder vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgen. Nachträgliche Finanzierungen werden von der KfW grundsätzlich nicht gefördert, weshalb die Einbindung der Förderkredite bereits in der frühen Planungsphase der Finanzierungskonzeption erfolgen sollte.

Annuitätische Tilgung

In der Praxis zahlen Kreditnehmer ihre Darlehen meist in gleichbleibenden Raten zurück. Diese Raten, auch Annuitäten genannt, setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Während im privaten Bereich die monatliche Zahlung dominiert, sind auch andere Intervalle möglich. So sieht beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in vielen ihrer Förderprogramme eine vierteljährliche Zahlungsweise vor. Unabhängig vom Intervall bleibt das Grundprinzip der annuitätischen Tilgung stets die Konstanz der Belastung über den vereinbarten Zeitraum.

Dynamik von Zins und Tilgung im Zeitverlauf

Annuitätendarlehen zeichnen sich durch eine besondere interne Dynamik aus. Da die Zinsen auf Basis der jeweils verbleibenden Restschuld berechnet werden, sinkt der Zinsanteil mit jeder geleisteten Rate. Da die Gesamtrate jedoch gleich bleibt, steigt der Tilgungsanteil im Gegenzug kontinuierlich an.

Dieser Mechanismus führt dazu, dass Zinsänderungen – sofern kein Festzins vereinbart wurde – in der Anfangsphase der Tilgung besonders massive Auswirkungen auf den Kapitaldienst haben. Später, wenn der Zinsanteil nur noch einen kleinen Bruchteil der Rate ausmacht, wirken sich Marktschwankungen deutlich milder aus. Bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung bleibt dieses Risiko für die Dauer der Bindung vollständig ausgeschlossen.

Vorteile und notwendige Risikoabsicherung

Die annuitätische Tilgung gilt als die transparenteste Form der Rückzahlung, da die fixe Rate eine verlässliche Haushaltsplanung ermöglicht. Im Gegensatz zu endfälligen Darlehen, bei denen das Kapital über externe Tilgungsträger wie Lebensversicherungen angespart wird, erfolgt hier die Entschuldung direkt beim Kreditgeber. Da jedoch kein automatischer Kapitalschutz für den Todesfall besteht, fordern Banken bei einer annuitätischen Finanzierung in der Regel den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Diese dient dazu, die Hinterbliebenen vor einer Überschuldung zu schützen und die Ansprüche der Bank abzusichern; sie ist oft eine zwingende Voraussetzung für die Kreditauszahlung.

FAQ

Wie verändert eine Sondertilgung den Verlauf der annuitätischen Tilgung?

Eine Sondertilgung reduziert die Restschuld unmittelbar, wodurch der Zinsanteil in den Folgemonaten schneller sinkt als ursprünglich geplant. Dies führt dazu, dass bei gleichbleibender Ratenhöhe der Tilgungsanteil stärker ansteigt und das Darlehen insgesamt deutlich früher zurückgezahlt ist.

Warum ist eine Zinsbindung für die meisten Kreditnehmer sinnvoll?

Die Zinsbindung schützt den Darlehensnehmer vor steigenden Marktzinsen und garantiert, dass die monatliche Rate über den gesamten Zeitraum identisch bleibt. Dies schafft maximale Sicherheit für die private Finanzplanung und verhindert böse Überraschungen bei einer Änderung des allgemeinen Zinsniveaus.

Was ist der Unterschied zwischen einer Risiko- und einer Kapitallebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall eine Summe aus, um den Kredit abzulösen, und ist daher sehr kostengünstig. Eine Kapitallebensversicherung dient hingegen gleichzeitig dem Vermögensaufbau und wird oft als Tilgungsträger genutzt, um das Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen.

Wertbeständigkeit

Als Wertbeständigkeit wird die Eigenschaft eines Vermögensgegenstands bezeichnet, das vom Investor eingesetzte Kapital dauerhaft zu erhalten. Wertbeständige Vermögensgegenstände zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie deutlich weniger Schwankungen unterliegen als es zum Beispiel bei Aktien der Fall ist. Eine exakte Definition des Begriffs hinsichtlich prozentualer Wertänderungen existiert allerdings nicht. Einige Fachleute definieren Wertbeständigkeit durch ein monotones Wachstum des Vermögenswertes, das immer positiv ist, andere verlangen darüber hinaus auch einen Ausgleich der Teuerungsrate. Immobilien wird gemeinhin zugestanden, im Wert beständig zu sein. Dies gilt insbesondere für Wohnimmobilien. Die Wertbeständigkeit wird allerdings zunehmend in Zweifel gezogen, da in vielen Ländern wie etwa den USA, Spanien oder Irland die Immobilienmärkte eine Blasenbildung durchlebten, an deren Ende ein deutlicher Rückgang der Immobilienpreise stand. In Deutschland aber war bis dato keine solche spekulative Blase zu beobachten, so dass insbesondere Wohnimmobilien nach wie vor als wertstabil gelten.

Wertbeständigkeit kann auch verstanden werden als Schutz gegen Inflation. Immobilien sind mit einem Nutzwert ausgestattet und verlieren der Theorie nach ihren realen Wert auch dann nicht, wenn das Preisniveau einer Volkswirtschaft deutlich anzieht. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass Eigentümer, die ihr Objekt selbst bewohnen, den Nutzwert der Immobilie unabhängig von der Entwicklung der Inflation in Anspruch nehmen können. Wird das Objekt an Dritte vermietet, ist es möglich, die Inflation auf die Miete umzulegen und so das reale Einkommen konstant zu halten. Letzteres setzt allerdings voraus, dass die Mieter nicht real deutlich ärmer werden und die Nachfrage nach Wohnraum nicht sinkt bzw. auch die realen Preise zurückgehen. Viele Mietverträge sehen eine Kopplung der Miete an den Verbraucherpreisindex vor.

Der wesentliche Vorteil einer Immobilie anderen Vermögensgegenständen gegenüber ist der Charakter als Sachwert. Auch extreme Situationen wie Währungsreformen oder Staatsbankrotte wurden von Eigentümern vergleichsweise schadlos überstanden. Die Verluste von Immobilienbesitzern jedenfalls waren geringer als die von Eigentümern nominaler Werte.

Mietausfälle

Mietausfälle liegen dann vor, wenn der Eigentümer einer zur Vermietung an Dritte bestimmte Immobilie nicht vermieten kann oder aber der Mieter die Miete, die im Mietvertrag vereinbart worden ist, ganz oder in Teilen nicht zahlen kann oder will. Ein Mietausfall kann von kurzer aber auch von längerer Dauer sein. Die Gründe für einen dauerhaften Leerstand sind unterschiedlicher Natur. Objekte mit einem sehr hohen Spezifikationsgrad lassen sich oft nur schwer vermieten, weil die Zahl der Interessenten gering ist. Auch ein zu hoher Preis ist möglich – überschätzt der Eigentümer den Wert seines Objektes oder übersieht er günstigere Konkurrenz, kann dies ebenfalls zu einem andauernden Leerstand und damit einhergehenden Mietausfällen führen. Schließlich kann auch die wirtschaftliche und demographische Struktur an Mietausfällen schuld sein. Abwanderungsdruck, wie er etwa in vielen Gemeinden der neuen Länder zu beobachten ist, hohe Arbeitslosigkeit und ein geringes Pro-Kopf-Einkommen sowie eine hohe Zahl überschuldeter Haushalte können zu einer zu niedrigen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt und zu einer gesteigerten Präsenz von Zahlungsausfällen führen.

Die Miete als Einnahmequelle des Eigentümers stellt die Kalkulation einer Immobilienfinanzierung auf dem Kopf, wenn sie auf Dauer wegfällt. Stehen nicht ausreichend andere Einkommen zur Verfügung, mit denen die zur Finanzierung des Objektes aufgenommene Hypothek finanziert werden kann, kann das Vorhaben im schlimmsten Fall zu einer existenziellen Bedrohung werden. Sofern der Kredit nicht bedient wird, muss die Immobilie auf dem einen oder dem anderen Wege veräußert werden. Kann dann kein adäquater Erlös erzielt werden, bleiben dem Eigentümer Verbindlichkeiten, die im schlimmsten Fall nur über eine Privatinsolvenz abgelöst werden können.

Um Mietausfälle zu verhindern, sollten Eigentümer verschiedene Kriterien bereits bei der Entscheidung für ein bestimmtes Objekt beachten. So sollte die Immobilie in einer guten Lage sein, einen geringen Spezifikationsgrad aufweisen und in einem Gebiet liegen, das wirtschaftlich und demographisch intakt ist.

Effizienzhaus

Als Effizienzhaus wird eine Immobilie kategorisiert, welche die spezifischen Bedingungen für das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Diese Darlehen werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes subventioniert und zeichnen sich daher durch besonders attraktive Konditionen aus. Hinter diesem Programm steht der politische Wille, den Verbrauch fossiler Brennstoffe nachhaltig zu senken und die Emission von Treibhausgasen zu minimieren. Seit seiner Einführung im April 2009 fungieren Geschäftsbanken und Sparkassen als durchleitende Instanzen, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen, da eine direkte Beantragung bei der KfW nicht vorgesehen ist. Die Kredite können bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten abdecken, wobei die Kosten für den Grundstückserwerb explizit ausgenommen sind. Die maximale Fördersumme ist dabei auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

Technische Voraussetzungen und energetische Standards

Die Anforderungen an ein Gebäude variieren je nach angestrebter Variante des Effizienzhaus-Standards. Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf beispielsweise einen Primärenergiebedarf aufweisen, der maximal 55 Prozent der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definierten Höchstwerte beträgt. Zudem ist der Verbrauch pro Jahr und Quadratmeter Nutzfläche auf höchstens 40 Kilowattstunden begrenzt. Beim Effizienzhaus 70 liegt die Grenze bei 70 Prozent des Referenzwertes sowie einem maximalen Jahresverbrauch von 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele ist der Einsatz modernster Baustoffe unumgänglich. Insbesondere eine hocheffiziente Wärmedämmung zur Minimierung von Transmissionswärmeverlusten sowie die Installation moderner Heizungstechnik sind zwingend erforderlich. Die Einhaltung dieser Kriterien muss zwingend durch einen qualifizierten Gutachter zertifiziert und dem Förderantrag beigelegt werden.

Wirtschaftliche Abwägung für Bauherren

Der wesentliche Vorteil einer Teilnahme an diesem Programm liegt in der Kombination aus extrem niedrigen Finanzierungskosten und dauerhaft reduzierten Energiekosten. Demgegenüber stehen potenziell höhere Investitionskosten für die hochwertigen Baumaterialien und die spezialisierte Technik. Insbesondere im Rahmen des Effizienzhaus-55-Standards kompensieren die Zinsvorteile und staatlichen Zuschüsse die höheren Baukosten in der Regel so deutlich, dass sich die Investition für den Bauherrn als wirtschaftlich äußerst lukrativ erweist.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem KfW-Effizienzhaus 55 und 70?

Die Zahlen geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist; ein Effizienzhaus 55 benötigt also nur 55 % der Energie eines Standardhauses. Je niedriger die Kennzahl ist, desto höher ist die Energieeffizienz des Gebäudes und desto attraktiver fallen in der Regel die staatlichen Förderungen aus.

Muss für die Beantragung ein Energieberater hinzugezogen werden?

Ja, die Einbindung eines zertifizierten Sachverständigen für Energieeffizienz ist zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der KfW-Fördermittel. Dieser Experte prüft die Baupläne vorab, begleitet die Bauphase und bescheinigt nach Abschluss der Arbeiten die korrekte Umsetzung der energetischen Maßnahmen.

Können auch Sanierungen von Altbauten als Effizienzhaus gefördert werden?

Die KfW bietet spezielle Programme für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien an, um diese auf ein Effizienzhaus-Niveau zu heben. Hierbei gelten oft leicht abweichende technische Grenzwerte, doch die finanziellen Vorteile durch Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüsse sind ähnlich attraktiv wie beim Neubau.

Energetische Sanierung

Unter einer energetischen Sanierung versteht man die Durchführung gezielter baulicher Maßnahmen an einem Gebäude, um den Primärenergiebedarf sowie den Ausstoß von Treibhausgasen nachhaltig zu senken. Zu den zentralen Kernpunkten zählen hierbei die Dämmung der Gebäudehülle – insbesondere des Daches, der Außenwände und der Kellerdecke – sowie der Austausch veralteter Heizungssysteme gegen moderne, effiziente Anlagen. Auch die Erneuerung von Fenstern und Türen spielt eine entscheidende Rolle. Angesichts kontinuierlich steigender Energiepreise und eines wachsenden gesellschaftlichen Bewusstseins für Energieeffizienz hat die energetische Sanierung in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen.

Staatliche Förderung und wirtschaftliche Vorteile

Maßnahmen, die nachweislich zur Reduktion von Emissionen und Energieverbräuchen beitragen, werden von staatlicher Seite massiv unterstützt. Ein zentraler Akteur ist hierbei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die über verschiedene Programme zinsgünstige Darlehen und attraktive Tilgungszuschüsse gewährt. Diese Konditionen, die durch Mittel des Bundeshaushalts subventioniert werden, sind am freien Kapitalmarkt in dieser Form nicht verfügbar. Eine Sanierung erweist sich dabei sowohl für Eigennutzer als auch für Vermieter als vorteilhaft. Seit der Einführung des Energieausweises im Jahr 2008 ist die Energieeffizienz zudem ein hartes Marktkriterium, da der Energiebedarf potenziellen Käufern und Mietern transparent offengelegt werden muss.

Technische Umsetzung und langfristige Wertsteigerung

Im Fokus jeder Sanierung steht zunächst die Minimierung des Transmissionswärmeverlustes durch eine verbesserte Wärmedämmung der Außenhülle. Durch den Einsatz spezialisierter Dämmmaterialien wird verhindert, dass Heizwärme ungenutzt nach außen entweicht. Ergänzt wird dies durch den Einbau moderner Fenster und Türen, die in älteren Bestandsgebäuden oft die größten energetischen Schwachstellen darstellen. In Kombination mit zeitgemäßer Anlagentechnik lässt sich der Energiebedarf eines Objekts drastisch reduzieren. Da die Finanzierungskosten dank staatlicher Vergünstigungen gering ausfallen, die Betriebskosten sinken und der Marktwert der Immobilie gleichzeitig steigt, stellt die energetische Sanierung in den meisten Fällen eine hochrentable Investition dar.

FAQ

Welche konkreten Baumaßnahmen werden bei einer energetischen Sanierung gefördert?

Gefördert werden in der Regel alle Maßnahmen, die die Energiebilanz des Hauses verbessern, wie die Dämmung der Außenwände, der Austausch der Fenster sowie die Installation moderner Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Auch Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten können durch staatliche Zuschüsse mitfinanziert werden.

Warum lohnt sich eine Sanierung auch für Vermieter von Immobilien?

Vermieter profitieren von einer gesteigerten Attraktivität ihrer Immobilie am Markt und einer langfristigen Werterhaltung der Bausubstanz. Zudem senken geringere Nebenkosten das Risiko von Zahlungsausfällen und erhöhen die langfristige Vermietbarkeit in einem Umfeld steigender CO2-Preise.

Was ist der Unterschied zwischen einem Einzelwert und einem Effizienzhaus-Standard?

Bei Einzelmaßnahmen werden nur spezifische Bauteile wie etwa das Dach saniert, während beim Effizienzhaus-Standard das gesamte Gebäude ein definiertes energetisches Niveau erreichen muss. Je höher der erreichte Standard nach der Sanierung ist, desto umfangreicher fallen in der Regel die staatlichen Tilgungszuschüsse und Förderungen aus.