Die Riester-Zulage ist eine staatliche Förderung für spezifische private Altersvorsorgemaßnahmen, die im Jahr 2002 durch den damaligen Arbeitsminister Walter Riester eingeführt wurde. Ihr primäres Ziel ist es, der drohenden Versorgungslücke entgegenzuwirken, die sich im Zuge der demografischen Entwicklung abzeichnet. Die Förderung wird gewährt, sofern die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Vorsorgemaßnahme erfüllt sind, wozu unter anderem der Beginn der Auszahlungsphase frühestens ab dem 60. Lebensjahr sowie eine Kapitalgarantie bei fondsgebundenen Verträgen gehören.

Struktur der Zulagen und steuerliche Geltendmachung

Die jährliche Förderung setzt sich aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person sowie einer Kinderzulage zusammen. Letztere beläuft sich auf 185 Euro beziehungsweise auf 300 Euro für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden. Zusätzlich können Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Da der Fiskus jedoch keine doppelte Begünstigung gewährt, führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch und wählt die für den Sparer vorteilhaftere Variante aus Zulage oder Steuerersparnis.

Nutzung für selbstgenutztes Wohneigentum

Seit Kurzem kann die Riester-Zulage auch für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Dabei lassen sich sowohl die eigenen Einzahlungen als auch die staatlichen Zulagen als Eigenkapital einbringen oder zur Tilgung laufender Darlehen nutzen. Während der Laufzeit werden diese Beträge auf einem Wohnförderkonto fiktiv fortgeschrieben und mit zwei Prozent jährlich verzinst. Das so ermittelte Guthaben dient am Ende der Einzahlungsphase als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung in der Rentenphase.

Voraussetzungen für den Erhalt der vollen Förderung

Um die Zulagen in vollem Umfang zu erhalten, müssen Sparer mindestens vier Prozent ihres im Vorjahr erzielten Bruttojahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Bei geringeren Beiträgen reduzieren sich die staatlichen Förderungen anteilig. Für Sparer ohne eigenes Einkommen gilt ein jährlicher Sockelbetrag von 60 Euro als Mindesteinzahlung. In naher Zukunft ist zudem mit speziellen Angeboten der Bausparkassen zu rechnen, die eine effiziente Kombination aus klassischen Bausparverträgen und der Riester-Förderung ermöglichen.

FAQ

Was passiert mit der Riester-Zulage, wenn der Mindesteigenbeitrag unterschritten wird?

Falls weniger als die erforderlichen vier Prozent des Bruttoeinkommens eingezahlt werden, kürzt der Staat die Grund- und Kinderzulagen proportional zur Differenz. Um die maximale Förderung zu sichern, sollten Sparer ihre Beiträge daher regelmäßig an Gehaltserhöhungen anpassen.

Dürfen auch Personen ohne eigenes Einkommen von der Riester-Zulage profitieren?

Ja, insbesondere nichterwerbstätige Ehepartner von Förderberechtigten können über einen eigenen Vertrag die vollen Zulagen erhalten, sofern sie den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Dies ermöglicht es Familien, die staatliche Förderung für die Altersvorsorge oder Immobilienfinanzierung zu verdoppeln.

Wie flexibel ist die Kapitalentnahme zu Beginn der Rentenphase?

Bei Rentenbeginn steht den Versicherten ein Kapitalwahlrecht zu, über das sie sich maximal 30 Prozent des angesparten Guthabens als Einmalbetrag auszahlen lassen können. Der verbleibende Teil des Kapitals muss zwingend in Form einer lebenslangen monatlichen Rente erbracht werden, um den Förderzweck zu erfüllen.