Als Riester-Sparplan werden Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparpläne sowie Bausparverträge bezeichnet, die durch die staatliche Riester-Zulage gefördert werden. Diese Förderung setzt sich aus direkten Zulagen und potenziellen Steuervorteilen zusammen. Um die vollen Zuschüsse zu erhalten, müssen Sparer vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlen, wobei der Eigenbeitrag auf maximal 2.100 Euro pro Jahr begrenzt ist. Die staatliche Grundzulage sieht dabei eine jährliche Aufstockung des Kapitals um 154 Euro vor.

Zulagen für Familien und steuerliche Behandlung

Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Sparer für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt dieser Zuschuss 185 Euro jährlich, während für jüngeren Nachwuchs ab dem Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro pro Jahr gezahlt werden. Alternativ zu den direkten Zuschüssen können die Einzahlungen in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, welche Form der Förderung im jeweiligen Einzelfall den größeren finanziellen Vorteil bietet.

Nutzung für die Eigenheimfinanzierung

Riester-Sparpläne lassen sich effektiv in die Eigenheimfinanzierung integrieren, da der Gesetzgeber die Verwendung bestehender Guthaben für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie gestattet. Darüber hinaus können auch die laufenden Sparbeiträge unmittelbar zur Tilgung eines Immobilienkredites eingesetzt werden. Diese sogenannte Eigenheimrente fungiert somit als teilweiser Ersatz für die frühere Eigenheimzulage und bietet insbesondere Familien mit Kindern über eine Laufzeit von 20 Jahren eine erhebliche finanzielle Entlastung.

Steuerliche Risiken und das Wohnförderkonto

Die Verwendung von Riester-Mitteln für die Immobilienfinanzierung ist jedoch mit spezifischen steuerlichen Bedingungen verbunden. Werden die entnommenen Beträge nicht bis zum Ruhestand zurückgeführt, entsteht eine Steuerschuld im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung. Hierzu werden die entnommenen Guthaben auf einem fiktiven Wohnförderkonto dokumentiert und verzinst. In der Auszahlungsphase muss der dort aufgelaufene Betrag zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Es besteht jedoch die Option, die Steuerschuld durch eine Einmalzahlung zu Beginn der Rente zu begleichen, wobei der Fiskus einen Nachlass von 30 Prozent gewährt.

FAQ

Welche Sparformen sind als Riester-Sparplan für die Immobiliennutzung zugelassen?

Für die Eigenheimrente können klassische Banksparpläne, zertifizierte Rentenversicherungen, Fondssparpläne sowie Bausparverträge genutzt werden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Vertrag zertifiziert ist und die geförderten Mittel unmittelbar für den Kauf, den Bau oder die Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden.

Wie wirkt sich die Günstigerprüfung des Finanzamts konkret aus?

Das Finanzamt berechnet bei der Einkommensteuererklärung, ob der Steuerabzug der Einzahlungen als Sonderausgabe für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist als die reinen Zulagen. Übersteigt der Steuervorteil die bereits gezahlten Zulagen, wird die Differenz als Steuererstattung direkt an den Sparer ausgezahlt.

Was passiert bei einem Umzug oder Verkauf der Immobilie mit dem Riester-Guthaben?

Bei einem Verkauf der Immobilie muss das auf dem Wohnförderkonto erfasste Kapital grundsätzlich versteuert werden, sofern es nicht innerhalb einer Frist in ein neues Objekt reinvestiert wird. Alternativ kann die Steuernachzahlung vermieden werden, indem der entsprechende Betrag zurück in einen klassischen Riester-Rentenvertrag eingezahlt wird.