Als Riester-Bausparvertrag wird ein Bausparvertrag bei einer Bausparkasse bezeichnet, mit dem die staatliche Förderung im Rahmen der Eigenheimrente in Anspruch genommen werden kann. Dieses Modell steht seit dem Jahr 2008 zur Verfügung und stellt eine Erweiterung der klassischen Riester-Rente dar. Die Förderung basiert dabei auf zwei zentralen Komponenten: Einerseits können die Einzahlungen in den Vertrag steuerlich geltend gemacht werden, wobei Alleinstehende bis zu 2.100 Euro und gemeinsam veranlagte Ehegatten bis zu 4.200 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen können.

Staatliche Zulagen und Förderstruktur

Der zweite Baustein der Förderung ist die direkte staatliche Bezuschussung des Vertrags. Diese setzt sich aus einer Grundzulage von jährlich 154 Euro sowie einer optionalen Kinderzulage zusammen. Letztere wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt, wobei sich die Höhe nach dem Geburtsjahr richtet: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 Euro, während für ab 2008 geborene Kinder jährlich 300 Euro gezahlt werden. Aufgrund dieser Struktur profitieren insbesondere Gutverdiener mit einem hohen Grenzsteuersatz von den steuerlichen Vorteilen des Modells.

Marktbedeutung und Verbreitung

Trotz der attraktiven Förderkonditionen sind Riester-Bausparverträge in Deutschland deutlich weniger verbreitet als herkömmliche Riester-Rentenversicherungen. Während von den klassischen Verträgen bereits rund 12,6 Millionen existierten (Stand: Oktober 2009), belief sich die Zahl der Riester-Bausparverträge zum selben Zeitpunkt auf lediglich etwa 10.000 Abschlüsse. Dennoch bietet das Modell signifikante Vorteile für die gezielte Immobilienfinanzierung, da es den Aufbau von Eigenkapital durch die staatliche Unterstützung erheblich beschleunigt.

Vorteile in der Anspar- und Darlehensphase

Ein wesentlicher Vorzug des Riester-Bausparens liegt darin, dass die Förderung nicht nur in der Ansparphase das verfügbare Kapital erhöht, sondern in der späteren Darlehensphase auch direkt zur Tilgung des Bauspardarlehens eingesetzt werden kann. Dies verkürzt die Laufzeit der Finanzierung und reduziert die Zinslast. Je nach individueller Einkommenssituation und Kinderzahl wird das maximale Fördervolumen über die gesamte Laufzeit auf bis zu 50.000 Euro beziffert, was die Gesamtkosten des Immobilienerwerbs spürbar senkt.

FAQ

Wer ist für den Abschluss eines Riester-Bausparvertrages förderberechtigt?

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte und Bezieher von Arbeitslosengeld. Auch Ehepartner von förderberechtigten Personen können über einen eigenen Vertrag von den staatlichen Zulagen profitieren, selbst wenn sie nicht unmittelbar pflichtversichert sind.

Wie wirkt sich die Förderung auf die spätere Besteuerung aus?

Die Förderung erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die geförderten Beträge in der Rentenphase versteuert werden müssen. Hierzu wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt, dessen Stand zu Beginn des Ruhestands entweder einmalig oder ratierlich besteuert wird.

Kann ein bestehender Riester-Bausparvertrag auch für energetische Sanierungen genutzt werden?

Ja, die Mittel aus einem Riester-Bausparvertrag können unter bestimmten Voraussetzungen auch für zertifizierte energetische Sanierungsmaßnahmen oder den altersgerechten Umbau der selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Dies macht das Modell flexibel für Eigentümer, die den Wert ihrer Immobilie langfristig erhalten oder steigern möchten.