Buchstabe A

Erklärungen von Begriffen wie Annuitäten-Darlehen über Arbeitnehmer-Sparzulage bis hin zu Ausbauhaus etc

  • Abgeltungssteuer – am 01. Januar 2009 eingeführte Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung – ein von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellter Vermerk, der einem Wohnraum bescheinigt, in ausreichendem und gesetzeskonformem Maße abgeschlossen von anliegendem Wohnraum zu sein
  • Abschlussgebühr – bezeichnet in der Finanzbranche einen Spesenposten, der bei verbindlichem Abschluss eines Vertrages dem Kunden in Rechnung gestellt wird
  • Abschreibung – wird in der Betriebsführung an vielen Stellen angewendet und spiegelt die Wertminderung einzelner Vermögensgegenstände wider
  • Abtretung – Übertragung einer Forderung von einer juristischen oder natürlichen Person auf eine andere
  • Adressausfallrisiko – bezeichnet das Risiko eines Forderungsausfalls im Rahmen eines Darlehensvertrages.
  • Aktiensparplan
  • Altersgrenze -ein von Banken definiertes Lebensalter, dessen Überschreiten zu einer Ablehnung von Darlehensanträgen führt oder eine solche Grenze, bis zu der ein aufgenommenes Darlehen vollständig zurückbezahlt werden muss.
  • Altersvorsorgevermögen – bezeichent das Guthaben in staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, in der Regel so genannten Riester-Verträgen.
  • Amortisation – meint die Deckung einer Investition und der aus dieser entstehenden Folgekosten durch Erträge, die mit der Investition in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
  • Anlaufjahre, tilgungsfreie
  • Annuität – Begriff aus der Finanzmathematik. Bezeichnet einen konstanten Zahlungsstrom, der sich aus zwei Komponenten, dem Zins und seiner Tilgung zusammensetzt.
  • Annuitäten-Darlehen – Der Begriff Annuitätendarlehen leitet sich vom lat. Wort annus = Jahr ab und bezeichnet im Bankwesen bzw. Investitionsgeschäft einen der Höhe nach immer gleichen Zahlungsstrom.
  • Annuitäten-Kredit
  • Annuitätische Tilgung – Bei einer Tilgung in gleich hohen Raten wird von einer annuitätischen Tilgung gesprochen. Diese Raten setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen.
  • Anschlussfinanzierung Sehr häufig sind größere Darlehen nach dem Ende der Kreditlaufzeit noch nicht vollständig getilgt. Dann muss überlegt weiter finanziert werden.
  • Ansparphase
  • Arbeitgeber-Darlehen
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Aufwendungen, anschaffungsnahe
  • Ausbauhaus
  • Auskunftei
  • Auslandsfinanzierung
  • Auszahlungskurs
  • Auszahlungsvoraussetzungen

Lexikon der Baufinanzierung

Mit dem „Lexikon der Baufinanzierung” möchten wir Ihnen Erklärungen zu Begriffen aus der Welt der Bau- und Immobilienfinanzierung geben. Dieser Themenbereich sorgt mit seinen zahlreichen Fachbegriffen aus dem Finanzumfeld immer wieder für Verwirrung bei Kunden. Viele dieser Ausdrücke sind alles andere als selbsterklärend. Bitte werfen Sie auch einen Blick auf unsere Einführung in die Baufinanzierung.

 

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Als angehender Bauherr oder Immobilienkäufer kann man es sich nicht erlauben, Begriffe bzw. Inhalte nicht oder nur teilweise zu verstehen – kleine Fehler in der Planungs- und Vorbereitungsphase können sich später fatal auf die Finanzierung auswirken. Auch kann es sich niemand leisten, nur mit Teilwissen in Verhandlungen mit Banken oder Bausparkassen zu gehen. Zu schnell setzt man auf das falsche Pferd, weil man den Versprechungen glaubt, ohne die richtigen Fragen zu stellen. So verschenkt man schnell Tausende von Euros.

Also Obacht: Bildung hat noch keinem geschadet. Ein Blick in unser Baufinanzierungslexikon auch nicht. In unserem Baufinanzierungslexikon haben wir eine große Anzahl dieser Fachbegriffe zusammengestellt. Das Lexikon umfasst derzeit rund 600 Begriffe und wird ständig erweitert.