Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat den privaten Wohnungsbau. Anspruch auf diese Förderung hat jeder deutsche Steuerpflichtige über 16 Jahre. Wer selbst prämienbegünstigte Aufwendungen hat, kann die Förderung in Anspruch nehmen. Gefördert werden Bausparbeiträge, der Anteilkauf an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Sparverträge, die für den Immobilienkauf verwendet werden und einiges mehr.

Die Wohnungsbauprämie beträgt immer 8,8% der eigenen Aufwendungen, die über 50 Euro pro Jahr betragen. Allerdings werden nur Aufwendungen in Höhe von 512 Euro pro Person, bzw. 1024 Euro pro Ehepaar gefördert. Damit kann die Wohnungsprämie maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro im Jahr betragen. Trotzdem eine ordentliche Rendite, die ohne Risiko erwirtschaftet werden kann.

Es gibt noch eine weitere Einschränkung: Eine Wohnungsbauprämie kann nur derjenige bekommen, der unter 25.600 Euro verdient, wenn er alleinstehend ist. Für Ehepaare liegt die Prämiengrenze bei 51.200 Euro. Zudem gibt es eine siebenjährige Sperrfrist: Werden die eigenen Aufwendungen vorzeitig beendet, müssen die bisherigen Wohnbauprämiengelder wieder zurückgezahlt werden.

Letzteres gilt im Übrigen nicht, wenn das Geld tatsächlich zum Wohnungsbau verwendet wird, wenn Angehörige das Geld zum Wohnungsbau verwenden, wenn ein Ehegatte arbeitsunfähig wird oder stirbt oder wenn der Bausparer arbeitslos wird. In diesen vier Fällen müssen die erhaltenen Gelder nicht zurückgezahlt werden.

Wer zu den Anspruchsberechtigten gehört, der sollte ernsthaft prüfen, ob er oder sie diese staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte. Denn der hohe Zinssatz ist so ohne Risiko in keiner Geldanlageform zu bekommen. Die Sparbelastungen für die Mindestsparsumme von 1024 Euro bei Verheirateten betragen unter 100 Euro im Monat. Dafür erhält man dann ordentliche 8,8% Zinsen. Das lohnt sich.

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