Annahme zum Baufi-Top-Zins

Unser Beispiel zeigt die möglichen Konditionen für einen Immobilienkauf bei einem Darlehensbedarf von 200.000 €. Wir unterstellen dabei einen nachhaltigen Objektwert von mindestens 335.000 € und einen Tilgungssatz von 1,00 %. Die Sollzinsbindung dieses Darlehens beträgt 10 Jahre und die Annahme zur Berechnung unterstellt weiter die eigene Nutzung des Objektes als Wohnimmobilie, eine erstrangige Absicherung des Darlehens über eine Grundschuld sowie die Auszahlung in einer Summe. Eine einwandfreie Einkommenssituation, ein geregeltes Einkommen in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis und eine insgesamt gute Bonität des Antragstellers werden ebenfalls vorausgesetzt.

  • Nettodarlehensbetrag 200.000 EUR
  • Beleihungswert: 335.000 EUR
  • Sollzinsbindung 10 Jahre
  • Tilgungssatz: 1,00%
  • Auszahlung: 100%
  • Sollzinssatz: 3.23%
  • Effektiver Jahreszins: 3.28 %
  • Rate, monatlich: 713,33 €

Da etwaige Gebühren und Auslagen (z.B. Teilauszahlungszuschläge, Grundbuchkosten) und sonstige Kosten, die der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit der Finanzierung zu tragen hat, noch nicht detailliert bekannt sind, kann sich der effektive Jahreszins entsprechend erhöhen.

Unsere aktuellen Konditionen mit einer Zinsfestschreibung von 5 bis 20 Jahren erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen:
  • Darlehenssumme ab 100.000 EUR
  • Tilgungssatz mindestens 1%
  • Beleihungswert unter 60%
  • Absicherung des Darlehens über eine erstrangige Grundschuld
  • Vermögens- und Einkommenssituation/Bonität des Darlehensnehmers - einwandfrei
Sollten einzelne dieser Bedingungen nicht auf Ihre derzeitige Situation zutreffen, finden wir für fast alle Finanzierungsvorhaben eine Lösung.

Erklärungen zu den verwendeten Begriffen:

  1. Beleihungswert: Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute , der den Wert einer Kreditsicherheit repräsentiert, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Der Beleihungswert kann die absolute Obergrenze sein, bis zu der ein Kreditinstitut aufgrund interner Vorschriften Darlehen gewähren darf. (Quelle: Wikipedia)
  2. Sollzins: Sollzinsen sind eine Art des Kreditzinses der von Kreditinstituten für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird (Quelle: Wikipedia)
  3. Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. (Quelle: Wikipedia)

Wir sind für Sie da – persönlich, vor Ort, kostenlos. Unsere Berater sind ausgebildete Finanzierungsspezialisten, die über langjährige Berufserfahrung verfügen.

Ihr BauFI-Info24 Team

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