Vorfälligkeitsentschädigung

Die meisten Häuslebauer bemühen sich in der Regel, ihr Darlehen zur Baufinanzierung so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Ist plötzlich mehr Geld, etwa durch eine Erbschaft, vorhanden, neigen Bauherren dazu, ihr Darlehen vorzeitig zu kündigen und die Restschuld in einem Betrag zu tilgen. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, die Kündigung zu akzeptieren – lediglich in sehr dringenden Fällen wie etwa einer Zwangsversteigerung des Objektes oder im Todesfall muss ein Darlehen auch vorzeitig kündbar sein. Was viele bei einer vorzeitigen Kündigung aber immer wieder vergessen, ist die Vorfälligkeitsentschädigung.

Unter der Bezeichnung Vorfälligkeitsentschädigung versteht man ein Entgelt, das meist dann fällig wird, wenn ein Darlehen während der Zinsfestschreibungszeit vorzeitig vom Kunden gekündigt wird. Die Kreditinstitute begründen diese Entgelterhebung damit, dass sie das für das Darlehen erforderliche Kapital ebenfalls ausleihen und dafür Zinsen anfallen. Lediglich wenn die Zinsbindung länger als zehn Jahre festgeschrieben ist und das Darlehen bereits seit zehn Jahren getilgt wird, kann es mit einer Frist von sechs Monaten vorzeitig gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist für viele Bauherren ein Buch mit sieben Siegeln. Wer den Berechnungen seiner Bank nicht ganz traut, kann beispielsweise ein Sachverständigengutachten bei einem Finanz-Sachverständigen in Auftrag geben oder er informiert sich mittels eines Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechners. Diese im Internet kostenfrei verfügbaren Rechner beruhen in ihren Berechnungen auf einem Urteil des BGH, das lediglich zwei Methoden zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zulässt, die von den Banken nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Aufpassen sollte man, wenn man bereits ein Disagio oder eine Sondertilgung geleistet hat: Diese Zahlungen sollten die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall senken.

Einige Banken zeigen sich sehr kulant und verzichten auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Andere bieten eine Versicherung gegen die Erhebung dieses Entgelts an: Durch Zahlung eines einmaligen Betrags am Anfang der Tilgung oder durch Zinsaufschläge entfällt die Entschädigung, falls das Darlehen vorzeitig gekündigt wird. In den meisten Fällen verteuert sich auf diese Weise allerdings nur das Darlehen, so dass man den Abschluss einer solchen Versicherung sorgfältig abwägen sollte.

Übrigens: In keinem anderen EU-Land sind Vorfälligkeitsentschädigungen so hoch wie in Deutschland.

Pfandbriefe

Pfandbriefe sind in erster Linie Schuldverschreibungen, die gern als sehr sichere Anlagemöglichkeit genutzt werden. Als besonders sicher gelten die nur über zertifizierte Banken erhältlichen Anleihen, da sie über eine Deckungsmasse verfügen, die beispielsweise aus grundpfandrechtlich besicherten Darlehen wie etwa Baufinanzierungsdarlehen besteht. Vorgenommen wird die Zertifizierung nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie erlaubt es Banken mittels Lizenzen, Anleihen zur Refinanzierung ihrer Kredite zu veräußern.
Pfandbriefe verfügen in der Regel über eine relativ lange Laufzeit von etwa fünf bis zu dreißig Jahren. Sie werden an der Börse gehandelt. Zum Ende der Laufzeit eines Pfandbriefes wird er zum vollen Nennwert eingelöst. Während der Laufzeit ist es jedoch auch jederzeit möglich, den Pfandbrief zu kaufen oder zu verkaufen – allerdings zum tagesaktuellen Kurs.

Bau- und Immobilienfinanzierer beschaffen sich mittels der Pfandbriefe frisches Kapital, indem sie sie an der Börse anbieten. Die Grundschulden dienen als Sicherheit, weshalb auch nur mit erstrangigen Hypotheken gehandelt wird. Muss die Bank Insolvenz anmelden, gehen die Pfandbriefe nicht in die Insolvenzmasse ein, sondern sie gehen an ihren Inhaber über.

Im Klartext bedeutet dieses Vorgehen für Bauherren: Es ist durchaus möglich, dass ihr Baudarlehen zur Besicherung einer Anleihe dient. Geht ihr Baufinanzierer insolvent, ist er plötzlich nicht mehr derjenige, der erstrangig im Grundbuch eingetragen ist, sondern dann nimmt der aktuelle Inhaber des Pfandbriefes diese Stelle ein – ein privater Anleger, beispielsweise, ein Investmentfonds, in jedem Fall eine Person oder Institution, die der Bauherr bisher nie gesprochen oder getroffen hat. Natürlich ist den meisten Bauherren diese Situation nicht geheuer und vor allem seit der Banken- und Hypothekenkrise 2008 in den USA und Spanien mehren sich die Bedenken vieler Häuslebauer. Einige Banken haben deshalb bereits reagiert und sichern ihren Kunden vertraglich zu, dass ihre Darlehen nicht zu einer solchen Besicherung herangezogen werden.

Fertighaus

Bei der Kalkulation der zu erwartenden Kosten für einen Hausbau müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden – von den Grundstücks- und Materialkosten über Handwerkerleistungen bis hin zu Steuern und Gebühren. Eine attraktive Alternative zum konventionellen Bauen stellen Fertighäuser dar. Da diese Häuser nach dem Baukastenprinzip konzipiert werden, lassen sich die Kosten bereits im Vorfeld präzise beziffern. Die Bauelemente werden industriell vorgefertigt und am Bestimmungsort lediglich montiert, was die Planbarkeit deutlich erhöht.

Positive Auswirkungen auf die Baufinanzierung

Die industrielle Fertigung führt zu einer erheblichen Reduzierung der Gesamtkosten, da beispielsweise Aufwendungen für eine langwierige Haussuche entfallen und sich Versicherungskosten aufgrund der kurzen Bauzeit minimieren. Dieser Aspekt wirkt sich vorteilhaft auf die Baufinanzierung aus: Durch die verlässliche Zeitplanung und die fixen Baukosten lässt sich das Darlehen exakt auf den tatsächlichen Finanzbedarf zuschneiden. Das Risiko einer Unterfinanzierung wird somit deutlich gesenkt, was sowohl dem Bauherrn als auch dem Kreditinstitut zusätzliche Sicherheit bietet.

Vielfalt moderner Fertighauskonzepte

Als Fertighaus werden Gebäude definiert, deren Bauteile industriell produziert und auf der Baustelle zusammengefügt werden. Bauherren können dabei zwischen der Massivbauweise oder der meist kostengünstigeren Holzbauweise wählen. Inzwischen lassen sich viele Modelle sogar in Zusammenarbeit mit Architekten individuell entwerfen. Das Spektrum reicht von klassischen Einfamilienhäusern über Mehrfamilienhäuser bis hin zu spezialisierten Lösungen wie dem Niedrigenergiehaus oder speziellen Häusern für Allergiker. Somit stehen für nahezu jeden Anspruch und jede Lebenssituation passende Konzepte zur Verfügung.

Leistungsumfang und Ausbaustufen

Hinsichtlich des Fertigstellungsgrades stehen verschiedene Varianten zur Auswahl. Schlüsselfertige Häuser werden vollständig ausgebaut und einzugsbereit übergeben, was die komfortabelste, aber auch teuerste Option darstellt. Bei Ausbauhäusern übernimmt der Bauherr den Innenausbau in Eigenleistung, während bei Bausatzhäusern lediglich die Materialteile angeliefert werden. Hierbei liegen sowohl die Montage als auch der gesamte Innenausbau in der Verantwortung des Käufers, was diese Variante zur preisgünstigsten macht.

Finanzielle Absicherung und Zahlungsgarantie

Es ist zu beachten, dass Fertighaushersteller lediglich als Lieferanten des Gebäudes fungieren und selbst keine Finanzierungen anbieten. Da sie im Vorfeld keine Bonitätsprüfung durchführen, tragen sie bei der Produktion ein erhebliches finanzielles Vorleistungsrisiko. Aus diesem Grund fordern die meisten Anbieter vor Baubeginn eine Zahlungsübernahmegarantie der finanzierenden Bank. Diese Bestätigung stellt sicher, dass die vereinbarte Vergütung nach der vertragsgemäßen Lieferung und Montage des Hauses unmittelbar ausgezahlt wird.

FAQ

Welche Vorteile bietet ein Fertighaus gegenüber einem Massivhaus bei der Finanzierung?

Durch die industrielle Vorfertigung wird ein Festpreis garantiert, der dem Bauherrn und der Bank eine maximale Planungssicherheit ohne unvorhergesehene Kostensprünge ermöglicht. Zudem sorgt die extrem kurze Montagezeit dafür, dass die Doppelbelastung aus Miete und Darlehenszinsen zeitlich stark begrenzt bleibt.

Was versteht man unter einer Zahlungsübernahmegarantie?

Die Zahlungsübernahmegarantie ist ein Dokument des finanzierenden Kreditinstituts, das dem Haushersteller die Auszahlung der Kaufsumme nach Fertigstellung verbindlich zusichert. Sie dient dem Unternehmen als Sicherheit für die erbrachten Vorleistungen, da der Hersteller selbst keine bankübliche Prüfung der Kreditwürdigkeit vornimmt.

Kann man bei einem Fertighaus durch Eigenleistung die Kosten senken?

Ja, insbesondere bei der Variante als Ausbauhaus oder Bausatzhaus können geschickte Bauherren durch Eigenleistungen im Innenausbau die Gesamtkosten erheblich reduzieren. Banken erkennen diese „Muskelhypothek“ oft als Ersatz für fehlendes Eigenkapital an, sofern die Arbeiten fachgerecht und realistisch geplant sind.

Zuteilung

In der Regel werden Bausparverträge abgeschlossen, um über einen gewissen Zeitraum Eigenkapital anzusparen und im Folgenden ein sehr günstiges und flexibles Darlehen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims zu erhalten. Im Laufe der Zeit akkumuliert sich aber nicht nur das eingezahlte Kapital, sondern auch Guthabenzinsen und die staatlich gewährte Wohnungsbauprämie fließen in die sogenannte Zuteilungsmasse mit ein. Bei Abschluss des Bausparvertrages wird zudem ein Sparplan erarbeitet, der die Sparraten festlegt. Eine festgelegte Spardauer gibt es meist nicht; in der Regel existiert lediglich eine Mindestlaufzeit. Hat man mindestens 50% der zuvor festgelegten Bausparsumme angespart, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Zuteilungsreife hängt also sowohl von der angesparten Summe als auch von der Sparzeit ab. Beide Größen fließen in die Bewertungszahl ein, die die Banken und Sparkassen der Zuteilung zugrunde legen.
Die Zuteilung erfolgt jedoch nicht automatisch mit dem Erreichen der erforderlichen Sparsumme. Stattdessen muss zu einem Bewertungsstichtag vom Kreditinstitut die Zuteilungsreife festgestellt werden. Einige Kreditinstitute setzen dafür über das Jahr verteilte feste Stichtage an, andere prüfen die Zuteilungsreife auf Antrag des Bausparers. In der Regel wird der Bausparvertrag auf Antrag ein bis vier Monate nach Erreichen der Zuteilungsreife ausgezahlt. Abhängig ist der Zuteilungszeitpunkt, also der Zeitpunkt der Auszahlung, übrigens von der Liquidität der Bausparkasse. Eine große Liquidität ist beispielsweise dann gegeben, wenn viele Sparer jüngst einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und Einzahlungen in die Bausparkasse leisten – dann können auch besonders viele Bausparverträge zugeteilt werden.
Eine Fehlannahme ist übrigens, dass ein Bausparer automatisch einen Anspruch auf das folgende Darlehen hat. Das Darlehen wird erst nach einer Überprüfung der Darlehensunterlagen – inklusive einer Schufa-Prüfung – ausgezahlt. Ebenso eine Fehlannahme ist, dass das Darlehen sofort nach Erreichen der Zuteilungsreife abgerufen werden muss. Erfolgt die Abrufung nicht, läuft der Bausparvertrag häufig für eine gewisse Zeit als Sparvertrag weiter. Wer auf die Zuteilung verzichtet, kann den Bausparvertrag ebenfalls als Sparvertrag weiterlaufen oder sich das akkumulierte Kapital auszahlen lassen.

Ökologisch Bauen

Ökologisch Bauen ist nicht nur ein guter Vorsatz so mancher Bauherren, sondern auch der Name eines Kreditprogrammes der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Als Bank des Bundes und der Länder ist die KfW eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die u.a. sehr günstige Kredite für besonders förderungswürdige Projekte an Privatpersonen vergibt. Zu diesen Projekten zählt beispielsweise auch der private Wohnungsbau – vor allem dann, wenn der Bauherr auf ökologisch verträgliche Weise und energieeffizient baut. Aus diesem Grund vergibt die KfW Baukredite im Rahmen des Programms „Ökologisch Bauen“ (Programmnummer 144 und 145) für Neubauten, die als Passivhaus, KfW-Energiesparhaus 40 oder als KfW-Energiesparhaus 60 klassifiziert wurden.

Als Passivhaus gilt jedes Gebäude, das nicht mehr als 40 kWh/m² Energie und nicht mehr als 15 kWh/m² Heizwärme pro Jahr verbraucht. Ob es sich bei einem zu erwerbenden Haus um ein Passivhaus handelt, ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Ähnliches gilt für die KfW-Energiesparhäuser: Auch ihr Energie- und Wärmebedarf darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten, was durch einen Sachverständigen zu beurteilen ist. Zudem gilt es Grenzen in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust einzuhalten, um für eine Immobilie das Prädikat „KfW-Energiesparhaus“ zu erhalten. Daneben fördert die KfW im Rahmen des Programms aber auch den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Somit ist es auch Personen, deren Immobilie weniger günstige Verbrauchswerte aufweisen möglich, ökologisch sinnvolle Umbauten zu sehr günstigen Konditionen zu finanzieren.

Einen Antrag auf Förderung können Privatpersonen ebenso stellen wie andere Träger von Investitionsmaßnahmen wie etwa Wohnungsgenossenschaften oder Gemeinden. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich beim Bau oder Kauf von Energiespar- oder Passivhäusern auf maximal 50.000 Euro und bei der Förderung neuer Heizungsanlagen auf 100 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 50.000 Euro. Der Kredit wird auf Wunsch kostenfrei nachrangig ins Grundbuch eingetragen, was es Bauherren erheblich erleichtert, einen günstigen Kredit über den Restbetrag der Finanzierungssumme aufzunehmen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Übrigens: Neben Wohnraum zur Selbstnutzung können auch Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gefördert werden – nicht förderungsfähig sind jedoch Ferien- und Wochenendhäuser.

Baugenehmigung

Wer sich den Traum vom Eigenheim durch einen individuellen Neubau erfüllen möchte, muss sich zwangsläufig intensiv mit der Baugenehmigung auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich um die offizielle Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass das geplante Gebäude den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Baugenehmigung oft nicht die einzige erforderliche Erlaubnis ist, die ein Bauherr vor dem ersten Spatenstich einholen muss.

Je nach Standort und Art des Vorhabens können zusätzliche Genehmigungen notwendig sein, etwa aus den Bereichen des Wasserrechts oder des Emissionsschutzes. Zudem sind zwingend die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten, die unter anderem Standards für die Sicherheit, den Wärmeschutz und die einzuhaltenden Abstandsflächen definiert. Während der gesamten Bauphase besitzt die Baubehörde weitreichende Eingriffsbefugnisse: Bei Verstößen gegen geltende Vorschriften kann sie die Arbeiten umgehend stoppen oder im Extremfall sogar den Abriss bereits errichteter Gebäudeteile anordnen.

Sorgfalt bei der Antragstellung und genehmigungsfreie Vorhaben

Angesichts dieser weitreichenden Konsequenzen sollten alle erforderlichen Genehmigungen frühzeitig und mit höchster Sorgfalt beantragt werden. Mängel im Genehmigungsverfahren führen oft zu teuren Baustopps oder notwendigen Planänderungen, was die Kalkulation und somit die gesamte Finanzierung des Bauvorhabens massiv gefährden kann. Es empfiehlt sich daher, die Planung in die Hände qualifizierter Experten zu legen.

Allerdings unterliegt nicht jedes bauliche Vorhaben einer Genehmigungspflicht. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich hierbei teilweise deutlich. Vielfach gelten kleinere Objekte ohne Aufenthaltsräume – wie Carports, Garagen, Wasserbecken oder Solaranlagen – unter Einhaltung bestimmter Grenzwerte als genehmigungsfrei. In diesen Fällen reicht oft eine einfache Bauanzeige bei der Behörde aus, anstatt ein komplexes Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Zur Erlangung einer regulären Baugenehmigung muss eine offizielle Bauvorlage eingereicht werden, wozu in der Regel nur Architekten, Bauingenieure oder zertifizierte Fertighausanbieter berechtigt sind. Eine erteilte Genehmigung ist im Regelfall drei Jahre gültig; wird in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen, verfällt sie und muss neu beantragt werden.

FAQ

Wer ist berechtigt, einen Bauantrag bei der Behörde einzureichen?

Die Einreichung eines Bauantrags darf in der Regel nur durch bauvorlageberechtigte Personen wie Architekten oder Bauingenieure erfolgen. Diese Fachleute tragen die Verantwortung dafür, dass die Pläne allen baurechtlichen und technischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.

Was passiert, wenn die dreijährige Gültigkeit der Baugenehmigung abläuft?

Wird innerhalb der dreijährigen Frist nicht mit dem Bau begonnen, erlischt die Genehmigung automatisch und verliert ihre Rechtskraft. In einem solchen Fall muss ein neuer Antrag gestellt werden, wobei zwischenzeitlich geänderte Bauvorschriften zu einer erneuten Prüfung und eventuellen Anpassungen der Pläne führen können.

Wann reicht eine einfache Bauanzeige anstelle einer Baugenehmigung aus?

Eine Bauanzeige genügt für kleinere, rechtlich unbedenkliche Vorhaben wie Carports oder Einfriedungen, sofern diese den Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans entsprechen. Hierbei prüft die Behörde nicht aktiv, sondern der Bauherr und sein Entwurfsverfasser garantieren eigenverantwortlich die Einhaltung aller geltenden Vorschriften.

Nachrangdarlehen

Als Nachrangdarlehen wird ein Kredit bezeichnet, der in zweitem oder drittem Rang im Grundbuch eingetragen wird. Die Ansprüche der darlehensgebenden Bank treten damit im Falle einer Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie hinter die anderer Gläubiger, deren Forderungen höheren Rangs sind, zurück. Nachrangdarlehen sind damit für alle an der Finanzierung eines Objektes beteiligten Parteien von Bedeutung: Aus Sicht der Banken, deren grundpfandrechtlich besichertes Darlehen im Grundbuch vor einem Nachrangdarlehen eingetragen ist, sind die Mittel als Eigenkapital zu betrachten und ermöglichen aus diesem Grund bei der Bemessung des zugrunde gelegten Sollzinssatzes einen geringer angenommenen Beleihungsauslauf.
Nachrangdarlehen werden auf dem deutschen Markt für private Baufinanzierungen von privaten Kreditinstituten in der Regel nicht vergeben. Vielmehr sind es Kreditinstitute der öffentlichen Hand, die im Rahmen verschiedener Programme nachrangige Immobilienfinanzierungen ausreichen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau beispielsweise bietet in ihrem Wohneigentumsprogramm die Möglichkeit, dreißig Prozent der Investitionskosten über eine nachrangige Hypothek zu finanzieren, ohne dass ein Risikozuschlag auf den Darlehenszins erhoben wird.
Nachrangdarlehen der öffentlichen Hand geben Bauherren und Käufern von Immobilien damit die Möglichkeit, mit wenigen Eigenmitteln eine kostengünstige Finanzierung ihres Vorhabens zu realisieren und so die Lasten zu reduzieren.
Im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers und der Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie bleiben allerdings die Verbindlichkeiten, die durch den erzielten Veräußerungserlös des Objektes nicht gedeckt werden können, erhalten und müssen vom Schuldner aus dessen laufenden Einkommen zurückgeführt werden. Eine Restschuldbefreiung im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz ist allerdings möglich.
Das Konzept eines nachrangigen Darlehens existiert nicht nur im Rahmen der Immobilienfinanzierung, sondern findet auch bei anderen wirtschaftlichen Aktivitäten Anwendung. Grundsätzlich kann in jedem Darlehensvertrag eine nachrangige Stellung gegenüber anderen Verbindlichkeiten vereinbart werden. In der privaten Wirtschaft erheben Gläubiger in diesem Zusammenhang regelmäßig Aufschläge auf den Kreditzins und erhöhen damit ihre Rendite, müssen allerdings im Gegenzug auch ein gesteigertes Risiko in Kauf nehmen.

Zentralbank

Die Zentralbank versteht sich als übergeordnete Institution im Bankensektor, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, sondern durch verschiedene Operationen die Stabilität des Finanzsystems einer Volkswirtschaft gewährleisten will. In Europa wird diese Aufgabe von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen, deren oberstes Ziel die Gewährleistung der Preisniveaustabilität im Euroraum ist. Die EZB trifft ihre Entscheidungen unabhängig von den gewählten Regierungen.
Zentrales Steuerungselement jeder Zentralbank ist die in einem Finanzsystem existente Liquidität. Die Notenbank kann durch Offenmarktoperationen sowie durch Änderungen des Leitzinses, zu dem sich private Banken bei der EZB Geld leihen bzw. es anlegen können, die Liquidität begrenzen oder ausweiten. Sehen die Verantwortlichen einer Zentralbank die Teuerungsrate als zu hoch an, wird Liquidität aus der Volkswirtschaft abgeschöpft, indem entweder verzinsliche Wertpapiere an Banken gegen Geld verkauft werden und so die im Umlauf befindliche Geldmenge reduziert wird oder aber indem die Mindestbietungssatz für Liquiditätsauktionen, die die EZB regelmäßig gegenüber Banken des privaten Sektors durchführt, erhöht wird. Umgekehrt kann durch den Ankauf von Effekten oder die Senkung des Leitzinses die Geldmenge ausgeweitet werden.
Die Entscheidungen der Zentralbank haben großen Einfluss auf das Zinsniveau einer Volkswirtschaft und damit auf die Konditionen einer Baufinanzierung. Das Zinsniveau passt sich in der Regel den Erwartungen der Marktteilnehmer auf dem Geldmarkt hinsichtlich der künftigen Zinsschritte der Notenbank an. Zahlreiche Beobachter versuchen, die Entscheidungen des Offenmarktausschusses zu antizipieren und dadurch wichtige Änderungen des Zinsniveaus vorherzusagen.
In der Regel senkt die EZB das Liquiditätsniveau in Zeiten konjunktureller Eintrübung ab und hebt es in einem Wirtschaftsaufschwung an. Bauherren sind damit gut beraten, in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche ein Darlehen aufzunehmen oder aber die Konditionen für ein künftiges Engagement beispielsweise über einen Forward-Kontrakt zu sichern.
Die EZB löste in den 1990er Jahren das System nationaler Zentralbanken ab und übernimmt seither auch die Aufgaben der deutschen Bundesbank. Im Jahr 2008 ist mit Jean-Claude-Trichet nach Wim Duisenberg der zweite Präsident der EZB seit ihrer Einführung im Amt.

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung versteht sich als das letzte Mittel gerichtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sie wird gegen den Besitzer einer Immobilie durchgeführt und beschreibt die durch das örtlich zuständige Amtsgericht durchgeführte öffentliche Versteigerung eines Objektes mit dem Ziel, durch den Veräußerungserlös die bestehenden und nicht auf anderem Wege zu bedienenden Ansprüche der Gläubiger zu decken. Dabei werden bevorzugt diejenigen als Gläubiger auftretenden Parteien durch den Erlös befriedigt, die im Grundbuch als Berechtigte an der Immobilie eingetragen sind, wobei die Rangfolge dabei von übergeordneter Bedeutung ist.

Eine Zwangsversteigerung erfolgt regelmäßig dann, wenn der Inhaber eines Objektes den zur Finanzierung aufgenommenen Kredit nicht ordnungsgemäß zurückzahlen kann, wobei die Valutierung von drei aufeinanderfolgenden Kreditraten als maßgeblich zur Einleitung der Vollstreckungsmaßnahmen angesehen wird, die mit einer qualifizierten Mahnung seitens des darlehensgebenden Kreditinstitutes beginnen und bei der öffentlichen Versteigerung enden.

An einer Zwangsversteigerung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person teilnehmen. Ort und Termin der Versteigerung werden amtlich bekannt gegeben. Der zuständige vorsitzende Richter erteilt demjenigen Bieter, der das höchste Gebot der anwesenden Teilnehmer abgibt, den Zuschlag, wobei in der ersten Versteigerung zumindest siebzig Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie geboten werden müssen, damit eine Transaktion erfolgen kann.

Im Anschluss an eine erfolgreiche Zwangsversteigerung ist das betreffende Objekt durch den früheren Eigentümer unverzüglich zu räumen und dem neuen Besitzer uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die Versteigerung stellt für Eigenheimbesitzer nicht selten eine wirtschaftlich bedrohliche Situation dar und führt insbesondere dann zu Überschuldung, wenn durch den im Rahmen der Auktion erzielten Erlös die valutierende Darlehensschuld nicht getilgt werden kann und Außenstände verbleiben.

Für Käufer, die über eine Versteigerung im Amtsgericht ihr Eigenheim erwerben, ergeben sich gegenüber dem Bezug über den freien Markt verschiedene Vorteile. Neben dem potenziell günstigen Kaufpreis ist dabei insbesondere der Wegfall der Maklercourtage von Vorteil. Käufer müssen in der Regel unmittelbar nach der Auktion zehn Prozent des Kaufpreises beim Gericht hinterlegen und den Rest der Kosten binnen acht Wochen bezahlen.

Fondshypothek

Die Fondshypothek ist ein spezielles Hypothekendarlehen, das als endfälliger Kredit ausgestaltet ist. Das bedeutet, dass die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme erst am Ende der Laufzeit in einem Betrag erfolgt. Als zentraler Tilgungsträger dient hierbei eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung. Während der gesamten Finanzierungsphase leistet der Darlehensnehmer lediglich die Zinszahlungen an die finanzierende Bank, während er parallel dazu regelmäßige Sparbeiträge in die Lebensversicherung einzahlt. Die Höhe dieser Beiträge sowie die Intervalle der Einzahlungen sind für die gesamte Dauer vertraglich festgeschrieben.

Renditechancen und Absicherung durch Kapitalgarantien

Die monatliche Gesamtbelastung einer Fondshypothek ist in ihrer Struktur mit einem klassischen Annuitätendarlehen vergleichbar, verfolgt jedoch eine andere Strategie zum Vermögensaufbau. Der wesentliche Vorteil liegt in der Chance, durch eine positive Wertentwicklung der Investmentfonds eine Rendite zu erzielen, die über den Kreditzinsen liegt. Im Idealfall übersteigt die Ablaufleistung der Versicherung die Restschuld des Darlehens, sodass dem Anleger nach der Tilgung ein zusätzlicher Vermögensüberschuss verbleibt. Da die Ergebnisse an den Kapitalmärkten jedoch schwanken können, fordern Banken im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zwingend Policen mit einer Kapitalgarantie. Diese Garantie stellt sicher, dass zum Ende der Laufzeit mindestens die Summe zur Verfügung steht, die für die Tilgung des Kredits benötigt wird, auch wenn dies aufgrund der notwendigen Absicherungsstrategien der Versicherer die maximale Renditeerwartung etwas dämpft.

Sicherheiten und der Vorteil des Cost-Average-Effekts

Die als Tilgungsträger fungierende Kapitallebensversicherung wird zur Absicherung der Finanzierung direkt an die Bank verpfändet oder abgetreten. Eine anderweitige Verwendung oder Beleihung dieser Police ist während der Laufzeit der Hypothek ausgeschlossen. Ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil für den Sparer ergibt sich aus dem sogenannten Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt). Da über Jahre hinweg stets gleichbleibende Beträge in die Fondspolice fließen, werden bei niedrigen Kursen automatisch mehr Fondsanteile erworben und bei hohen Kursen entsprechend weniger. Dies führt langfristig zu einem optimierten durchschnittlichen Einstandspreis der Anteile und mindert das Risiko, zu einem ungünstigen Zeitpunkt investiert zu haben.

FAQ

Was passiert, wenn die Fondsperforance schlechter ausfällt als geplant?

Dank der von den Banken geforderten Kapitalgarantie ist die Tilgung des Darlehens in der Regel auch bei einer schwachen Marktentwicklung sichergestellt. In diesem Fall entfällt jedoch der erhoffte Vermögensüberschuss, und die Finanzierung war im Rückblick unter Umständen teurer als ein klassisches Darlehen mit Direkttilgung.

Ist die Fondshypothek für sicherheitsorientierte Anleger geeignet?

Die Fondshypothek richtet sich eher an Anleger, die bereit sind, für die Aussicht auf eine überdurchschnittliche Endsumme gewisse Marktschwankungen in Kauf zu nehmen. Wer absolute Planungssicherheit ohne Abhängigkeit von Börsenkursen bevorzugt, ist mit einem herkömmlichen Annuitätendarlehen meist besser beraten.

Können die Fonds innerhalb der Lebensversicherung während der Laufzeit gewechselt werden?

Die meisten modernen Fondspolicen bieten die Möglichkeit des sogenannten Shifting oder Switching an. Damit können Anleger die Anlagestrategie anpassen und beispielsweise gegen Ende der Laufzeit Gewinne sichern, indem sie das Kapital von Aktienfonds in risikoärmere Rentenfonds umschichten.