Negativeintrag

Als Negativeintrag wird im Zusammenhang mit Krediten eine Eintragung bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei bezeichnet, mit der ein Verbraucher den Status einer negativen Zahlungshistorie erlangt. Negativeinträge erfolgen immer dann, wenn ein der Schufa gemeldeter Vertrag nicht ordnungsgemäß verläuft. Dies kann zum Beispiel bei einem geplatzten Ratenkredit der Fall sein oder wenn sich auf einem Girokonto nach dessen Kündigung durch die Bank noch immer ein Negativsaldo befindet. Die Schufa arbeitet mit Banken, Telekommunikationsunternehmen und Versandhändlern zusammen, die Vertragsverhältnisse und deren nicht ordnungsgemäßen Verlauf an die Auskunftei melden. Ein Negativeintrag kann für ein Bau- oder Erwerbsvorhaben weitreichende Konsequenzen haben. Da ein Negativmerkmal nach seiner Eintragung sehr lange gespeichert wird, kann es vorkommen, dass Banken die Kreditvergabe verweigern.

Ein Negativeintrag bleibt nach seiner Eintragung für drei volle Kalenderjahre gespeichert. Diese Frist beginnt mit der Erledigung, die den vollständigen Ausgleich aller offenen Verbindlichkeiten voraussetzt. Verbraucher, die einen Negativeintrag besitzen, können deshalb nicht damit rechnen, einen Kredit für ihre Immobilie zu erhalten. Das gilt insbesondere, wenn das Darlehen bei einer Direktbank beantragt wird, die vor der eigentlichen Bearbeitung eine elektronische Prüfung vornimmt und bei negativen Einträgen pauschal jedes Gesuch ablehnt. Bei Sparkassen und anderen Filialbanken sind Finanzierungen allerdings auch mit einem Negativeintrag durchaus möglich. Voraussetzung ist meist, dass der Eintrag seit mindestens ein bis zwei Jahren erledigt und die Löschung somit ohnehin nicht mehr weit entfernt ist. Die Anforderungen an das Eigenkapital können jedoch höher ausfallen, da bei einem sehr geringen Eigenkapitalanteil die grundpfandrechtliche Besicherung nicht greift.

Sollte sich im Zuge der Verhandlungen herausstellen, dass der Negativeintrag zu deutlich verschlechterten Konditionen der Finanzierung führt, sollte das Bau- oder Erwerbsvorhaben besser aufgeschoben werden, bis die Eintragung aus dem Datenbestand aller Auskunfteien gelöscht wurde. Die vergleichsweise kurze Wartezeit rechtfertigt in keinem Fall einen deutlichen Aufschlag auf den Zinssatz und die damit einhergehenden Zusatzkosten der Finanzierung.

Vorfälligkeitskosten

Die Vorfälligkeitskosten sind die Kosten, die Banken in Rechnung stellen, wenn der Kreditnehmer ein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigt. Sie sollen den Schaden der Bank decken, der entsteht, weil die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen nicht wie geplant erfolgen. Wie hoch die Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung ausfallen, ist je nach Situation und von Bank zu Bank unterschiedlich. Banken müssen grundsätzlich einer frühzeitigen Kündigung nicht zustimmen, wenn diese im Darlehensvertrag nicht vereinbart worden ist. Bei Darlehen mit Zinsbindung können Kreditnehmer erst nach 10 Jahren erstmalig gesetzmäßig kündigen. Ansonsten muss die Bank der Kündigung nur zustimmen, wenn der Kreditnehmer entweder in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist und seine Immobilien veräußern möchte oder aber ein Verkauf aufgrund eines beruflich erforderlichen Umzugs erfolgt.

Liegt keiner dieser beiden Gründe vor, kann die Bank die Zustimmung zur vorzeitigen Rückzahlung verweigern. Stimmt sie der Kündigung dennoch zu, kann sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung praktisch nach billigem Ermessen festsetzen. Die guten Sitten dürfen dabei allerdings nicht verletzt werden.

In der Praxis können Vorfälligkeitsentschädigungen deshalb sehr hoch ausfallen, wenn der Kreditnehmer nur aufgrund eines beabsichtigten Kostenvorteiles kündigt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn wegen einer Erbschaft o.ä. unerwartet viel Geld zur Verfügung steht oder das Zinsniveau seit der Kreditaufnahme deutlich gesunken ist. Liegt einer der oben genannten Gründe vor, sind Banken bei der Festsetzung der Vorfälligkeitskosten an bestimmte Regeln gebunden, die sich zum Teil direkt aus der Gesetzgebung, zum Teil aber auch nur indirekt aus deren Auslegung durch Gerichte ergeben. So muss die Bank etwa bei der Zugrundelegung des Zinssatzes, zu dem die Wiederanlage der zurückbezahlten Gelder erfolgt, den Zinssatz für Pfandbriefe heranziehen und nicht etwa den für Bundesanleihen, wie es in der Praxis oft der Fall ist. Zudem muss der Wegfall des Adressausfallrisikos bzw. deren praktische Reduktion nahe Null berücksichtigt werden.

Hausversteigerung

Bei einer Hausversteigerung wird eine Immobilie im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens an den Meistbietenden veräußert. Solche Verfahren finden häufig im Kontext von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen statt und stellen für Kreditinstitute meist das letzte Mittel dar, um fällige Forderungen beizutreiben. Dabei lässt die Bank als Gläubigerin das Objekt über ein vom zuständigen Amtsgericht geleitetes Verfahren versteigert. Der daraus resultierende Erlös dient der Tilgung der offenen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers. Inwieweit die Schulden dadurch vollständig gedeckt werden können, hängt maßgeblich von der Differenz zwischen der restlichen Kreditsumme und dem erzielten Veräußerungspreis ab.

Im ersten Versteigerungstermin ist gesetzlich ein Mindestgebot vorgeschrieben, das in der Regel 70 Prozent des zuvor durch Gutachter ermittelten Verkehrswertes betragen muss. Bleibt dieses Quorum unerreicht oder findet sich kein Käufer, können in darauffolgenden Terminen auch geringere Gebote zugelassen werden, um die Verwertung der Immobilie zu ermöglichen.

Ursachen vermeiden und existenzielle Risiken minimieren

Häufig sind Hausversteigerungen die Konsequenz einer unzureichenden oder fehlerhaften Finanzkalkulation. In vielen Fällen erweist sich die monatliche Belastung durch die Hypothek langfristig als zu hoch, da bei der ursprünglichen Budgetplanung die laufenden Ausgaben unterschätzt wurden. Ein kritischer Faktor ist zudem das Fehlen einer liquiden Finanzreserve: Treten unerwartete Kosten auf, geraten betroffene Haushalte schnell in Zahlungsverzug, da kein Puffer zur Überbrückung vorhanden ist.

Ein kurzzeitiger Zahlungsrückstand führt jedoch nicht unmittelbar zum Verlust des Eigentums. Erst wenn sich der Verzug über einen längeren Zeitraum erstreckt und bankseitige Mahnungen erfolglos bleiben, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, die schließlich in der Zwangsversteigerung münden. Für die Betroffenen bedeutet dies oft ein zweifaches Desaster, da neben dem Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage häufig auch ein sozialer Abstieg droht. Um ein solches Szenario zu verhindern, sollte jede Finanzierung auf einem soliden Fundament stehen. Bei aufkommenden Zahlungsschwierigkeiten ist es zudem essenziell, umgehend das proaktive Gespräch mit der Bank zu suchen, um alternative Lösungen zu erarbeiten.

FAQ

Welche Fristen gelten, bevor es tatsächlich zu einer Versteigerung kommt?

Zwischen dem ersten Zahlungsverzug und dem eigentlichen Versteigerungstermin vergehen in der Regel viele Monate oder sogar Jahre, da rechtliche Hürden und Mahnverfahren Zeit in Anspruch nehmen. Die Bank muss zudem den Kreditvertrag offiziell kündigen und einen Vollstreckungstitel erwirken, bevor das Amtsgericht aktiv wird.

Können Eigentümer eine drohende Versteigerung in letzter Minute stoppen?

Eine Versteigerung kann theoretisch bis zum Zuschlag verhindert werden, wenn die offenen Forderungen der Bank vollständig beglichen werden oder eine Einigung über eine Umschuldung erzielt wird. Auch ein Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens kann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Erfolg versprechen.

Was passiert, wenn der Versteigerungserlös nicht für die Schulden ausreicht?

Sollte der erzielte Erlös die Restschuld nicht decken, bleibt der ehemalige Eigentümer für den Differenzbetrag weiterhin persönlich haftbar. Die Bank kann in diesem Fall weitere Pfändungsmaßnahmen in das restliche Vermögen oder das Einkommen des Schuldners einleiten.

Insolvenzrisiko

Das Insolvenzrisiko bezeichnet das Risiko einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers während der Laufzeit einer Immobilienfinanzierung. Das Risiko betrifft beide an einem Darlehen beteiligten Parteien. Die darlehensgebende Bank muss im Falle einer Insolvenz je nach Sachlage auf Teile ihrer Forderungen verzichten. Das Insolvenz- ist damit aus Sich der Bank gleichbedeutend mit dem Adressausfallrisiko. Das effektive Risiko der Bank steigt mit dem Fremdkapitalanteil einer Finanzierung an. Je weniger Eigenmittel der Kreditnehmer aus eigener Kraft einbringt, desto geringer ist die Pufferzone im Fall einer Insolvenz, mit der Verluste bei einer zwangsweisen Veräußerung ausgeglichen werden können.

Das effektive Ausfallrisiko reduziert sich im Tilgungsverlauf, weil mit jeder geleisteten Rate auch der ausstehende Kreditbetrag sinkt. Banken erheben wegen des Ausfallrisikos Aufschläge auf den Zinssatz, wenn der Eigenkapitalanteil an der Finanzierung gering ausfällt. Dabei gilt ein Beleihungsauslauf von 60 Prozent als kritischer Wert. Je größer der Kreditanteil an der Finanzierung ausfällt, desto höher ist auch der Aufschlag auf den Zinssatz. Das Insolvenzrisiko betrifft auch den Kreditnehmer. Verliert dieser während der Tilgung seinen Arbeitsplatz oder kann aus anderen Gründen das für den Kapitaldienst erforderliche Einkommen nicht generiert werden, folgt auf einige Mahnungen der Bank sehr schnell die Kündigung des Darlehens und seine sofortige Fälligkeit. Da die Rückzahlung bei einer Insolvenz nicht möglich ist, kommt es schon bald zur Zwangsversteigerung, wenn der Kreditnehmer nicht von sich aus eine Veräußerung einleitet. Deckt der Erlös der Versteigerung nicht sämtliche Forderungen der Bank, verbleiben die übrigen Schulden beim Kreditnehmer. Je nach den Umständen der Situation sind diese dann nur auf dem Wege eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung durch das zuständige Amtsgericht zu bereinigen.

Das Insolvenzrisiko ist für den Kreditnehmer über die rein betriebswirtschaftliche Sichtweise hinaus auch mit einer sozialen Komponente verbunden, weil das Eigenheim verloren geht und die wirtschaftliche Zukunft ungewiss ist.

Devisendarlehen

Ein Devisendarlehen ist ein Kredit, der nicht in der Heimatwährung Euro, sondern in einer Fremdwährung aufgenommen wird. Zu den am häufigsten genutzten Währungen zählen der Schweizer Franken (CHF), der japanische Yen (JPY), der US-Dollar (USD) und das britische Pfund (GBP). Das primäre Motiv für diese Finanzierungsform ist die Nutzung von Zinsvorteilen: Kreditnehmer weichen auf Währungsräume aus, in denen ein deutlich niedrigeres Zinsniveau herrscht als im Euroraum. In der Vergangenheit ermöglichte dies oft eine massive Reduktion der Finanzierungskosten, da bereits geringe Zinsdifferenzen bei den hohen Summen einer Immobilienfinanzierung Ersparnisse im fünfstelligen Bereich bedeuten können.

Das Wechselkursrisiko als zentraler Risikofaktor

Trotz der potenziellen Ersparnis bergen Devisendarlehen ein erhebliches Wechselkursrisiko. Da der Kreditnehmer sein Einkommen in der Regel in Euro erzielt, der Kapitaldienst jedoch in der Fremdwährung geleistet werden muss, ist bei jeder Ratenzahlung eine Konvertierung notwendig.

Währungsaufwertung: Wertet sich die Fremdwährung gegenüber dem Euro auf (bzw. wertet der Euro ab), muss der Kreditnehmer mehr Euro aufwenden, um den erforderlichen Betrag in der Darlehenswährung zu begleichen.

Liquiditätsengpässe: Im Extremfall kann die monatliche Belastung durch Wechselkursschwankungen so stark ansteigen, dass die Raten nicht mehr bedient werden können.

In einer solchen Situation drohen existenzielle Verluste, die oft einen schnellen Umtausch des Darlehens in Euro (Glattstellung) erforderlich machen, um weiteren Schaden abzuwenden.

Anforderungen der Banken an die Sicherheit

Aufgrund der hohen Volatilität und der Komplexität dieser Finanzierungen stufen Banken Devisendarlehen als risikoreich ein. Um das eigene Ausfallrisiko zu minimieren, verlangen Kreditinstitute bei Fremdwährungsdarlehen meist einen deutlich höheren Eigenkapitalanteil als bei klassischen Euro-Finanzierungen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei ungünstigen Wechselkursverläufen ausreichend Sicherheiten vorhanden sind, um die valutierende Restschuld abzudecken.

FAQ

Wann ist ein Devisendarlehen trotz der Risiken sinnvoll? Ein Devisendarlehen kann für Anleger interessant sein, die bereits Einkünfte in der jeweiligen Fremdwährung erzielen (z. B. Grenzgänger oder Vermieter von Auslandsimmobilien). In diesem Fall entfällt das Wechselkursrisiko für den Kapitaldienst, da Einnahmen und Ausgaben in derselben Währung erfolgen (Natural Hedging).

Was passiert, wenn der Wechselkurs um mehr als 20 % schwankt? Nach EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) haben Kreditnehmer bei erheblichen Wechselkursschwankungen oft ein Recht darauf, das Darlehen in ihre Landeswährung umzuwandeln. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass zum Zeitpunkt der Umwandlung bereits hohe Verluste realisiert wurden.

Gibt es Möglichkeiten, das Wechselkursrisiko abzusichern? Theoretisch können Währungssicherungsgeschäfte (z. B. Currency Swaps oder Optionen) abgeschlossen werden. Diese sind jedoch für private Häuslebauer oft zu komplex und kostspielig, wodurch der ursprüngliche Zinsvorteil des Devisendarlehens meist wieder aufgezehrt wird.

Aktiensparplan

Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung können Aktiensparpläne grundsätzlich zwei verschiedene Funktionen erfüllen. Einerseits nutzen angehende Immobilienerwerber sie häufig in der Ansparphase, um langfristig den notwendigen Eigenkapitalstock aufzubauen, der für attraktive Darlehenskonditionen unerlässlich ist. Andererseits können Aktiensparpläne im Zuge einer speziellen Vereinbarung mit dem Kreditinstitut als Tilgungsträger für ein endfälliges Darlehen fungieren. In diesem Szenario erfolgt während der Laufzeit keine laufende Tilgung an die Bank; stattdessen wird das Darlehen am Ende der Laufzeit durch das im Sparplan angesammelte Kapital in einer Summe abgelöst.

Chancen und Risiken der aktienbasierten Finanzierungsstrategie

In beiden Einsatzbereichen tragen die Sparer ein signifikantes Risiko, da die Wertentwicklung von Aktien unvorhersehbar ist und Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können. Dem gegenüber steht jedoch die Chance auf überdurchschnittliche Renditen, die die Verzinsung klassischer Bausparverträge oder festverzinslicher Wertpapiere deutlich übertreffen können. Aufgrund der Volatilität eignen sich Aktiensparpläne für Bauvorhaben nur dann, wenn eine entsprechend hohe Risikotoleranz vorhanden ist. Idealerweise sollte ein solcher Sparplan lediglich als ein Baustein innerhalb eines diversifizierten Portfolios zur Eigenkapitalbildung oder Tilgung dienen, damit das gesamte Projekt auch bei ungünstigen Kursverläufen stabil bleibt.

Der Cost-Average-Effekt bei regelmäßigen Einzahlungen

Im Vergleich zu einer Einmalanlage weisen Aktiensparpläne ein spezifisches Chance-Risiko-Profil auf, das maßgeblich durch den sogenannten Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt) geprägt ist. Da monatlich eine gleichbleibende Sparrate investiert wird, erwirbt der Anleger bei hohen Kursen automatisch weniger Anteile und bei niedrigen Kursen eine größere Stückzahl. Langfristig führt dies zu einem geglätteten Durchschnittspreis der erworbenen Aktienpositionen, was die Auswirkungen kurzfristiger Marktschwankungen abmildern kann.

Eignung und Risikoklassifizierung für Bauherren

Aktiensparpläne stellen die offensivste Form des regelmäßigen Vermögensaufbaus dar und bergen eine höhere Risikostufe als breit gestreute Aktienfonds. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die gesamte Strategie auf die Wertentwicklung einer einzelnen Aktie konzentriert, was ein erhebliches Klumpenrisiko darstellt. Da die meisten Bauherren und Immobilienkäufer eine eher geringe Risikotoleranz aufweisen und auf Planungssicherheit angewiesen sind, kommt diese Form der Finanzierungsergänzung nur für einen begrenzten Kreis erfahrener und risikobewusster Anleger infrage.

FAQ

Wie funktioniert ein Aktiensparplan als Tilgungsträger?

Bei einem endfälligen Darlehen werden während der Laufzeit lediglich die Zinsen an die Bank gezahlt, während parallel dazu Kapital in den Aktiensparplan fließt. Zum Ende der Kreditlaufzeit wird das Guthaben aus dem Sparplan verwendet, um die gesamte Darlehenssumme auf einmal zurückzuzahlen.

Was ist der entscheidende Vorteil des Cost-Average-Effekts?

Durch gleichbleibende Sparraten werden bei niedrigen Kursen mehr Anteile gekauft, was den durchschnittlichen Kaufpreis pro Aktie über die Zeit senkt. Dies reduziert das Risiko, zu einem ungünstigen Zeitpunkt mit einer großen Summe investiert zu haben und schont das Kapital bei Marktschwankungen.

Ist ein Aktiensparplan für eine solide Baufinanzierung empfehlenswert?

Aufgrund der hohen Kursschwankungen am Aktienmarkt ist ein Aktiensparplan nur für Anleger mit einer sehr hohen Risikotragfähigkeit geeignet. Die meisten Finanzierungsexperten raten dazu, ihn nur als ergänzenden Baustein und nicht als alleiniges Fundament für die Tilgung oder den Eigenkapitalaufbau zu nutzen.

Einkommensrisiko

Das Einkommensrisiko beschreibt die Gefahr, dass die finanziellen Mittel des Kreditnehmers während der Laufzeit einer Baufinanzierung nicht mehr ausreichen, um die vereinbarten Raten zu bedienen. Während die kreditgebende Bank dies als klassisches Adressausfallrisiko wertet, stellt es für den Darlehensnehmer sowohl ein massives Vermögensrisiko als auch ein soziales Risiko dar. Kommt es zu einem dauerhaften Zahlungsausfall, kündigt die Bank in der Regel das Darlehen und stellt die gesamte Restschuld sofort fällig. Da dieser Betrag meist nicht unmittelbar aufgebracht werden kann, mündet dieser Prozess unweigerlich in der Zwangsvollstreckung. Sollte der Erlös aus der Verwertung der Immobilie die offenen Forderungen nicht vollständig decken, bleibt der Betroffene trotz des Verlusts seines Eigenheims auf erheblichen Restschulden sitzen.

Wirtschaftliche Folgen und soziale Auswirkungen

Ein Scheitern der Finanzierung führt häufig in ein finanzielles Desaster, bei dem das Gesamtvermögen des Kreditnehmers nach der Liquidation aller verwertbaren Sachwerte ins Negative sinkt. In einem solchen Szenario müssen künftige Einkünfte bis zur Pfändungsfreigrenze an die Gläubiger abgetreten werden, sofern die Verbindlichkeiten fortbestehen. Oftmals bleibt als letzter Ausweg nur die Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung. Über die rein monetären Verluste hinaus droht ein tiefgreifender sozialer Abstieg, da die wirtschaftliche Existenzgrundlage – häufig erst in fortgeschrittenem Lebensalter – vollständig zerstört wird. Tatsächlich gehören gescheiterte Immobilienfinanzierungen zu den Hauptursachen für Überschuldung in Deutschland.

Präventionsmaßnahmen und Krisenmanagement

Um ein solches Szenario effektiv zu vermeiden, sollten Kreditnehmer bereits bei der Planung auf ein solides Fundament aus Eigenkapital setzen und ihre finanzielle Belastbarkeit defensiv kalkulieren. Ein ausreichend dimensionierter Notgroschen für unvorhergesehene Lebensereignisse ist dabei unerlässlich. Sollten sich dennoch Schwierigkeiten beim Kapitaldienst abzeichnen, ist proaktives Handeln entscheidend: Das frühzeitige Gespräch mit dem Kreditinstitut ermöglicht es oft, gemeinsame Lösungen wie eine vorübergehende Stundung der Raten oder eine Anpassung des Tilgungsplans zu finden, bevor die Situation eskaliert.

FAQ

Wie können Kreditnehmer das Einkommensrisiko bereits vor dem Hauskauf minimieren?

Eine konservative Haushaltsrechnung mit ausreichendem Puffer für Zinsänderungen und Lebenshaltungskosten bildet die wichtigste Schutzmaßnahme. Zudem reduziert ein hoher Eigenkapitalanteil die monatliche Kreditbelastung und somit das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit bei Einkommenseinbußen.

Was passiert, wenn der Erlös der Zwangsversteigerung geringer ist als die Restschuld?

In diesem Fall bleibt der Kreditnehmer für den Differenzbetrag persönlich haftbar und muss diesen aus seinem sonstigen Vermögen oder künftigen Einkommen tilgen. Reichen diese Mittel langfristig nicht aus, ist die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens oft unumgänglich, um eine Restschuldbefreiung zu erlangen.

Welche Sofortmaßnahmen helfen bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten?

Der wichtigste Schritt ist die sofortige Kontaktaufnahme mit der Bank, noch bevor die erste Rate platzt, um über Stundungen oder Tilgungsaussetzungen zu verhandeln. Viele Institute zeigen sich kooperativ, wenn der Engpass absehbar vorübergehend ist und der Wille zur Rückzahlung erkennbar bleibt.

Preisindex-Klausel

Eine Preisindexklausel sieht die Bindung der Höhe einer Zahlungsverpflichtung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes vor. Die Klausel findet sich häufig in Mietverträgen. Mieter und Vermieter vereinbaren dabei, dass die monatliche Miete jederzeit von beiden Parteien an den Verbraucherpreisindex angepasst werden kann. Der Vermieter hat somit das Recht, eine Anhebung der Miete um zwei Prozent zu verlangen, wenn der Preisindex der Behörden um zwei Prozent angestiegen ist. Umgekehrt kann der Mieter die Mietzahlung reduzieren, wenn der Preisindex in einem deflationären Umfeld zurückgeht.

Die Preisindex-Klausel bietet beiden Parteien eines Mietvertrages zusätzliche Sicherheit. Der Vermieter kann sein Einkommen aus der Vermietung seiner Immobilie an die allgemeine Teuerungsrate anpassen. Der Mieter kann sich zudem sicher sein, dass die Miete nicht stärker ansteigt als die Preise allgemein. Zudem kann für den Fall einer Deflation auch der Mieter die reale Miete konstant halten. Eine Preisindex-Klausel im Mietvertrag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Mietzahlung. Vielmehr muss die Partei, die die Anpassung wünscht und sich auf eine entsprechende Änderung des Verbraucherpreisindexes beruft, die Anpassung schriftlich mitteilen und zudem einen Termin nennen, zu dem die neue Zahlungsverpflichtung wirksam ist. Ohne diese Mitteilung ist die Anpassung unwirksam. Sie kann auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Die Preisindex-Klausel birgt jedoch besonders für Vermieter auch Risiken bzw. sie kann nicht immer dauerhaft durchgesetzt werden. Steigen die Mieten eines lokalen Immobilienmarktes deutlich langsamer als der Preisindex und wird gleichzeitig jede Änderung des Indexes voll auf den Mieter umgelegt, wird das Objekt relativ zum Gesamtmarkt teurer, was langfristig zu einer höheren Leerstandsquote führt. Die Klausel sichert dem Vermieter sein Einkommen demnach nur solange zu, wie sie nicht zu einer überdurchschnittlichen Anhebung der Mieten im Vergleich zu den lokalen Begebenheiten führt. Ist dies der Fall, wird der rationale Mieter früher oder später ausziehen und bei Beibehaltung des überhöhten Mietniveaus wird einer zügige Weitervermietung problematisch.

Darlehenskündigung

Kreditverträge können grundsätzlich sowohl von der Bank als auch vom Darlehensnehmer gekündigt werden, wobei der Gesetzgeber zum Schutz der Vertragsparteien klare Einschränkungen vorsieht. Darlehen mit einer festen Zinsbindungsfrist dürfen vonseiten der Bank nur aus einem wichtigen Grund vorzeitig gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt werden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kreditnehmer die Bank vorsätzlich über seine wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht hat oder in erheblichen Zahlungsverzug geraten ist. Eine Täuschung ist beispielsweise dann gegeben, wenn im Kreditantrag unwahre Angaben zu Einkommen, Vermögen oder bereits bestehenden Verbindlichkeiten gemacht wurden.

Besonderheiten bei Immobilienfinanzierungen

In der Praxis der Immobilienfinanzierung treten Täuschungsfälle eher selten auf, da Banken die eingereichten Unterlagen hier besonders akribisch prüfen. Sollte ein Kreditnehmer in Zahlungsverzug geraten, ist die Bank zwar zur Kündigung berechtigt, muss jedoch gesetzliche Hürden beachten: Der Verzug muss sich auf mindestens drei Raten sowie mindestens zwei Prozent des gesamten Darlehenssaldos belaufen. Zudem ist eine wirksame Kündigung erst nach einer angemessenen Mahnung durch das Kreditinstitut zulässig.

Kündigungsrechte des Darlehensnehmers

Kreditnehmer verfügen ebenfalls über gesetzliche Kündigungsrechte. Bei variabel verzinsten Immobilienfinanzierungen ist eine Kündigung immer dann möglich, wenn die Bank den Zinssatz anhebt. In diesem Fall muss der Kreditnehmer die Kündigung unter Bezugnahme auf die entsprechende Vertragsklausel schriftlich erklären, wobei keine spezielle Formvorgabe einzuhalten ist.

Sonderregelungen bei Zinsfestschreibungen

Bei Darlehen mit einer festen Zinsbindung besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht erstmals nach Ablauf von zehn Jahren, sofern die Zinsbindung über diesen Zeitraum hinausgeht. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Frist, ist die Bank in der Regel berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Deren Höhe ist entweder vertraglich fixiert oder wird zum Kündigungszeitpunkt nach banküblichen Methoden berechnet. Erfreulicherweise bieten viele moderne Kreditverträge, insbesondere von Hypothekenvermittlern und Direktbanken, mittlerweile großzügige Sondertilgungsrechte von bis zu 100 Prozent an, was eine faktisch kostenfreie Ablösung ermöglicht.

FAQ

Wann darf eine Bank einen Immobilienkredit wegen Zahlungsverzug kündigen?

Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5 Prozent (bei Immobiliendarlehen) des Nennbetrags in Verzug ist. Zuvor muss die Bank dem Schuldner eine zweiwöchige Frist zur Zahlung gesetzt und die Kündigung ausdrücklich angedroht haben.

Was ist die 10-Jahres-Regel gemäß § 489 BGB?

Nach § 489 BGB haben Kreditnehmer das Recht, ein Darlehen mit festem Zinssatz nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist kostenfrei zu kündigen. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, selbst wenn die ursprüngliche Zinsbindung wesentlich länger vereinbart war.

Kann eine Kündigung der Bank durch Nachzahlung der Raten abgewendet werden?

In vielen Fällen zeigen sich Banken gesprächsbereit, wenn der Rückstand kurzfristig und vollständig ausgeglichen wird, bevor der Kündigungsprozess rechtlich abgeschlossen ist. Sobald jedoch die Kündigung wirksam ausgesprochen und die gesamte Restschuld fällig gestellt wurde, ist eine Fortsetzung des alten Vertrags nur noch durch eine neue Individualvereinbarung möglich.

Bausparkassenprinzip

Bausparkassen sind für viele Bürger die zentrale Anlaufstelle bei der Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden. Das Herzstück bildet dabei der Bausparvertrag, über den durch regelmäßige Einzahlungen gezielt das notwendige Eigenkapital angespart wird. Dieses System basiert auf dem Gedanken einer Solidargemeinschaft: Die Sparer akzeptieren während der Ansparphase eine eher geringe Verzinsung – oft liegt der Zinssatz bei lediglich 1,0 Prozent pro Jahr oder darunter. Was im Vergleich zu herkömmlichen Sparkonten zunächst unattraktiv wirken mag, ist jedoch ein essenzieller Teil des Bausparkassenprinzips.

Durch ihre Einzahlungen sichern sich die Sparer nämlich den Anspruch auf ein späteres, besonders zinsgünstiges Bauspardarlehen. Indem sie der Gemeinschaft ihr Guthaben vorab zu niedrigen Konditionen zur Verfügung stellen, erhalten sie im Gegenzug die Garantie auf ein Darlehen mit ebenso niedrigen Zinsen. Die geringere Rendite in der Sparphase wird somit durch erhebliche Zinsvorteile in der späteren Finanzierungsphase kompensiert.

Steuerliche Vorteile und finanzielle Effizienz

Diese Zinsvorteile des Darlehens sind steuerlich besonders attraktiv, da sie im Gegensatz zu Anlagegewinnen nicht der Besteuerung unterliegen. Bei regulären Guthabenzinsen handelt es sich hingegen um Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterworfen sind. Sofern keine Freibeträge greifen, werden diese Erträge um 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gemindert. Der Verzicht auf hohe Guthabenzinsen zugunsten eines günstigen Darlehens kann daher eine steuerlich kluge Entscheidung sein.

Stabilität für den Immobilienmarkt

Die Vorzüge des Bausparsystems reichen weit über das individuelle Vertragsverhältnis hinaus und tragen zur allgemeinen Finanzstabilität bei. Da sich Bausparkassen bei der Kreditvergabe primär aus den Einlagen ihrer Kunden refinanzieren, agieren sie weitgehend unabhängig von den Schwankungen der internationalen Kapitalmärkte. Dies verleiht dem deutschen Immobilienmarkt eine bemerkenswerte Beständigkeit.

Besonders deutlich wurde dieser Vorteil während der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009: Während andere Ländermärkte stark unter Druck gerieten, blieb der deutsche Markt dank des soliden Bausparwesens vergleichsweise ruhig und stabil. Das bewährte Prinzip schützt effektiv vor spekulativen Blasen und hat sich deshalb über Jahrzehnte hinweg als krisenfestes Instrument der Wohnraumfinanzierung etabliert.

FAQ

Was ist der Kern des Bausparprinzips?

Das Bausparen basiert auf einer Solidargemeinschaft, in der Sparer durch den Verzicht auf hohe Zinsen anderen Mitgliedern günstige Kredite ermöglichen. Im Gegenzug erhalten sie nach einer Ansparphase selbst das garantierte Recht auf ein zinsgünstiges Darlehen für ihre Immobilie.

Warum lohnt sich ein Bausparvertrag trotz niedriger Guthabenzinsen?

Obwohl die Verzinsung des Guthabens gering ist, sichert der Vertrag langfristig planbare und niedrige Zinsen für die spätere Baufinanzierung. Zudem sind die daraus resultierenden Zinsvorteile beim Darlehen steuerfrei, während reguläre Zinserträge versteuert werden müssen.

Welche Bedeutung hat das Bausparwesen für die Wirtschaft?

Bausparkassen sorgen für Stabilität auf dem Immobilienmarkt, da sie durch ihr geschlossenes System unabhängiger von Schwankungen am internationalen Kapitalmarkt sind. Dies schützt das Finanzsystem vor spekulativen Überhitzungen und bietet Krisenfestigkeit, wie sich besonders im Jahr 2008 zeigte.