Renditeobjekt

Als Renditeobjekte werden Immobilien bezeichnet, die nicht dem Zweck der Eigennutzung durch den Käufer dienen, sondern als Investition zur Vermögensbildung- und Mehrung betrachtet werden. Es handelt sich bei den Objekten um Gebäude, die vom Investor erworben und dann an Dritte vermietet werden. Die Rendite aus der Investition wird dann durch die Mieteinnahmen erzielt, die, sofern das Vorhaben vernünftig geplant ist, die Kosten für den Betrieb und die Finanzierung unter dem Strich übersteigen und dem Eigentümer damit einen Ertrag bieten.

Um die Rendite zu ermitteln, die mit einem bestimmten Objekt erzielt werden kann, müssen zunächst die zu erwartenden Mieteinnahmen festgesetzt werden. Dabei ist eine angemessene Leerstandsquote anzunehmen, die der Lage und der Beschaffenheit der Immobilie ebenso Rechnung trägt wie dem Marktumfeld, das in der Region, in der das Objekt betrieben wird, herrscht. Auf Basis dieser Schätzung kann dann leicht definiert werden, welche Kosten anfallen dürfen, damit die Rendite aus dem Vorhaben einen bestimmten Wert erreichen kann. Die laufenden Betriebskosten, die nicht auf den Mieter umzulegen sind, müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Kosten für die Finanzierung durch eine Hypothek. Bei letzterer ist insbesondere der Zinssatz von Bedeutung.

Immobilien, die nicht der Selbstnutzung dienen, werden in Deutschland steuerlich anders behandelt als Eigenheime, die vom Käufer bzw. Bauherren selbst bewohnt werden. Die Kosten für die Zinsen, die an die Bank entrichtet werden, können als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus kann der Anschaffungswert des Objektes linear abgeschrieben werden, wodurch sich der steuerliche Vorteil zusätzlich erhöht. Die steuerliche Behandlung macht Renditeobjekte insbesondere für Investoren mit einem hohen Einkommensteuersatz interessant. Der im Einzelfall zu erwartende steuerliche Vorteil sollte dabei mithilfe eines Steuerberaters ermittelt werden. Aufgrund der oft sehr langfristigen Finanzierungen sind dabei ggf. das Einkommen und die damit verbundene steuerliche Situation im Ruhestand zu berücksichtigen.

Neufinanzierung

Als Neufinanzierung wird – in Abgrenzung zu einer Anschlussfinanzierung – eine Hypothek bezeichnet, die dem Bau oder dem erstmaligen Erwerb einer Immobilie dient und die in Kombination mit den Eigenmitteln, die vom Kreditnehmer eingebracht werden, die Investitionskosten zu 100 Prozent abdeckt. Neufinanzierungen sind aufgrund ihres großen Volumens mit sehr langen Tilgungszeiträumen und einer hohen Belastung des Kreditnehmers durch den laufend zu leistenden Kapitaldienst verbunden. Die Ausgestaltung der Finanzierungen unterscheidet sich nach der Dauer des Tilgungszeitraumes, der Restschuld, die nach diesem noch verbleibt, der Zinsbindung, die im Darlehensvertrag vereinbart ist sowie dem Beleihungsauslauf, der angibt, welcher Anteil am Wert der zu finanzierenden Immobile aus Fremdmittel besteht.

Die Laufzeit der meisten Neufinanzierungen beträgt mehr als zehn Jahre. Insbesondere in Zeiten, in denen das Zinsniveau am Markt niedrig ist, werden auch deutlich längere Laufzeiten von Verbrauchern stark nachgefragt. Je nach Darlehen ist am Ende der Laufzeit die gesamte aufgenommene Kreditschuld getilgt oder aber es besteht eine Restschuld, die dann durch eine Anschlussfinanzierung getilgt bzw. abgelöst wird. Zinsbindungen ermöglichen es Kreditnehmern, die Zinsen des Darlehens für einen bestimmten Zeitraum oder auch die gesamte Laufzeit zu fixieren und damit das Risiko von Zinsanstiegen zu eliminieren. Zinsfestschreibungen sind zwar in der Regel mit höheren Kosten verbunden, schützen aber besonders in der Anfangsphase einer Finanzierung, in der der größte Teil des Kapitaldienstes aus Zinszahlungen besteht, vor unkalkulierbaren Belastungen durch einen Anstieg der Zinsen am Kapitalmarkt. Alternativ zu einer vollständigen Zinsbindung kann ein Cap vereinbart werden, das den Zinssatz des Darlehens für einen bestimmten Zeitraum oder auch die gesamte Laufzeit auf einen bestimmten Satz begrenzt und so kritische Belastungen, die durch das Einkommen des Kreditnehmers nicht zu decken sind, vermeidet.

Der Beleihungsauslauf ist bei der Bemessung des Zinssatzes von Bedeutung: Die meisten Banken erheben Aufschläge auf den Darlehenszins, wenn der Beleihungsauslauf einen Wert von 60 Prozent (etwa 54 Prozent des Verkehrswertes des Objektes) übersteigt.

Bausparkonto

Unter einem Bausparkonto versteht man ein internes Konto einer Bausparkasse, auf dem sämtliche finanziellen Transaktionen eines Bausparvertrages lückenlos dokumentiert werden. Es fungiert als zentrale Buchungsstelle für alle Zahlungsströme: Hierzu zählen die regelmäßigen monatlichen oder jährlichen Sparraten sowie die Gutschrift staatlicher Förderungen, wie etwa der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage. Ebenso werden Guthabenzinsen, die Auszahlung des angesparten Kapitals und – bei Inanspruchnahme – die Auszahlung des Bauspardarlehens inklusive der späteren Tilgungsraten auf diesem Konto erfasst. Bereits bei Vertragsbeginn wird zudem die obligatorische Abschlussgebühr über dieses Konto verrechnet.

Das Bausparkonto dient somit als verlässlicher Nachweis über die vorhandenen Vermögenswerte und die daraus resultierenden Ansprüche des Vertragsinhabers. Während bei größeren Instituten teilweise eine Online-Einsicht möglich ist, erfolgt die Information über den aktuellen Kontostand im Regelfall durch schriftliche Kontoauszüge, die den Kunden monatlich oder quartalsweise per Post zugestellt werden.

Besonderheiten in der Startphase und Zinsverrechnung

Charakteristisch für den Beginn eines Bausparvertrages ist, dass das Bausparkonto zunächst durch die Belastung der Abschlussgebühr ein negatives Vorzeichen aufweist. Die ersten Sparleistungen des Kunden dienen daher primär der Deckung dieser Gebühr. Die Gutschrift der Bausparzinsen erfolgt üblicherweise am letzten Bankarbeitstag einer Abrechnungsperiode. Aufgrund der anfänglichen Verrechnung der Gebühren und der daraus resultierenden kurzen Ansparzeit im Eröffnungsjahr fallen die ersten Zinserträge meist sehr gering aus. Wichtig für den Sparer zu wissen: Für die Phase der rechnerischen Unterdeckung durch die Abschlussgebühr werden keine Sollzinsen erhoben.

Übertragbarkeit und Wertermittlung

In bestimmten Fällen kann ein Bausparguthaben an Dritte übertragen werden. Hierbei übernimmt das Bausparkonto eine wesentliche Funktion bei der Wertermittlung des Vertrages. Eine präzise Aufschlüsselung der Guthabenzusammensetzung ist in diesem Kontext unerlässlich: Während die eigenen Einzahlungen und die darauf angefallenen Zinsen problemlos übertragen werden können, ist eine Übertragung von staatlichen Prämien oder Arbeitgeberzuschüssen an Dritte in der Regel nicht möglich.

FAQ

Welche Funktionen erfüllt ein Bausparkonto genau?

Das Bausparkonto dient als internes Verrechnungskonto für alle Zahlungsbewegungen eines Bausparvertrages, von der Sparphase bis zur Darlehenstilgung. Es dokumentiert sämtliche Einzahlungen, staatliche Förderungen sowie Zinsgutschriften und gibt jederzeit Auskunft über den aktuellen Wert des Vertrages.

Warum startet ein Bausparkonto oft mit einem Minusbetrag?

Zu Vertragsbeginn wird das Konto mit der Abschlussgebühr belastet, wodurch die ersten Sparraten zunächst diesen Betrag ausgleichen müssen. Trotz dieses rechnerischen Minusstandes entstehen dem Bausparer jedoch keine Sollzinsen, da es sich lediglich um eine interne Gebührenverrechnung handelt.

Können alle Bestandteile eines Bausparkontos auf Dritte übertragen werden?

Eine Übertragung ist grundsätzlich möglich, beschränkt sich jedoch primär auf die eigenen Sparleistungen und die darauf erwirtschafteten Zinsen. Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie sind hingegen personengebunden und können daher im Falle einer Übertragung des Kontos verloren gehen.

Währungsmanagement

Das Währungsmanagement ist im Bereich der Baufinanzierung im Rahmen von Fremdwährungsdarlehen von Bedeutung, die nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung, wie etwa dem Schweizer Franken, dem japanischen Yen oder dem US-Dollar aufgenommen werden. Da für Kreditnehmer stets ein Wechselkursrisiko besteht, das zu einer Erhöhung der Kreditlast führen kann, wenn sich der Euro gegenüber der Darlehenswährung abwertet, wird während der Laufzeit der Finanzierung laufend der Devisenmarkt beobachtet. Kommt es zu größeren und aus Sicht des Darlehensnehmers nachteiligen Bewegungen, wird das Darlehen in eine andere Währung umgeschichtet. Auch eine vorübergehende Positionierung im Euro ist dabei möglich. Letzteres erfolgt insbesondere dann, wenn die Gegebenheiten am Forex-Markt mit vielen Risiken verbunden sind, etwa weil die Marktteilnehmer sehr nervös sind und es zu überdurchschnittlich starken Schwankungen kommt.

Das Währungsmanagement wird in der Regel nicht vom Kreditnehmer selbst durchgeführt, sondern von dem Anbieter der Fremdwährungsfinanzierung, der das Darlehen in Kooperation mit einer Bank bereitstellt. Meist wird dabei nach bestimmten festgelegten Regularien verfahren, die ein Risikomanagement genauso beinhalten wie definierte Ein- und Ausstiegspunkte im Markt. Die Umschichtung von einer Währung in eine andere ist bei einigen Anbietern mit Kosten verbunden, bei anderen hingegen entgeltfrei bzw. im Leistungsumfang der Finanzierungsberatung- und Vermittlung enthalten. Ohne aktives Währungsmanagement sollten Fremdwährungsfinanzierungen in keinem Fall durchgeführt werden, da bei größeren Schwankungen der Wechselkurse erhebliche Verluste entstehen können, die im schlimmsten Fall das bei der Finanzierung eingebrachte Eigenkapital aufzehren.

Mit dem Währungsmanagement können auch über die Umschichtung des Darlehens über verschiedene Währungen hinweg hinausgehende Operationen verbunden sein. So können etwa Stillhaltergeschäfte getätigt oder Zinsfestschreibungen umgesetzt werden. In diesen Fällen dient das Währungsmanagement dazu, über die im Vergleich zu einer Euro-Finanzierung niedrigeren Zinsen hinaus weitere Vorteile für den Kreditnehmer zu erwirtschaften. Die Gesamtkosten können sich dabei im günstigsten Fall signifikant reduzieren, wobei im Gegenzug auch beträchtliche Risiken in Kauf genommen werden müssen.

Bauabnahme

Die Bauabnahme stellt die förmliche Überprüfung der erbrachten Bauleistungen durch den Bauherren dar. Ziel ist es, zu beurteilen, ob das Objekt ordnungsgemäß und entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt wurde. Bei diesem Termin wird das gesamte Gebäude im Detail begutachtet: Von Dach und Fassade über Fenster und Türen bis hin zu den Wasser- und Stromleitungen sowie dem Mauerwerk wird jedes Gewerk kontrolliert.

Die rechtliche Relevanz der Bauabnahme ist erheblich. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls beginnt offiziell die Gewährleistungsfrist. Gleichzeitig dokumentiert die Abnahme, dass das Bauunternehmen seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, was die vollständige Zahlung der Schlussrechnung durch den Bauherren auslöst.

Darüber hinaus ist dieser Zeitpunkt für die Wohngebäudeversicherung entscheidend. Mit der Fertigstellung und Abnahme geht der Versicherungsschutz in der Regel automatisch von der zuvor bestehenden Rohbaustahlversicherung in den vollen Umfang der Wohngebäudeversicherung über.

Professionelle Unterstützung und Dokumentation

Es ist dringend ratsam, die Abnahme nicht allein durchzuführen, sondern die Dienste eines unabhängigen Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann die Qualität der Ausführung fachmännisch beurteilen und auch versteckte Mängel identifizieren, die einem Laien verborgen bleiben. Dies minimiert das Risiko von Spätfolgen erheblich. Zudem fungiert ein Sachverständiger bei etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen als fachkundiger Zeuge.

Eine lückenlose Dokumentation ist während des Termins unerlässlich. Neben detaillierten schriftlichen Notizen empfiehlt sich eine umfassende fotografische Beweissicherung. Falls das Objekt aufgrund von Mängeln nicht vollständig abgenommen wird, müssen die geforderten Nachbesserungen präzise beschrieben werden. Im Abnahmeprotokoll sollte explizit festgehalten werden, welche Restarbeiten noch ausstehen und innerhalb welcher Frist das Bauunternehmen diese zu erledigen hat.

FAQ

Welche rechtlichen Folgen hat die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls?

Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Bauherren über und die Beweislast für Mängel kehrt sich zu seinen Ungunsten um. Zudem beginnt an diesem Tag die mehrjährige Gewährleistungsfrist, innerhalb derer das Bauunternehmen für später auftretende Mängel haftet.

Warum sollte man einen Sachverständigen zur Bauabnahme hinzuziehen?

Ein Sachverständiger erkennt bautechnische Mängel, die für Laien oft unsichtbar sind, wie etwa Fehler in der Wärmedämmung oder Abdichtung. Durch seine Fachexpertise verhindert er, dass Mängel unentdeckt bleiben und nach Ablauf der Gewährleistung hohe Sanierungskosten für den Eigentümer verursachen.

Was passiert, wenn bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt werden?

Bei schwerwiegenden Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern, bis die Fehler vollständig behoben sind. Diese Mängel müssen detailliert im Protokoll vermerkt werden, wobei der Bauherr zudem berechtigt ist, einen angemessenen Teil der Schlusszahlung als Sicherheit einzubehalten.

Bausparen

Unter Bausparen versteht man das systematische Ansparen von Eigenkapital im Rahmen eines Bausparvertrages. Dieser wird bei einer Bausparkasse abgeschlossen, die als Solidargemeinschaft agiert: Die Einzahlungen der aktuellen Sparer werden in Form von zinsgünstigen Krediten an jene Mitglieder vergeben, die ihren Sparprozess bereits abgeschlossen haben und nun Wohneigentum erwerben möchten.

Der Prozess beginnt mit dem Abschluss eines Vertrages, der die monatliche Sparrate sowie den Zeitraum der Einzahlung festlegt. Während der Ansparphase ist die Verzinsung des Guthabens meist sehr gering und liegt unter dem Niveau anderer Geldanlagen. Diese niedrige Rendite wird jedoch durch den späteren Anspruch auf ein Bauspardarlehen gerechtfertigt, das nach Zuteilung des Vertrages gemeinsam mit dem Sparguthaben ausgezahlt wird. Das Darlehen kann dabei bis zum Zweifachen des angesparten Kapitals betragen. Aufgrund der fest vereinbarten, niedrigen Zinsen – die häufig unter zwei Prozent liegen – ist das Bauspardarlehen ein hervorragendes Instrument zur langfristigen Kalkulation einer Immobilienfinanzierung. Die Rückzahlung erfolgt in konstanten monatlichen Raten über eine fest definierte Laufzeit, wobei der Zinssatz bis zur vollständigen Tilgung garantiert bleibt.

Förderungen und die Zukunft des Bausparens

Bausparen nimmt einen zentralen Stellenwert in der privaten Baufinanzierung ein, was nicht zuletzt an der Kombinationsmöglichkeit mit staatlichen Förderungen liegt. Hierzu zählen insbesondere die Wohnungsbauprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage, welche die effektive Rendite des Vertrages deutlich aufbessern können. Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung der sogenannten Eigenheimrente im Jahr 2008. Diese ermöglicht es, Bausparverträge mit Riester-Förderungen zu koppeln.

Dadurch können staatliche Zuschüsse zur Altersvorsorge erstmals direkt für die Tilgung von Immobiliendarlehen oder als Eigenkapitalersatz genutzt werden. Zudem lassen sich die Einzahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Diese steuerlichen Vorteile und Zulagen sorgen dafür, dass das Bausparen auch künftig ein essenzielles Mittel der Baufinanzierung bleibt und vermutlich weiterhin steigende Vertragszahlen sowie Bausparsummen verzeichnen wird.

FAQ

FAQ

Wann ist ein Bausparvertrag offiziell zuteilungsreif?

Ein Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn das vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht ist und eine ausreichende Bewertungszahl durch die Bausparkasse ermittelt wurde. Ab diesem Zeitpunkt kann der Sparer frei über sein Guthaben sowie das zinsgünstige Bauspardarlehen verfügen.

Welche staatlichen Zulagen können Bausparer in Anspruch nehmen?

Bausparer profitieren unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen von der Wohnungsbauprämie sowie der Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen. Zusätzlich können durch die Eigenheimrente (Wohn-Riester) attraktive Grund- und Kinderzulagen direkt in die Finanzierung fließen.

Kann ein Bauspardarlehen auch vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden?

Ja, im Gegensatz zu klassischen Hypothekendarlehen sind bei Bauspardarlehen jederzeit kostenlose Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe möglich. Dies bietet dem Kreditnehmer eine maximale Flexibilität bei der Entschuldung seiner Immobilie.

Festhypothek

Als Festhypothek werden endfällig zu tilgende Darlehen bezeichnet, die sich grundlegend von den üblichen Annuitätendarlehen unterscheiden. Bei dieser Finanzierungsform erfolgt die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages erst am Ende der vereinbarten Laufzeit in einer einzigen Summe. Während des gesamten Zeitraums entrichtet der Kreditnehmer lediglich die anfallenden Zinsen an die darlehensgebende Bank. Je nach vertraglicher Vereinbarung bleiben diese Zinskosten entweder durch eine Zinsbindung über die gesamte Laufzeit konstant oder unterliegen als variabler Zins den Schwankungen des Kapitalmarktes.

Sicherung der Tilgung durch externe Träger

Die Rückzahlung einer Festhypothek wird durch spezifische Anforderungen der Bank an den Darlehensnehmer sichergestellt. In den meisten Fällen wird im Darlehensvertrag die monatliche Einzahlung in eine Kapitallebensversicherung vereinbart, die als Tilgungsträger fungiert. Diese Versicherung gewährleistet, dass bei Fälligkeit des Darlehens ein ausreichender Kapitalbestand vorhanden ist. Die Police wird von Beginn an als Sicherheit an das Kreditinstitut abgetreten. Dabei ist der Vertrag so gestaltet, dass die Summe der Einzahlungen zusammen mit den garantierten Erträgen ausreicht, um den Kredit am Ende der Laufzeit vollständig zurückzuführen.

Risikoabsicherung und Ertragspotenziale

Kapitallebensversicherungen bieten als Tilgungsträger einen zusätzlichen Schutz durch ihre integrierte Risikokomponente. Im Falle des Ablebens der versicherten Person sichert die Todesfallleistung sowohl die Ansprüche der Bank als auch die wirtschaftlichen Belange der Hinterbliebenen ab. Wenn die monatlichen Einzahlungen so kalkuliert werden, dass bereits der gesetzliche Garantiezins zur Tilgung ausreicht, entstehen für den Kreditnehmer gute Chancen auf zusätzliches Vermögen. Dieses ergibt sich am Ende der Laufzeit aus den erwirtschafteten Überschussbeteiligungen der Versicherung, die über die notwendige Tilgungssumme hinausgehen.

FAQ

Wann ist eine Festhypothek wirtschaftlich sinnvoll?

Diese Form der Finanzierung ist besonders für Vermieter attraktiv, die ihre Immobilie als Kapitalanlage nutzen. Da die Restschuld während der Laufzeit nicht sinkt, bleibt die Zinsbelastung konstant hoch, was eine maximale steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen als Werbungskosten ermöglicht.

Welche Gefahren bestehen bei der Nutzung eines externen Tilgungsträgers?

Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass die tatsächlichen Erträge des Tilgungsträgers hinter den ursprünglichen Prognosen zurückbleiben könnten. Falls die prognostizierten Überschussbeteiligungen geringer ausfallen als erwartet, muss der Kreditnehmer die entstandene Differenz bei Fälligkeit des Darlehens aus eigenen Mitteln ausgleichen.

Gibt es Alternativen zur Kapitallebensversicherung als Tilgungsträger?

Neben der Lebensversicherung können auch andere Sparformen wie Bausparverträge oder private Rentenversicherungen zur Tilgung einer Festhypothek eingesetzt werden. In einigen Fällen akzeptieren Banken auch Investmentfonds, wobei hier aufgrund der Marktschwankungen meist strengere Sicherheitsregeln und höhere Anforderungen an die Deckungssumme gelten.

Vermittlungsprovision

Als Vermittlungsprovision wird eine Vergütung bezeichnet, die für die Herstellung eines Kontaktes und die Anbahnung einer Transaktion gezahlt wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei meist nach dem Gegenwert der Transaktion. Im Bereich der Immobilienfinanzierung finden Provisionsmodelle an verschiedenen Stellen Anwendung. Makler, die ein Objekt verkaufen, erhalten dafür eine Provision von einigen Prozent des Verkaufserlöses. Die Provision wird dabei in der Regel vom Käufer gezahlt und zählt zu den Erwerbsnebenkosten. Der Provision des Maklers ins die gesetzliche Umsatzsteuer zuzuschlagen.
Auch bei der Vermittlung von Hypothekenfinanzierungen werden Provisionen bezahlt. Finanzierungsvermittler erhalten von den Banken, deren Darlehen sie vermitteln, eine Vergütung, die sich der Höhe nach an der ausbezahlten Summe, der Laufzeit des Kredites sowie dem Zinssatz orientiert. Provisionen werden dabei von den Banken auch für die Vermittlung von Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel Krediten der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, gezahlt.

Auch beim Abschluss eines Bausparvertrages werden Provisionen gezahlt, die dem Kundenbetreuer oder dem Finanzmakler, der den Vertrag an einen Kunden vermittelt hat, zufließen. Bei Bausparverträgen beläuft sich die Abschlussgebühr in der Regel auf ein bis zwei Prozent der Bausparsumme, von denen ein erheblicher Teil den Vertriebskosten und damit auch den Provisionen zugeschrieben werden kann.

Provisionen sind in der Regel fix und können nicht von Bauherren oder Käufern verhandelt werden. Je nach Vertriebsweg, über den ein Finanzprodukt erworben wird, sind allerdings Rabatte möglich, die dann allerdings vom jeweiligen Anbieter vorgegeben werden. Bei Finanzprodukten wie Bausparverträgen und Gebäudeversicherungen sollten Verbraucher sich bewusst sein, dass das Provisionsmodell einer Bank, Versicherung oder Bausparkasse die Beratung durch den Kundenbetreuer beeinflussen kann und das sich im schlimmsten Fall Nachteile ergeben können.

Die Provisionen sind zur Gewährleistung eines funktionierenden Marktes erforderlich und stellen sicher, dass Verbraucher flächendeckend Zugang zu Finanzierungen und anderen Finanzprodukten haben und den Immobilienmarkt schnell überblicken können.

Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung dient der fundierten Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Wohnhäusern. Diese Wertermittlung bildet die Basis für die Preisfindung und hat empfehlenden Charakter für anstehende Transaktionen. Ein verbindlicher Marktwert lässt sich jedoch nicht einseitig festlegen – ein rechtskräftiger Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der ermittelte Preis sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer akzeptiert wird. In Deutschland ist die Immobilienbewertung detailliert gesetzlich geregelt und stützt sich auf verschiedene, normierte Verfahren.

Bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen kommt häufig das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Hierbei wird der Wert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen ähnlicher Objekte abgeleitet, die in Lage, Ausstattung und Beschaffenheit mit dem Zielobjekt vergleichbar sind. Voraussetzung für die Validität dieses Verfahrens ist eine ausreichende Anzahl an Referenzobjekten auf dem regionalen Markt. Für Immobilien mit einem sehr hohen Grad an Individualisierung oder speziellen Merkmalen ist dieses Modell hingegen weniger geeignet.

Ertrags- und Sachwertverfahren im Detail

Das Ertragswertverfahren bestimmt den Wert einer Immobilie primär anhand der nachhaltig erzielbaren Erträge, wobei das Gebäude getrennt vom Bodenwert betrachtet wird. Dieses Verfahren ist insbesondere dann maßgeblich, wenn die Immobilie als Renditeobjekt dient. Klassische Anwendungsbereiche sind daher Betreiberimmobilien wie Hotels, Krankenhäuser oder Ferienanlagen. Während der Gebäudewert über die Kapitalisierung der Nettoerträge ermittelt wird, erfolgt die Bewertung des dazugehörigen Grund und Bodens weiterhin über das zuvor beschriebene Vergleichswertverfahren.

Im Gegensatz dazu orientiert sich das Sachwertverfahren an den gewöhnlichen Herstellungskosten des Gebäudes. Auch hier findet eine getrennte Betrachtung von Bausubstanz und Grundstück statt. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet, bei denen nicht der Ertrag, sondern die Substanz im Vordergrund steht. Um ein marktgerechtes Ergebnis zu erzielen, wird der rechnerische Sachwert abschließend um Marktanpassungsfaktoren bereinigt. So spiegelt das Ergebnis wider, dass identische bauliche Standards in unterschiedlichen Nachfragesituationen variierende Marktpreise erzielen. Die Immobilienbewertung ist nicht nur bei Verkaufsabsichten essenziell, sondern bildet auch die Grundlage für Beleihungsprüfungen durch Banken, Verrentungsmodelle oder die Festsetzung von Mindestgeboten in Zwangsversteigerungsverfahren.

FAQ

Welches Bewertungsverfahren ist für ein klassisches Einfamilienhaus am besten geeignet?

Für eigengenutzte Einfamilienhäuser wird meist das Sachwertverfahren genutzt, da hier die Bausubstanz und der Grundstückswert im Vordergrund stehen. Ergänzend wird oft das Vergleichswertverfahren herangezogen, sofern genügend ähnliche Hausverkäufe in der direkten Nachbarschaft als Referenz dienen können.

Wer darf eine rechtssichere Immobilienbewertung durchführen?

Während Makler oft kostenlose Marktpreisanalysen anbieten, erfordern rechtliche Anlässe wie Erbschaften oder Scheidungen meist das Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen. Nur vereidigte Gutachter garantieren eine methodisch korrekte Wertermittlung, die auch vor Gerichten oder dem Finanzamt Bestand hat.

Wie lange ist ein erstelltes Immobiliengutachten gültig?

Ein Gutachten bildet immer den Wert zu einem spezifischen Stichtag ab und verliert durch Marktschwankungen mit der Zeit an Aktualität. In der Praxis betrachten Banken und Behörden eine Bewertung meist für etwa sechs bis zwölf Monate als aktuell, sofern keine gravierenden Marktveränderungen eingetreten sind.

Hausverkauf

Bei einem Hausverkauf veräußert der Eigentümer seine Immobilie gegen eine entsprechende Gegenleistung an einen Käufer. Dieser kann sowohl eine Privatperson als auch ein gewerblicher oder institutioneller Akteur sein. Im Zuge der Verkaufsverhandlungen werden der Kaufpreis sowie weitere Modalitäten – wie etwa vertraglich zugesicherte Instandsetzungsarbeiten durch den Verkäufer – vereinbart und schriftlich fixiert. Ein wesentliches Merkmal bei der Übereignung von Immobilien ist die gesetzlich vorgeschriebene Form: Kaufverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Die hierbei anfallenden Notargebühren trägt im Regelfall der Käufer des Objektes.

Um den Verkaufsprozess effizient zu gestalten und zeitnah einen optimalen Erlös zu erzielen, ist eine gezielte Vermarktung der Immobilie unerlässlich. Eine bewährte Methode ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Dieser präsentiert das Objekt einem qualifizierten Kundenkreis und generiert dadurch gezieltes Interesse. Die Vergütung des Maklers erfolgt über eine prozentuale Provision vom Kaufpreis. Da die Höhe dieser Provision direkt mit dem Verkaufserlös korreliert, verfolgt der Makler in der Preisgestaltung dieselben wirtschaftlichen Interessen wie der Verkäufer.

Vermarktung und Abwicklung des Immobilienverkaufs

Zusätzlich zur Maklertätigkeit kann die Reichweite durch Inserate in Tageszeitungen oder Online-Portalen erhöht werden. Zwar entstehen hierdurch Kosten für die Anzeigenschaltung, im Gegenzug wird jedoch eine deutlich größere Gruppe potenzieller Interessenten angesprochen. Dies steigert die Wahrscheinlichkeit, die Immobilie zu attraktiven Konditionen zu veräußern. Verkäufer sollten zudem persönliche Besichtigungstermine anbieten und idealerweise selbst vor Ort sein. Der direkte Kontakt schafft Vertrauen und ermöglicht es, offene Fragen der Interessenten unmittelbar zu klären.

Sofern während der Besichtigungsphase Vereinbarungen über bauliche Maßnahmen getroffen werden, sollten diese verbindlich dokumentiert werden. Die Sanierung eines Badezimmers oder der Austausch der Heizungsanlage vor der Übergabe sind typische Beispiele für solche Individualabreden. Nach dem Notartermin gilt es, den Übergang des Eigentums abzusichern. Verkäufer müssen zwingend darauf achten, dass der vollständige Kaufpreis gezahlt wurde, bevor die endgültige Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt. Nur so lässt sich das Risiko eines finanziellen Verlusts minimieren, falls der Käufer zwischenzeitlich insolvent werden sollte.

FAQ

Welche Kosten kommen beim Hausverkauf auf den Verkäufer zu?

Der Verkäufer trägt in der Regel die Kosten für die Löschung alter Grundschulden sowie die anteilige Maklerprovision gemäß der gesetzlichen Neuregelung. Zudem können Kosten für die Erstellung eines Energieausweises und eventuelle Inseratsgebühren anfallen.

Warum ist die notarielle Beurkundung beim Hausverkauf verpflichtend?

Die Einbeziehung eines Notars dient dem Schutz beider Parteien und stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte der Eigentumsübertragung korrekt berücksichtigt werden. Der Notar fungiert als unparteiischer Berater und überwacht zudem die sichere Abwicklung der Kaufpreiszahlung.

Wie lässt sich der Wert einer Immobilie vor dem Verkauf am besten ermitteln?

Eine fundierte Wertermittlung kann durch einen Sachverständigen oder einen erfahrenen Immobilienmakler erfolgen, der den aktuellen Markt und vergleichbare Verkaufspreise in der Region kennt. Dies verhindert, dass das Objekt unter Wert verkauft wird oder durch einen zu hohen Preis zum „Ladenhüter“ wird.