Sondertilgungsrecht

Als Sondertilgungsrecht wird das in einem Darlehensvertrag manifestierte Recht des Kreditnehmers gegenüber der darlehensgebenden Bank bezeichnet, das zur Leistung von Tilgungszahlungen berechtigt, die über den gewöhnlichen und regelmäßigen Kapitaldienst, der vom Kreditnehmer gezahlt wird, hinausgehen. Je nach Ausgestaltung können die Sondertilgungen dabei zu einem oder mehreren bestimmten und exakt definierten Zeiträumen vorgenommen werden oder aber jederzeit geleistet werden. Eine Pflicht zur Leistung besteht allerdings in keinem Fall, das Sondertilgungsrecht versteht sich als Option, deren Ausübung vollständig im Ermessen des Darlehensnehmers liegt.

Die Leistung von Sondertilgung zusätzlich zum gewöhnlichen Kapitaldienst ist für den Kreditnehmer immer dann lohnenswert, wenn zum einen ausreichend Kapital zur Verfügung steht und zum anderen der Darlehenszins höher ist als der Zins, zu dem dieses Kapital angelegt werden kann. Bei gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen kann sich die Sondertilgung deshalb lohnen, wenn der Marktzins im Zeitverlauf fällt, der Darlehenszins aufgrund einer Zinsbindung aber konstant ist. In diesem Fall ist das Sondertilgungsrecht auch in Verbindung mit einer Umschuldung von Bedeutung: Wird bei einer anderen Bank ein neues Darlehen aufgenommen, kann mit diesem eine Hypothek, die ein Sondertilgungsrecht vorsieht, abgelöst werden. Voraussetzung ist dabei allerding, dass im Darlehensvertrag keine Begrenzung der Sonderzahlungen vorgesehen ist.

Das Sondertilgungsrecht stellt aus Sicht der darlehensgebenden Bank ein Risiko dar, da bei Leistung einer Sonderzahlung durch den Kreditnehmer die Refinanzierung möglicherweise zu schlechteren Konditionen durchgeführt werden muss. Deshalb sind Sondertilgungsrechte bei vielen Banken mit einem Kostenaufschlag verbunden. Dieser wird allerdings oft nicht explizit mit der Tilgungsoption in Verbindung gebracht und durch einen insgesamt höheren Darlehenszinssatz realisiert.

Sondertilgungsrechte ohne Begrenzung finden sich besonders häufig bei Darlehensprogrammen der öffentlichen Hand wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Werden die Darlehenszinsen durch Haushaltsmittel subventioniert, erscheint die Sondertilgung aus Sicht des Staates kostengünstig und wird deshalb ohne Restriktionen angeboten.

Sturmversicherung

Die Sturmversicherung ist neben der Feuerversicherung und der Leitungswasserversicherung ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie versichert den Besitzer einer Immobilie gegen Schäden an seinem Objekt, die durch Sturm und Hagel entstehen. Ein Sturm ist dabei definiert als eine Luftbewegung mit mindestens Windstärke 8. Hagel ist nicht genauer definiert. Die Police erfordert im Falle eines Sturmschadens den Nachweis, dass tatsächlich ein Sturm stattgefunden hat. Dieser Nachweis kann entweder durch Aufzeichnungen von Wetterstationen, die in der Nähe des beschädigten Objektes befindlich sind oder aber durch Beschädigungen an umliegenden Gebäuden erbracht werden. Die Sturmversicherung ist aufgrund des potenziell großen Finanzvolumens, das ein Schaden durch starken Wind annehmen kann, unerlässlich und wird von Banken bei der Vergabe von Krediten zwecks der Immobilienfinanzierung zwingend vorausgesetzt.

Der Leistungsumfang einer Sturmversicherung kann grundsätzlich zwischen den einzelnen Anbietern auf dem Markt variieren, schließt jedoch bestimmte Sachverhalte immer mit ein. So zahlt die Police Schadenminderungskosten und übernimmt die Kosten für notwendige Aufräum- und Abbruchkosten. Kann eine Immobilie aufgrund eines großen Sturmschadens – z.B. aufgrund eines komplett abgedeckten Daches – vorübergehend nicht bewohnt werden und darüber hinaus nicht sachgerecht verschlossen werden, kommt die Versicherung auch für die Kosten der dann notwendigen Bewachung des Objektes auf.

Bei Gebäuden, die nicht der Selbstnutzung durch den Eigentümer sondern der Vermietung an Dritte dienen, kommt die Versicherung bei entsprechendem Einschluss in den Versicherungsvertrag auch für den Mietausfall auf, der entsteht, wenn ein Objekt zeitweise nicht bewohnt werden kann. Je nach Vertrag wird dabei entweder eine Pauschale gezahlt oder aber der tatsächliche Mietausfall berechnet. Weiterhin deckt die Sturmversicherung auf Wunsch auch die Kosten eines Sachverständigen ab, der den Schaden begutachtet und Empfehlungen an den Ombudsmann der Versicherung ausspricht, sofern um die Deckung eines Schadensfalls gestritten wird. Der Vergleich verschiedener Anbieter ist aufgrund des großen Marktes für Wohngebäudeversicherungen in Deutschland unbedingt zu empfehlen. Keinesfalls sollte vorbehaltlos das Angebot der darlehensgebenden Bank, das diese in Kooperation mit einer Assekuranz unterbreitet, angenommen werden.

Inflationsbindung

Als Inflationsbindung wird die in einem Mietvertrag getroffene Vereinbarung bezeichnet, nach der der Vermieter einer Immobilie die Miete für das Objekt in Abhängigkeit von der allgemeinen Preisentwicklung anheben darf. Die Preisentwicklung wird dabei in der Regel an der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes, dem so genannten Verbraucherpreisindex, gemessen. Der Vermieter darf bei einem Anstieg des Indexes um beispielsweise drei Prozent die Kaltmiete um drei Prozent erhöhen. Die Erhöhung tritt dann je nach Ausgestaltung des Vertrages mit einigen Monaten bis hin zu einem Jahr Verzögerung in Kraft. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Anhebung der Miete vorzunehmen. Gleichzeitig ist die Erhöhung der Miete jedoch auf den Anstieg der Verbraucherpreise begrenzt.

Auch der Mieter kann das Recht haben, die Miete an die Preisentwicklung anzupassen. Dies ist jedoch in der Regel nur dann vorteilhaft, wenn die Preise auf breiter Front sinken und in eine anhaltende deflationäre Entwicklung übergehen, was ausgesprochen selten und wenn dann meist nur von kurzer Dauer ist. Die Bindung an den Verbraucherpreisindex bietet allen Beteiligten Vorteile: Der Vermieter kann sich sicher sein, auch im Falle steigender Preise sein inflationsbereinigtes Vorsteuereinkommen stabil zu halten, wodurch sich der Charakter einer Immobilie als Sachwert zusätzlich zeigt. Der Mieter wiederum kann sich sicher sein, dass keine Anhebungen der Miete über den allgemeinen Preisanstieg hinaus erfolgt und die Belastung durch die Kosten für Wohnraum bei einer üblichen Einkommensentwicklung konstant bleibt.

Ungünstig ist die Inflationsbindung für den Mieter dann, wenn aufgrund der lokalen wirtschaftlichen Situation damit zu rechnen ist, dass die Einkommen deutlich langsamer ansteigen als der gemessene Verbraucherpreisindex des gesamten Bundesgebietes. Insbesondere in Regionen mit schwacher ökonomischer Struktur ist dies anzunehmen. Für den Vermieter lohnt sich in diesen Fällen die Inflationsbindung allerdings auch nicht, da von einer sinkenden Nachfrage nach dem mit der Preiskomponente ausgestatteten Wohnraum auszugehen ist.

Tilgungszeitraum

Als Tilgungszeitraum wird derjenige Zeitabschnitt bezeichnet, der zwischen der Auszahlung eines Darlehens und seiner vollständigen Tilgung durch den Darlehensnehmer liegt. Im Bereich der privaten Baufinanzierung finden sich häufig sehr lange Tilgungszeiträume von mitunter mehreren Jahrzehnten, da die absolut zur Finanzierung einer Immobilie notwendigen Darlehensbeträge groß sind und das Volumen anderer Kredite, wie beispielsweise Verbraucherdarlehen, deutlich übersteigen. Der Tilgungszeitraum wird in Absprache mit der Bank, die den Kredit vergibt, festgelegt und hat weitreichenden Einfluss auf die Finanzierung. Je länger der Tilgungszeitraum ist, desto niedriger fällt ceteris paribus auch der zu leistende Kapitaldienst aus. Umgekehrt führt ein kurzer Zeitraum zu hohen Raten, die vom Kreditnehmer an die Bank zu entrichten sind. Der Tilgungszeitraum wird deshalb bei der Konzeption einer Baufinanzierung an die finanziellen Verhältnisse des Darlehensnehmers angepasst: Steht ein hohes Einkommen zur Verfügung, wird in der Regel wert auf eine schnelle Tilgung gelegt, da sich die Gesamtkosten des Kredites in Bezug auf zu zahlende Sollzinsen dadurch verringern. Ist das Budget umgekehrt gering, wird ein langer Tilgungszeitraum vereinbart, der zu geringeren Raten führt.

Der Tilgungszeitraum sollte die persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers berücksichtigen und in einen umfassendes und übergeordnetes Konzept für die private Finanz- und Vermögensplanung eingebettet werden. Insbesondere sollte das Lebensalter berücksichtigt werden, das bei Tilgung des Darlehens erreicht ist: Ist der Kreditnehmer dann schon im fortgeschrittenen Alter, besteht die Gefahr, dass die Tilgung bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht beendet ist und dann aus möglicherweise knapp bemessenen Altersbezügen weiterhin hohe Belastungen durch den Kapitaldienst zu tragen sind, die das verfügbare Einkommen massiv einschränken. Wer über das Erwerbsleben hinaus finanzieren will, sollte deshalb unbedingt für eine ausreichende Finanzmittel-Versorgung auch im Alter sorgen, damit die Konzeption des Eigenheims nicht ins Wanken gerät.

Zusammen mit der Bank oder dem Finanzierungsvermittler können Kunden den Kapitaldienst und die Gesamtkosten eines Darlehens unter Berücksichtigung verschiedener Tilgungszeiträume kalkulieren und die für sie beste Lösung ermitteln.

Renovierungsdarlehen

Als Renovierungsdarlehen wird umgangssprachlich ein Kredit verstanden, welcher der Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen an einem Gebäude dient. Zu den Reservierungsmaßnahmen zählen dabei grundsätzliche alle baulichen Maßnahmen, die einer Erhöhung des Wohnwertes dienen. Von der Instandsetzung von Fenstern, Teilen der Fassade oder des Daches bis hin zu Ausbesserungen am Fussboden oder den Innenwänden kann durch die Maßnahmen grundsätzlich alles abgedeckt werden. Renovierungsdarlehen werden nicht immer grundpfandrechtlich besichert, sondern mitunter auch über einen gewöhnlichen Verbraucherkredite abgewickelt. Insbesondere dann, wenn zum Zeitpunkt der Renovierung die Immobilie stark beliehen ist, kann auch kein erstrangiger Grundbucheintrag erfolgen. Durch die fehlende Besicherung mit einem Sachwert steigt der Zinssatz des Darlehens an, sodass Renovierungsdarlehen in der Regel deutlich teurer sind als gewöhnliche Hypothekenfinanzierungen.

Renovierungsdarlehen machen insbesondere dann Sinn, wenn ein Objekt vom Eigentümer zunächst selbst bewohnt wurde und dann im Anschluss an Dritte vermietet werden soll und die notwendigen Maßnahmen, die vor Übergabe des Objektes zu ergreifen sind, entweder nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können oder aber die Deckung zu einer unverhältnismäßigen Verknappung der Geldreserven des Eigentümer führen würde. Sofern keine größeren baulichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und sich die Renovierungsmaßnahmen auf die Tapezierung von Wänden, das Aufbringen von Farbe und anderen kleineren Arbeiten beschränkt, fallen die Kosten gering aus und die Finanzierung stellt keine große Belastung dar.

Bei der Konzeption einer Baufinanzierung sollten notwendige Renovierungsarbeiten nach Möglichkeit in die private Finanzplanung miteinbezogen werden. Grundsätzlich kann dabei angesetzt werden, dass jeder einzelne Raum eines Objektes alle sieben Jahre vollständig neurenoviert werden muss. Räume, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, beispielsweise die Küche, sollten sogar alle fünf Jahre renoviert werden. Die Kosten des Renovierungsdarlehens sollten deshalb frühzeitig berücksichtigt werden, damit keine Engpässe auftreten.

Der Zinssatz bei Krediten, die nicht grundpfandrechtlich besichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt und der persönlichen Bonität des Kreditnehmers.

Franken-Finanzierung

Als Franken-Finanzierung werden Fremdwährungsdarlehen bezeichnet, die auf den Schweizer Franken lauten. Die Finanzierungen haben das Ziel, von einem im Vergleich zum Euroraum in der Schweiz niedrigeren Zinssatz zu profitieren. Wie bei allen anderen Fremdwährungsfinanzierungen auch bestehen bei der Franken-Finanzierung vielfältige Chancen und Risiken, deren Auswirkungen für den Darlehensnehmer sowohl positiv als auch negativ sein können.

Die Entwicklung an den Devisenmärkten ist für Fremdwährungsfinanzierung von entscheidender Bedeutung. Wertet sich der Euro im Tilgungsverlauf gegenüber dem Schweizer Franken ab, verteuert dies das Darlehen, da in Euro gerechnet mehr Geld zur Tilgung erforderlich ist. Umgekehrt kann die Schuldenlast deutlich sinken, wenn der Wechselkurs sich zugunsten des Euros entwickelt. Es sind dann Teile der Schuld ohne tatsächliche Tilgung erlassen. Zu Beginn einer Franken-Finanzierung, bei der der Zinssatz im CHF geringer ist als der im Euro, ist der Kreditnehmer profitabel aufgestellt. Solange die Kursverluste die Zinsdifferenz nicht übersteigen, fällt in keinem Fall ein Verlust gegenüber der klassischen Euro-Finanzierung an.

Fremdwährungskredite werden in der Regel durch ein aktives Devisenmanagement verwaltet. Dabei schichtet entweder die Bank oder ein spezialisiertes Unternehmen die Währungspositionen in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktentwicklung um und konvertiert das Darlehen in den Euro oder auch in eine andere Währung. Der Kredit im Schweizer Franken kann so ggf. zu einem Darlehen im japanischen Yen umgetauscht werden. Die Konvertierung kann sowohl dauerhaft als auch vorübergehend erfolgen.

Franken-Finanzierungen eignen sich für die Immobilienfinanzierung gut, da zum einen das Zinsniveau in der Schweiz traditionell niedriger ist als im Euroraum und zum anderen der Franken als stabile Währung gilt, da die Schweiz gemeinhin eine vergleichsweise solide Haushaltspolitik führt. Wie bei allen Fremdwährungskrediten ist aber auch bei der Franken-Finanzierung ein im Vergleich zu anderen Finanzierungen höherer Eigenkapitalanteil erforderlich. Er beläuft sich in der Regel auf mindestens 30 Prozent der Bau- oder Erwerbskosten. Damit wird dem höheren Risiko Rechnung getragen.

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung und damit eine unerlässliche Police für jeden Eigentümer. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Implosion, Explosion sowie Beschädigungen am Gebäude durch das Herabstürzen von Flugobjekten und Teilen davon auf das Gebäude. Schäden durch Brand sind immer dann versichert, wenn offenes Feuer existent war. Die Feuerversicherung gehört zu den Risikoversicherungen und ist in der Regel Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens durch eine Bank.

Die Feuerversicherung tritt explizit dann nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. So werden Brandschäden, die durch das unbeaufsichtigtes Abbrennen von Kerzen, nicht gelöschte Zigaretten oder innerhalb des Wohnraums ausgelöste Feuerwerkskörper verursacht werden, nicht von der Police abgedeckt. Nach der aktuellen Rechtsprechung werden jedoch Brände, die durch das Nicht-Ausschalten von elektrischen Geräten verursacht werden, in den Versicherungsschutz miteinbezogen.

Die Feuerversicherung ist im Hinblick auf die Prämien abhängig von der Größe des Wohnraums und dem Alter des Gebäudes. Neubauten sind in der Regel günstiger zu versichern als alte Objekte, deren technische Ausstattung veraltet ist und die deshalb ein höheres Risiko für Brände und Schäden durch Blitzschlag aufweisen. Als reine Risikoversicherung ist die Feuerversicherung absolut betrachtet jedoch günstig und belastet die Finanzierung bzw. das Budget von Eigentümern nur geringfügig. Die Kosten können darüber hinaus zwischen den einzelnen Anbietern variieren.

Die Policen werden zusammen mit den anderen Versicherungen der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die gegen Schäden durch Sturm und Hagel (Sturmversicherung) bzw. Leitungswasser (Leitungswasserversicherung) absichern. In vielen Fällen wird ein Versicherungsangebot direkt von der Bank unterbreitet, bei der die Aufnahme des Hypothekendarlehens, mit der das zu versichernde Objekt finanziert wird, erfolgt. In allen anderen Fällen muss der darlehensgebenden Bank die Existenz einer im Hinblick auf den Versicherungsschutz ausreichenden Police durch die Vorlage des Versicherungsscheins nachgewiesen werden, damit die Auszahlung des Kredites erfolgen kann.

Objektbewertung

Die Objektbewertung bezeichnet die Ermittlung des angemessenen Marktwertes für eine Immobilie. Dabei können unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen. In Deutschland finden in der Regel das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren am häufigsten Anwendung. Das Vergleichswertverfahren wird insbesondere zur Bewertung unbebauter Grundstücke genutzt und setzt voraus, dass in der unmittelbaren Umgebung des zu bewertenden Objektes ausreichend vergleichbare Grundstücke existieren, denen ein zuverlässiger Marktwert zugeordnet werden kann. Dieser wird aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ermittelt, die in der Vergangenheit bei Transaktionen registriert wurden. Das Vergleichswertverfahren kann nicht angewendet werden, wenn keine vergleichbaren Objekte zur Verfügung stehen und ist deshalb in der Praxis umso mehr geeignet, je weniger spezifisch eine Immobilie ist.

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie ausschließlich über die mit dem Objekt erzielbaren Erträge ermittelt und bezieht sich nur auf das Gebäude, während das Grundstück nach dem obigen Vergleichswertverfahren bewertet wird. Das Ertragswertverfahren wird häufig bei Krankenhäusern, Hotels oder ähnlichen Objekten genutzt und setzt eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse voraus. Die Bewertung kann deshalb nur dann vorgenommen werden, wenn konkrete Größen wie der Cash-Flow, der von einer Unternehmung bei Nutzung des Gebäudes erzielt werden kann, bekannt sind. Das Ertragswertverfahren kommt in der Praxis sehr häufig zur Anwendung.

Beim Sachwertverfahren ist der Wert der einzelnen Bestandteile eines Gebäudes nach den anzunehmenden Herstellungskosten zu ermitteln, wobei ggf. eine angemessene Abschreibung vorgenommen werden muss, sofern es sich nicht um einen Neubau handelt. Das Grundstück, auf dem eine nach dem Sachwertverfahren zu bewertende Immobilie steht, ist nach dem Vergleichswertverfahren zu bewerten. Das Sachwertverfahren kommt häufig bei privat genutzten Immobilien zur Anwendung.

In Deutschland sind alle drei genannten Verfahren durch die Wertermittlungsverordnung normiert. Die Norm regelt, welche Maßstäbe und Bewertungsansätze zu nutzen sind und schränkt damit den Ermessensspielraum deutlich ein, sodass die Verfahren grundsätzlich als zuverlässig eingestuft werden können.

Wertsteigerung

Bei Erwerb oder Bau einer Immobilie ist es wichtig, nicht nur den Wert über den Lauf der Jahre zu erhalten, sondern auch nicht zuletzt mit Hinblick auf steigende Inflationsraten und infrastrukturelle oder demografische Veränderungen zu steigern. Dabei sollten (künftige) Bauherren darauf achten, dass sie hochwertige und beständige Materialien verwenden und einfach zu vergrößernde Wohnflächen gewährleisten, etwa durch leichte Trennwände oder flexible Schiebeelemente. Wenn nämlich die Kinder ausgezogen sind und das Haus eventuell vermietet werden soll, können größere und weniger unterteilte Wohnflächen höhere Mieteinnahmen erbringen. Vor allem im Hinblick auf eine steigende Anzahl älterer Menschen sind große und nicht stark verwinkelte Wohnflächen leichter umzubauen, wenn es um den nachträglichen Einbau von Rollstuhlrampen etc. geht (Stichwort barrierefreies Wohnen).

Auch die Wahl des Bau- bzw. Standortes der Immobilie kann helfen, den Wert nachträglich zu steigern. Die Verschiebung und Prognosen bezüglich des Zuzugs und Wegzugs von Einwohnern für bestimmte Städte und Regionen, wie aber auch das Ansiedeln von Industrie sind dabei wichtige Hilfsmittel. Auch die soziale Struktur der näheren und weiteren Umgebung kann den Wert einer Immobilie steigern oder auch schmälern.

Qualitätssprünge erfahren Immobilien laut Experten auch dann, wenn sie großzügige Küchen und Badezimmer (am besten Dusche und Badewanne) vorweisen. Weiterhin sind im Hinblick auf Kleinfamilien mit hohem Einkommen und dem Wunsch nach stadtnahem Wohnen (also nicht direkt im Zentrum, dafür aber im Grünen und mit guter Anbindung) Terrassen und große Balkone ein weiteres Plus.

Der zunehmende Anteil an Singles und Alleinerziehenden muss nicht zwangsläufig auch die Nachfrage nach kleinen Wohneinheiten nach sich ziehen. Da auch diese Personengruppen mittlerweile gut verdienen, suchen auch sie eher großzügig geschnittene Wohneinheiten. Egal ob Singles oder Großfamilien, Reihenhaus oder Appartement. Bauherren sollten infrastrukturelle Trends beobachten und Fakten wie Einkaufsmöglichkeiten, Anbindung durch öffentlichen Nahverkehr bzw. Autobahnen aber eben auch Anbaumöglichkeiten- und Kosten stets in Betracht ziehen, wenn sie eine Immobilie kaufen oder bauen möchten.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das deutsche Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) sieht vor, dass die Entwicklung, Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien im Vordergrund bezüglich der industriellen und privaten Energieerzeugung und -verwendung steht.
So wurden durch die Umwandlung dieses europäischen Gesetzes in deutsches Recht zuerst die großen Energiekonzerne verpflichtet, allen Strom aus regenerativen Quellen zu einem Garantiepreis pro Kilowattstunde in ihre Netze einzuspeisen. Durch den im Gegensatz zu konventionellem Strom sehr hohen Preis für Ökostrom soll dessen Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Atomstrom und Strom aus Kohle gestärkt und gefördert werden.

Der Aufbau von großen oder kleinen Photovoltaikanlagen, Windparks oder Wasserkraftanlagen wird staatlich subventioniert – sei es für Unternehmen wie aber auch für Privatpersonen, also auch künftige und aktuelle Bauherren. Dabei beziehen sich die öffentlichen Fördergelder nicht nur auf Fördermittel je Kilowattstunde (also garantierte Preise je Einheit), sondern auch, was das Aufstellen von Solarstromanlagen, Windkrafträdern etc. für die private Stromversorgung angeht. Hier können Bauherren zinsgünstige Darlehen beantragen. Was die Vergütung des eingespeisten Stroms aus regenerativen Energiequellen angeht sei gesagt, dass Bauherren nicht nur ihr eigenes Haus, sondern auch jene der Nachbarn mit Ökostrom versorgen können und dafür entsprechende Vergütung erwarten können. Auch das Aufstellen jeder neuen Solarzelle kann vorteilhaft sein, wenn bedacht wird, dass sich die maximale Förderzeit von aktuell 20 Jahren entsprechend verlängert – zumindest für die neu aufgestellten Module.

Strom aus erneuerbaren Energiequellen muss nicht zwangsläufig aus Sonnenlicht, Wasser oder Wind gewonnen werden. Auch Biogas, Erdwärme und selbst die aus Haushaltsabfällen gewonnene Energie zählen dazu. Daraus ergeben sich vielfältige und vor allem mit Hinblick auf die staatliche Förderung und Steuervorteile interessante und günstige Möglichkeiten für Bauherren, sich für mehrere Jahrzehnte günstige, verlässliche und weitestgehend autarke Stromquellen zu sichern. Unabhängigkeit von schwankenden Öl- und Gaspreisen ist ein weiterer Vorteil, ebenso die Aussicht, weiter an Neuerungen auf gesetzlicher und technischer Ebene bezüglich erneuerbare Energien teilhaben zu können.