Als Sondertilgung wird eine Tilgungsleistung seitens der darlehensnehmenden Partei eines Finanzierungsvertrages bezeichnet, die über die intervallmäßigen Rückführungen hinausgeht. Sondertilgungen können vertraglich vereinbart und somit zur ordnungsgemäßen Tilgung erforderlich sein sowie als über die vertraglich vereinbarte Rückführung hinausgehende Leistung verstanden werden. Bei vertraglich vorgeschriebenen Sonderzahlungen verändert sich an der intervallmäßig zu entrichtenden Leistung nichts, auch die Gesamtkosten des Darlehens bleiben unverändert.
Wird eine Sonderzahlung ohne vertragliche Vereinbarung geleistet, bestehen verschiedene mögliche Auswirkungen. Im Rahmen eines Annuitätendarlehens kann entweder der Tilgungszeitraum verkürzt oder die laufende Rate reduziert werden, wobei der Umfang der Änderungen vom anteiligen Volumen der außerordentlichen Zahlung am gesamten ausstehenden Darlehen abhängt. Die darlehensgebende Bank ist grundsätzlich berechtigt, im Falle einer vertraglich nicht vereinbarten Sondertilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Diese deckt die Refinanzierungskosten der Bank ab, die im Vorfeld der Zahlung entstanden sind.
Viele Darlehensverträge sehen Sondertilgungen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vor. Hier kann seitens des Darlehensnehmers jederzeit eine Zahlung geleistet werden. Die Kreditbedingungen regeln dann die Auswirkungen auf den verbleibenden Tilgungszeitraum im Hinblick auf die Veränderung der Laufzeit oder der Ratenhöhe oder einer Kombination aus beiden. Bausparkassen lassen in der Regel Sonderzahlungen zu, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist.
Für Kreditnehmer lohnt eine Sonderzahlung dann, wenn freie Liquidität verfügbar ist und der Sollzins des Darlehens die zu erwartende Rendite einer plausiblen Geldanlage übersteigt: Die Rückführung des Kredits versteht sich dann als die beste Investition. Sofern eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist, müssen die Kosten dieser bei der Kalkulation entsprechend berücksichtigt werden.
Sondertilgungen haben in den vergangenen Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen und sind im Zuge eines hohen Wettbewerbsdrucks unter Banken und Bausparkassen in den meisten Fällen kostenfrei möglich. Grund für die zunehmende Bedeutung ist das Bedürfnis der Kunden nach mehr Flexibilität: Eine wachsende Anzahl größerer Erbschaften führt zu plötzlichen Liquiditätsbeständen, mit denen ein laufendes Darlehen abgelöst werden kann.