Wer eine Immobilie mit einem Kredit finanzieren will, muss der darlehensgebenden Bank im Gegenzug Sicherheiten bieten. Die Immobilie selbst dient in der Regel als Sicherheit. Die Bank wird im Grundbuch eingetragen und hat bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers bevorrechtigten Zugriff auf das Objekt. Oft reicht die Besicherung des Kredits durch die damit finanzierte Immobilie jedoch nicht aus. Insbesondere bei Fremdwährungsfinanzierungen, die mit einem Wechselkursrisiko verbunden sind, verlangen Banken oft zusätzliche Sicherheiten. Als solche können grundsätzlich alle Vermögensgegenstände dienen. Immobilien können genauso als Sicherheit bei einer Bank hinterlegt (die Bank wird dann im Grundbuch eingetragen) werden wie Bankguthaben, Wertpapiere oder Beteiligungen an Unternehmen. Voraussetzung für die Eignung eines Vermögensgegenstands als Sicherheit ist, dass dieser dem Kreditnehmer selbst vollständig gehört und dass der Wert bestimmbar ist.

Banken akzeptieren in der Regel dennoch nicht jeden Wertgegenstand auch als Sicherheit. Bestimmte Wertpapiere wie etwa Optionsscheine sind nicht geeignet. Auch Rechte wie etwa solche aus Options- oder Termingeschäften können nicht als Sicherheit hinterlegt werden. Der Grund liegt in dem großen Kursänderungsrisiko solcher Vermögensgegenstände. Aktien werden nur bedingt als Sicherheit akzeptiert: Blue Chips eignen sich als Sicherheit, Nebenwerte in der Regel nicht. Die Bank kann bei Aktien nur einen Teil des Kurswertes, zum Beispiel 80 Prozent, als Sicherheit ansetzen. Wer dann Aktien im Gegenwert von 100.000 Euro hinterlegt, erwirbt damit eine akzeptierte Sicherheit von 80.000 Euro. Werden Wertgegenstände als Sicherheit hinterlegt, die laufende Ausschüttungen mit sich bringen –also etwa die Dividenden von Aktien, die Kupons von Anleihen oder die Zinsgutschrift auf Einlagenkonten – kann der Eigentümer über diese in der Regel frei verfügen. Gleiches gilt für Teile der hinterlegten Sicherheiten, wenn das Darlehen anteilig zurückbezahlt wird. Sicherheiten werden auf einem separaten Konto bei der Bank hinterlegt und können vom Kreditnehmer nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung verfügt werden.