Kreditzusage

Als Kreditzusage wird die rechtlich verbindliche Zustimmung einer Bank zu einem Darlehensvertrag verstanden. Der Kreditnehmer hat nach der Kreditzusage Anspruch darauf, den im Vertrag festgelegten Betrag ausbezahlt zu bekommen, sofern er die ebenfalls vertraglich geregelten Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Kreditzusage setzt verschiedene Umstände voraus und folgt einer eingehenden Prüfung durch die Bank, die sich auf das zu finanzierende Objekt ebenso erstreckt wie auf die Bonität des Antragstellers.

Die Kreditzusage erfolgt immer unter der Maßgabe, dass mit dem Darlehen, das der Kreditnehmer erhält, tatsächlich eine Immobilie erworben wird. Fast immer steht exakt fest, um welches Objekt es sich dabei handelt und welcher Kaufpreis zu entrichten ist bzw. wie hoch die Baukosten ausfallen. Die Darlehenszusage ist darüber hinaus an die Bedingung geknüpft, dass die Bank im Grundbuch eingetragen wird und somit im Falle der nicht vertragsgerechten Andienung der Hypothek Zugriff auf die Immobilie zwecks Verwertung hat.

Um einen Kredit zu erhalten, müssen Antragsteller eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Zum einen bedingt die Zusage der Bank zum Erwerb einer Immobilie eine unbeschadete Bonität sowie ein geregeltes Einkommen. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird von den meisten Kreditinstituten ebenso vorausgesetzt wie eine positive Zahlungshistorie. Die Datenbestände einschlägiger Auskunfteien wie etwa der Schufa oder Infoscore werden im Vorfeld einer Kreditzusage immer geprüft. Negativeintragungen führen in der Regel zur Ablehnung eines Finanzierungswunsches.

Das Objekt, das erworben werden soll, muss ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere muss der Bau- oder Kaufpreis im angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Marktwert des Gebäudes stehen. Entsprechende Gutachten dienen dabei während der Prüfungsprozesses der Wertermittlung. Weiterhin muss der Kreditnehmer einen angemessenen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen, sofern nicht eine Vollfinanzierung angestrebt wird. Der Eigenkapitalanteil, zu dem neben Bausparguthaben und anderen Mitteln auch Guthaben in Riester-Verträgen zählen, liegt bei den meisten Finanzierungen in Deutschland zwischen 10 und 30 Prozent.

Provision

Als Provision werden in Verbindung mit Baufinanzierungen Entgelte bezeichnet, die für an einer Transaktion beteiligten Unternehmen und deren Dienstleistung erbracht werden. Provisionen werden dabei insbesondere an Makler und Finanzierungsvermittler gezahlt. Makler erhalten vom Käufer einer Immobilie eine Provision für ihre Vermittlungstätigkeit. Diese umfasst die Aufnahme von zum Kauf bereitstehenden Objekten, das Vorführen gegenüber potenziellen Käufern und die Anbahnung der Transaktion mit dem Besitzer. Darüber hinaus beraten Makler auch in weiteren Angelegenheiten rund um die Baufinanzierung und zeigen beispielsweise Möglichkeiten auf, mit denen sich ein Objekt finanzieren lässt. Die Provision eines Maklers, die auch als Makler-Courtage bezeichnet wird, richtet sich nach dem Gegenwert der Transaktion. Je nach regionalen Gegebenheiten werden unterschiedliche Prozentsätze erhoben, in der Regel etwa drei Prozent des Objektwertes. Die Provision eines Maklers ist der Umsatzsteuer unterworfen. Makler-Provisionen vergüten Immobilienmakler für ihre Dienste und finanzieren so eine reibungslose Struktur des Immobilienmarktes.

Finanzierungsvermittler erhalten ebenfalls regelmäßig eine Provision. Professionelle Hypothekenvermittler, die mit einer Vielzahl unterschiedlicher Banken kooperieren und ihren Kunden die günstigsten Kredite anzubieten versuchen, erhalten von den Kreditinstituten, deren Darlehen sie vermitteln, eine Provision, die sich nach dem Gegenwert der ausgereichten Kredite richtet. Die Kreditinstitute vergüten damit den höheren Umsatz, den ihnen Vermittler generieren. Die Provisionen von Finanzierungsvermittlern sind in der Regel progressiv ausgestaltet, so dass hohe Vermittlungsquoten zu steigenden Provisionen – bezogen auf den Prozentsatz – führen.

Provisionen sind für ein reibungsloses Funktionieren des Immobilienmarktes von großer Bedeutung. Maklerprovisionen sorgen dafür, dass Angebot und Nachfrage effizient zueinander finden und die Suche nach Käufern bzw. Objekten nicht zu lange dauert. Die Vergütung der Finanzierungsvermittler hilft dabei, den Wettbewerb unter den Banken zu intensivieren und dadurch die Gewinnaufschläge der Kreditinstitute auf ihre Refinanzierungskosten gering zu halten, wodurch sich die Nachfrage nach Krediten und damit auch die nach Immobilien im Markt insgesamt ausweitet.

Immobilienberater

Immobilienberater sind Unternehmen, die institutionelle Investoren sowie Nachfrager von Gewerbeimmobilien unterstützen. Die Berater bieten ihren Kunden Hilfestellung bei der Bewertung von Objekten, bei der Suche nach geeigneten Investitionsmöglichkeiten und bei der Erstellung von Marktanalysen und Portfolio-Profilen. Immobilienberater werden deshalb sowohl von Unternehmen, die Gewerbeobjekte zwecks ihres Geschäftsbetriebes mieten möchten, als auch von Investoren, die durch den Erwerb von Objekten eine Rendite für sich und ihre Anteilseigner erzielen möchten, konsultiert.

Sucht ein Unternehmen nach einem geeigneten Produktions- oder Repräsentationsstandort, hilft der Berater bei der Suche. Seine Leistung geht dabei weit über die eines einfachen Maklers hinaus. Die Anforderungen des Kunden werden in einem längeren Beratungsprozess ausführlich erörtert und profiliert, so dass schnell ein Bild darüber entsteht, welche Objekte in Frage kommen. Die Einbindung der Profilierung in operative und strategische Überlegungen des Unternehmens zählt dabei ebenfalls zu den Leistungen eines Beraters. Auch steuerliche Gesichtspunkte werden berücksichtigt. Steht das Kundenprofil, sucht der Immobilienberater nach einem geeigneten Mietobjekt. Das Netzwerk, über das ein Berater verfügt, ist vom maßgeblicher Bedeutung für seine Qualität: Durch seine Kooperation mit institutionellen Kunden kennt er den Markt und kann ein optimales Ergebnis realisieren.

Für Investoren bieten Immobilienberater eine Fülle von Dienstleistungen. So suchen sie beispielsweise schon im Vorfeld eines Neubau-Projektes nach potenziellen Mietern und erleichtern damit den Zugang zu Finanzierungsquellen. Auch analysieren sie Immobilienmärkte in aller Welt und prognostizieren deren weitere Entwicklung. Investoren können so mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu günstigen Preisen in einer Abschwungphase kaufen und die Objekte wenige Jahre später profitabel veräußern. Immobilienberater kennen die Anforderungen von potenziellen Mietern von Immobilien in einem bestimmten Segment und können deshalb bei der Planung von Bauvorhaben ebenso behilflich sein wie bei der Strukturierung eines Anlage-Portfolios, das auf gewerblichen Immobilien basiert.

In den großen Ballungszentren existieren zahlreiche Berater, die eng insbesondere mit Unternehmen der Finanzbranche, wie Banken und Versicherungen sowie Fonds, zusammenarbeiten.

Miete

Als Miete wird der laufende Geldbetrag bezeichnet, den der Mieter einer Immobilie an deren Eigentümer zahlt. Der Mieter erwirbt mit der Miete das Recht zur Nutzung des Objektes in der Art und Weise, wie es der Mietvertrag vorsieht. Wer eine Wohnung mietet, kann sie demnach bewohnen. Die Miete wird in den meisten Fällen monatlich entrichtet und setzt sich aus einer Kalt- und einer Warmmiete zusammen. Die Kaltmiete wird auch als Mietzins bezeichnet und deckt die Kosten des Eigentümers und leistet zusätzlich eine Rendite auf das im Objekt gebundene Kapital. Die Warmmiete kann als Abschlag auf die Nebenkosten verstanden werden: Heizung etc. werden zusammen mit der Kaltmiete an den Vermieter entrichtet und von diesem an die Unternehmen, die die entsprechenden Leistungen bereitstellen – z.B. Versorgungswerke – weitergeleitet.

Die Miete ist bei der Konzeption einer Immobilienfinanzierung, die nicht der Eigennutzung dient, ein zentraler Baustein bei der Erfolgsprognose. Die laufenden Einnahmen decken zwar in der Regel nicht die Kapitalkosten, die an die Bank, die ein Objekt finanziert, zu entrichten sind. Durch den sukzessiven Abbau der Schuld erwirbt der Eigentümer jedoch einen Vermögensgegenstand, der nach der Tilgung des Kredites vollständig ihm gehört. Die Mietzahlungen verringern die laufende Belastung des Budgets während der Tilgungsphase. Die Höhe der Miete im Verhältnis zum Kaufpreis des Objektes gibt zudem Auskunft darüber, welche Renditen mit dem Vorhaben erwirtschaften werden können. In der Kalkulation sind die Betriebskosten, die ständig anfallen, ebenso von den Einnahmen abzuziehen wie Rückstellungen für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Betriebskosten einer nicht selbstgenutzten Immobilie können ebenso wie die Sollzinsen, die für die Hypothek zu zahlen sind, steuerlich geltend gemacht werden. Der steuerliche Aspekt ist bei vielen Vorhaben ebenso wichtig wie das Erzielen regelmäßiger Einkünfte aus der Vermietung des Objektes.

In der Kalkulation muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass die Immobilie nicht durchgängig vermietet werden kann. Die erwarteten Einnahmen sind deshalb entsprechend zu reduzieren.

Dynamik

Als Dynamik wird ein festgelegter Anpassungsprozess in Sparplänen, Renten- und Kapitallebensversicherungen bezeichnet. Dabei wird die Einzahlung, die der Konto- bzw. Vertragsinhaber monatlich leistet, im Zeitverlauf sukzessive erhöht. Im Vertrag kann so zum Beispiel eine jährliche Erhöhung der Einzahlungen um drei, fünf oder sieben Prozent vereinbart werden. Auch eine Anpassung, die aus der vom Statistischen Bundesamt bzw. von Eurostat gemessenen Inflationsrate abgeleitet wird, ist möglich. Die Dynamik dient verschiedenen Zwecken: Zum einen sorgt die laufende Anhebung der Einzahlungen dafür, dass die reale Leistung, mit der der Vertrag bedient wird, nicht durch die Inflation stufenweise sinkt. Zum anderen dient sie – insbesondere bei stärkeren Anhebungen – dazu, im Zeitverlauf die Besparung zu beschleunigen. So kann beispielsweise einem im Verlauf des Erwerbslebens steigenden Einkommen Rechnung getragen werden.

Im Bereich der privaten Baufinanzierung ist die Dynamik an verschiedenen Stellen von Bedeutung. Wird eine Kapitallebensversicherung als Tilgungsträger für die Rückführung eines endfälligen Darlehens genutzt, kann eine dynamische Beitragsentwicklung dazu dienen, den Ansparprozess zu beschleunigen. Zwar wird in der Regel schon bei Abschluss der Police eine laufende Einzahlung verlangt, die bei konstanter Zahlung bis zur Fälligkeit des Darlehens die Schuld vollständig abdeckt (unter Berücksichtigung der Garantieverzinsung und eventueller Überschussbeteiligungen). Eine durch die Dynamik verursachte zusätzliche Sparleistung kann dann aber dazu dienen, zusätzlich zur Tilgung des Kredites, mit dem das Eigenheim finanziert wurde, privaten Vermögensaufbau zu betreiben und so für ausreichendes Einkommen nach dem Eintritt in den Ruhestand zu sorgen.

Bei der Dynamik gilt es zu beachten, dass sich die Einzahlungen in einen Vertrag zeitlich insgesamt deutlich nach hinten verschieben. Der insgesamt geleistete Einzahlungsbetrag ist bei dynamischen Verträgen dann höher. Die im Durchschnitt kürzere Verweildauer des Kapitals in der Police erfordert bei Nutzung einer Dynamik allerdings einen im Vergleich zu gewöhnlichen Verträgen geringeren angenommenen Aufzinsungsfaktor. Mit einfachen Rechenprogrammen können verschiedene Konstellationen jedoch problemlos durchgerechnet werden.

Instandhaltung

Als Instandhaltung werden jegliche bauliche Maßnahmen bezeichnet, die im Zeitverlauf an einem Objekt durchgeführt werden und dessen Werterhalt dienen. Zur Instandhaltung gehören die regelmäßige Erneuerung der Fassaden und des Daches sowie der Einbau neuer Fenster und Türen. Auch Arbeiten im inneren Bereich des Objektes wie solche an Fußböden oder Wänden und im Sanitärbereich zählen zu den Instandhaltungs-Maßnahmen. Instandhaltung ist mit erheblichen Kosten verbunden, die es bereits bei der Konzeption einer Immobilienfinanzierung zu berücksichtigen gilt. Eigentümer sollten – unabhängig davon, ob sie ihr Objekt selbst bewohnen oder aber es an Dritte vermieten – laufend einen bestimmten Betrag auf ein separates Konto einzahlen, der im Laufe der Zeit zu einer für die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen ausreichenden Summe anwächst. Keinesfalls empfehlenswert ist die Finanzierung über einen zusätzlichen Kredit: Soll das Objekt irgendwann einmal unbelastet sein, darf die zum Bau bzw. zum Erwerb des Objektes aufgenommene Schuld nicht ständig erneuert werden. Die Sparleistung, die für Instandhaltungsmaßnahmen zurückgelegt wird, kann auf einem Tagesgeldkonto untergebracht werden, das jederzeitigen Zugriff auf die Geldmittel erlaubt und dennoch einen vertretbaren Zinssatz bietet.

Ohne Instandhaltungsmaßnahmen verliert eine Immobilie ständig an Wert. Ist der Wertverlust größer als die Tilgungsleistung, die erbracht wird, verringert sich das Vermögen des Besitzers. Dies ist besonders in den ersten Jahren einer Finanzierung der Fall, wenn der Zinsanteil am insgesamt zu leistenden Kapitaldienst hoch ist und kaum Tilgung durch den Darlehensnehmer erfolgt. Größere Maßnahmen zur Instandhaltung sollten in Abständen von etwa zehn Jahren durchgeführt werden. Wird dieses Zeitfenster eingehalten, ist nicht nur der Werterhalt des Objektes sichergestellt, sondern es wird auch gewährleistet, dass neue technologische Entwicklungen Einzug halten (z.B. besonders gut abgedichtete Fenster, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern). Wie hoch die Rücklagen für die Instandhaltung ausfallen müssen, unterscheidet sich je nach Objekt und dessen Bauweise. Als Faustformel gilt, dass jeden Monat 0,1 Prozent des Objektwertes gespart werden sollten.

Kaution (Mietkaution)

Die Kaution oder auch Mietkaution stellt eine Sicherheitsleistung dar, die von einem Mieter an den Vermieter eines Objektes gezahlt wird. Sie orientiert sich der Höhe nach in der Regel an der monatlich zu entrichtenden Kaltmiete, ist allerdings auch regionalen Gepflogenheiten unterworfen. In den meisten deutschen Städten sind Kautionen im Umfang von zwei bis drei Monatsmieten üblich. Die Kaution dient dem Vermieter dazu, Ansprüche gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zu sichern. Diese können beispielsweise aus nicht gezahlten Mieten oder aus Kosten für Schäden, die der Mieter an dem Objekt verursacht hat, bestehen. Auch Kosten, die der Vermieter infolge einer nicht vertragsgemäßen Übergabe der Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses durch den Mieter tragen muss, beispielsweise Kosten für einen Maler, der notwendig ist, weil der Mieter die im Vertrag festgelegten Arbeiten nicht selbst durchgeführt bzw. einen Handwerker damit beauftragt hat oder aber die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt worden sind, werden durch die Kaution abgedeckt.

Anteile der vom Mieter an den Vermieter geleisteten Kaution, die nicht zur Deckung von Ansprüchen notwendig sind, werden dem Mieter nach Übergabe der Wohnung in der Regel zeitnah zurückerstattet. Die Kautionszahlung ist grundsätzlich zu verzinsen, wobei der Vermieter vom Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, einen marktgerechten Zinssatz zu realisieren und auch die Verzinsung eines Sparbuchs ausreicht.

Die Kaution muss in der Regel vor dem Bezug der Wohnung durch den Mieter an den Vermieter gezahlt werden. Die Zahlung der vollständigen Summe ist im Mietvertrag dabei regelmäßig Bedingungen für dessen Inkrafttreten. Mieter, die die Kaution aus eigener Kraft nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, die Garantie für die Mietkaution bei einer Bank zu beantragen. Diese bürgt dann gegenüber dem Vermieter dafür, dass die Kaution gezahlt wird. Für diese Garantieleistung ist allerdings eine einwandfreie Bonität unabdingbare Voraussetzung.

Sachverständiger

Sachverständige werden rund um die Immobilie und deren Finanzierung zu verschiedensten Zwecken benötigt. Sie ermitteln im Rahmen ihrer Gutachten, ob ein Objekt die Voraussetzung für die Aufnahme in ein Darlehensprogramm der öffentlichen Hand wie beispielsweise einem der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau erfüllt, bemessen den Wert einer Immobilie und ermitteln Schäden, die an einem Objekt entstehen und bemessen somit Ansprüche gegen die Wohngebäudeversicherung.

Schon vor dem Baubeginn sind Sachverständige regelmäßig gefragt wenn es darum geht, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bemessen. Dabei wird die thermische Hülle eines Objektes ebenso betrachtet wie die Art und Bauweise der Heizungsanlage. Die KfW verlangt für die Gewährung von Darlehen in bestimmten Programmen, dass der Energiebedarf eines Objektes nicht über einem definierten Wert liegen darf. Der Sachverständige bescheinigt dies in seinem Gutachten und ermöglicht so den Zugang zu den Förderdarlehen. Die Kosten für diese Art von Sachverständigen-Leistung können bei der KfW bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch mitfinanziert werden. Auch eine Bezuschussung durch die öffentliche Hand ist möglich.

Sachverständige sind desweiteren dabei behilflich, den Wert einer Immobilie zu schätzen, wenn dies aufgrund besonderer Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist. Dabei wenden die Experten in der Regel ein Verfahren an, das die Sachwerte, die in einem Objekt verbaut sind, zu Herstellkosten bewertet und daraus den Objektwert ableitet. Je spezifischer eine Immobilie ist, desto schwerer ist sie zu bewerten, weshalb die Konsultation eines Sachverständigen in vielen Fällen unerlässlich und für beide an einer Transaktion beteiligten Parteien nützlich ist.

Entsteht ein Schaden am Objekt, der durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, wird in der Regel – zumindest bei größeren Beträgen – ein Sachverständiger der Assekuranz vor Ort zur Prüfung geschickt. Der Experte bemisst dabei, ob ein Schaden entstanden ist, wie groß er ausfällt und ob die Angaben des Versicherungsnehmers zum Hergang der Schadensursache den Tatsachen entsprechen.

Kreditentscheidung

Die Kreditentscheidung ist die Entscheidung der Bank, bei der ein Antrag auf die Vergabe eines Immobilienkredites gestellt wurde darüber, ob die Finanzierung zugesagt wird oder nicht. Im Vorfeld der Kreditentscheidung führt das Institut dabei eine umfangreiche Prüfung durch, die auf den Rahmenbedingungen des Vorhabens genauso beruht wie auf den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers und auf den Abfragen einschlägiger Wirtschaftsauskunfteien. Im Antragsprozess müssen Verbraucher deshalb verschiedene Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen machen.

Das Vorhaben wird von der Bank daraufhin geprüft, ob der Erwerb der Immobilie zu einem angemessenen Preis erfolgt und ob alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Dabei ist besonders wichtig, welcher Teil der Investitionskosten über ein Darlehen abgesichert wird und wie viel Eigenkapital der Kreditnehmer bereitstellen kann. Der Beleihungsauslauf dient Kreditinstituten als Maßstab dafür, wie hoch das Risiko eines effektiven Forderungsausfalls ist: Je höher der Kreditanteil ausfällt, desto höher ist aus Sicht der Bank auch das Risiko. Finanzierungen mit einem großen Fremdkapitalanteil sind deshalb zum einen immer teurer und werden zum anderen auch häufiger nicht bewilligt.

Das Einkommen des Kreditnehmers ist eine weitere Schlüsselgröße im Prüfungsprozess. Die laufenden Einnahmen müssen ausreichen, um den Kapitaldienst dauerhaft und ohne Schwierigkeiten bedienen zu können. Auch muss zusätzlicher Spielraum vorhanden sein, mit dem eventuelle Zusatzbelastungen wie etwa ungeplanter Nachwuchs oder eine Verteuerung des Darlehens durch einen Anstieg der Zinsen gedeckt werden können. Vorteilhaft ist ein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit, die bereits seit zwei Jahren ausgeübt wird und nicht zeitlich befristet ist. Freiberufler und Selbstständige werden deshalb bei der Kreditprüfung strenger beurteilt als Angestellte.

Die Abfrage der Daten einschlägiger Auskunfteien wie etwa der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) rundet die Kreditprüfung ab und mündet dann in Kombination mit den vorherigen Prüfungen in die Kreditentscheidung. Eine negative Zahlungshistorie ist dabei ein Ausschlusskriterium für die Vergabe von Krediten. Scorewerte dienen in vielen Fällen dazu, den Aufschlag auf den Darlehenszins zu ermitteln, der besonders bei Finanzierungen mit einem hohen Beleihungsauslauf regelmäßig verlangt wird.

Vermögensplanung

Unter der Vermögensplanung wird die ganzheitliche Planung der persönlichen Finanzen verstanden. Sie umfasst Konzepte von der kurzfristigen Existenzsicherung bis hin zur Altersvorsorge. Der Erwerb einer Immobilie spielt in der Vermögensplanung eine sehr große Rolle und hat weitreichende Konsequenzen auf die anderen Maßnahmen, die im Rahmen des Vermögensaufbaus getroffen werden. Es spielt dabei eine nur untergeordnete Rolle, ob eine Immobilie selbst genutzt oder an Dritte vermietet wird.

Immobilien sind als Sachwert gegen Inflation und Krisen gefeit, bieten allerdings im Vergleich zu anderen Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen nur sehr geringe Erträge. Wer eine Immobilie erwirbt und dazu eine Hypothek aufnimmt, bindet einen wesentlichen Teil seiner regelmäßigen Sparleistung. Eine Immobilie allein kann allerdings keine hinreichende Altersversorgung bieten, da zur Deckung der Lebenshaltungskosten weitere Einnahmen erforderlich sind. Immobilienbesitzer müssen deshalb zwingend weitere Maßnahmen treffen. Diese effektiv und bedarfsgerecht zu konzeptionieren, ist ein wesentlicher Bestandteil der Vermögensplanung.

Sofern zum Immobilienerwerb die staatlich geförderte Eigenheimrente genutzt wird, steht diese für die Altersvorsorge nicht zur Verfügung. Dann müssen entsprechend andere Maßnahmen getroffen werden. Private Rentenversicherungen sind dabei ebenso geeignet wie Kapitallebensversicherungen. Auch durch regelmäßige Einzahlungen in Fondssparpläne kann ein Vermögen aufgebaut werden. Zu beachten ist bei jeder Variante, dass nicht in offene Immobilienfonds investiert werden sollte, damit der Anteil am Vermögens-Portfolio, der in dieser Anlageklasse gebunden ist, nicht zu groß wird. Aktien und Renten sowie ggf. Rohstoffe bieten sich deshalb besonders gut an. Sicherheitsorientierte Anleger investieren in Banksparpläne.

Die Vermögensplanung sollte sicherstellen, dass spätestens am Ende des Erwerbslebens die Immobilie vollständig bezahlt ist und darüber hinaus ein sicheres, lebenslanges und ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht. Während der gesamten Phase des Vermögensaufbaus darf es dabei nie zu finanziellen Engpässen kommen – die Bildung von Reserven ist deshalb unerlässlich. Wer sich die vollständige Vermögensplanung nicht selbst zutraut, kann seinen Bank-oder Finanzberater konsultieren.