Sondertilgungsrecht

Als Sondertilgungsrecht wird das in einem Darlehensvertrag manifestierte Recht des Kreditnehmers gegenüber der darlehensgebenden Bank bezeichnet, das zur Leistung von Tilgungszahlungen berechtigt, die über den gewöhnlichen und regelmäßigen Kapitaldienst, der vom Kreditnehmer gezahlt wird, hinausgehen. Je nach Ausgestaltung können die Sondertilgungen dabei zu einem oder mehreren bestimmten und exakt definierten Zeiträumen vorgenommen werden oder aber jederzeit geleistet werden. Eine Pflicht zur Leistung besteht allerdings in keinem Fall, das Sondertilgungsrecht versteht sich als Option, deren Ausübung vollständig im Ermessen des Darlehensnehmers liegt.

Die Leistung von Sondertilgung zusätzlich zum gewöhnlichen Kapitaldienst ist für den Kreditnehmer immer dann lohnenswert, wenn zum einen ausreichend Kapital zur Verfügung steht und zum anderen der Darlehenszins höher ist als der Zins, zu dem dieses Kapital angelegt werden kann. Bei gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen kann sich die Sondertilgung deshalb lohnen, wenn der Marktzins im Zeitverlauf fällt, der Darlehenszins aufgrund einer Zinsbindung aber konstant ist. In diesem Fall ist das Sondertilgungsrecht auch in Verbindung mit einer Umschuldung von Bedeutung: Wird bei einer anderen Bank ein neues Darlehen aufgenommen, kann mit diesem eine Hypothek, die ein Sondertilgungsrecht vorsieht, abgelöst werden. Voraussetzung ist dabei allerding, dass im Darlehensvertrag keine Begrenzung der Sonderzahlungen vorgesehen ist.

Das Sondertilgungsrecht stellt aus Sicht der darlehensgebenden Bank ein Risiko dar, da bei Leistung einer Sonderzahlung durch den Kreditnehmer die Refinanzierung möglicherweise zu schlechteren Konditionen durchgeführt werden muss. Deshalb sind Sondertilgungsrechte bei vielen Banken mit einem Kostenaufschlag verbunden. Dieser wird allerdings oft nicht explizit mit der Tilgungsoption in Verbindung gebracht und durch einen insgesamt höheren Darlehenszinssatz realisiert.

Sondertilgungsrechte ohne Begrenzung finden sich besonders häufig bei Darlehensprogrammen der öffentlichen Hand wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Werden die Darlehenszinsen durch Haushaltsmittel subventioniert, erscheint die Sondertilgung aus Sicht des Staates kostengünstig und wird deshalb ohne Restriktionen angeboten.

Sturmversicherung

Die Sturmversicherung ist neben der Feuerversicherung und der Leitungswasserversicherung ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie versichert den Besitzer einer Immobilie gegen Schäden an seinem Objekt, die durch Sturm und Hagel entstehen. Ein Sturm ist dabei definiert als eine Luftbewegung mit mindestens Windstärke 8. Hagel ist nicht genauer definiert. Die Police erfordert im Falle eines Sturmschadens den Nachweis, dass tatsächlich ein Sturm stattgefunden hat. Dieser Nachweis kann entweder durch Aufzeichnungen von Wetterstationen, die in der Nähe des beschädigten Objektes befindlich sind oder aber durch Beschädigungen an umliegenden Gebäuden erbracht werden. Die Sturmversicherung ist aufgrund des potenziell großen Finanzvolumens, das ein Schaden durch starken Wind annehmen kann, unerlässlich und wird von Banken bei der Vergabe von Krediten zwecks der Immobilienfinanzierung zwingend vorausgesetzt.

Der Leistungsumfang einer Sturmversicherung kann grundsätzlich zwischen den einzelnen Anbietern auf dem Markt variieren, schließt jedoch bestimmte Sachverhalte immer mit ein. So zahlt die Police Schadenminderungskosten und übernimmt die Kosten für notwendige Aufräum- und Abbruchkosten. Kann eine Immobilie aufgrund eines großen Sturmschadens – z.B. aufgrund eines komplett abgedeckten Daches – vorübergehend nicht bewohnt werden und darüber hinaus nicht sachgerecht verschlossen werden, kommt die Versicherung auch für die Kosten der dann notwendigen Bewachung des Objektes auf.

Bei Gebäuden, die nicht der Selbstnutzung durch den Eigentümer sondern der Vermietung an Dritte dienen, kommt die Versicherung bei entsprechendem Einschluss in den Versicherungsvertrag auch für den Mietausfall auf, der entsteht, wenn ein Objekt zeitweise nicht bewohnt werden kann. Je nach Vertrag wird dabei entweder eine Pauschale gezahlt oder aber der tatsächliche Mietausfall berechnet. Weiterhin deckt die Sturmversicherung auf Wunsch auch die Kosten eines Sachverständigen ab, der den Schaden begutachtet und Empfehlungen an den Ombudsmann der Versicherung ausspricht, sofern um die Deckung eines Schadensfalls gestritten wird. Der Vergleich verschiedener Anbieter ist aufgrund des großen Marktes für Wohngebäudeversicherungen in Deutschland unbedingt zu empfehlen. Keinesfalls sollte vorbehaltlos das Angebot der darlehensgebenden Bank, das diese in Kooperation mit einer Assekuranz unterbreitet, angenommen werden.

Inflationsbindung

Als Inflationsbindung wird die in einem Mietvertrag getroffene Vereinbarung bezeichnet, nach der der Vermieter einer Immobilie die Miete für das Objekt in Abhängigkeit von der allgemeinen Preisentwicklung anheben darf. Die Preisentwicklung wird dabei in der Regel an der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes, dem so genannten Verbraucherpreisindex, gemessen. Der Vermieter darf bei einem Anstieg des Indexes um beispielsweise drei Prozent die Kaltmiete um drei Prozent erhöhen. Die Erhöhung tritt dann je nach Ausgestaltung des Vertrages mit einigen Monaten bis hin zu einem Jahr Verzögerung in Kraft. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Anhebung der Miete vorzunehmen. Gleichzeitig ist die Erhöhung der Miete jedoch auf den Anstieg der Verbraucherpreise begrenzt.

Auch der Mieter kann das Recht haben, die Miete an die Preisentwicklung anzupassen. Dies ist jedoch in der Regel nur dann vorteilhaft, wenn die Preise auf breiter Front sinken und in eine anhaltende deflationäre Entwicklung übergehen, was ausgesprochen selten und wenn dann meist nur von kurzer Dauer ist. Die Bindung an den Verbraucherpreisindex bietet allen Beteiligten Vorteile: Der Vermieter kann sich sicher sein, auch im Falle steigender Preise sein inflationsbereinigtes Vorsteuereinkommen stabil zu halten, wodurch sich der Charakter einer Immobilie als Sachwert zusätzlich zeigt. Der Mieter wiederum kann sich sicher sein, dass keine Anhebungen der Miete über den allgemeinen Preisanstieg hinaus erfolgt und die Belastung durch die Kosten für Wohnraum bei einer üblichen Einkommensentwicklung konstant bleibt.

Ungünstig ist die Inflationsbindung für den Mieter dann, wenn aufgrund der lokalen wirtschaftlichen Situation damit zu rechnen ist, dass die Einkommen deutlich langsamer ansteigen als der gemessene Verbraucherpreisindex des gesamten Bundesgebietes. Insbesondere in Regionen mit schwacher ökonomischer Struktur ist dies anzunehmen. Für den Vermieter lohnt sich in diesen Fällen die Inflationsbindung allerdings auch nicht, da von einer sinkenden Nachfrage nach dem mit der Preiskomponente ausgestatteten Wohnraum auszugehen ist.

Tilgungszeitraum

Als Tilgungszeitraum wird derjenige Zeitabschnitt bezeichnet, der zwischen der Auszahlung eines Darlehens und seiner vollständigen Tilgung durch den Darlehensnehmer liegt. Im Bereich der privaten Baufinanzierung finden sich häufig sehr lange Tilgungszeiträume von mitunter mehreren Jahrzehnten, da die absolut zur Finanzierung einer Immobilie notwendigen Darlehensbeträge groß sind und das Volumen anderer Kredite, wie beispielsweise Verbraucherdarlehen, deutlich übersteigen. Der Tilgungszeitraum wird in Absprache mit der Bank, die den Kredit vergibt, festgelegt und hat weitreichenden Einfluss auf die Finanzierung. Je länger der Tilgungszeitraum ist, desto niedriger fällt ceteris paribus auch der zu leistende Kapitaldienst aus. Umgekehrt führt ein kurzer Zeitraum zu hohen Raten, die vom Kreditnehmer an die Bank zu entrichten sind. Der Tilgungszeitraum wird deshalb bei der Konzeption einer Baufinanzierung an die finanziellen Verhältnisse des Darlehensnehmers angepasst: Steht ein hohes Einkommen zur Verfügung, wird in der Regel wert auf eine schnelle Tilgung gelegt, da sich die Gesamtkosten des Kredites in Bezug auf zu zahlende Sollzinsen dadurch verringern. Ist das Budget umgekehrt gering, wird ein langer Tilgungszeitraum vereinbart, der zu geringeren Raten führt.

Der Tilgungszeitraum sollte die persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers berücksichtigen und in einen umfassendes und übergeordnetes Konzept für die private Finanz- und Vermögensplanung eingebettet werden. Insbesondere sollte das Lebensalter berücksichtigt werden, das bei Tilgung des Darlehens erreicht ist: Ist der Kreditnehmer dann schon im fortgeschrittenen Alter, besteht die Gefahr, dass die Tilgung bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht beendet ist und dann aus möglicherweise knapp bemessenen Altersbezügen weiterhin hohe Belastungen durch den Kapitaldienst zu tragen sind, die das verfügbare Einkommen massiv einschränken. Wer über das Erwerbsleben hinaus finanzieren will, sollte deshalb unbedingt für eine ausreichende Finanzmittel-Versorgung auch im Alter sorgen, damit die Konzeption des Eigenheims nicht ins Wanken gerät.

Zusammen mit der Bank oder dem Finanzierungsvermittler können Kunden den Kapitaldienst und die Gesamtkosten eines Darlehens unter Berücksichtigung verschiedener Tilgungszeiträume kalkulieren und die für sie beste Lösung ermitteln.

Renovierungsdarlehen

Als Renovierungsdarlehen wird umgangssprachlich ein Kredit verstanden, welcher der Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen an einem Gebäude dient. Zu den Reservierungsmaßnahmen zählen dabei grundsätzliche alle baulichen Maßnahmen, die einer Erhöhung des Wohnwertes dienen. Von der Instandsetzung von Fenstern, Teilen der Fassade oder des Daches bis hin zu Ausbesserungen am Fussboden oder den Innenwänden kann durch die Maßnahmen grundsätzlich alles abgedeckt werden. Renovierungsdarlehen werden nicht immer grundpfandrechtlich besichert, sondern mitunter auch über einen gewöhnlichen Verbraucherkredite abgewickelt. Insbesondere dann, wenn zum Zeitpunkt der Renovierung die Immobilie stark beliehen ist, kann auch kein erstrangiger Grundbucheintrag erfolgen. Durch die fehlende Besicherung mit einem Sachwert steigt der Zinssatz des Darlehens an, sodass Renovierungsdarlehen in der Regel deutlich teurer sind als gewöhnliche Hypothekenfinanzierungen.

Renovierungsdarlehen machen insbesondere dann Sinn, wenn ein Objekt vom Eigentümer zunächst selbst bewohnt wurde und dann im Anschluss an Dritte vermietet werden soll und die notwendigen Maßnahmen, die vor Übergabe des Objektes zu ergreifen sind, entweder nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können oder aber die Deckung zu einer unverhältnismäßigen Verknappung der Geldreserven des Eigentümer führen würde. Sofern keine größeren baulichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und sich die Renovierungsmaßnahmen auf die Tapezierung von Wänden, das Aufbringen von Farbe und anderen kleineren Arbeiten beschränkt, fallen die Kosten gering aus und die Finanzierung stellt keine große Belastung dar.

Bei der Konzeption einer Baufinanzierung sollten notwendige Renovierungsarbeiten nach Möglichkeit in die private Finanzplanung miteinbezogen werden. Grundsätzlich kann dabei angesetzt werden, dass jeder einzelne Raum eines Objektes alle sieben Jahre vollständig neurenoviert werden muss. Räume, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, beispielsweise die Küche, sollten sogar alle fünf Jahre renoviert werden. Die Kosten des Renovierungsdarlehens sollten deshalb frühzeitig berücksichtigt werden, damit keine Engpässe auftreten.

Der Zinssatz bei Krediten, die nicht grundpfandrechtlich besichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt und der persönlichen Bonität des Kreditnehmers.

Franken-Finanzierung

Als Franken-Finanzierung werden Fremdwährungsdarlehen bezeichnet, die auf den Schweizer Franken (CHF) lauten. Das primäre Ziel dieser Finanzierungsform ist es, die Zinsdifferenz zwischen dem Euroraum und der Schweiz zu nutzen, da das Zinsniveau in der Schweiz traditionell niedriger liegt. Wie bei allen Fremdwährungsdarlehen ergeben sich hieraus spezifische Chancen und Risiken, die die Gesamtkosten der Immobilienfinanzierung massiv beeinflussen können. Zu Beginn der Laufzeit profitiert der Darlehensnehmer unmittelbar von der geringeren Zinslast. Solange potenzielle Kursverluste des Euro gegenüber dem Franken diese Zinsdifferenz nicht überschreiten, bleibt das Modell gegenüber einer klassischen Euro-Finanzierung wirtschaftlich vorteilhaft.

Wechselkursdynamik und Auswirkungen auf die Restschuld

Die Entwicklung an den Devisenmärkten ist der entscheidende Faktor für den Erfolg einer Franken-Finanzierung. Wertet sich der Euro gegenüber dem Schweizer Franken ab, erhöht sich die Schuldenlast rein rechnerisch, da der Kreditnehmer mehr Euro aufwenden muss, um die auf Franken lautenden Verbindlichkeiten zu bedienen. Im umgekehrten Fall, wenn der Euro an Wert gewinnt, sinkt die reale Schuldenlast. In einem solchen Szenario werden Teile der Kapitalschuld ohne tatsächliche Tilgungsleistung effektiv reduziert. Da der Schweizer Franken aufgrund der soliden Haushaltspolitik der Schweiz als „Sicherer Hafen“ gilt, ist er weniger volatil als viele andere Währungen, unterliegt aber dennoch den globalen Marktmechanismen.

Aktives Devisenmanagement und Konvertierung

In der Praxis werden Franken-Finanzierungen häufig durch ein aktives Devisenmanagement begleitet. Hierbei überwachen Banken oder spezialisierte Dienstleister die Währungspositionen und schichten diese bei Bedarf um. Droht eine ungünstige Kursentwicklung, kann das Darlehen vorübergehend oder dauerhaft in Euro oder eine andere Fremdwährung, wie etwa den japanischen Yen, konvertiert werden. Diese Flexibilität soll Verluste begrenzen und Gewinnchancen aus Kursbewegungen maximieren. Eine solche Strategie setzt jedoch eine kontinuierliche Marktbeobachtung und schnelle Reaktionsfähigkeit voraus.

Risikovorsorge und Eigenkapitalanforderungen

Aufgrund der inhärenten Währungsrisiken stellen Banken bei Franken-Finanzierungen deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit. Während Euro-Finanzierungen oft mit geringen Eigenmitteln möglich sind, ist bei Fremdwährungsdarlehen ein Eigenkapitalanteil von mindestens 30 Prozent der Investitionskosten die Regel. Dieser Puffer dient dazu, mögliche währungsbedingte Erhöhungen der Darlehensschuld abzufedern, damit das Objekt nicht kurzfristig unterbesichert ist. Eine Franken-Finanzierung erfordert daher neben einer stabilen Liquidität auch eine hohe Risikotragfähigkeit des Kreditnehmers.

FAQ

Ist eine Franken-Finanzierung heute noch so attraktiv wie früher?

Die Attraktivität hängt stark von der aktuellen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank im Vergleich zur Schweizerischen Nationalbank ab. In Phasen, in denen sich die Zinssätze beider Wirtschaftsräume annähern, schwindet der Kostenvorteil, während das Währungsrisiko in vollem Umfang bestehen bleibt, weshalb die Differenz genau kalkuliert werden muss.

Was passiert, wenn die Schweiz den Mindestkurs des Franken zum Euro ändert?

Solche geldpolitischen Entscheidungen können zu sprunghaften Kursänderungen führen. Ein plötzliches Erstarken des Frankens kann die Restschuld eines Euro-Einkommensbeziehers innerhalb weniger Minuten um zweistellige Prozentbeträge erhöhen, was die größte Gefahr dieses Finanzierungsmodells darstellt.

Kann ich eine Franken-Finanzierung für jede Art von Immobilie nutzen?

Theoretisch ja, jedoch beschränken viele Banken dieses Angebot auf hochwertige Immobilien und Kunden mit überdurchschnittlicher Bonität. Da das Risiko für das Kreditinstitut höher ist, wird die Immobilie selbst oft vorsichtiger bewertet, was den maximalen Kreditrahmen einschränken kann.

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Wohngebäudeversicherung und stellt für jeden Immobilieneigentümer eine unverzichtbare Absicherung dar. Ihr Schutzbereich umfasst Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Implosion oder Explosion entstehen. Ebenso sind Beschädigungen am Gebäude abgedeckt, die durch das Herabstürzen von Flugobjekten oder deren Teilen verursacht werden. Ein wesentliches Kriterium für den Versicherungsschutz bei Brandschäden ist die Existenz eines offenen Feuers. Da die Feuerversicherung das primäre Risiko der totalen Zerstörung abdeckt, verlangen Banken in der Regel den Nachweis dieser Police als zwingende Voraussetzung für die Gewährung eines Immobiliendarlehens.

Leistungsausschlüsse und vertragliche Pflichten

Der Versicherungsschutz entfällt explizit, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Sorgfaltspflichten grob verletzt hat. Brandschäden, die auf das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen, nicht gelöschte Zigaretten oder das Zünden von Feuerwerkskörpern innerhalb der Wohnräume zurückzuführen sind, werden im Regelfall nicht von der Police abgedeckt. Im Gegensatz dazu hat die aktuelle Rechtsprechung den Schutzbereich erweitert: Brände, die durch das versehentliche Nicht-Ausschalten elektrischer Geräte entstehen, werden heute üblicherweise in den Versicherungsschutz einbezogen.

Kostenstruktur und Integration in die Gebäudepolitik

Die Höhe der Versicherungsprämien orientiert sich maßgeblich an der Größe des Wohnraums sowie am Alter des Gebäudes. Neubauten lassen sich meist günstiger versichern, während ältere Objekte aufgrund veralteter technischer Installationen ein höheres Brand- und Blitzschlagrisiko bergen und somit höhere Kosten verursachen. Trotz dieser Unterschiede ist die Feuerversicherung als reine Risikoversicherung im Verhältnis zum versicherten Wert kostengünstig und belastet das Budget des Eigentümers nur geringfügig. In der Praxis wird die Feuerversicherung meist im Verbund mit Absicherungen gegen Leitungswasser, Sturm und Hagel abgeschlossen. Oft unterbreitet die finanzierende Bank direkt ein entsprechendes Angebot. Erfolgt der Abschluss extern, muss dem Kreditinstitut der Versicherungsschein zwingend vor der Auszahlung des Darlehens als Sicherheitsnachweis vorgelegt werden.

FAQ

Ist die Feuerversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Obwohl es in den meisten deutschen Bundesländern keine gesetzliche Pflichtversicherung für Wohngebäude mehr gibt, fordern Kreditinstitute im Rahmen der Baufinanzierung ausnahmslos eine Feuerversicherung. Ohne diesen Schutz würde das Gebäude im Falle eines Totalschadens als Kreditsicherheit wegfallen, was für Bank und Eigentümer ein untragbares Risiko darstellt.

Was versteht man unter der sogenannten Feuerrohbauversicherung?

Während der Bauphase besteht ein erhöhtes Risiko für Brände, etwa durch Schweißarbeiten oder Blitzschlag in den Rohbau. Die Feuerrohbauversicherung schützt den Bauherrn während dieser kritischen Zeit und ist bei vielen Anbietern beitragsfrei in die spätere Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, sofern der Vertrag bereits vor Baubeginn unterzeichnet wurde.

Wie wird die Versicherungssumme korrekt ermittelt?

Die Versicherungssumme wird meist nach dem sogenannten Wert 1914 in Goldmark berechnet, um den Neubauwert der Immobilie unabhängig von der Inflation abzubilden. Auf Basis dieses fiktiven Wertes und des aktuellen Baupreisindex wird sichergestellt, dass die Entschädigung im Schadensfall ausreicht, um ein Gebäude gleicher Art und Güte zu heutigen Preisen wieder aufzubauen.

Objektbewertung

Die Objektbewertung bezeichnet die Ermittlung des angemessenen Marktwertes für eine Immobilie. Dabei können unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen. In Deutschland finden in der Regel das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren am häufigsten Anwendung. Das Vergleichswertverfahren wird insbesondere zur Bewertung unbebauter Grundstücke genutzt und setzt voraus, dass in der unmittelbaren Umgebung des zu bewertenden Objektes ausreichend vergleichbare Grundstücke existieren, denen ein zuverlässiger Marktwert zugeordnet werden kann. Dieser wird aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ermittelt, die in der Vergangenheit bei Transaktionen registriert wurden. Das Vergleichswertverfahren kann nicht angewendet werden, wenn keine vergleichbaren Objekte zur Verfügung stehen und ist deshalb in der Praxis umso mehr geeignet, je weniger spezifisch eine Immobilie ist.

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie ausschließlich über die mit dem Objekt erzielbaren Erträge ermittelt und bezieht sich nur auf das Gebäude, während das Grundstück nach dem obigen Vergleichswertverfahren bewertet wird. Das Ertragswertverfahren wird häufig bei Krankenhäusern, Hotels oder ähnlichen Objekten genutzt und setzt eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse voraus. Die Bewertung kann deshalb nur dann vorgenommen werden, wenn konkrete Größen wie der Cash-Flow, der von einer Unternehmung bei Nutzung des Gebäudes erzielt werden kann, bekannt sind. Das Ertragswertverfahren kommt in der Praxis sehr häufig zur Anwendung.

Beim Sachwertverfahren ist der Wert der einzelnen Bestandteile eines Gebäudes nach den anzunehmenden Herstellungskosten zu ermitteln, wobei ggf. eine angemessene Abschreibung vorgenommen werden muss, sofern es sich nicht um einen Neubau handelt. Das Grundstück, auf dem eine nach dem Sachwertverfahren zu bewertende Immobilie steht, ist nach dem Vergleichswertverfahren zu bewerten. Das Sachwertverfahren kommt häufig bei privat genutzten Immobilien zur Anwendung.

In Deutschland sind alle drei genannten Verfahren durch die Wertermittlungsverordnung normiert. Die Norm regelt, welche Maßstäbe und Bewertungsansätze zu nutzen sind und schränkt damit den Ermessensspielraum deutlich ein, sodass die Verfahren grundsätzlich als zuverlässig eingestuft werden können.

Wertsteigerung

Bei Erwerb oder Bau einer Immobilie ist es wichtig, nicht nur den Wert über den Lauf der Jahre zu erhalten, sondern auch nicht zuletzt mit Hinblick auf steigende Inflationsraten und infrastrukturelle oder demografische Veränderungen zu steigern. Dabei sollten (künftige) Bauherren darauf achten, dass sie hochwertige und beständige Materialien verwenden und einfach zu vergrößernde Wohnflächen gewährleisten, etwa durch leichte Trennwände oder flexible Schiebeelemente. Wenn nämlich die Kinder ausgezogen sind und das Haus eventuell vermietet werden soll, können größere und weniger unterteilte Wohnflächen höhere Mieteinnahmen erbringen. Vor allem im Hinblick auf eine steigende Anzahl älterer Menschen sind große und nicht stark verwinkelte Wohnflächen leichter umzubauen, wenn es um den nachträglichen Einbau von Rollstuhlrampen etc. geht (Stichwort barrierefreies Wohnen).

Auch die Wahl des Bau- bzw. Standortes der Immobilie kann helfen, den Wert nachträglich zu steigern. Die Verschiebung und Prognosen bezüglich des Zuzugs und Wegzugs von Einwohnern für bestimmte Städte und Regionen, wie aber auch das Ansiedeln von Industrie sind dabei wichtige Hilfsmittel. Auch die soziale Struktur der näheren und weiteren Umgebung kann den Wert einer Immobilie steigern oder auch schmälern.

Qualitätssprünge erfahren Immobilien laut Experten auch dann, wenn sie großzügige Küchen und Badezimmer (am besten Dusche und Badewanne) vorweisen. Weiterhin sind im Hinblick auf Kleinfamilien mit hohem Einkommen und dem Wunsch nach stadtnahem Wohnen (also nicht direkt im Zentrum, dafür aber im Grünen und mit guter Anbindung) Terrassen und große Balkone ein weiteres Plus.

Der zunehmende Anteil an Singles und Alleinerziehenden muss nicht zwangsläufig auch die Nachfrage nach kleinen Wohneinheiten nach sich ziehen. Da auch diese Personengruppen mittlerweile gut verdienen, suchen auch sie eher großzügig geschnittene Wohneinheiten. Egal ob Singles oder Großfamilien, Reihenhaus oder Appartement. Bauherren sollten infrastrukturelle Trends beobachten und Fakten wie Einkaufsmöglichkeiten, Anbindung durch öffentlichen Nahverkehr bzw. Autobahnen aber eben auch Anbaumöglichkeiten- und Kosten stets in Betracht ziehen, wenn sie eine Immobilie kaufen oder bauen möchten.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass der Ausbau, die Förderung sowie die Nutzung regenerativer Energieträger sowohl in der industriellen als auch in der privaten Energieerzeugung Priorität haben. Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht wurden Energieversorger dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen zu einem staatlich garantierten Festpreis pro Kilowattstunde in ihre Netze aufzunehmen. Durch diese im Vergleich zu konventionellen Energieträgern attraktive Vergütung soll die Wirtschaftlichkeit von Ökostrom gestärkt und dessen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Strom aus Kohle oder Kernkraft nachhaltig gefördert werden.

Staatliche Förderung für Bauherren und Unternehmen

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen, Windparks oder Wasserkraftwerken wird durch staatliche Subventionen unterstützt, die sowohl Unternehmen als auch privaten Bauherren zugutekommen. Diese Förderung umfasst nicht nur die garantierten Einspeisevergütungen je erzeugter Einheit, sondern bietet auch finanzielle Anreize für Anlagen zur privaten Stromversorgung. Bauherren haben hierbei Zugriff auf zinsgünstige Darlehen für die Installation von Solarsystemen oder anderen regenerativen Anlagen. In Bezug auf die Netzeinspeisung besteht zudem die Möglichkeit, nicht nur den Eigenbedarf zu decken, sondern auch umliegende Gebäude mit Ökostrom zu versorgen und dafür entsprechende Vergütungen zu erhalten. Die Erweiterung bestehender Anlagen durch neue Module kann dabei besonders vorteilhaft sein, da sich die Förderzeiträume für die neu installierten Komponenten entsprechend verlängern.

Vielfalt der Energiequellen und langfristige Vorteile

Regenerative Energie wird nicht ausschließlich aus Sonnenlicht, Wind oder Wasser gewonnen; auch Biogas, Geothermie und Energie aus Haushaltsabfällen zählen zu diesen nachhaltigen Quellen. Für Bauherren ergeben sich daraus vielfältige Möglichkeiten, durch staatliche Förderungen und steuerliche Vergünstigungen eine langfristig verlässliche und weitgehend autarke Energieversorgung aufzubauen. Neben der Unabhängigkeit von schwankenden Öl- und Gaspreisen bietet die Nutzung erneuerbarer Energien den Vorteil, direkt an technischen Innovationen und künftigen gesetzlichen Weiterentwicklungen teilzuhaben.

FAQ

Welche primären Vorteile bietet das EEG für private Hausbesitzer?

Das Gesetz garantiert Hausbesitzern über einen Zeitraum von 20 Jahren feste Vergütungssätze für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Zudem profitieren Bauherren von zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank, welche die Anschaffungskosten für moderne Photovoltaik- oder Erdwärmeanlagen deutlich senken.

Was zählt neben Wind und Sonne noch zu den förderfähigen Energiequellen?

Zu den förderfähigen Quellen gehören unter anderem Biomasse, Deponiegas, Klärgas sowie die Geothermie und Energie aus Wasserkraft. Diese Vielfalt ermöglicht es Bauherren, die für ihren Standort und Immobilientyp effizienteste Technologie zur regenerativen Energiegewinnung zu wählen.

Wie wirkt sich eine spätere Erweiterung der Anlage auf die Förderung aus?

Für neu hinzugefügte Module oder Anlagenteile beginnt in der Regel ein eigener Förderzeitraum, der unabhängig von der ursprünglichen Anlage kalkuliert wird. Somit können Bauherren ihre Energiekapazitäten schrittweise ausbauen und für die neuen Komponenten erneut die langfristigen Vergütungssätze sichern.