Eine Dread-Disease-Versicherung versteht sich als Police, die dem Inhaber bei Eintritt fest definierter, in der Regel gravierender Erkrankungen eine bestimmte Versicherungssumme auszahlt. Beispiele für die in einem Dread-Disease-Vertrag versicherten Krankheiten sind Krebs, Leber- und Lungenerkrankungen aber auch bestimme fallbezogene gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Regelmäßig nicht eingeschlossen sind Erkrankungen des Rückens sowie psychische Störungen.
Die Beiträge der Policen richten sich analog zu denen anderer personenbezogener Risikoversicherungen nach Merkmalen wie Alter und Geschlecht. Weiterhin variieren die Kosten nach der Anzahl der im Vertrag einbezogenen Krankheiten. Die Aufwendungen können steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden, sofern die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen nicht bereits anderweitig ausgeschöpft sind.
Die Dread-Disease Police eignet sich für Bauherren ebenso wie für Hauptverdiener mit bestehender Hypothekenbelastung insbesondere dann, wenn eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann, weil zum Beispiel bestimmte von den Assekuranzen als Ausschlusskriterium definierte medizinische Befunde vorliegen. Die Versicherung bietet so einen weitreichenden Schutz auch für belastete Personen. Weiterhin eigen sich die Policen insbesondere für Angehörige wenig riskanter Berufe, worunter insbesondere Bürokräfte fallen.
In der Regel erfolgt bei der Diagnose einer der im Vertrag definierten Krankheiten eine einmalige Kapitalauszahlung an den Versicherten, unabhängig davon, ob dieser durch die Erkrankung in der Fähigkeit zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtig ist oder nicht. Eine Verrentung des Auszahlbetrages ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung der Dread-Disease-Versicherung erfolgt im Vergleich zu der Prozedur bei Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen relativ schnell und deutlich weniger bürokratisch.
Für junge Bauherren, die den Versicherungsschutz nur für eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen, ergibt sich eine relativ kostengünstige Absicherungsmöglichkeit. Insbesondere die anfänglich hohen Tilgungslasten können so abgesichert werden. Je länger der Versicherungsschutz in Anspruch genommen wird und je älter der Versicherungsnehmer bei Ablauf der Police ist, desto mehr verlangen die Anbieter.