Als Deckungssumme wird derjenige Geldbetrag verstanden, der im Falle des Ablebens des Bauherren von dessen Lebensversicherung an die begünstigte Person ausbezahlt wird. Begünstigt sind in der Regel sowohl die Bank, die das Bauvorhaben mit einer Hypothek finanziert hat, als auch die Hinterbliebenen des Verstorbenen.

Die Deckungssumme einer Lebensversicherung wird vom Versicherungsnehmer mit der Assekuranz individuell vereinbart und kann grundsätzlich in beliebiger Höhe abgeschlossen werden. In der Regel erfolgt die Bemessung einer Kalkulation, die zielgerichtet versucht, den Kapitalbedarf im Leistungsfall zu ermitteln. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass zum einen die valutierende Darlehensschuld in voller Höhe getilgt und zum anderen den Hinterbliebenen eine wirtschaftliche Existenz gesichert werden kann. Die meisten Deckungssummen, die bei in der Bundesrepublik abgeschlossenen Lebensversicherungen vereinbart werden, belaufen sich auf Beträge zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Die Todesfallleistung einer Lebensversicherung ist maßgeblich für die Höhe der vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Prämie.

In vielen Fällen entspricht die Deckungssumme der Ablaufleistung der mit der Risikopolice zusammen abgeschlossenen Kapitallebensversicherung, so dass sich für die Angehörigen des Versicherungsnehmers ein bestimmter Vermögensstatus auch dann sichern lässt, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Police verstirbt und sein Einkommen wegfällt. Da im Zeitverlauf der valutierende Kreditbetrag sinkt, sind viele Policen mit einer dynamischen Beitragsgestaltung versehen. Dabei kann entweder der Beitrag zur Risikoversicherung im Zeitverlauf sinken (weil die Deckungssumme mit jeder geleisteten Kreditrate sinkt) oder aber die Einzahlung in den kapitalbildenden Teil der Police erhöht sich. In letzterem Fall beläuft sich die Leistung des Versicherungsnehmers dann während der gesamten Laufzeit der Police auf einen identischen Betrag.

Die Deckungssumme sollte keinesfalls zu niedrig angesetzt werden, auch wenn gerade in den ersten Jahren des Tilgungszeitraumes die Mittel vieler Bauherren begrenzt sind. Eine zu geringe Todesfallleistung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die zurückbleibenden Angehörigen nicht nur die finanzierte Immobilie verlieren, sondern auch darüber hinaus in existenzielle Nöte geraten.