Banken sind berechtigt, die Forderungen aus Kreditverträgen an Dritte weiterzuverkaufen. Diese Praxis ist vor allem in den USA gängig, kommt aber auch in Deutschland zur Anwendung. Sowohl Banken des Privatsektors als auch Sparkassen verkaufen Kredite an Finanzinvestoren. Zwar steht diese Praxis seit der Finanzkrise 2008/2009 in der Kritik. Rechtlich ist sie aber nicht zu beanstanden, wie zuletzt der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 urteilte. Der Verkauf eines Kredites muss dem Kunden aber mitgeteilt werden. Dies schreibt das im Jahr 2008 erlassene Risikobegrenzungsgesetz vor.

Wird ein Kredit an eine dritte Partei veräußert, ändert sich für den Kreditnehmer dadurch zunächst gar nichts. Insbesondere ist der neue Eigentümer des Darlehens nicht berechtigt, eine frühzeitige Kündigung ohne besonderen Grund einzuleiten, wenn die vertraglichen Pflichten seitens des Kreditnehmers erfüllt werden. Solange die Raten pünktlich bezahlt werden, muss also niemand, dessen Hypothekenkredit an einen Finanzinvestor verkauft wurde, um seine eigenen vier Wände bangen. Deutsche Banken verkaufen in der Regel nur notleidende Kredite. Ein Kredit wird dann als notleidend eingestuft, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt und Zahlungsstörungen auftreten. In diesem Fall kann die Bank wie auch ein Finanzinvestor den Kredit aus besonderem Grunde kündigen, wie es jeder Darlehensvertrag vorsieht. Der Gesetzgeber schreibt allerdings einige Bedingungen vor, die erfüllt sein müssen, damit die Kündigung rechtens ist. So muss der Kreditnehmer gleichermaßen mit zwei Raten im Verzug sein und der Verzug muss sich der Höhe nach auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditnennbetrages belaufen. Sind beide Bedingungen erfüllt und wurde der Verzug ausreichend angemahnt, kann die Bank eine Kündigung aussprechen. In der Regel erfolgt dies in Deutschland, während das Darlehen an eine dritte Partei verkauft wird.

Kreditverkäufe erfolgen immer in großen Paketen, in denen sich mehrere hundert oder auch tausend Darlehensverträge befinden. Es besteht die Möglichkeit, den Darlehensverkauf mittels einer Veräußerungsausschlussklausel im Vertrag zu unterbinden, wenn die Bank dem zustimmt. Dafür fallen allerdings häufig höhere Gebühren an.