Als Deckungssumme wird der Geldbetrag bezeichnet, der im Falle des Ablebens des Versicherten (z. B. des Bauherrn) von der Lebensversicherung an die begünstigten Personen ausgezahlt wird. Im Kontext einer Immobilienfinanzierung sind dies in der Regel die finanzierende Bank zur Ablösung der Hypothek sowie die Hinterbliebenen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Individuelle Kalkulation des Kapitalbedarfs
Die Höhe der Deckungssumme wird individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und der Assekuranz vereinbart. Ziel der Kalkulation ist es, den Kapitalbedarf im Leistungsfall präzise zu ermitteln. Eine solide Planung stellt sicher, dass einerseits die verbleibende Darlehensschuld vollständig getilgt werden kann und andererseits die wirtschaftliche Existenz der Angehörigen gewahrt bleibt. In Deutschland liegen die vereinbarten Summen üblicherweise in einem Rahmen zwischen 100.000 und 500.000 Euro, wobei die gewählte Todesfallleistung die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie maßgeblich beeinflusst.
Dynamische Anpassung und Kombinationsmodelle
Häufig entspricht die Deckungssumme der angestrebten Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Ende der Laufzeit, erhalten die Angehörigen die volle Summe, wodurch der geplante Vermögensstatus trotz Wegfalls des Einkommens gesichert bleibt. Da die Restschuld des Kredits durch die laufende Tilgung stetig sinkt, bieten viele Versicherer dynamische Modelle an:
Sinkende Deckungssumme: Die Todesfallleistung verringert sich parallel zur Darlehensschuld, was die Beiträge zur Risikoversicherung reduziert.
Konstanter Beitrag: Während der Risikoanteil sinkt, erhöht sich der Sparanteil im kapitalbildenden Teil der Police, sodass die Gesamtbelastung für den Versicherten über die Jahre gleich bleibt.
Bedeutung einer ausreichenden Absicherung
Trotz knapper Budgets in der Anfangsphase einer Finanzierung sollte die Deckungssumme keinesfalls zu niedrig angesetzt werden. Eine unzureichende Todesfallleistung birgt das Risiko, dass Hinterbliebene im Ernstfall nicht nur die Immobilie durch eine Zwangsverwertung verlieren, sondern zudem in existenzielle wirtschaftliche Not geraten. Eine ausreichende Absicherung fungiert hier als unverzichtbarer Schutzschild für die Familie.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen der Deckungssumme einer Risikolebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung? Die Risikolebensversicherung zahlt die Deckungssumme ausschließlich im Todesfall aus und dient der reinen Absicherung. Die Kapitallebensversicherung kombiniert diesen Schutz mit einem Sparanteil, sodass die Summe auch bei Erleben des Vertragsendes (z. B. zur Tilgung eines endfälligen Darlehens) ausgezahlt wird.
Muss die Bank als unwiderruflich begünstigt eingetragen werden? Bei vielen Baufinanzierungen verlangen Banken eine sogenannte Sicherungsabtretung der Lebensversicherung. Damit ist sichergestellt, dass die Deckungssumme im Todesfall primär zur Tilgung des Kredits verwendet wird, bevor restliche Beträge an die Angehörigen fließen.
Kann ich die Deckungssumme während der Laufzeit nachträglich erhöhen? Eine Erhöhung ist oft an eine erneute Gesundheitsprüfung gebunden, es sei denn, der Vertrag enthält eine Nachversicherungsgarantie. Diese erlaubt Anpassungen bei wichtigen Lebensereignissen wie der Geburt eines Kindes oder einer deutlichen Erhöhung der Darlehenssumme ohne neue Prüfung.
