Der Darlehensvertrag bildet die rechtliche Grundlage zwischen der finanzierenden Bank (oder einem Konsortium aus mehreren Banken) und dem Darlehensnehmer. In diesem Dokument werden alle Details der Immobilienfinanzierung exakt und juristisch verbindlich definiert. Zu den wesentlichen Eckpunkten gehören die Höhe des Auszahlungsbetrages, die Laufzeit sowie das Datum der vollständigen Tilgung bzw. der Fälligkeit der Restschuld. Zudem werden die Höhe und der Modus des Zinses sowie das Intervall und die Höhe des zu leistenden Kapitaldienstes (Rate aus Zins und Tilgung) festgeschrieben.
Zinsmodus und Anpassungsmodalitäten
Ein zentraler Bestandteil des Vertrages ist die Festlegung des Zinsmodus. Es wird explizit definiert, ob die Finanzierung auf einem fixen oder einem variablen Zinssatz basiert.
Variable Verzinsung: Diese orientiert sich an einem Referenzwert, wie dem EURIBOR. Der Vertrag regelt hierbei präzise die Ableitung des Hypothekenzinses sowie die Zeitpunkte der Zinsanpassung.
Zinsbindung: Bei Festzinsdarlehen wird die Dauer der Zinsgarantie (z. B. 10 oder 15 Jahre) einwandfrei festgelegt.
Darüber hinaus enthält der Vertrag Bestimmungen zu Sondertilgungen, die regeln, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Kostenbedingungen der Kreditnehmer außerplanmäßige Zahlungen leisten darf.
Rechte der Bank bei Leistungsstörungen
Der Darlehensvertrag definiert detailliert das Vorgehen bei Zahlungsverzug. Ein Kreditinstitut ist in der Regel dann zur außerordentlichen Kündigung und zur sofortigen Fälligstellung des gesamten Restsaldos berechtigt, wenn der Kreditnehmer mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät und der Rückstand drei Prozent des gesamten Kreditsaldos übersteigt. Für solche Fälle sieht der Vertrag meist zusätzliche Verzugszinsen sowie Gebühren für Mahnungen und Verwaltungsauslagen vor.
Datenschutz und SCHUFA-Klausel
Ein obligatorischer Bestandteil deutscher Darlehensverträge ist die Einwilligung des Kreditnehmers zur Datenübermittlung an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Damit legitimiert der Kunde die Bank, Informationen über die Aufnahme, den Verlauf und die ordnungsgemäße Abwicklung des Kredits an die zentrale Kreditauskunftei weiterzugeben.
FAQ
Kann ein Darlehensvertrag nach der Unterzeichnung noch widerrufen werden? Ja, Verbrauchern steht bei Immobiliendarlehen in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu. Die Bank muss den Kunden hierüber explizit in einer Widerrufsbelehrung informieren.
Was passiert, wenn eine Klausel im Darlehensvertrag unwirksam ist? Sollte eine einzelne Bestimmung (z. B. überhöhte Gebühren) rechtlich unzulässig sein, bleibt der restliche Darlehensvertrag meist wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt.
Sind mündliche Nebenabreden zum Darlehensvertrag gültig? In der Regel enthalten Darlehensverträge eine Schriftformklausel. Das bedeutet, dass alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden schriftlich festgehalten werden müssen, um juristisch wirksam zu sein.
