Banken sind grundsätzlich berechtigt, Forderungen aus Kreditverträgen an Dritte weiterzuveräußern. Diese Praxis, die insbesondere in den USA weit verbreitet ist, findet auch in Deutschland Anwendung, wobei sowohl Privatbanken als auch Sparkassen Kredite an Finanzinvestoren übertragen. Trotz der Kritik im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 die Rechtmäßigkeit dieser Verfahren bestätigt. Gemäß dem im Jahr 2008 erlassenen Risikobegrenzungsgesetz sind Institute jedoch verpflichtet, den Kunden über den Verkauf seines Kredites transparent zu informieren.
Auswirkungen auf den Kreditnehmer
Wird ein Darlehen an eine dritte Partei veräußert, bleiben die vertraglichen Konditionen für den Kreditnehmer zunächst unverändert bestehen. Insbesondere ist der neue Eigentümer nicht dazu berechtigt, eine vorzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund auszusprechen, solange der Kreditnehmer seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Wer seine Raten pünktlich bezahlt, muss somit keine negativen Konsequenzen für sein Wohneigentum befürchten, nur weil der Gläubiger gewechselt hat.
Notleidende Kredite und Kündigungsvoraussetzungen
In Deutschland veräußern Banken im Regelfall vornehmlich sogenannte „notleidende Kredite“. Ein Kredit gilt als notleidend, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt. In einem solchen Fall steht sowohl der Bank als auch einem Investor das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Der Gesetzgeber knüpft dies jedoch an strenge Bedingungen: Der Kreditnehmer muss mit mindestens zwei Raten im Rückstand sein, wobei der Verzug eine Höhe von mindestens 2,5 Prozent des Kreditnennbetrages erreichen muss. Erst wenn zudem eine ordnungsgemäße Mahnung erfolgt ist, wird eine Kündigung rechtswirksam.
Vertragliche Ausschlussmöglichkeiten
Darlehensverkäufe werden üblicherweise in großen Portfolios abgewickelt, die hunderte oder tausende Einzelverträge umfassen können. Kreditnehmer haben jedoch die Möglichkeit, eine Weiterveräußerung ihrer Forderung vertraglich auszuschließen. Eine solche Veräußerungsausschlussklausel muss bei Vertragsabschluss individuell mit der Bank vereinbart werden, führt jedoch in der Praxis häufig zu etwas höheren Gebühren oder Zinsaufschlägen.
FAQ
Darf der neue Gläubiger nach einem Verkauf die Zinsen einfach erhöhen?
Nein, der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages ein und ist an die vereinbarte Zinsbindung gebunden. Eine Änderung der Konditionen ist während der laufenden Zinsfestschreibung ohne Zustimmung des Kreditnehmers rechtlich nicht möglich.
Wie erfahre ich, ob mein Kredit an einen Investor verkauft wurde?
Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Kreditnehmer schriftlich über die Abtretung der Forderung und den Wechsel des Gläubigers zu informieren. In diesem Informationsschreiben müssen der neue Inhaber der Forderung sowie die Kontaktdaten für die künftige Abwicklung klar benannt werden.
Bietet eine Veräußerungsausschlussklausel einen absoluten Schutz?
Eine solche Klausel verhindert effektiv den Verkauf der Kreditforderung an einen Dritten, solange sie im Vertrag wirksam vereinbart wurde. Da Banken dadurch in ihrer Refinanzierungsfreiheit eingeschränkt werden, lassen sie sich diesen Schutz oft durch einen kleinen Zinsaufschlag bezahlen.
