Kreditverträge können grundsätzlich sowohl von der Bank als auch vom Darlehensnehmer gekündigt werden, wobei der Gesetzgeber zum Schutz der Vertragsparteien klare Einschränkungen vorsieht. Darlehen mit einer festen Zinsbindungsfrist dürfen vonseiten der Bank nur aus einem wichtigen Grund vorzeitig gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt werden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kreditnehmer die Bank vorsätzlich über seine wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht hat oder in erheblichen Zahlungsverzug geraten ist. Eine Täuschung ist beispielsweise dann gegeben, wenn im Kreditantrag unwahre Angaben zu Einkommen, Vermögen oder bereits bestehenden Verbindlichkeiten gemacht wurden.
Besonderheiten bei Immobilienfinanzierungen
In der Praxis der Immobilienfinanzierung treten Täuschungsfälle eher selten auf, da Banken die eingereichten Unterlagen hier besonders akribisch prüfen. Sollte ein Kreditnehmer in Zahlungsverzug geraten, ist die Bank zwar zur Kündigung berechtigt, muss jedoch gesetzliche Hürden beachten: Der Verzug muss sich auf mindestens drei Raten sowie mindestens zwei Prozent des gesamten Darlehenssaldos belaufen. Zudem ist eine wirksame Kündigung erst nach einer angemessenen Mahnung durch das Kreditinstitut zulässig.
Kündigungsrechte des Darlehensnehmers
Kreditnehmer verfügen ebenfalls über gesetzliche Kündigungsrechte. Bei variabel verzinsten Immobilienfinanzierungen ist eine Kündigung immer dann möglich, wenn die Bank den Zinssatz anhebt. In diesem Fall muss der Kreditnehmer die Kündigung unter Bezugnahme auf die entsprechende Vertragsklausel schriftlich erklären, wobei keine spezielle Formvorgabe einzuhalten ist.
Sonderregelungen bei Zinsfestschreibungen
Bei Darlehen mit einer festen Zinsbindung besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht erstmals nach Ablauf von zehn Jahren, sofern die Zinsbindung über diesen Zeitraum hinausgeht. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Frist, ist die Bank in der Regel berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Deren Höhe ist entweder vertraglich fixiert oder wird zum Kündigungszeitpunkt nach banküblichen Methoden berechnet. Erfreulicherweise bieten viele moderne Kreditverträge, insbesondere von Hypothekenvermittlern und Direktbanken, mittlerweile großzügige Sondertilgungsrechte von bis zu 100 Prozent an, was eine faktisch kostenfreie Ablösung ermöglicht.
FAQ
Wann darf eine Bank einen Immobilienkredit wegen Zahlungsverzug kündigen?
Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5 Prozent (bei Immobiliendarlehen) des Nennbetrags in Verzug ist. Zuvor muss die Bank dem Schuldner eine zweiwöchige Frist zur Zahlung gesetzt und die Kündigung ausdrücklich angedroht haben.
Was ist die 10-Jahres-Regel gemäß § 489 BGB?
Nach § 489 BGB haben Kreditnehmer das Recht, ein Darlehen mit festem Zinssatz nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist kostenfrei zu kündigen. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, selbst wenn die ursprüngliche Zinsbindung wesentlich länger vereinbart war.
Kann eine Kündigung der Bank durch Nachzahlung der Raten abgewendet werden?
In vielen Fällen zeigen sich Banken gesprächsbereit, wenn der Rückstand kurzfristig und vollständig ausgeglichen wird, bevor der Kündigungsprozess rechtlich abgeschlossen ist. Sobald jedoch die Kündigung wirksam ausgesprochen und die gesamte Restschuld fällig gestellt wurde, ist eine Fortsetzung des alten Vertrags nur noch durch eine neue Individualvereinbarung möglich.
