Nominalschuld

Dieser Begriff spielt im Kreditwesen, egal an welcher Stelle und bei welcher Darlehensform, eine zentrale Rolle. Gemeint ist dabei die Nominalschuld eines Darlehensnehmers. Aber anders als an verschiedenen Stellen behauptet handelt es sich hierbei nicht um den Nennbetrag eines Kredites, welcher als Grundlage der Berechnung von Zinsen oder den fälligen Bearbeitungsgebühren dient, sondern um die Höhe der Forderung, welche sich aus der Zusage zu einem Darlehen der entsprechenden Höhe ergibt. Allerdings werden umgangssprachlich beide Begriffe synonym verwendet, was eine Trennung der Begriffe mitunter relativ schwierig gestaltet.

Während es sich beim Nominalbetrag also in der Regel um eine Angabe im Rahmen des Kreditangebotes bzw. Vertrages handelt, dreht es sich bei der Nominalschuld um die im Darlehensvertrag verankerte Leistungspflicht des Schuldners oder Baufinanzierungskunden. Allerdings handelt es sich hierbei wie bereits angesprochen nur um eine rechnerische Größe. Schließlich beläuft sich die tatsächliche Schuld, etwa im Rahmen einer Baufinanzierung, auf eine weitaus höhere Summe. Diese Differenz zwischen Nominal- und Realschuld ergibt sich aus den zusätzlichen Kosten, welche mit der Gewährung eines Darlehens verbunden sind. Banken und Kreditinstitute schlagen dem eigentlichen Kredit meist noch zusätzliche Kosten auf, was sich in der Höhe des effektiven Jahreszinses widerspiegelt. Letzterer wird normalerweise in Prozent angegeben und bezieht sich auf den Nominalbetrag der Finanzierung.

Ein Darlehen in Höhe eines Nennbetrages von 100.000 Euro mit einem effektiven Zins von 7 Prozent würde beim Kreditnehmer zwar mit einer Nominalschuld von 100.000 Euro zu Buche schlagen, allerdings beläuft sich die gesamte Schuld auf 107.000 Euro. Letztgenannter Betrag ist auch entsprechend den Vertragsbedingungen an das ausgebende Kreditinstitut zurückzuzahlen. Zudem erhalten die meisten Kunden einer Bank, welche ein Darlehen zur Baufinanzierung oder einer anderen Anschaffungen beantragen, im Allgemeinen nicht den vollen Nominalbetrag ausgezahlt. Es wird vor der Überweisung auf das angegebene Konto beispielsweise noch ein Disagio abgezogen. Diese Abzüge verringern aber nicht etwa die Nominalschuld, sondern lassen diese unberührt.

Nichtabnahmeentschädigung

Nicht immer läuft bei einem Hausbau alles so problemlos, wie es sich der Bauherr eigentlich wünscht. Mitarbeiter der einzelnen Handwerksbetriebe arbeiten mangelhaft, ein Herbstunwetter zieht den bereits fertiggestellten Rohbau in Mitleidenschaft. Am Ende droht die kalkulierte Gesamtsumme des Eigenheims weiter zu steigen als ursprünglich geplant. Was geschieht aber, wenn die Schwierigkeiten bereits in der Planungsphase überhand nehmen, die Baufinanzierung aber durch die Bank bereits zur Verfügung gestellt ist und nun nicht mehr in Anspruch genommen werden kann? Ähnlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredites entsteht den ausgebenden Banken an dieser Stelle ein finanzieller Schaden, für welchen der Baufinanzierungskunde verantwortlich ist.

Aufgrund dessen und mit Blick auf den § 326 BGB sind die betroffenen Kreditinstitute in beiden Fällen dazu berechtigt, vom Kreditnehmer, der das zur Verfügung gestellte Darlehen beantragt und nicht abgerufen hat, eine Entschädigung zu verlangen. Diese Nichtabnahmeentschädigung entsteht aufgrund des Umstandes, dass Banken ihr Kapital für das Kreditgeschäft in der Regel ebenfalls bei anderen Kreditinstituten ausleihen und hier, wie jeder andere Darlehensnehmer auch, Zinsen zu zahlen haben. Zudem müssen die Banken im Fall der Nichtabnahme eine alternative Kapitalanlage finden, um die ausgefallenen Zinsen wieder zu erwirtschaften. Diese zusätzlichen Kosten werden unter anderem in der Nichtabnahmeentschädigung dem ursprünglichen Darlehensnehmer zugeschlagen.

Wo die Gründe für das Verhalten des Finanzierungskunden lagen, spielt bei der Entscheidung im Allgemeinen keine tragende Rolle. Allerdings haben die Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung in der Vergangenheit immer wieder deutsche Gerichte beschäftigt. Neben der Rechtfertigung war die Berechnung der Höhe dieser Entschädigungen häufig Gegenstand langwieriger Rechtsstreitigkeiten, welche sich zum Teil über mehrere Jahre hingezogen haben. Wie hoch die Entschädigungssumme am Ende tatsächlich ausfällt, hängt stark von der beantragten Summe sowie dem Berechnungsverfahren ab. Neben der Möglichkeit, eine Nichtabnahmeentschädigung pauschal zu berechnen (in der Regel etwa 2% der Darlehenssumme), kann der Schaden anhand geeigneter finanzmathematischer Verfahren direkt kalkuliert werden. An dieser Stelle spielt der Kreditzins ebenfalls eine bedeutende Rolle.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag zählt in Deutschland sicher zu den häufigsten Vertragsarten, die dem Verbraucher im Alltag begegnen können. An vielen Stellen fällt er inzwischen nicht mehr auf, etwa beim täglichen Einkauf von Lebensmitteln oder einem Einkaufsbummel durch Boutiquen und andere Geschäfte. Ein großer Teil der Umsatzgeschäfte wird heutzutage ohne ein Schriftstück abgewickelt, welches den Kaufvertrag im Vorfeld näher beschreibt. Einzig die Rechnung dient als Nachweis und erfüllt eine gewisse Dokumentationsfunktion. Damit die Anforderungen für die Erfüllung eines Kaufvertrages gegeben sind, müssen alle Beteiligten einige Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Bedingungen ist etwa die gegenseitige Willenserklärung.

Der Verkäufer stimmt hiermit der Übereignung zu, wogegen sich der Käufer dazu verpflichtet, die Kaufsache in Empfang zu nehmen und den geforderten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Ein Kaufvertrag wird also immer nur im gegenseitigen Einverständnis geschlossen. Auf der einen Seite besteht die Möglichkeit, dass Güter den Besitzer wechseln, welche eher den Charakter eines Rechtes annehmen. Ein Beispiel wäre hier das das Recht, etwas zu nutzen oder zu betreten. Bewegliche (Mobilien) oder unbewegliche (Immobilien) Sachen zählen jedoch eher zu den gebräuchlichen Vertragsgegenständen im Rahmen eines Kaufvertrages.

In welcher Form der Kaufvertrag geschlossen und ob dieser schriftlich festgehalten wird, bleibt im Allgemeinen den beteiligten Parteien selbst überlassen. Aber bei einigen Gegenständen setzt der Gesetzgeber die Einhaltung bestimmter Normen voraus. So muss speziell im Rahmen des Kaufs einer Immobilie der Kaufvertrag schriftlich vorliegen und notariell beurkundet werden. Häufig werden für wertvollere Gegenstände wie etwa Kraftfahrzeuge die Kaufverträge schriftlich fixiert. Hierdurch können sich die Vertragsparteien, also Verkäufer und Käufer, gegen ungerechtfertigte Ansprüche aus dem Kaufvertrag absichern. Aus den Vertragsbedingungen geht zudem hervor, in welcher Form der Kaufgegenstand durch den Verkäufer übergeben wird und inwiefern Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können. Der Kaufvertrag regelt alle Pflichten und Rechte der beteiligten Parteien.

Hypothekendarlehen

Unter dem Begriff des Hypothekendarlehens wird eine Vielzahl unterschiedlicher Kreditformen zusammengefasst, die eines gemeinsam haben: die Art der Besicherung. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich um Finanzierungen, die primär durch Grundpfandrechte abgesichert werden. Neben der klassischen Hypothek können Kreditinstitute dabei auch auf die Rentenschuld oder die Grundschuld zurückgreifen. Letztere stellt im modernen Kreditwesen das am häufigsten genutzte Instrument dar. Insbesondere die hohe Flexibilität und Verkehrsfähigkeit der Grundschuld machen sie in der privaten Immobilienfinanzierung zum bevorzugten Sicherungsmittel für Banken und Darlehensnehmer.

Die dingliche Absicherung bietet dem Kreditgeber einen erheblichen Vorteil, da dem verliehenen Kapital ein realer Gegenwert gegenübersteht. Da der Beleihungswert einer Immobilie nach gesetzlich geregelten Vorschriften ermittelt wird, bleibt die Werthaltigkeit dieser Sicherheit – meist ein Grundstück oder ein Gebäude – über die gesamte Laufzeit der Baufinanzierung hinweg stabil. Sollte der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen können, ist das Kreditinstitut berechtigt, das Grundpfandrecht zu verwerten. Durch Maßnahmen wie die Zwangsvollstreckung oder die Zwangsverwaltung kann die Bank die ausstehende Schuld aus dem Verwertungserlös tilgen.

Herausforderungen beim Verkauf belasteter Immobilien

Für den Kreditnehmer ergeben sich aus dieser Besicherung jedoch auch spezifische Herausforderungen. Da Grundpfandrechte zwingend im Grundbuch bei der zuständigen Behörde eingetragen werden müssen, kann sich der Verkauf einer noch belasteten Immobilie komplex gestalten. Vor der endgültigen Veräußerung muss die zugrunde liegende Forderung in der Regel abgelöst werden, um eine lastenfreie Übertragung zu ermöglichen. Eine direkte Übernahme der bestehenden Darlehensschuld durch den Käufer erweist sich in der Praxis meist als unpraktikabel und findet daher kaum Anwendung.

Ein wichtiger Aspekt bei der Ablösung ist jedoch, dass das Darlehen aus der Baufinanzierung lediglich in Höhe der verbleibenden Restschuld getilgt werden muss. Da der bereits gezahlte Teil der Tilgung rechtlich oft in eine Eigentümergrundschuld übergeht, reduziert sich die Belastung für den Verkäufer entsprechend. Dennoch erfordert die Abwicklung eines solchen Verkaufs eine enge Abstimmung zwischen dem Verkäufer, der finanzierenden Bank und dem Notar, um die Löschung oder Abtretung der Rechte im Grundbuch rechtssicher zu vollziehen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Hypothekendarlehen und einem Ratenkredit?

Ein Hypothekendarlehen ist durch eine Immobilie als Sachwert besichert, was der Bank ein geringeres Risiko bietet und dem Kunden dadurch deutlich niedrigere Zinsen ermöglicht. Im Gegensatz dazu ist ein gewöhnlicher Ratenkredit meist unbesichert und daher teurer, bietet dafür aber eine schnellere Abwicklung ohne Notarkosten oder Grundbucheintrag.

Kann ich ein Hypothekendarlehen vorzeitig zurückzahlen?

Eine vorzeitige Rückzahlung ist grundsätzlich möglich, löst jedoch bei Verträgen mit fester Zinsbindung häufig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung aus. Diese Gebühr entschädigt die Bank für die entgangenen Zinserträge, sofern die Kündigung nicht nach Ablauf der gesetzlichen Zehnjahresfrist erfolgt.

Was passiert mit dem Grundbucheintrag, wenn das Darlehen vollständig getilgt ist?

Nach der vollständigen Tilgung bleibt die Grundschuld zunächst als sogenannte Eigentümergrundschuld im Grundbuch bestehen, sofern der Eigentümer keine Löschungsbewilligung bei der Bank anfordert. Viele Eigentümer belassen den Eintrag im Register, um ihn später als Sicherheit für zukünftige Modernisierungskredite kostengünstig wiederverwenden zu können.

Bonität

Ohne sie kommt keine Kreditvergabe zustande – unabhängig davon, ob es sich um eine komplexe Baufinanzierung oder einen einfachen Ratenkredit handelt. Vor der Bewilligung eines Darlehens durchleuchten Banken und Kreditinstitute das Zahlungsverhalten ihrer Kunden akribisch. Insbesondere bei einem Baukredit handelt es sich um eine langfristige Investition der Bank, die auch in vielen Jahren noch zuverlässig bedient werden muss. Aus diesem Grund versuchen die Kredithäuser, ihre Antragsteller bereits im Vorfeld präzise einzuschätzen. Ein unverzichtbares Hilfsmittel ist dabei die Überprüfung der Bonität. Viele Verbraucher stellen sich die Frage nach der genauen Bedeutung dieses Begriffs spätestens dann, wenn ein Antrag auf eine Immobilienfinanzierung abgelehnt wird oder sich die angebotenen Zinsen im Vergleich zur Werbung deutlich erhöhen.

Definition der Bonität und Wahrscheinlichkeitsrechnung

Allgemein beschreibt der Begriff der Bonität die Kreditwürdigkeit einer Person. Sie dient als statistisches Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Darlehen ordnungsgemäß zurückgezahlt wird oder ob es zu einem Zahlungsausfall kommt. Mit steigender Bonität sinkt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit aus Sicht der Bank. Je besser die Kreditwürdigkeit eingestuft wird, desto höher sind die Chancen, das angestrebte Darlehen zu erhalten. In diesem Zusammenhang spielt die SCHUFA eine entscheidende Rolle. Diese Organisation sammelt Daten von Händlern sowie Kreditinstituten und stellt sie ihren Mitgliedern zur Verfügung, um eine fundierte Risikoeinschätzung zu ermöglichen.

Der Score-Wert und seine Auswirkungen auf die Zinskonditionen

Die SCHUFA fungiert somit als Schutzorganisation der Wirtschaft, um Risiken durch Verbraucher mit niedriger Bonität zu minimieren. Bei der Entscheidung über eine Baufinanzierung stützen sich Banken maßgeblich auf einen spezifischen Punktwert, den sogenannten Score. Dieser errechnet sich aus verschiedenen Parametern, wie der Einkommenssituation, dem bisherigen Zahlungsverhalten und bereits bestehenden Verpflichtungen. Dieser Score-Wert beeinflusst nicht nur die grundsätzliche Zusage, sondern steuert auch direkt die Konditionen: Je höher das statistische Ausfallrisiko bewertet wird, desto höher fallen die Kreditzinsen aus, um das Risiko für die Bank finanziell zu kompensieren.

FAQ

Wie kann ich meine eigene Bonität vor einer Baufinanzierung verbessern?

Eine nachhaltige Verbesserung erreichen Sie durch das fristgerechte Begleichen aller Rechnungen und die Kündigung nicht genutzter Kreditkarten oder ungenutzter Girokonten. Zudem sollten Sie vorab eine Selbstauskunft einholen, um etwaige fehlerhafte Einträge bei Auskunfteien wie der SCHUFA korrigieren zu lassen.

Warum führt eine schlechte Bonität automatisch zu höheren Zinsen?

Banken kalkulieren Zinsen basierend auf dem Risiko: Ein Kunde mit niedrigerer Bonität stellt statistisch gesehen ein größeres Ausfallrisiko dar. Um dieses Risiko abzusichern, verlangt die Bank einen Zinsaufschlag, der als Risikoprämie für potenzielle Zahlungsschwierigkeiten dient.

Welche Faktoren fließen neben der SCHUFA in die bankinterne Bonitätsprüfung ein?

Neben den Daten von Auskunfteien bewerten Banken vor allem Ihr frei verfügbares Haushaltseinkommen, die Beständigkeit Ihres Arbeitsverhältnisses sowie vorhandene Sicherheiten. Auch das Alter des Kreditnehmers und die Branche, in der er tätig ist, können bei der internen Risikoeinstufung eine Rolle spielen.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist ein Finanzinstrument, das künftigen Bauherren und Immobilienbesitzern dabei hilft, gezielt Kapital für eine spätere Finanzierung anzusparen. Hierzu wird mit einer Bausparkasse eine vertragliche Vereinbarung über eine festgelegte Bausparsumme sowie den erforderlichen Mindestansparanteil getroffen. Sobald dieser Anteil erreicht ist, erhält der Vertragsinhaber die Differenz zwischen dem angesparten Guthaben und dem Nennbetrag der Bausparsumme als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt.

Zentrale Fachbegriffe: Vom Bausparguthaben bis zur Zuteilung

Ein wesentlicher Begriff in diesem Kontext ist das Bausparguthaben. Dieses umfasst sämtliche Eigenleistungen des Sparers, vermögenswirksame Leistungen sowie die gutgeschriebenen Zinsen, die das Kapital während der Sparphase kontinuierlich erhöhen. Mit dem ersten möglichen Zuteilungstermin endet die sogenannte Mindestsparzeit. Wann dieser Zeitpunkt erreicht wird, hängt von verschiedenen Parametern ab: Neben der reinen Ansparsumme spielt die Bewertungszahl eine entscheidende Rolle. Diese Kennziffer wird maßgeblich durch das Verhältnis zwischen der Gesamtheit der Sparer und den bereits beanspruchten Darlehen innerhalb der Bausparkasse beeinflusst. Nach der Zuteilung kann der Sparer über sein Guthaben verfügen und hat grundsätzlich Anspruch auf das Bauspardarlehen. Eine Auszahlung des Darlehens ist jedoch an Bonitätskriterien gebunden; so kann beispielsweise ein negativer Schufa-Eintrag zur Ablehnung führen.

Flexibilität, Vererbbarkeit und wirtschaftliche Aspekte

Bausparverträge bieten eine hohe Flexibilität, da der Anspruch auf das Darlehen sogar weitervererbt werden kann. Lange Zeit galt das Modell aufgrund attraktiver Zinsen auch als solide Kapitalanlage. In Niedrigzinsphasen oder bei einer hohen Inflation nimmt diese Attraktivität jedoch ab, da die Guthabenzinsen oft nicht mit der allgemeinen Geldentwertung Schritt halten können. Zudem ist eine realistische Einschätzung der Bausparsumme bei Vertragsabschluss essenziell. Eine unverhältnismäßig hohe Summe kann unpraktikabel sein: Wer bei einer Bausparsumme von 75.000 Euro lediglich 25 bis 30 Euro monatlich einzahlt, wird das Kapital erst in einem sehr fortgeschrittenen Lebensalter effektiv nutzen können.

FAQ

Was versteht man unter der Bewertungszahl bei einem Bausparvertrag?

Die Bewertungszahl ist ein mathematischer Wert, der die Sparleistung des Kunden im Verhältnis zur Zeit und zur Bausparsumme widerspiegelt. Sie dient der Bausparkasse als objektives Kriterium, um die Reihenfolge der Zuteilungen unter allen Sparern gerecht festzulegen.

Kann ein Bauspardarlehen trotz Erreichen der Zuteilungsreife abgelehnt werden?

Ja, die Zuteilung garantiert lediglich den Anspruch auf Beantragung, entbindet die Bausparkasse aber nicht von einer obligatorischen Kreditwürdigkeitsprüfung. Liegen beispielsweise negative Merkmale in der Schufa vor, darf die Kasse die Auszahlung des Darlehensanteils verweigern.

Warum ist die Wahl der richtigen Bausparsumme so entscheidend?

Die Bausparsumme bestimmt nicht nur die Höhe des späteren Darlehens, sondern auch die Dauer der Ansparphase und die anfallenden Abschlussgebühren. Eine zu hoch angesetzte Summe führt bei geringen monatlichen Raten dazu, dass die Zuteilungsreife erst nach Jahrzehnten erreicht wird.

Baumangel

Der Weg zum Eigenheim ist oft eine Herausforderung, wobei auftretende Baumängel regelmäßig für Frust und Konflikte auf der Baustelle sorgen. Da es keinen universellen Schutz vor Fehlern in der Bauausführung gibt, kann prinzipiell jeder Bauherr von einer Situation betroffen sein, in der mangelhafte Leistungen das Verhältnis zu den Handwerksbetrieben belasten. Grundsätzlich definiert sich ein Baumangel aus dem Vertragsverhältnis, das zwischen dem Eigentümer der Immobilie und den jeweiligen Fachunternehmen besteht.

Dabei muss für die Feststellung eines Mangels nicht zwangsläufig ein offensichtlicher Vertragsverstoß vorliegen, wie etwa eine falsch platzierte Fensterfront. Es genügt bereits, wenn ein Gutachter eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik feststellt, die zu einer Wertminderung führt. Allgemein wird ein Baumangel als Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Ist-Zustand auf der Baustelle und dem vertraglich vereinbarten Soll-Zustand verstanden. Wird ein solcher Mangel im Rahmen der Bauabnahme identifiziert, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben und eine mangelfreie Leistung sicherzustellen.

Beweislast, Verjährung und Möglichkeiten der Mängelbeseitigung

Mit der förmlichen Abnahme durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter geht die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln auf den Eigenheimbesitzer über. Die Verjährungsfristen für Ansprüche auf Mängelbeseitigung hängen von der vertraglichen Grundlage ab: Bei Verträgen nach VOB beträgt diese in der Regel zwei Jahre, nach BGB hingegen fünf Jahre. In bestimmten Fällen kann der Auftragnehmer die Nachbesserung jedoch verweigern – etwa wenn der Mangel nachweislich auf fehlerhaften Vorarbeiten anderer Gewerke beruht oder die gesetzte Frist zur Nachbesserung unangemessen kurz war.

Sollte sich ein Unternehmen unrechtmäßig weigern, einen Mangel zu beheben, stehen dem Auftraggeber verschiedene Wege offen. Er kann den Mangel im Rahmen der Ersatzvornahme selbst beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung stellen oder die Schlussrechnung entsprechend mindern. Um alle Mängel rechtssicher zu identifizieren und bereits vor der Abnahme angemessen zu reagieren, empfiehlt es sich dringend, die Begutachtung der Bausubstanz gemeinsam mit einem qualifizierten Sachverständigen durchzuführen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem offensichtlichen und einem verdeckten Baumangel?

Ein offensichtlicher Mangel ist bereits bei der Bauabnahme mit bloßem Auge oder durch einfache Prüfung erkennbar und muss sofort protokolliert werden. Verdeckte Mängel hingegen zeigen sich erst im Laufe der Nutzung, wie etwa eine mangelhafte Dachisolierung, und können innerhalb der geltenden Verjährungsfristen nachgemeldet werden.

Ab wann gilt ein Baumangel rechtlich als erheblich?

Ein Mangel gilt als erheblich, wenn er die Funktionstauglichkeit des Gebäudes beeinträchtigt oder den Wert der Immobilie spürbar mindert. In solchen Fällen ist der Bauherr berechtigt, die gesamte Bauabnahme zu verweigern, bis das Bauunternehmen den vertragsgemäßen Zustand wiederhergestellt hat.

Wie verhält man sich richtig, wenn ein Handwerker die Mängelbeseitigung ablehnt?

In diesem Fall sollte dem Unternehmen schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Ausbesserung gesetzt und gleichzeitig die Einbehaltung eines Teils der Vergütung angekündigt werden. Verstreicht diese Frist fruchtlos, kann der Bauherr rechtlichen Beistand suchen oder ein Beweissicherungsverfahren einleiten, um die Mängel dokumentieren zu lassen.

Wertermittlung

Bei der Wertermittlung handelt es sich um ein wesentliches Kriterium der Kreditvergabe. Banken und Kreditinstitute wünschen in der Regel eine möglichst genaue Feststellung, in welcher Höhe die zur Verfügung stehenden Sicherheiten im Notfall verwertet werden können. Aus diesem Grund geben die Banken meist eine Wertermittlung in Auftrag. Sinn und Zweck dieses Verfahren ist es, den Wert eines Wirtschaftsgutes zu ermitteln. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Verkehrs- bzw. Marktwert und dem Beleihungswert des zu prüfenden Gegenstandes. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung handelt es sich dabei meist im Gebäude oder Grundstücke. Im Gegensatz zum individuellen Preis eines Wirtschaftsgutes kann der festgestellte Wert sowohl nach oben als auch nach untern variieren.

Um dem Kreditgeber ein möglichst objektives Bild vom Wert des Wirtschaftsgutes zu vermitteln gehen die beauftragten Sachverständigen und Gutachter nach bestimmten Verfahren vor, welche in Deutschland durch Verordnungen und Gesetzte normiert werden. Hierzu zählt beispielsweise das Baugesetzbuch, welches unter anderem an der Ermittlung des Marktwertes maßgeblich beteiligt ist. Im Zuge der Kreditvergabe spielt allerdings der Beleihungswert die größere Rolle. Schließlich muss eine Immobilie der Bank über einen Zeitraum von 10 Jahren oder mehr als Sicherheit dienen können. Aus diesem Grund werden auch an die eigentliche Wertermittlung besondere Anforderungen gestellt.

Eine dieser Forderungen durch den Kreditnehmer ist der nachhaltige Bestand des Beleihungswertes in der Zukunft. Um eine möglichst sichere Prognose abgeben zu können dürfen aus diesem Grund nur Komponenten in die Wertermittlung einfließen, welche einen beständigen Charakter aufweisen und nachweislich frei von spekulativen Faktoren sind. Hierzu zählen unter anderem erwartete Ertragssteigerungen, deren Eintritt aber nicht sicher ist. Zusätzlich müssen eventuelle Risiken in die Ermittlung des Beleihungswertes mit einfließen. Eine weitere Forderung des Pfandbriefgesetzes bindet den Beleihungswert an den Marktwert. Ersterer darf nicht höher geschätzt werden als der ermittelte Verkaufswert des Objekts (§ 16 Abs. 2 PfandBG).

Allerdings sollte sich kein Kreditnehmer wundern, wenn der tatsächliche Beleihungswert von dem ermittelten Wert der Immobilie abweicht. Schließlich hat die Bank in diesem Fall das letzte Wort und kann den Beleihungswert noch einmal nach unten korrigieren.

Nachfinanzierung

Wer daran arbeitet, den Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden zu lassen, sieht sich einer Vielzahl unterschiedlichster Gefahren ausgesetzt. Schlechtes Wetter ist nur einer der Gründe, warum sich die Fertigstellung einer Immobilie verzögern kann. Änderungen an der ursprünglichen Bauplanung oder Schäden an der fertigen Bausubstanz gehören hier ebenso zu den möglichen Ursachen einer Verzögerung, wie eine falsche Kalkulation. Geht dem zukünftigen Eigenheimbesitzer mitten in der Bauphase das Kapital aus, ist natürlich guter Rat teuer. Schließlich verursacht jede weitere Verzögerung nur zusätzliche Kosten und erhöht somit den Kapitalbedarf immer weiter. Um einer langen Pause entgegenzuwirken, hilft häufig nur eine Maßnahme: die Nachfinanzierung.

Dieser Begriff beschreibt nichts anderes als ein zusätzliches Darlehen, welches über die bestehende Baufinanzierung hinaus aufgenommen werden muss. Die Ursachen, welche eine erneute Finanzspritze notwendig machen, können dabei vielfältiger Natur sein. Neben einer ungenügenden Kalkulation und Ermittlung des gesamten Finanzbedarfs kommen hier auch Gründe in Frage, die nicht ursächlich dem Darlehensnehmer zuzuschreiben sind. Unwetter können beispielsweise unvorhergesehene Schäden verursachen. Genauso kann im Verlauf der Bautätigkeit eine Anpassung an besondere Umstände oder Forderungen der Baubehörden notwendig werden. Daneben ist es auch durchaus denkbar, dass die Bodenbeschaffenheit höhere Kosten verursacht. Das Ergebnis bleibt aber immer dasselbe – der Bauherr benötigt mehr Geld. In einem solchen Fall heißt es schnell handeln. Allerdings besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass die Nachfinanzierung nicht zu ähnlichen Konditionen umsetzbar ist wie die eigentliche Baufinanzierung.

Ein Grund für steigende Kosten ist die geringere Darlehenssumme und das Fehlen einer Sicherheit. Zwar kann auch die Nachfinanzierung ins Grundbuch eingetragen werden. Allerdings wird diese gegenüber dem ursprünglichen Baudarlehen nachrangig behandelt. Somit kann die Bank nicht auf das Grundstück oder die Immobilie zugreifen. Gemessen an der eigentlichen Baufinanzierung steigt der Arbeitsaufwand des Kreditinstitutes. Um eine möglichst reibungslose Abwicklung der Nachfinanzierung gewährleisten zu können, ist vor allem der Bauherr selbst gefragt. Je schneller die notwendigen Unterlagen vorliegen und die Bank mit den Kalkulationen beginnen kann, umso eher kann am Eigenheim weiter gearbeitet werden.

Muskelhypothek

Der Begriff einer Muskelhypothek spielt im Rahmen der Baufinanzierung eine wichtige Rolle und kann für einen Baufinanzierungskunden durchaus maßgeblich zur Bewilligung eines Darlehens beitragen. In Deutschland zählt der Traum vom Eigenheim immer noch zu den großen Zielen, denen weite Teile der Bevölkerung folgen. Ein Haus schafft Sicherheit fürs Alter und stellt in so manchem Fall auch eine nicht zu unterschätzende Kapitalanlage dar.

Der Weg zu den eigenen vier Wänden kann aber schwerer sein als es für viele zukünftige Bauherren den Anschein hat. Schließlich wird keine Bank das notwendige Darlehen verschenken – und schon gar nicht ohne Sicherheiten dem Baufinanzierungskunden überlassen. Zusätzlich verlangen viele der deutschen Kreditinstitute eine gewisse Menge Eigenkapital. Die Vollfinanzierung einer Immobilie gehört hierzulande immer noch zu den Ausnahmen. Leider nimmt die Ansparphase mitunter lange Zeit in Anspruch. Gibt es Mittel und Wege, diesen Zeitraum zu verkürzen? Jeder, der sich eine ähnliche Frage schon gestellt hat, kann aufatmen.

Mit Hilfe der Muskelhypothek lässt sich die Menge an Eigenkapital ohne Probleme erhöhen. Unter diesem Begriff werden die Eigenleistungen, welche der Kreditnehmer im Zuge des Bauprojektes selbst vornehmen kann, zusammengefasst. Hierzu zählen unter anderem Maler- oder Fliesenlegearbeiten. Allerdings sollte sich bei der Planung einer Eigenleistung der zukünftige Eigenheimbesitzer darüber im Klaren sein, dass hierzu eine Portion handwerkliches Geschick und vor allem viel Zeit gehört. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle eine vorsichtige Einschätzung abgegeben werden.

Wer noch nie an der Installation einer sanitären Anlage beteiligt war, sollte dies auch weiterhin den Profis überlassen. Sonst droht das eigene Haus nur allzu schnell im Chaos zu versinken. Aber trotz der Einschränkungen ist eine Muskelhypothek sicher der richtige Weg, um das Eigenkapital um einige tausend Euro aufzustocken. Wer sich nicht sicher ist, welche Arbeiten alles mit ein wenig handwerklichem Geschick selbst erledigt werden können, sollte sich bei einer unabhängigen Stelle beraten lassen. Verbraucherzentralen sind in dieser Situation eine der ersten Anlaufstellen.