Festzinsdarlehen

Festzinsdarlehen sind Immobilienkredite, bei denen der Zinssatz entweder über die gesamte Laufzeit oder über einen fest definierten Zeitraum von Beginn an unveränderlich feststeht. Diese Form der Hypothekenfinanzierung wird mit einer sogenannten Zinsbindung ausgestattet, wodurch sich der Darlehenszins auch bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt nicht ändert. Damit unterscheiden sich Festzinsdarlehen grundlegend von variablen Finanzierungen, die sich an einem Referenzzinssatz orientieren und deren Kosten im Zeitverlauf signifikant steigen oder fallen können. Obwohl die Fixierung des Zinssatzes für den Kreditnehmer meist mit einem Aufschlag verbunden ist, bietet sie bereits zu Beginn der Tilgung ein Höchstmaß an Sicherheit. Da mit dem Zins auch der monatliche Kapitaldienst konstant bleibt, ermöglichen Festzinsdarlehen eine präzise und langfristige Planung der privaten Finanzen ohne das Risiko unerwarteter Ratensteigerungen.

Strategische Nutzung und Risikovorsorge

Der Abschluss eines Festzinsdarlehens empfiehlt sich insbesondere während einer Niedrigzinsphase, da auf diese Weise äußerst günstige Konditionen für einen langen Zeitraum gesichert werden können. Im Gegensatz dazu ist eine langfristige Zinsfixierung in Hochzinsphasen eher unvorteilhaft, da Kreditnehmer dann nicht von künftig sinkenden Marktzinsen profitieren könnten. Die Kosten eines Festzinsdarlehens im Vergleich zur variablen Verzinsung hängen von den aktuellen Bedingungen am Kapitalmarkt ab, wobei die Zinsaufschläge in der Regel mit zunehmender Dauer der Zinsbindung ansteigen. Trotz dieser potenziellen Mehrkosten ist die Zinssicherung ein essentielles Instrument zur Risikovorsorge. Besonders wenn das Haushaltsbudget keine Spielräume für steigende Belastungen lässt, schützt die Zinsbindung vor existenziellen finanziellen Risiken beim Erwerb der eigenen Immobilie.

Laufzeitoptionen und Volltilgung

Die Flexibilität bei der Wahl der Zinsbindung ist hoch und kann je nach Kreditinstitut Zeiträume von bis zu 25 Jahren umfassen. Ein solcher Zeithorizont ist oft ausreichend, um die gesamte Darlehensschuld innerhalb der Festzinsphase vollständig zurückzuführen und somit das Risiko einer Anschlussfinanzierung gänzlich auszuschließen.

FAQ

Wann sollte man sich für eine besonders lange Zinsbindung entscheiden?

Eine lange Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren ist immer dann ratsam, wenn die aktuellen Marktzinsen historisch niedrig sind oder wenn der Kreditnehmer eine absolute Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit benötigt. Dies schützt effektiv vor dem Risiko steigender Zinsen zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung, was bei kürzeren Bindungen zu einer massiven Erhöhung der monatlichen Rate führen könnte.

Welche Nachteile bringt ein Festzinsdarlehen mit sich?

Der Hauptnachteil liegt in der mangelnden Flexibilität während der Zinsbindungsfrist, da das Darlehen nicht ohne Weiteres vorzeitig gekündigt werden kann. Sollten die Marktzinsen nach dem Abschluss deutlich sinken, ist der Kreditnehmer weiterhin an den höheren vertraglich vereinbarten Zins gebunden und kann nur unter Zahlung einer oft hohen Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag aussteigen.

Gibt es gesetzliche Möglichkeiten, ein langfristiges Festzinsdarlehen vorzeitig zu kündigen?

In Deutschland räumt der Gesetzgeber Kreditnehmern gemäß § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht ein. Demnach kann jedes Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist kostenfrei gekündigt werden. Dies bietet dem Bauherrn eine wichtige Ausstiegsoption, falls die Marktzinsen nach einem Jahrzehnt deutlich attraktiver sein sollten.

Steuerermäßigung

Der Erwerb einer Immobilie kann auf verschiedenen Wegen dazu genutzt werden, die Einkommensteuerlast des Eigentümers zu senken. Wer ein Objekt erwirbt und es nicht selbst nutzt, sondern an Dritte vermietet, kann die Sollzinsen, die für den zur Finanzierung aufgenommenen Kredit anfallen, als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung bewirkt dabei, dass das Einkommen des Eigentümers während der Tilgung geringer ist und somit weniger Steuern gezahlt werden müssen. In der Regel wird die Immobilie deshalb während des Erwerbslebens abbezahlt. Die Mieteinnahmen, die versteuert werden müssen, wirken sich dann erst nach dem Eintritt in den Ruhestand erhöhend auf das zu versteuernde Einkommen aus. Die Steuerermäßigung ist bei der Konzeption einer Finanzierung zwecks Vermietung ein ganz wesentliches Element, ohne das derartige Vorhaben kaum lohnen würden.

Auch wer sein Objekt selbst nutzt, kann Steuern sparen. Seit dem Jahr 2008 steht Eigentümern mit der so genannten Eigenheimrente dazu ein neues Instrument zur Verfügung. Wer die Einzahlungen in staatlich geförderte Riester-Vorsorge-Pläne direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzt, kann diese als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Pro Vertragsinhaber sind dabei jedoch maximal 2.100 Euro jährlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil ist hier jedoch nicht an das Projekt selbst gebunden, da die Geltendmachung auch bei einer herkömmlichen Nutzung des Riester-Vertrages möglich wäre. Dennoch lassen sich im Laufe der Tilgung Summen im mittleren fünfstelligen Bereich sparen, wenn das Einkommen des Kreditnehmers und damit sein Grenzsteuersatz hoch ist.

Das Ausmaß von Steuerermäßigungen hängt maßgeblich vom Einkommen des Darlehensnehmers ab. Sinkt dieses im Zeitverlauf deutlich unter das bei der Konzeption der Finanzierung angenommene Niveau ab, ist die Kalkulation hinfällig. Deshalb gilt, dass mit der Unsicherheit über das künftige Einkommen des Eigentümers auch die Ungewissheit über das Ausmaß der Steuerermäßigung wächst. Eine solide Planung und eine defensive Kalkulation der Einkünfte sind deshalb für alle Beteiligten oberstes Gebot.

Verbraucherauskunft

Die Verbraucherauskunft ist ein Produkt der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) mit Sitz in Wiesbaden. Die Auskunftei ermöglicht es Verbrauchern, Dritten Einblick in die eigene Bonität zu geben, ohne dabei zu viele Informationen zugänglich zu machen. In der Verbraucherauskunft der Schufa ist zu lesen, ob Daten bei der Auskunftei über eine bestimmte Person vorliegen und ob Negativmerkmale bekannt sind. Anders als in der Eigenauskunft ist dabei aber nicht ersichtlich, mit welchen Unternehmen Vertragsverhältnisse bestehen und wer Daten an die Schufa gemeldet hat. Legt ein Interessent einem Eigentümer eine Verbraucherauskunft vor, kann der Vermieter sich ein Bild über das Risiko eines Zahlungsausfalls machen, ohne dass der potenzielle Mieter nähere Details zu seinen Partnern bei Banken, Versandhandel oder Telekommunikation preisgeben muss.

Die Verbraucherauskunft kann bei der Schufa gegen eine Gebühr bestellt werden. Sie wird dann von der Auskunftei schriftlich zugestellt. Von Bedeutung ist die Auskunft insbesondere bei der Suche nach einer neuen Wohnung bzw. einem neuen Mieter. Eigentümer können das Risiko eines Mietausfalls begrenzen, wenn sie sich vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag über das frühere Zahlungsverhalten eines Anwärters informieren. Wurden in der Vergangenheit Verpflichtungen gegenüber Banken oder Mobilfunkanbietern nicht erfüllt, ist das Risiko eines Mietausfalls tendenziell höher. Insbesondere offene Negativmerkmale deuten auf eine prekäre Situation des Anwärters hin und können für Vermieter ein Ablehnungsgrund sein.

Wer sich für eine bestimmte Wohnung interessiert und die Chancen auf den tatsächlichen Einzug und den Zuschlag durch den Vermieter erhöhen will, kann durch die Vorlage einer Verbraucherauskunft seinem Ziel näher kommen. Voraussetzung ist selbstredend, dass die Bonität unbeschadet ist und keine Negativmerkmale vorliegen. Verlangen dürfen Vermieter die Vorlage einer Verbraucherauskunft allerdings nicht, da der Gesetzgeber dies untersagt. Freiwillig angeboten ist die Auskunft aber unproblematisch. Die Anfragen bei der Schufa nach Verbraucherauskünften haben in den vergangenen Jahren zugenommen.

Negativmerkmal

Negativmerkmale sind Eintragungen in den Datenbeständen einer Auskunftei hinsichtlich des früheren Zahlungsverhaltens von Verbrauchern und geben Aufschluss darüber, dass in der Vergangenheit Vertragsverhältnisse nicht ordnungsgemäß geführt worden sind. Die Negativmerkmale werden von den Vertragspartnern der Auskunfteien direkt an diese gemeldet. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um Banken, Versandhändler und Telekommunikationsunternehmen. Negativmerkmale entstehen, wenn beispielsweise ein Kredit nicht ordnungsgemäß zurückbezahlt wird, auf einem Girokonto nach dessen Löschung noch ein negativer Saldo besteht oder die Rechnungen eines Handyvertrages nicht bezahlt worden sind.

Wer eine Immobilienfinanzierung anstrebt, muss seiner Bank gegenüber einer Bonitätsauskunft zustimmen. Diese wird bei Unternehmen wie der Schufa, Infoscore oder anderen Wirtschaftsauskunfteien eingeholt. Finden sich in dieser Auskunft Negativmerkmale, kann dies dazu führen, dass die Bank die Auszahlung des Kredites verweigert, weil sie das Risiko eines nicht vertragsgerechten Verhaltens des Antragstellers zu hoch einschätzt. In einem solchen Fall kann entweder versucht werden, das Darlehen bei einem anderen Institut aufzunehmen oder aber es muss bis zur Löschung des Negativeintrages gewartet werden. Die Löschung erfolgt bei den meisten Einträgen nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren nach der vollständigen Erledigung der Angelegenheit, die zur Eintragung geführt hat. Die Erledigung ist dann gegeben, wenn sämtliche Pflichten des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses erfüllt worden sind. Wer eine Immobilienfinanzierung ins Auge fasst und offene Negativmerkmale verzeichnet, sollte deshalb so früh wie möglich für eine Erledigung sorgen. Ob Negativeinträge bestehen, kann durch die Einholung einer Selbstauskunft leicht herausgefunden werden. Diese sollte ohnehin in regelmäßigen Abständen eingesehen werden, da mitunter Fehler in den Datenbeständen auftauchen. Verbraucher, deren Kreditgesuch bei der Bank angelehnt wird und die sich sicher sind, über eine einwandfreie Bonität zu verfügen, sollten einen fälschlicherweise vollzogenen Negativeintrag als erstes in Betracht ziehen.

Einige Negativmerkmale bleiben für sehr lange Zeit – rund sechs Jahre – gespeichert: Dazu zählt insbesondere eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung.

Finanzierungszusage

Sobald ein Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen für eine Hypothekenfinanzierung eingereicht hat und die Bank das Vorhaben genehmigt, erfolgt die schriftliche Mitteilung in Form der Finanzierungszusage. Diese Zustimmung ist rechtlich bindend und markiert das rechtswirksame Zustandekommen des Darlehensvertrages. Damit sind alle wesentlichen Konditionen wie die Laufzeit, die Zinsbindung oder der Referenzzinssatz festgeschrieben. Für den angehenden Eigentümer ist dieses Dokument von existenzieller Bedeutung, da es ihm ermöglicht, gegenüber Verkäufern oder Baufirmen als verbindlicher und liquider Geschäftspartner aufzutreten. Besonders in umkämpften Immobilienmärkten entscheidet die Schnelligkeit dieser Zusage oft über den Erfolg des Erwerbs, da Verkäufer bevorzugt demjenigen den Zuschlag erteilen, der seine Zahlungsfähigkeit durch eine Bankbestätigung unmittelbar nachweisen kann.

Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Bank

Die Erteilung einer Finanzierungszusage ist an strikte Bedingungen geknüpft, die seitens des Antragstellers restlos erfüllt sein müssen. Im Fokus steht dabei eine einwandfreie Bonität sowie ein langfristig gesichertes Einkommen. Banken fordern üblicherweise, dass ein Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht und die Schufa-Auskunft keinerlei negative Merkmale aufweist. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, wird die Kreditzusage im Regelfall verweigert. Insbesondere eine bestehende Arbeitslosigkeit oder schwerwiegende Negativeinträge bei Auskunfteien gelten als klassische Ausschlusskriterien, die eine Zustimmung zum Bau- oder Erwerbsvorhaben durch das Kreditinstitut verhindern.

Handlungsoptionen bei einer Ablehnung

Wird ein Kreditantrag abgelehnt, steht es dem Verbraucher frei, sein Ersuchen bei einem anderen Institut vorzutragen. Dies ist jedoch meist nur dann erfolgversprechend, wenn keine fundamentalen Ausschlusskriterien vorliegen. Eine effektive Strategie zur Verbesserung der Chancen auf eine Finanzierungszusage besteht darin, einen zweiten Kreditnehmer mit guter Bonität in den Vertrag aufzunehmen. Ebenso können die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten oder die Einbindung von KfW-Darlehen die Entscheidung der Bank positiv beeinflussen. Letztere sind teilweise mit Haftungsfreistellungen für die Hausbanken ausgestattet, was die Risikobereitschaft des finanzierenden Instituts deutlich erhöhen kann.

FAQ

Wie lange ist eine schriftliche Finanzierungszusage in der Regel gültig?

Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Bank, liegt aber meist zwischen vier und acht Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums garantiert das Institut die Konditionen und die Auszahlung, sofern sich an den finanziellen Verhältnissen des Antragstellers keine gravierenden Änderungen ergeben.

Gibt es einen Unterschied zwischen einer unverbindlichen Konditionsanfrage und einer echten Finanzierungszusage?

Ja, eine Konditionsanfrage dient lediglich dem Vergleich von Zinssätzen und ist rechtlich nicht bindend. Erst die echte Finanzierungszusage erfolgt nach einer finalen Prüfung aller Objekt- und Bonitätsunterlagen durch die Marktfolge der Bank und stellt die verbindliche Kreditzusage dar.

Kann die Bank eine bereits erteilte Finanzierungszusage wieder zurückziehen?

Ein Widerruf ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat oder wenn vor der Vollauszahlung eine massive Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt, wie zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Insolvenz.

Anlaufjahre, tilgungsfreie

Nicht jedes Darlehen wird unmittelbar nach der Auszahlung in vollen Raten zurückgezahlt. Viele Finanzierungsmodelle sehen sogenannte tilgungsfreie Anlaufjahre vor. In dieser Phase ist der Kreditnehmer lediglich dazu verpflichtet, die Zinsen auf den ausgezahlten (valutierenden) Kreditbetrag zu entrichten, während die eigentliche Tilgungsleistung ruht. Besonders häufig findet man diese Gestaltung bei Förderprogrammen der öffentlichen Hand, wie etwa bei den Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Je nach Programm und gewählter Gesamtlaufzeit können bis zu fünf tilgungsfreie Jahre vereinbart werden, was beispielsweise beim KfW-Wohneigentumsprogramm mit 35 Jahren Laufzeit üblich ist.

Vorteile und finanzielle Spielräume

Der Hauptvorteil tilgungsfreier Anlaufjahre liegt in der anfänglich geringeren monatlichen Belastung. Da der Kapitaldienst zunächst nur aus der Zinszahlung besteht, gewinnt der Darlehensnehmer an finanzieller Flexibilität. Die dadurch freiwerdenden Mittel können gezielt eingesetzt werden, um beispielsweise andere, teurere Kredite schneller zu tilgen oder unvorhergesehene Kosten in der Anfangsphase eines Bauvorhabens aufzufangen. Dies ermöglicht eine strategische Steuerung der Liquidität über verschiedene Finanzierungsbausteine hinweg.

Langfristige Auswirkungen auf Laufzeit und Ratenhöhe

Trotz der kurzfristigen Entlastung hat ein verzögerter Tilgungsbeginn langfristige Konsequenzen. Wer später mit der Rückzahlung beginnt, verschiebt zwangsläufig den Zeitpunkt der vollständigen Schuldenfreiheit nach hinten. Bei einer fest vereinbarten Gesamtlaufzeit führt dies zudem dazu, dass die monatlichen Raten nach Ablauf der Anlaufjahre spürbar höher ausfallen. Da die gesamte Restschuld nun in einer kürzeren verbleibenden Zeitspanne getilgt werden muss, steigt die Belastung in der zweiten Phase des Darlehens im Vergleich zu einem Kredit mit sofortiger Tilgung an.

Wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und Marktsituation

Die Nutzung tilgungsfreier Jahre ist ökonomisch besonders dann ratsam, wenn die Zinsen für das betreffende Darlehen niedriger sind als die Kosten anderer Verbindlichkeiten oder wenn das Kapital am Geldmarkt zu einem höheren Zinssatz angelegt werden kann, als für das Darlehen gezahlt werden muss. Aufgrund staatlicher Subventionen und Garantien weisen Förderprogramme oft derart niedrige Zinssätze auf, dass sie sich ideal für dieses Modell eignen. Während solche Konditionen auf dem freien Bankenmarkt eher selten anzutreffen sind, bilden sie das Rückgrat der staatlichen Wohnraumförderung.

FAQ

Werden während der tilgungsfreien Zeit gar keine Zahlungen an die Bank geleistet?

Nein, der Kreditnehmer muss auch in der tilgungsfreien Zeit die anfallenden Zinsen für das geliehene Kapital bezahlen. Lediglich der Teil der Rate, der die eigentliche Restschuld verringert (die Tilgung), entfällt während dieses Zeitraums.

Wann ist ein tilgungsfreies Anlaufjahr steuerlich oder wirtschaftlich sinnvoll?

Ein solches Modell ist sinnvoll, wenn die Liquidität am Anfang der Laufzeit für andere Investitionen benötigt wird oder teurere Kredite Vorrang bei der Tilgung haben. Auch wenn die Rendite einer sicheren Geldanlage über dem Darlehenszins liegt, kann sich die verzögerte Tilgung finanziell auszahlen.

Verlängert sich durch tilgungsfreie Jahre die Gesamtlaufzeit des Kredits?

Das hängt von der vertraglichen Gestaltung ab: Entweder verlängert sich die Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung nach hinten heraus, oder die monatliche Rate erhöht sich nach der tilgungsfreien Phase deutlich. Im zweiten Fall muss die gesamte Summe in der verbleibenden, verkürzten Zeit zurückgezahlt werden.

Inflations-Klausel

Vermieter können mit ihren Mietern vereinbaren, dass die Miete, die für ein Objekt zu entrichten ist, an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt wird und diese Vereinbarung in den Mietvertrag aufnehmen. So kann die Klausel etwa bestimmen, dass beide Vertragsparteien einmal im Jahr das Recht haben, eine Anpassung der Miete an die Preisentwicklung vorzunehmen. Als Basis dient dabei in der Regel der Index der Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamtes. Dieser wird für alle Regionen des Landes separat berechnet. In Mietverträgen kommt jedoch in der Regel die gesamtdeutsche Berechnung zur Anwendung. Steigt der Preisindex dann in einem Jahr um beispielsweise 3,0 Prozent an, kann der Vermieter die Miete ebenfalls um 3,0 Prozent erhöhen. Die Erhöhung der Miete darf allerdings nicht ohne weitere Mitteilung an den Mieter vorgenommen werden. Vielmehr ist dazu eine schriftliche Benachrichtigung erforderlich, in der unter Bezugnahme auf die Inflations-Klausel die Erhöhung der monatlichen Miete und deren Inkrafttreten angekündigt werden.

Inflations-Klauseln ermöglichen es Vermietern, die Einnahmen aus ihrer Immobilie gegen die Geldentwertung abzusichern. Voraussetzung für das Gelingen dieses Unterfangens ist jedoch, dass der Markt die Möglichkeit dazu bietet. Fällt der Anstieg der Miete durch die Anwendung der Inflationsklausel stärker aus als der Anstieg der Preise auf dem relevanten Markt, ist mit einem Auszug des Mieters aus dem Objekt zu rechnen. Der Vermieter ist in einem schwachen Marktumfeld somit auf Dauer gezwungen, auf den Gebrauch der Inflations-Klausel zu verzichten.

Für Mieter bietet die Klausel den Vorteil einer besseren Einschätzung anstehender Mieterhöhungen. Fällt die Inflationsrate hoch aus, kann rechtzeitig die Suche nach einem anderen Objekt beginnen, in dem keine Inflations-Bindung in Kauf genommen werden muss. Kommt es dagegen zu einer rückläufigen Preisentwicklung (Deflation), kann der Mieter von der Kopplung an die Verbraucherpreise profitieren und die Miete senken. Deflation ist allerdings ein im historischen Rückblick sehr seltenes Szenario.

Umkehrhypothek

Der Begriff der Umkehrhypothek bezeichnet ein Verrentungsmodell, bei dem der Eigentümer einer Immobilie einen Vertrag mit einer Bank über die Zahlung einer Rente oder eines einmaligen Betrages abschließt und dabei dem Kreditinstitut das Objekt vererbt. Der Eigentümer erhält von der Bank ein lebenslanges Wohnrecht zugstanden. Umkehrhypotheken sind eine Möglichkeit für Eigentümer im Ruhestand, ihre Rente zu erhöhen oder sich zusätzliche Mittel für Anschaffungen zu verschaffen. Voraussetzung für eine Verrentung ist, dass das Objekt, das nach dem Ableben des Eigentümers in den Besitz der Bank fällt, nicht durch andere Kredite beliehen ist. Die Umkehrhypothek wird ins Grundbuch eingetragen, so wie es auch bei gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen der Fall ist. Wie hoch der maximale Betrag, den der Eigentümer sich von der Bank auszahlen lassen kann bzw. die monatliche Rente im Detail ist, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Zu diesen zählen unter anderem der Wert des Objektes, das Lebensalter des Eigentümer sowie das seines Ehegatten, der ebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht für das betreffende Objekt erhält sowie der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verrentungs-Vertrages am Kapitalmarkt herrscht. Dabei gilt, dass mit höherem Lebensalter des Eigentümers auch der finanzielle Spielraum, der mit einer Verrentung möglich ist, wächst. Die Banken, die Umkehrhypotheken anbieten, nutzen bei der Bemessung der Rente bzw. der Kapitalauszahlung so genannte Sterbetafeln, die auch bei der Bemessung von Lebensversicherungen zur Anwendung kommen. Auch das Geschlecht spielt deshalb eine Rolle, da Männer eine geringere Lebenserwartung verzeichnen als Frauen.

In Deutschland ist der Markt für Umkehrhypotheken noch vergleichsweise schwach entwickelt. Der Trend, der aus den USA sowie aus Großbritannien nach Europa kommt, ist noch recht jung. Insbesondere zeigen sich die Banken recht zurückhaltend beim Vertrieb von Umkehrhypotheken. Zwar halten viele Geldhäuser entsprechende Produkte vor – offensiv angeboten werden sie jedoch nicht. Die noch geringere Transparenz macht einen intensiven Anbieter-Vergleich erforderlich.

Sanierungs-Förderung

Der Staat fördert bestimmte bauliche Maßnahmen an bestehenden Objekten durch günstige Kredite der öffentlichen Hand. Insbesondere die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt unter bestimmten Voraussetzungen günstige Kredite zur Verfügung, mit denen Sanierungs-Vorhaben zu niedrigen Zinsen finanziert werden können. Dabei liegt der Fokus der Förderbank seit einigen Jahren deutlich auf der Förderung von Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden dienen. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung von Dach, Außenwänden oder Kellerdecke, der Einbau von gut isolierenden Fenstern oder einer modernen Heizungsanlage. Zu einer deutlichen Ausweitung der staatlichen Unterstützung in den vergangenen Jahren haben zum einen die massiv angestiegenen Energie-Preise, zum anderen auch das veränderte Bewusstsein der Bevölkerung für klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen beigetragen.

Da Kredite der Förderbank aus dem Bundeshaushalt subventioniert werden, sind sie in der Regel deutlich günstiger als grundpfandrechtlich besicherte Darlehen auf dem freien Markt. Dies macht sie für Kreditnehmer interessant. Die Sanierungs-Förderung wurde im Jahr 2009 deutlich ausgeweitet, weil die Bundesregierung im Rahmen eines Konjunkturprogrammes gegen die Wirtschaftskrise der KfW zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hat. Die Staatsbank rief daraufhin zum ersten April 2009 das Programm „Energieeffizient sanieren“ ins Leben. Eigentümer, die ihr Objekt durch bauliche Maßnahmen auf den neusten technischen Stand bringen, können die Kredite in Anspruch nehmen. Maßgeblich für die Bewilligung ist dabei, dass die Maßnahmen dazu führen, dass der Primärenergiebedarf des Objektes unter bestimmten Richtwerten liegt und dass der Transmissionswärmeverlust deutlich reduziert wird.

Aufgrund des politischen Willens zum Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die zu großen Teilen aus dem Ausland importiert werden müssen, ist damit zu rechnen, dass die Sanierungs-Förderung auch in der Zukunft einen wachsenden Stellenwert in der deutschen Subventionspolitik einnehmen wird. Neben günstigen Darlehen sind dabei auch Zuschüsse zur Tilgung von Sanierungs-Krediten zu erwarten, die bereits jetzt in geringem Umfang existieren.

Riester-Sockelbeitrag

Der Riester-Sockelbeitrag ist der Beitrag, der in einen Riester-Vertrag mindestens eingezahlt werden muss, damit die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden kann. Der Sockelbeitrag beläuft sich dabei auf 60 Euro im Jahr. Er gilt, wenn entweder der Vertragsinhaber gar kein eigenes Einkommen erzielt oder aber vier Prozent seiner sozialversicherungspflichtigen jährlichen Brutto-Einkünfte weniger als 60 Euro betragen (Mit anderen Worten beläuft sich das Bruttojahreseinkommen dann auf weniger als 1500 Euro). Die Einzahlung des Sockelbeitrages ist Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Zuschüsse. Diese setzen sich auch in diesem Fall aus der Grundzulage und ggf. der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für jedes Kind, für das Anrecht auf Kindergeld besteht und beträgt 300 Euro für Nachwuchs, der erst nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen ist. Wird der Sockelbeitrag in einem Jahr nicht eingezahlt, verfällt für das betreffende Jahr der Anspruch auf die Förderungen.

Im Bereich der privaten Baufinanzierung ist der Sockelbeitrag insbesondere dann von Bedeutung, wenn einer von zwei Ehegatten keiner erwerbsmäßigen Beschäftigung nachgeht bzw. dies in nur sehr geringem Umfang tut. Die Rendite, die mit dem Sockelbeitrag erzielt wird, schlägt aufgrund der fixen Förderung und der nur geringen Eigenleistung selbstredend alle anderen Anlageklassen, kann jedoch nur in dem gesetzten Umfang realisiert werden. Es bietet sich in jedem Fall an, die Riester-Förderung durch die Einzahlung des Sockelbeitrages zu nutzen, da im Laufe der Jahre dadurch einige tausend Euro Förderung erworben werden können. Ob diese direkt zur Finanzierung des Eigenheims, wie es bei der Nutzung von Riester-Verträgen im Rahmen der Eigenheimrente möglich ist, genutzt wird oder damit die Basis für eine private Altersvorsorge gelegt wird, ist letztlich irrelevant, da ohnehin Altersvorsorge und Hypothekenfinanzierung bewältigt werden müssen.