Flexibilitätszuschlag

Als Flexibilitätszuschlag wird in der Umgangssprache der Umstand bezeichnet, dass Finanzierungsmodelle mit einem größeren Spielraum für spätere Änderungen in der Regel teurer sind als starre Lösungen. Der Zuschlag nimmt in verschiedenen Bestandteilen der Finanzierungskosten Gestalt an. Dazu gehört etwa ein Zuschlag auf den Darlehenszins, wenn der Kreditnehmer mit seiner Bank vereinbart, dass während der Laufzeit kostenfreie Sondertilgungen möglich sind. Diesen Zuschlag erhebt die Bank, weil bei Nutzung dieser Möglichkeit durch den Darlehensnehmer Maßnahmen bei der Refinanzierung erforderlich sind, die Kosten verursachen.

Ein anderer Bestandteil der Darlehenskosten, der gerne der Flexibilität zugeschrieben wird, betrifft sogenannte Reservehypotheken. Bei diesen Finanzierungen handelt es sich um Immobilienkredite, die von der Bank zugesagt werden, ohne dass ein konkretes Objekt zum Erwerb im Raum steht. Es werden lediglich einige Rahmenbedingungen vereinbart, die ein Objekt erfüllen muss. Der Kreditnehmer kann dann mit der Zusage seiner Bank im Rücken ohne Zeitdruck auf die Suche nach einer Immobilie gehen. Hier besteht der Flexibilitätszuschlag nicht in einem höheren Zinssatz, sondern in strengeren Anforderungen an das vom Kreditnehmer zur Verfügung gestellte Eigenkapital. Während gewöhnliche Finanzierungen bereits ab einem Eigenkapitalanteil von zehn Prozent ohne Probleme realisierbar sind, müssen bei einer Reservehypothek 30 Prozent hinterlegt werden.

Der Flexibilitätszuschlag sollte nicht per se ein Ausschlussgrund für bestimmte Vertragsbestandteile sein. In der heutigen Zeit stellt das Erwerbsleben große Anforderungen an räumliche Flexibilität und auch persönliche Bindungen ändern sich häufiger als früher. Es kann deshalb sehr nützlich sein, aus einer Finanzierung wieder aussteigen zu können, wenn sich ganz wesentliche Rahmenbedingungen verändern. Die Kosten, die für die Flexibilität zunächst gezahlt worden sind, amortisieren sich dann schnell, wenn die Lebensplanung nicht aufgrund einer langfristigen Finanzierungsverpflichtung eingeschränkt ist. Durch den starken Wettbewerb auf dem Markt für Immobilienfinanzierungen sind auch die Kosten für flexible Bestandteile sehr viel günstiger geworden. Wie immer gilt auch hier, dass der Vergleich mehrerer Angebote viel Geld sparen kann.

Eigenheimrentenzuschuss

Der Eigenheimrentenzuschuss ist der Zuschuss des Staates, der zu sogenannten Wohn-Riester-Verträgen bezahlt wird. Die Verträge sind staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums genutzt werden können. Die Förderung des Staates setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen zahlt der Fiskus jedem, der die Bedingungen für die Zulage erfüllt, 154 Euro pro Jahr direkt in den Vertrag. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden weiter 185 Euro im Jahr gezahlt. Wurde das Kind nach dem Jahr 2007 geboren, beläuft sich die Kinderzulage sogar auf 300 Euro. Die zweite Komponente ist die steuerliche Förderung. Einzahlungen in Wohn-Riester-Verträge können steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden. Dadurch profitieren insbesondere Vertragsinhaber mit einem hohen Einkommen, weil deren Grenzabgabenbelastung sehr hoch ist. Maximal kann jeder Vertragsinhaber 2.100 Euro abzüglich der Zuschüsse pro Jahr absetzen. Um die Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen Vertrag einbezahlt werden.

Die Förderung kann direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden. Das gilt auch für die Steuerersparnis. Der Eigenheimrentenzuschuss kann so unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile im Verlauf von 20 Jahren durchaus 50.000 Euro betragen, wenn die Verträge eines Ehepaares mit gutem Einkommen und mehreren Kindern berücksichtigt werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der Zuschuss zurückbezahlt werden muss, wenn die Immobilie veräußert und nicht durch ein neues Eigenheim ersetzt wird. Einzig der Erwerb eines lebenslangen Wohnrechts in einem Seniorenheim kann hier Abhilfe schaffen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bei einer Entnahme der Vertragsguthaben zur Immobilienfinanzierung im Alter eine Steuerschuld droht, weil die hypothetisch anfallenden Rentenzahlungen auch dann in voller Höhe besteuert werden, wenn sich im Vertrag gar keine Guthaben mehr befinden. Es sollte deshalb in der Finanz- und Vermögensplanung unbedingt eine ausreichende Altersversorgung konzeptioniert werden, damit nicht trotz des Wohneigentums die finanziellen Mittel knapp sind.

Kreditlaufzeit

Als Kreditlaufzeit wird die Zeitspanne zwischen der Auszahlung eines Darlehens und seiner Fälligkeit bezeichnet. Die Kreditlaufzeit bei Immobilienfinanzierungen beträgt üblicherweise zwischen fünf und 25 Jahren. Am Ende der Laufzeit kann eine Restschuld bestehen, die dann entweder durch eine einmalige Sonderzahlung oder durch ein weiteres Darlehen abgelöst wird.

Die Kreditlaufzeit ist für verschiedene Aspekte einer Finanzierung von großer Bedeutung. Sofern der Darlehensbedarf und der Zinssatz gegeben sind und nicht verändert werden können, ist die Laufzeit die einzige Größe, über die die Höhe der monatlichen Rate beeinflusst werden kann. Je länger die Laufzeit ist, desto geringer fällt die Belastung durch den laufenden Kapitaldienst (die Summe aus Zins und Tilgung, die jeden Monat an die Bank gezahlt wird) aus. Mit einer steigenden Laufzeit erhöhen sich allerdings auch die Gesamtkosten der Finanzierung. Zum einen kostet eine lange Zinsbindung fast immer mehr als eine weniger lange, zum anderen fallen durch die Streckung der Tilgung ohnehin mehr Zinsen an.

Die Kreditlaufzeit bei einem Volltilgerdarlehen ist noch für einen weiteren Aspekt von großer Bedeutung: Sie ist gleichbedeutend mit der Zeitspanne, die bis zum Tag der vollständigen Entschuldung zurückzulegen ist. Der Kreditnehmer muss diesen Tag in seiner Finanz- und Vermögensplanung unbedingt berücksichtigen. Je näher die Rückzahlung des Immobilienkredits zum Eintritt in den Ruhestand rückt, desto weniger Zeit zum Aufbau eines zusätzlichen Kapitalstocks steht nach der Tilgung noch zur Verfügung. Da eine Immobilie allein für den Ruhestand jedoch nicht ausreicht, müssen weitere Maßnahmen zur privaten Vorsorge getroffen werden. Die Kreditlaufzeit steht in der Regel beim Abschluss des Darlehensvertrages fest. Sie kann jedoch nachträglich verändert werden, wenn zwischenzeitlich Sondertilgungen geleistet werden. Auch eine Ratenneuaufteilung oder eine Stundung der Kreditraten kann dazu führen, dass sich die Laufzeit nachträglich verlängert oder verkürzt. Wie flexibel die Kreditlaufzeit ist, richtet sich nach den Festlegungen im Darlehensvertrag.

Mindestmietdauer

Mieter und Vermieter können sich im Mietvertrag darauf verständigen, dass ein Objekt vom Mieter für einen bestimmten Mindestzeitraum angemietet werden muss. Für den Vermieter bietet dies den Vorteil einer sicheren Auslastung seines Objektes. Der Mieter allerdings kommt bei diesem Geschäft nur bedingt gut davon, weil für ihn die Mindestmietdauer mit einer zusätzlichen Verpflichtung verbunden ist. In der Praxis lässt sich eine Mindestmietdauer deshalb nur dann durchsetzen, wenn der Immobilienmarkt und die gesamte Angebots- und Nachfragesituation sich zugunsten des Vermieters gestalten.

Vereinbarungen über eine bestimmte Mindestanmietungszeit werden für wohnwirtschaftliche genutzte Objekte ebenso getroffen wie bei gewerblichen Immobilien. Der Vermieter sollte sich immer im Klaren darüber sein, dass die Klausel im Vertrag für ihn nur dann tatsächlich vorteilhaft ist, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen auch tatsächlich nachkommen kann. Kommt der Mieter aufgrund mangelnder Finanzkraft in Zahlungsverzug und kann er seine Verbindlichkeiten nicht durch Vermögenswerte decken, kommt auch der Eigentümer nicht an sein Geld. Besonders bei gewerblichen Objekten sollten Eigentümer deshalb davon ausgehen, dass ein Scheitern des geschäftlichen Vorhabens des Mieters sehr schnell zu einem Zahlungsverzug führt. Der Vertrag sollte deshalb Möglichkeiten für den Mieter vorsehen, trotz einer vereinbarten Mindestmietdauer vorzeitig aus dem Mietverhältnis auszusteigen. Dabei kann eine einmalige Entschädigung ebenso taugen wie ein vom Mieter initiiertes folgendes Mietverhältnis.

Die Bedingungen für solche Ausstiegsklauseln sollten im Interesse beider Parteien so exakt wie möglich definiert werden. So sollte bei der Stellung eines nachfolgenden Mietverhältnisses durch den Mieter bei einem vorzeitigen Ausstieg klar geregelt sein, welche Eigenschaften neue Mieter mitbringen müssen, um die Kriterien für eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages zu erfüllen. Auch eine einmalige Entschädigungszahlung sollte der Höhe nach klar definiert sein. So kann etwa festgelegt werden, dass ein bestimmter Prozentsatz der bei Kündigung noch fälligen Mieten an den Eigentümer gezahlt werden muss. Hier kann ggf. auch eine Ratenzahlung gestattet werden.

Objektmarketing (Immobilien)

Das Objektmarketing umfasst alle Maßnahmen, die ein Eigentümer zur besseren Vermarktung seiner Immobilie unternimmt. Objektmarketing betrifft Immobilien, die an Dritte vermietet werden sollen ebenso wie solche, die durch einen Verkauf ganz abgestoßen werden. Gutes Marketing für eine Immobilie führt zu einem höheren Verkaufspreis, zu einer besseren Auslastung von Mietkapazitäten, zu einer höheren Miete sowie zu besseren Mietern.

Wie bei jedem Marketing-Ansatz ist es auch beim Objektmarketing das Ziel, so viel Nachfrage wie möglich zu erzeugen und dabei besonders geeignete Klientel anzusprechen. Die Kanäle, die zum Objektmarketing genutzt werden können, sind sehr unterschiedlich. Printmedien und Online-Kapazitäten sind jedoch die am häufigsten genutzten medialen Instrumente. Objektmarketing sollte weit über das einfache Schalten einer kostenlosen Anzeige in der Zeitung oder bei Immobiliensuchmaschinen hinausgehen. Durch gezieltes Ansprechen der Zielgruppe lässt sich eine bessere Vermarktung realisieren. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, das vorwiegend aus kleinen und kostengünstigen Wohneinheiten besteht, kann gezielt Studenten ansprechen. Eine freie Wohnung wird dann nicht in irgendeiner Tageszeitung, sondern in einem lokalen studentischen Magazin wie etwa der kostenfreien Uni-Zeitung angeboten. Es macht dabei Sinn, Interessenten eine Kontaktmöglichkeit über das Internet zu geben und dabei aufzufordern, sich in einen Newsletter einzutragen. Auf diese Weise werden im Laufe der Zeit zielgruppenrelevante Kontakte generiert. Im besten Fall kann durch das Versenden eines einzelnen Newsletters in der Zukunft dann bereits ein geeigneter Nachmieter gefunden werden.

Wer hingegen ein sehr hochpreisiges und exklusives Objekt vermarkten will, ist mit einer Präsenz in lokalen Golf-Zeitungen etc. besser aufgehoben. Jede Anzeige und jeder werbliche Kontakt sollte dabei so viel Aufmerksamkeit wie möglich erzeugen und zudem speziell die gewünschte Zielgruppe ansprechen. Objektmarketing kann mit einem kleinen Budget oder auch ganz ohne Geldeinsatz erfolgen, sodass es sich auch für Eigentümer von einem einzigen Objekt lohnt, weil dieses dann dauerhafter und besser vermietet werden kann.

Sofortkredit

Als Sofortkredit wird im Bankjargon ein Darlehen bezeichnet, bei dem ein eingehender Antrag sehr schnell bearbeitet wird. Ein Sofortkredit wird sehr schnell nach der Bewilligung ausbezahlt. In der Regel weist die darlehensgebende Bank den Kredit noch am Tag der Genehmigung an. Führt der Kreditnehmer sein Girokonto im Haus der kreditgebenden Bank, kann er sogar oft noch am selben Tag über die Finanzmittel verfügen.

Sofortkredite sind deshalb besonders dann geeignet, wenn rascher Finanzierungsbedarf ansteht. Klassische Hypothekendarlehen können wegen des größeren Aufwands in der Regel nicht innerhalb eines so kurzen Zeitraums bewilligt und ausbezahlt werden, weshalb ein Sofortkredit sich nicht zur Finanzierung der eigenen vier Wände eignet. Eigentümer können von einem Sofortkredit aber dennoch profitieren. Sind kleinere Reparaturen am Haus zu erledigen, die plötzlich anfallen und für die nicht ausreichend gespart werden konnte, muss ein Kredit zur Finanzierung der Ausgaben her. Da sich manches nicht verschieben lässt und der Dispositionskredit bei der Hausbank die teuerste aller Alternativen ist, macht ein Sofortkredit Sinn. Durch die schnelle Bereitstellung der Mittel können die Investitionen schnell in die Tat umgesetzt werden. Sofortkredite sind insbesondere dann für Eigentümer nützlich, wenn diese ihr Objekt nicht selbst nutzen, sondern es an Dritte vermieten. Kommt es zu einem Mangel, den der Vermieter beheben muss und ohne dessen Behebung eine Mietminderung seitens des Mieters gerechtfertigt wäre, muss schnell eine Lösung her, weil sonst Einbußen drohen. Insbesondere wenn der Mieter die Kürzung der Miete rechtmäßig androht und eine kurze Frist zur Behebung des beanstandeten Mangels setzt, ist keine Zeit zu verlieren.

Ein Sofortkredit kann dann im besten Fall durch einen kurzen Anruf bei der Bank beantragt und noch am selben Tag ausbezahlt werden. Eine schnelle Finanzierung ist auch dann sinnvoll, wenn es darum geht, einen bestimmten Mieter von der Unterschrift unter einen Mietvertrag zu überzeugen und dazu noch Arbeiten am Objekt erforderlich sind.

Zinsprogression

Bei einer Zinsprogression wird im Darlehensvertrag vereinbart, dass zunächst ein geringerer Zinssatz gilt, der dann im Zeitverlauf jedoch stark ansteigt. Der Kreditnehmer holt bei Finanzierungen mit einer Zinsprogression den Zinssatz, den er zunächst einspart, also später auf. Eine Zinsprogression kann grundsätzlich in jedem Darlehensvertrag vereinbart werden, findet sich in der Praxis aber relativ selten. Nur wenige Anbieter machen von dem Modell Gebrauch. Es ist dann in der Regel an jüngere Kreditnehmer gerichtet. Diese sollen die Möglichkeit haben, auch kurz nach dem Einstieg ins Erwerbsleben mit einer Immobilienfinanzierung zu beginnen.

Bei einem geringeren Darlehenszins besteht ein größerer Teil der Annuität aus Tilgung und weniger aus Zins, sodass diese Variante für viele Kreditnehmer attraktiv erscheint, was aus Sicht der Banken wiederum verkaufsfördernd wirkt. Da die Zinsprogression jedoch eine Verpflichtung des Kreditnehmers darstellt, die in jedem Fall erfüllt werden muss, handelt es sich bei einem Zinsaufschub eigentlich nur um eine Umbuchung der Lasten in die Zukunft. Eine tatsächliche Ersparnis findet bei dem Modell nicht statt. Um die effektiven Kosten eines Kredites mit Zinsprogression mit denen eines gewöhnlichen Darlehens zu vergleichen, kann der Margenbarwert herangezogen werden. Dieser gibt Aufschluss über den Rohgewinn der Bank, den diese bei der Finanzierung hat. Er kann bei einem Kredit mit einer Zinsprogression leicht deutlich höher ausfallen als es bei einer Finanzierung ohne dieses Merkmal der Fall ist. Die Banken nutzen dabei gerne die Unerfahrenheit von Verbrauchern aus, denen die Einschätzung der Gesamtkosten eines Darlehens ausschließlich anhand des effektiven Jahreszinses erfahrungsgemäß schwer fällt. Der Margenbarwert kann dabei helfen, die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Grundsätzlich sollte sich jeder, der ein Darlehen mit einer Zinsprogression in Erwägung zieht, fragen, warum die Zinslast in die Zukunft geschoben werden muss und warum die komplette Rate inklusive vollem Zinssatz nicht sofort machbar ist. Bei objektiver Betrachtung werden viele zu dem richtigen Schluss kommen, dass eine Umschichtung des Kapitaldienstes auf spätere Zahlungszeitpunkte weniger günstig ist und es sich anbietet, mit der Finanzierung noch einige Zeit zu warten.

Zinsdifferenz

Als Zinsdifferenz wird die Differenz im Zinssatz zweier Darlehen verstanden. Die Zinsdifferenz ist bei der privaten Immobilienfinanzierung in drei unterschiedlichen Zusammenhängen von Bedeutung. Zum einen kann die Differenz im Zinssatz zweier unterschiedlicher Banken den Ausschlag bei der Entscheidung für einen Finanzierungspartner geben. Zum anderen kann es von Interesse sein, den Finanzierungsbedarf auf zwei Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit aufzuteilen. Dies lohnt sich aber nur dann, wenn die Zinsdifferenz zwischen dem Darlehen mit kurzer Laufzeit und dem mit langer Zinsbindung ausreichend groß ist. Zum Dritten ist die Zinsdifferenz auch bei Fremdwährungskrediten von Bedeutung. Das Ausmaß des Zinsunterschieds zwischen der Darlehenswährung und dem Euro ist bei der Frage von Bedeutung, ob es sich lohnt, das mit jeder Fremdwährungsfinanzierung verbundene Wechselkursrisiko auf sich zu nehmen oder ob nicht eine klassische Euro-Finanzierung doch die bessere Lösung ist. Auch hier gilt, dass mit der Zinsdifferenz auch das Pro-Argument für die Fremdwährung an Kraft gewinnt.

Wer die Kredite unterschiedlicher Banken miteinander vergleicht und dabei ausschließlich auf den Zinssatz achtet, sollte darauf achten, dass die zeitliche Struktur der miteinander verglichenen Finanzierungen identisch ist. Nur dann gibt der Zinssatz zuverlässig Aufschluss darüber, welches Angebot das bessere ist. Bei nicht identischen Strukturen sollte hingegen der Margenbarwert als Grundlage genutzt werden, weil dieser eine objektivere Größe ist.

Wer die Zinsdifferenz in der Absicht analysiert, einen Laufzeiten-Mix zu nutzen und dadurch einen Teil der Finanzierung zu den niedrigeren, weil kurzfristigeren Zinsen zu decken, sollte sich im Klaren darüber sein, dass bei der nach einigen Jahren erforderlichen Anschlussfinanzierung die Bank in einer sehr guten Verhandlungsposition ist, weil der Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut dieses zu einer nachrangigen Eintragung der Hypothek zwingen würde. Der Zinssatz kann dann sehr ungünstig ausfallen. Abhilfe schafft hier eine klare Regelung, wie der neue Zins bemessen wird, wie etwa eine bestimmte Ableitung des Darlehenszinssatzes aus einem Anleihe- oder Geldmarktzins zum Zeitpunkt der Verlängerung.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko bezeichnet das Risiko von ungünstigen Preisentwicklungen am Immobilienmarkt, die gegen die Interessen des Eigentümers wirken können. So kann es geschehen, dass eine Immobilie fünf Jahre nach ihrem Erwerb deutlich an Wert verloren hat, weil der Immobilienmarkt eine schwache Entwicklung genommen hat. Will der Eigentümer dann das Objekt veräußern, muss er Abschläge auf den von ihm selbst entrichteten Kaufpreis vornehmen. Je nach Umfang des Preisrutsches und dem bei der Finanzierung eingesetzten Eigenkapitalanteil kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu begleichen. Der Eigentümer muss dann nach der Veräußerung entweder andere Vermögenswerte zur Deckung der Schulden aufbringen oder sich mit der Bank auf eine nicht grundpfandrechtlich besicherte Anschlussfinanzierung einigen. Ist beides nicht möglich, droht ein gerichtliches Mahnverfahren inklusive Schufaeintrag und ggf. Insolvenzanmeldung.

Das Marktpreisrisiko betrifft grundsätzlich jeden, der ein Objekt erwirbt, weil die Preisentwicklung am Immobilienmarkt nicht vorhersehbar ist. Der deutsche Immobilienmarkt zeigte sich in der Vergangenheit allerdings relativ stabil und blieb zumindest auf breiter Front von größeren Preisstürzen verschont. In anderen Ländern, vor allem in den USA, in GB und in Spanien, gab es allerdings größere Probleme. Die Preise von Wohnimmobilien gaben dort in den Jahren von 2007 bis 2009 teilweise um 50 Prozent nach. Der Grund war hier in einer Blasenbildung zu sehen, die ihre Ursache in einer zu lockeren Geldpolitik der US-Notenbank und einem falschen Anreizsystem in den Geschäftsbanken hatte. Viele Eigentümer fanden sich plötzlich auf der Straße wieder.

Besonders bedroht von den Auswirkungen des Marktpreisrisikos waren jene, die einen großen Fremdkapitalanteil bei ihrer Finanzierung genutzt und sich damit hoch verschuldet hatten. Eine solide Eigenkapitalbasis gilt deshalb nicht erst seit der Finanzmarktkrise und dem Zusammenbruch einiger Immobilienmärkte als bester Schutz gegen die Auswirkungen des Marktpreisrisikos.

Mieterdarlehen

Ein Mieterdarlehen kann an die Stelle einer vom Mieter an den Vermieter gezahlten Mietkaution treten. Es handelt sich dabei um eine Vorauszahlung der Miete. Die Rückzahlung des Mieterdarlehens durch den Vermieter erfolgt durch Verrechnung mit den fälligen Mietzahlungen. Ein Mieterdarlehen ist letztlich nichts anderes als ein zeitlicher Vorzug der Mietzahlungen. Der Mieter zahlt beim Einzug drei Monatsmieten an den Vermieter und entrichtet dann jeden Monat eine weitere Mietzahlung. Er ist dann mit seinen Zahlungen immer drei Mieten voraus. Dieser Vorsprung dient dem Vermieter als Sicherheit. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die durch ein Mieterdarlehen gewährte Sicherheit nicht über drei Nettomonatsmieten hinausgehen kann. Dadurch soll eine zu einseitige Belastung des Mieters verhindert werden.

Mieterdarlehen werden in der Regel nicht verzinst. Damit ergibt sich eine Abweichung zur Mietkaution. Bei dieser ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter für eine angemessene Verzinsung zu sorgen hat. Als angemessen gilt dabei ein Zinssatz, der den durchschnittlichen Konditionen für Termineinlagen mit einer Fälligkeit von drei Monaten entspricht. Mieterdarlehen werden relativ selten als Alternative zur Mietkaution gewählt. Dies liegt jedoch weniger an der mangelnden Eignung als an der Unkenntnis vieler Verbraucher über das Bestehen dieser Möglichkeit. Das Mieterdarlehen bietet dem Vermieter eine ausreichende und auf die gesetzlichen Kündigungsfristen abgestimmte Sicherheit, sodass das Ausfallrisiko effektiv reduziert werden kann.

Das Mieterdarlehen ist eines der Instrumente, mit denen die Bonität eines Mieters vor der Unterschrift unter den Mietvertrag geprüft werden kann. Gehen die drei Monatsmieten auf dem Konto des Vermieters ein, kann sich dieser sicher sein, dass der Mieter über ein eigenes Bankkonto verfügt und in der Lage ist, vereinbarte Zahlungen zu leisten. In Kombination mit anderen Maßnahmen zur Mieterprüfung wie der Verbraucherauskunft und dem Einkommensnachweis eignet sich das Mieterdarlehen somit gut zur Sicherstellung der Ansprüche von Eigentümern gegenüber ihren Mietern.