Das Wohneigentumsprogramm ist eines der zentralen Darlehensprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Privathaushalte gezielt beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum unterstützt. Die KfW fördert dabei Vorhaben mit Krediten in Höhe von bis zu 30 Prozent der angemessenen Investitionskosten, wobei die maximale Kreditsumme auf 100.000 Euro begrenzt ist. Kreditnehmer können zwischen Laufzeiten von 20 oder 35 Jahren wählen und Zinsbindungen von 5, 10 oder 15 Jahren vereinbaren. Ein besonderer Vorteil sind die tilgungsfreien Anlaufjahre – wahlweise drei oder fünf Jahre –, in denen nach der Auszahlung lediglich die Zinsen zu leisten sind. Da Darlehen aus diesem Programm ohne Zinsaufschlag nachrangig im Grundbuch eingetragen werden können, eignen sie sich hervorragend für Kombinationsfinanzierungen mit klassischen Hypothekendarlehen von Geschäftsbanken.
Antragstellung und das Hausbankverfahren
Die KfW vergibt Mittel aus dem Wohneigentumsprogramm nicht unmittelbar an Endkunden, sondern nutzt das bewährte Hausbankverfahren. Entsprechende Finanzierungsanträge sowie alle notwendigen Unterlagen werden daher bei einem der zahlreichen Vertriebspartner der KfW eingereicht. Dazu zählen neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch private Kreditinstitute. Die Hausbank übernimmt dabei die Prüfung des Vorhabens und leitet den Antrag an die Förderbank weiter.
Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten
Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm stehen grundsätzlich für jedes Immobilienvorhaben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, sofern der Antragsteller die nötige Bonität für den Kapitaldienst aufweist. Ein großer Pluspunkt ist die Flexibilität: Die Darlehen lassen sich problemlos mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ergänzen. Die KfW sieht hierbei explizit Kombinationen mit dem Programm „Wohnraum Modernisieren“ sowie dem CO-2-Gebäudesanierungsprogramm vor. Im Gegensatz zu diesen spezialisierten Programmen müssen beim allgemeinen Wohneigentumsprogramm jedoch keine spezifischen energetischen Kriterien hinsichtlich des Primärenergieverbrauchs oder der CO2-Emissionen erfüllt werden.
Konditionen und wirtschaftliche Einordnung
Die Zinssätze im Wohneigentumsprogramm orientieren sich am Marktniveau, da eine direkte Subventionierung der Zinsen aus dem Bundeshaushalt nicht stattfindet. Dennoch bietet das Programm einen wirtschaftlichen Vorteil: Der Verzicht auf einen Zinsaufschlag bei nachrangiger Besicherung ist am freien Markt unüblich. Das daraus resultierende Risiko trägt die KfW beziehungsweise die Bundesrepublik als deren Eigner, was das Programm für Bauherren und Käufer im Vergleich zu reinen Marktdarlehen besonders attraktiv macht.
Begriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls von Interesse seien könnten:
- Wohn-Riester
- Wohn-Riester-Förderung
- Wohn-Riester-Zulage
- Wohnförderkonto
- Wohnkredit
- Wohnraum modernisieren
- Wohnrecht, eingetragenes
- Wohnungsbaugenossenschaft
- Wohnungsbauprämie
FAQ
Wer kann einen Antrag im KfW-Wohneigentumsprogramm stellen?
Das Programm richtet sich an alle Privatpersonen, die Wohnraum zur Selbstnutzung kaufen oder bauen möchten. Voraussetzung ist lediglich, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und die langfristige Tragfähigkeit der Finanzierung gewährleistet ist.
Was ist der Vorteil einer nachrangigen Eintragung im Grundbuch?
Durch die nachrangige Besicherung kann die Hausbank für den Hauptteil der Finanzierung den ersten Rang im Grundbuch einnehmen, was dort oft zu günstigeren Konditionen führt. Die KfW verzichtet im Gegenzug auf die sonst marktüblichen Zinsaufschläge für diese risikoreichere Position.
Können auch Modernisierungsmaßnahmen über dieses Programm finanziert werden?
Das Wohneigentumsprogramm dient primär dem Erwerb oder Neubau, kann aber für die mit dem Kauf verbundenen Instandsetzungs- und Umbaukosten genutzt werden. Für reine energetische Sanierungen ohne Eigentümerwechsel stehen hingegen speziellere KfW-Programme mit anderen Förderkriterien zur Verfügung.
