Unter einer Stundung versteht man im deutschen Schuldrecht eine Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Kreditgeber, bei der die Pflicht zur Tilgung für einen festgelegten Zeitraum ausgesetzt wird. Während dieser Phase leistet der Schuldner in der Regel lediglich die anfallenden Kreditzinsen. Eine solche Maßnahme wird üblicherweise dann ergriffen, wenn der Darlehensnehmer mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert ist und seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Rückführung des Kapitals kurzzeitig nicht ordnungsgemäß nachkommen kann.

Formvorschriften und vertragliche Gestaltung

Grundsätzlich bedarf eine Stundungsvereinbarung keiner besonderen Form und könnte theoretisch sogar mündlich getroffen werden. In der Praxis ist eine schriftliche Fixierung zur Beweissicherung jedoch dringend ratsam. Eine wichtige Ausnahme bilden Immobilientransaktionen: Bezieht sich die Stundung beispielsweise auf den Kaufpreis im Rahmen einer Grundstücksübereignung, schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor.

Gläubiger können Stundungen an Bedingungen knüpfen. So ist es üblich, Aufhebungsklauseln zu vereinbaren, die es dem Gläubiger erlauben, die Stundung vorzeitig zu beenden, falls sich die finanzielle Situation des Schuldners schneller als erwartet bessert oder dieser die vereinbarten Zinszahlungen nicht leistet.

Stundung als Instrument der Baufinanzierung

Sofern der ursprüngliche Darlehensvertrag keine Regelungen zur Stundung enthält, handelt es sich dabei um eine freiwillige Kulanzleistung der Bank. Einige moderne Varianten der privaten Baufinanzierung sehen jedoch bereits standardmäßig Optionen für eine Stundung vor. Voraussetzung hierfür ist meist der Nachweis einer temporären Zahlungsunfähigkeit sowie die glaubhafte Prognose, dass die Rückführung des Kredits langfristig gesichert ist. Da Banken bei langanhaltenden finanziellen Problemen die ordnungsgemäße Tilgung gefährdet sehen, erstrecken sich Stundungen in der Praxis meist auf kurze Zeiträume von weniger als einem Jahr.

Unterschiede zur Ratenpause und Tilgungsaussetzung

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es feine Unterschiede. Während bei einer Stundung rechtlich die Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben wird, bezieht sich eine Tilgungsaussetzung meist auf eine längerfristig geplante Phase (z. B. bei endfälligen Darlehen), in der planmäßig nur Zinsen gezahlt werden. Eine Stundung ist hingegen fast immer eine Reaktion auf eine unvorhergesehene finanzielle Notlage des Kreditnehmers, um eine Kündigung des Darlehens und die damit verbundene Verwertung von Sicherheiten zu verhindern.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Stundung und einer Zahlungsunfähigkeit?
Eine Stundung ist die vertragliche Lösung für eine vorübergehende Illiquidität. Sie verhindert, dass der Schuldner rechtlich in Verzug gerät. Eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit hingegen kann durch eine Stundung meist nicht geheilt werden und führt langfristig zur Abwicklung des Kredits.

Fallen während einer Stundung weiterhin Zinsen an?
Ja, in der Regel werden während der Stundung nur die Tilgungsleistungen ausgesetzt. Die Zinsen fallen weiterhin auf die verbleibende Restschuld an und müssen monatlich bedient werden, sofern nicht explizit auch eine Zinsstundung vereinbart wurde.

Hat eine Stundung negative Auswirkungen auf meinen Schufa-Score?
Eine vertraglich einvernehmlich vereinbarte Stundung ist kein negatives Merkmal, solange die Vereinbarung eingehalten wird. Sie ist im Gegenteil ein Instrument, um einen harten Zahlungsausfall und damit eine negative Meldung an Auskunfteien zu vermeiden.