Das Solarprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die Erzeugung sowie die Einspeisung von Solarstrom durch Anlagen, die auf Immobilien installiert werden. Aktuell wird dieses Vorhaben unter dem Namen Eneuerbare Energien – Standard (Programmnummern 270 und 274) geführt. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, das bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdecken kann und deutlich attraktivere Konditionen bietet als marktübliche Kredite.
Konditionen und Finanzierungsumfang
Die maximale Darlehenshöhe umfasst die gesamten Nettoinvestitionskosten bis zu einer Grenze von 25 Millionen Euro. Das Darlehen sieht eine Zinsbindung von zehn Jahren vor, wobei Kreditnehmer – je nach Art der Investition – von bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren profitieren können. Die Zinssätze lassen sich wahlweise für fünf oder zehn Jahre festschreiben, und die Auszahlung des Betrags erfolgt zu vollen 100 Prozent.
Tilgung und Rückzahlung
Während der Tilgungsphase werden die fälligen Raten quartalsweise im Lastschriftverfahren eingezogen. Es ist zu beachten, dass Sondertilgungen innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist grundsätzlich nicht vorgesehen sind; sie können nur gegen die Zahlung einer entsprechenden Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden.
Antragstellung und Kombinationsmöglichkeiten
Die KfW fungiert bei diesem Programm als durchleitendes Institut, weshalb die Beantragung und die Bonitätsprüfung direkt über die Hausbank des Kreditnehmers abgewickelt werden. Dort müssen auch die erforderlichen Sicherheiten für das Darlehen vereinbart werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln oder Zuschüssen ist generell möglich, sofern die Gesamtsumme der Förderung die tatsächlichen Investitionskosten nicht überschreitet. Eine Kumulierung mit weiteren Programmen der KfW für dieselbe Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Privatpersonen, gemeinnützige Institutionen sowie Unternehmen, die als Träger der Maßnahmen auftreten. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Montage, Erweiterung oder der Erwerb einer Solaranlage den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entspricht. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung, und es ist zwingend erforderlich, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
FAQ
Wer kann die Förderung für eine Solaranlage beantragen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die in die Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen investieren. Voraussetzung ist dabei stets die Einhaltung der geltenden Richtlinien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme des Programms?
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der Nettoinvestitionskosten abdecken, wobei die Obergrenze bei 25 Millionen Euro liegt. Die Auszahlung des bewilligten Kreditbetrags erfolgt dabei ohne Abzüge in voller Höhe.
Können Sondertilgungen während der Laufzeit vorgenommen werden?
Sondertilgungen sind innerhalb der ersten Zinsbindungsphase nicht kostenfrei möglich und erfordern die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die reguläre Rückzahlung erfolgt nach den vereinbarten Anlaufjahren in vierteljährlichen Raten.
