Wer eine Immobilie über einen Kredit finanziert, muss dem kreditgebenden Institut entsprechende Sicherheiten bieten. In der Regel dient das Objekt selbst als Primärsicherheit, wobei sich die Bank durch einen Grundbucheintrag den bevorrechtigten Zugriff im Falle eines Zahlungsverzugs sichert. Oftmals reicht die Besicherung durch die finanzierte Immobilie allein jedoch nicht aus. Insbesondere bei Fremdwährungsfinanzierungen, die mit spezifischen Wechselkursrisiken verbunden sind, fordern Banken häufig zusätzliche Sicherheiten. Grundsätzlich können hierfür verschiedenste Vermögenswerte herangezogen werden. Neben weiteren Immobilien, die ebenfalls durch Grundbucheinträge besichert werden, kommen auch Bankguthaben, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen in Betracht. Voraussetzung für die Eignung ist stets, dass der Vermögensgegenstand im vollständigen Eigentum des Kreditnehmers steht und sein Wert eindeutig bestimmbar ist.

Akzeptanz und Bewertung verschiedener Vermögenswerte

Trotz der theoretischen Vielfalt akzeptieren Banken in der Praxis nicht jeden Wertgegenstand als Sicherheit. Hochspekulative Instrumente wie Optionsscheine oder Rechte aus Termin- und Optionsgeschäften sind aufgrund ihres extremen Kursänderungsrisikos ungeeignet. Auch Aktien werden nur unter Vorbehalt als Sicherheit anerkannt: Während Standardwerte (Blue Chips) meist akzeptiert werden, lehnen Institute Nebenwerte in der Regel ab. Zudem setzen Banken bei Aktien oft nur einen Teil des Kurswertes als Sicherheit an, beispielsweise 80 Prozent. Wer somit Aktien im Wert von 100.000 Euro hinterlegt, erhält lediglich eine anrechenbare Sicherheit von 80.000 Euro. Sofern die hinterlegten Werte laufende Erträge generieren – etwa Dividenden, Zinskupons oder Gutschriften auf Einlagenkonten –, kann der Eigentümer über diese Ausschüttungen im Regelfall weiterhin frei verfügen.

Verwaltung und Freigabe von Sicherheiten

Die hinterlegten Sicherheiten werden üblicherweise auf separaten Konten oder Depots bei der Bank geführt. Der Kreditnehmer kann über diese Werte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Instituts verfügen. Eine teilweise Freigabe der Sicherheiten ist jedoch möglich, sobald das Darlehen anteilig zurückgezahlt wurde und die verbleibende Restschuld durch die verbleibenden Sicherheiten weiterhin ausreichend gedeckt ist. Dieser Prozess stellt sicher, dass das Risiko der Bank über die gesamte Laufzeit hinweg in einem angemessenen Verhältnis zur ausstehenden Kreditsumme bleibt.

FAQ

Welche Vermögenswerte eignen sich am besten als Zusatzsicherheit?

Besonders gern gesehen sind hochliquide Mittel wie Sparguthaben, Festgelder oder erstklassige Staatsanleihen, da diese kaum Kursschwankungen unterliegen. Auch unbelastete Immobilien im Eigenbesitz bieten aufgrund ihrer Beständigkeit eine hervorragende Grundlage für zusätzliche Besicherungen.

Warum werden Aktien von Banken nur mit einem Abschlag bewertet?

Da Aktienmärkte volatil sind, dient der Bewertungsabschlag (Lombard-Satz) der Bank als Puffer gegen kurzfristige Kursverluste. So wird sichergestellt, dass die Sicherheit auch bei einem Markteinbruch noch ausreicht, um die Kreditforderung abzudecken.

Was passiert mit meinen Wertpapieren, wenn der Kredit vollständig getilgt ist?

Nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens erlischt der Sicherungszweck, und die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheiten freizugeben. Die Verpfändung des Depots oder Kontos wird aufgehoben, sodass der Eigentümer wieder uneingeschränkt über seine Werte verfügen kann.